Woche 45 vom 03. bis 09. November

  • Du machst ein Foto von einer Demo:

    - scheint die Verwendung journalistisch & allgemein kein Problem, weil die Leute wissentlich dort waren und Ihre Meinung sowieso öffentlich bekundet haben.

    Auch da können Personen drauf sein, die nur Passanten, aber nicht Demonstranten sind. Und eventuell sogar die entgegengesetzte Meinung der Demonstranten vertreten.

  • Auch da können Personen drauf sein, die nur Passanten, aber nicht Demonstranten sind. Und eventuell sogar die entgegengesetzte Meinung der Demonstranten vertreten.

    Und dann nehmen wir "Verstehen Sie Spaß", wo laufend Personen abgebildet und im Fernsehen gezeigt werden, die kein Einverständnis gegeben haben (Passanten, die zufällig ins Bild geraten usw.) ...

  • Aber dritten, wie Behörden-Mitarbeitern, auf Internetseiten etc. nein.

    Beweissicherung.

    weil die Leute wissentlich dort waren und Ihre Meinung sowieso öffentlich bekundet haben

    Vor ewigen Jahren ist es jemanden gelungen, CDU-Wahlplakate mit dem Inhalt einer Menschenmenge zu untersagen, weil er darauf deutlich zu sehen war, denn er schwamm als zufällig Anwesender gegen den Strom der für oder gegen Kohl demonstrierenden oder Feiernden oder watweißich. Der hatte eben keine Meinung bekundet und wollte mit der CDU nicht öffentlich in Verbindung gebracht werden. Schwupp, alle Plakate weg, das waren auch noch die ganz großen.

    Mit Radwegen lernte ich den Menschen kennen.

  • Dieser Unfall gibt mir Rätsel auf:

    Schwerer Verkehrsunfall in Halle: Radfahrer in südlicher Innenstadt von Auto erfasst
    In der Wörmlitzer Straße in Halle ereignete sich am frühen Dienstagmorgen ein schwerer Verkehrsunfall. Ein Radfahrer wurde von einem Auto erfasst und mit…
    www.mz.de

    Der Radfahrer wurde von dem aus einer Nebenstraße kommenden Auto auf der Hauptstraße fahrend "mit voller Wucht" erfasst und meterweit durch die Luft geschleudert. Das Auto steht auf den Bildern vom Unfallort mit der Schnauze nur ca. 1/2 Meter auf der Fahrbahn der Hauptstraße. Das Pedelec liegt vier Meter davor mit dem Vorderrad nach links (aus der Perspektive des Autofahrers) gerichtet.

    Gibt es andere Interpretationen der Spurenlage, als dass der Radfahrer dem Auto von rechts gekommen sein muss, und zwar auf dem linken Bürgersteig der Hauptstraße?

  • Es könnte sich im Fluge gedreht haben. Na ja, wir sind hier nicht im Film. Also doch eher Linksfahrer, womöglich volles Tempo, nix Fahrrad, eMofa. Andererseits sehe ich auf dessen linker Seite keine Beschädigung, eventuell sieht die linke Gabel etwas gebogen aus.

    Ach so, hab etwas rumgesucht, mehr Inhalt gabs nicht.

    Mit Radwegen lernte ich den Menschen kennen.

  • Meine Vermutung:
    Im ersten Foto meine ich zu erkennen, dass das Auto auf der linken Seite beschädigt ist. Demnach wäre der Radfahrer von links gekommen. Das Rad ist tief, fliegt deswegen nach links, dreht sich. Der Radfahrer ist hoch, fliegt deswegen über die Motorhabe und wird Meter weit in die Luft geschleudert.

  • Weil wir das hier bereits als Thema hatten, diesmal ein Fall, bei dem die ohne Einverständnis erfolgende Ablichtung des Beifahrers eines Falschparkers kostet.

    https://www.lto.de/recht/nachrich…-verstoss?r=rss

    Es war wohl nicht die Ablichtung, sondern die Weitergabe der Ablichtung, die den Fall ins Rollen brachte. Möglicherweise hätte das Urteil des Oberlandesgerichtes Dresden weniger ungünstig ausgesehen für den Fotografen, wenn er direkt an die Stadtverwaltung und nicht über den Umweg über die Internetseite weg.li das Beweisfoto gesendet hätte. Denn es wurde ihm zum Nachteil angerechnet, dass er sich damit einen persönlichen Vorteil verschaffte durch die Auflistung im Loaderboard. (Muss wohl so eine "Highscore-Liste" sein.)

    In dem Artikel habe ich nichts darüber gelesen, wie der Kläger das Foto zu sehen bekam. Hatte die Stadtverwaltung das Foto als anstößig empfunden und den Kläger auf den Hinweisgeber aufmerksam gemacht?

    Also quasi den Parkverstoß-Hinweisgeber "verraten" an den Kläger (ohne Not)?

    Oder hat der Kläger das Beweisfoto von der Stadtverwaltung verlangt und hatte er einen Rechtsanspruch darauf, sodass die Stadtverwaltung gezwungen war, das Beweisfoto dem Kläger vorzulegen? War denn der Kläger selbst der Fahrzeughalter? Oder hatte der Fahrzeughalter auf die Herausgabe des Beweisfotos gedrungen, und dann den Stein "ins Rollen" gebracht, indem er seinen Beifahrer darauf aufmerksam gemacht hat?

    Leider differenziert der Artikel wenig und der Artikel ist darauf angelegt, Bürger komplett zu entmutigen und in ein schlechtes Licht zu rücken, die auf Parkverstöße hinweisen. Dazu passt dieser Hinweis aus einem SZ-Artikel vom 9.7.25:

    "Die Bußgeldbehörde der Stadt Dresden bittet die Bürgerinnen und Bürger, aktuell keine Verkehrsordnungswidrigkeiten mehr anzuzeigen. Wegen Personalnot könnten eingehende Privatanzeigen „derzeit leider grundsätzlich nicht bearbeitet werden“, teilte die Behörde auf dem offiziellen Internetauftritt der Stadt Dresden mit."

    aus SZ: Falschparker in Dresden: Stadt bearbeitet Anzeigen von Bürgern aktuell nicht

    Falschparker in Dresden: Stadt bearbeitet Anzeigen von Bürgern aktuell nicht
    Einen Falschparker anzuzeigen, führt in Dresden derzeit ins Leere. Die Bußgeldbehörde bearbeitet die Anzeigen wegen Personalnot nicht. Die städtische…
    www.saechsische.de

    In dem Fall muss ich der CDU-Fraktion im Dresdner Stadtrat zustimmen:

    "Scharfe Kritik von der CDU-Fraktion
    Die CDU-Fraktion im Dresdner Stadtrat kritisierte dieses Vorgehen als nicht hinnehmbar. Der Staat dürfe sich nicht aus der Pflicht ziehen, wenn es um die Durchsetzung von Recht und Ordnung gehe, erklärte Stadtrat Steffen Kaden." (ebenda)

    Immerhin gab es in Dresden schon 2023 laut Zeit 14.508 "Hinweise auf Parkverstöße".

    Die Zahl der Bürgeranzeigen gegen Falschparker hat in Sachsen enorm zugenommen. In der Landeshauptstadt Dresden wurden im Vorjahr 14.508 Anzeigen von Bürgern registriert, vier Jahre zuvor waren es lediglich 5146, wie die Stadt auf Anfrage mitteilte.

    Parkverstöße: Bürgeranzeigen nehmen in Sachsen rasant zu Zeit vom 17. April 2024

    Verkehrsdelikte: Parkverstöße: Bürgeranzeigen nehmen in Sachsen rasant zu
    Hier finden Sie Informationen zu dem Thema „Verkehrsdelikte“. Lesen Sie jetzt „Parkverstöße: Bürgeranzeigen nehmen in Sachsen rasant zu“.
    www.zeit.de

    Leider enthält der von Peter Vierig verlinkte Artikel auch keine Aussagen dazu, in wie vielen Fällen es vorkommt, dass sich Autofahrer*innen gegen Parkverstoßanzeigen zu Wehr setzen und versuchen den Spieß umzudrehen. (Und ob sie damit häufiger Erfolg haben.)

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (9. November 2025 um 21:52) aus folgendem Grund: Ergänzung letzter Absatz