Woche 41 vom 06. bis 12. Oktober 2025

  • Pedelec-Fahrerin (85) fährt auf Straße und kollidiert mit Auto – schwer verletzt
    Bei einem Unfall in Stade ist eine 85 Jahre alte Fahrradfahrerin schwer verletzt worden. Der Unfallhergang gibt Rätsel auf – die Polizei ermittelt. Laut
    www.mopo.de
    Zitat

    Laut Polizei war ein 75-jähriger Mann am vergangenen Freitag gegen 16.45 Uhr mit seinem Hyundai auf der Straße Am Hohenwedel in Richtung Bremervörder Straße unterwegs. Links neben ihm fuhr eine 85-jährige Frau mit ihrem Pedelec auf dem Radweg.

    Auf Höhe des Fußgängerüberwegs an der Ecke Brunnenweg soll die Frau plötzlich auf die Straße eingebogen und gegen die linke Seite des Autos gefahren sein. „Im weiteren Verlauf stürzte die Frau und zog sich schwere, aber nicht lebensgefährliche Verletzungen zu“, sagte ein Polizeisprecher. Die Frau wurde vom Rettungsdienst versorgt und in ein Krankenhaus gebracht.

    Der 75-Jährige kam mit dem Schrecken davon und blieb unverletzt. An beiden Fahrzeugen entstand ein Schaden von rund 5000 Euro. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und will nun die genauen Umstände des Unfalls klären.

    Einseitiger Zweirichtungs-[Zeichen 240], untermaßig, die Frau wurde also verpflichtet (und von Stads Behörden offenbar langjährig dazu erzogen), linksseitig zu fahren. Ab Brunnenweg gibt es rechtsseitig etwas, das aussieht wie ein reiner Gehweg, aber wenn man bis dahin behandelt wird wie eine Fußgängerin, dann kommt man möglicherweise auf die Idee, dorthin wechseln zu wollen. Und nutzt dann den Zebrastreifen wie eine Fußgängerin.


    P. S.: auf der Fahrbahn ist so wenig los, dass zwei Fahrzeuge, wie hier zu sehen, Linksverkehr ausprobieren können ...

  • https://www.mopo.de/im-norden/nied…uerzt-zu-boden/

    Einseitiger Zweirichtungs-[Zeichen 240], untermaßig, die Frau wurde also verpflichtet (und von Stads Behörden offenbar langjährig dazu erzogen), linksseitig zu fahren. Ab Brunnenweg gibt es rechtsseitig etwas, das aussieht wie ein reiner Gehweg, aber wenn man bis dahin behandelt wird wie eine Fußgängerin, dann kommt man möglicherweise auf die Idee, dorthin wechseln zu wollen. Und nutzt dann den Zebrastreifen wie eine Fußgängerin.

    https://www.google.com/maps/place/Bru…SoASAFQAw%3D%3D


    P. S.: auf der Fahrbahn ist so wenig los, dass zwei Fahrzeuge, wie hier zu sehen, Linksverkehr ausprobieren können ...

    Puuh, vor lauter Bemühen um die "Sicherheit" der Radfahrer, sind auch die Querungshilfe am Ende von Zwei-Richtungs-Wegen und die Furtmarkierungen über die Nebenstraßen wieder vergessen worden... immer diese blöden Zufälle 8o Ich glaub die DTV möchte ich wirklich nicht wissen ...

  • Die Benutzungspflicht wurde dort vor über zwei Jahren aufgehoben, die Streetview-Bilder sind nicht aktuell. Die Radfahrerin durfte dort nicht fahren und natürlich durfte sie auch nicht einfach ohne zu gucken über den Zebrastreifen fahren. Wenn man sich an die Stelle stellt, sieht man das Verhalten, das wohl zum Unfall führte, allerdings im Minutentakt.

    Die ganze Situation ist dort aber auch ohne Benutzungspflicht Murks, weil die Stadt Stade der Meinung ist, man dürfe "niemanden in die Illegalität treiben", der gerne auf Gehwegen geisterradelt. In diesem Fall hat man es mit Piktogrammen für gemeinsame Geh- und "Radwege" ohne Benutzungspflicht versucht, die man einfach in beiden Richtungen auf den Schrottweg gemalt hat. Das Ganze aber nur bis zur Beethovenstraße, ohne irgendwie kenntlich zu machen, dass es ab da ein reiner Gehweg ist. Ab der Unfallstelle in Richtung Bremervörder Straße gab es noch nie einen "Radweg". Die Verkehrsmenge ist auf dem letzten Abschnitt absolut identisch, weil der Brunnenweg eine Sackgasse ist

    Außerdem ist das Konstrukt gar nicht linksseitig freigegeben, denn es gibt nirgends ein [Zusatzzeichen 1022-10], was die Experten der Stader Verkehrsbehörde natürlich nicht interessiert. Ich habe direkt nach Aufhebung der Benutzungspflicht mehrfach darauf hingewiesen, dass dort

    1. Wegen des geringen Verehrsaufkommens keine Freigabe nötig ist, schon gar nicht auf der linken Seite

    2. Dass es ohne [Zusatzzeichen 1022-10] auch gar keine Freigabe gibt, sondern nur irreführende Piktogramme, die diesen Eindruck erwecken

    Wenn es tatsächlich linksseitig freigegeben wäre:

    3. Dass bei einer linksseitigen Freigabe an deren Ende eine sichere Querungsmöglichkeit fehlt

    4. Dass an allen Kreuzungen die Radwegfurten und die [Zusazzeichen 1000-32] über dem [Zeichen 205] fehlen oder falsch (darunter) angebracht sind

    Da man durch die vermeintliche Freigabe nicht in seinen Rechten eigeschränkt ist, kann man dagegen nicht klagen. Aber ich denke, das ist spätestens nach diesem Unfall ein Fall für eine Fachaufsichtsbeschwerde.

    Hier aktuelle Bilder (heute Abend) von der Straße von Norden nach Süden:

    Nichts deutet darauf hin, dass man auf dem linken Weg überhaupt fahren dürfte, wenn man aus dem Pulverweg kommt. Das ist noch außerorts.

    Bockhorster Weg: Keine Furt, kein [Zusatzzeichen 1022-10], kein [Zusazzeichen 1000-32], dafür aber die Piktogramme für Geisterradler

    Vincent-Lübeck-Straße: Keine Furt, kein [Zusatzzeichen 1022-10], [Zusazzeichen 1000-32] unter dem [Zeichen 205] und wieder Geisterradel-Piktogramme

    Beethovenstraße: Nur ein Wegweiser, der geradeaus zeigt. Hinter der Kreuzung keine Piktogramme und natürlich auch kein [Zusatzzeichen 1022-10]. Dass es dort keine Radwegfurt gibt, ist dann sogar richtig. Eine Klarstellung durch ein [Zeichen 239] fehlt jedoch (wenn man die Piktogramme für eine Geisterradel-Freigabe hält).

    Das ist die Unfallstelle vom Brunnenweg aus gesehen. Hinter der Umlaufsperre beginnt der Triftgang, der eine direkte Verbindung in Richtung der Gesamtschule ist. Der Brunnenweg wird auch von Radfahrern aus Richtung Hahle und Haddorf stark frequentiert und alle fahren dann über den FGÜ.

    Ich konnte mich dort heute Abend mit einem Radfahrer unterhalten, der genauso wie die alte Dame auf dem linksseitigen Gehweg und dann über den Zebrastreifen gefahren ist. Der war am Ende doch ganz interessiert und etwas nachdenklich.

  • Ich glaub die DTV möchte ich wirklich nicht wissen ...

    Ich verrate es dir trotzdem :)

    Hier noch ein älteres Bild, auf dem man sieht, wie toll dieser Unfug wohl als gemeinsamer Geh- und Zweirichtungs-"Radweg" funktioniert. Die Holzlatte im Vordergrund ist 2,5m lang, davon die jeweils äußeren 0,25 m mit dem schwarz-gelben Klebeband markiert.

  • Ich verrate es dir trotzdem :)

    Hier noch ein älteres Bild, auf dem man sieht, wie toll dieser Unfug wohl als gemeinsamer Geh- und Zweirichtungs-"Radweg" funktioniert. Die Holzlatte im Vordergrund ist 2,5m lang, davon die jeweils äußeren 0,25 m mit dem schwarz-gelben Klebeband markiert.

    Okay minimal höher als erwartet. Hatte die 1 oder 2 vorne stehen gedacht. ^^

    Vielleicht auch mal bezüglich der grünen touristischen Wegweiser nachhören, ob die Stadt Stade und ihre Verantwortlichen wissen, dass die keine StVO Wirkung entfalten. =O da könnte man bei uns bei der ein oder anderen Stelle bestimmt gegenteiliges geschildert bekommen:S

  • Okay minimal höher als erwartet. Hatte die 1 oder 2 vorne stehen gedacht. ^^

    Momentan dürften es weniger als 1000 Kfz / Tag sein, da der Abschnitt vom Pulverweg nach Norden zur K27 wegen Bauarbeiten gerade gesperrt ist und es daher aktuell keinen Durchgangsverkehr gibt.

  • Audi statt VW: Land Niedersachsen kauft neue E-Autos in Bayern - Kritik von Gewerkschaft
    Viele VW-Werke in Niedersachsen sind nicht ausgelastet. Mitten in dieser Krise kauft das Land Niedersachsen für die Polizei rund 200 neue Streifenwagen -…
    www.ndr.de

    Autofahrer erfasst Fahrrad mit Kinderanhänger und flüchtet - einjähriges Kind und Mutter verletzt
    Die 20 Jahre alte Fahrradfahrerin stürzte bei der Kollision. Das einjährige Kind im Anhänger erlitt Verletzungen.
    www.ndr.de
  • Die Benutzungspflicht wurde dort vor über zwei Jahren aufgehoben, die Streetview-Bilder sind nicht aktuell. Die Radfahrerin durfte dort nicht fahren und natürlich durfte sie auch nicht einfach ohne zu gucken über den Zebrastreifen fahren. Wenn man sich an die Stelle stellt, sieht man das Verhalten, das wohl zum Unfall führte, allerdings im Minutentakt.

    Die ganze Situation ist dort aber auch ohne Benutzungspflicht Murks, weil die Stadt Stade der Meinung ist, man dürfe "niemanden in die Illegalität treiben", der gerne auf Gehwegen geisterradelt. In diesem Fall hat man es mit Piktogrammen für gemeinsame Geh- und "Radwege" ohne Benutzungspflicht versucht, die man einfach in beiden Richtungen auf den Schrottweg gemalt hat. Das Ganze aber nur bis zur Beethovenstraße, ohne irgendwie kenntlich zu machen, dass es ab da ein reiner Gehweg ist. Ab der Unfallstelle in Richtung Bremervörder Straße gab es noch nie einen "Radweg". Die Verkehrsmenge ist auf dem letzten Abschnitt absolut identisch, weil der Brunnenweg eine Sackgasse ist.


    Problem, keiner wird zur Verantwortung gezogen werden und wenn jemand was gegen das Gehweg-Radln was sagt, schreien fast alle (ADFC, StVB, Stadtrat, Ullie,...)

    Aber zumindest hat sich die Dame bis zum Überqueren des FGÜ gut und sicher gefühlt.

  • Problem, keiner wird zur Verantwortung gezogen werden und wenn jemand was gegen das Gehweg-Radln was sagt, schreien fast alle (ADFC, StVB, Stadtrat, Ullie,...)

    Aber zumindest hat sich die Dame bis zum Überqueren des FGÜ gut und sicher gefühlt.

    In dem Unfallbericht steht:

    "Auf Höhe des Fußgängerüberwegs an der Ecke Brunnenweg soll die Frau plötzlich auf die Straße eingebogen und gegen die linke Seite des Autos gefahren sein. „Im weiteren Verlauf stürzte die Frau und zog sich schwere, aber nicht lebensgefährliche Verletzungen zu“, sagte ein Polizeisprecher."

    Da steht nichts darüber, mit welchem Tempo sie unterwegs war. Aber dass sie ein Pedelec fuhr, das steht drin, was natürlich bei vielen gleich wieder die übliche "Assoziationskette" triggert: Alte Frau, Pedelec, das kann ja nur schiefgehen.

    Wie kommt die Zeitung zu der "Information", dass die Frau auf der Höhe des Fußgängerüberwegs "plötzlich auf die Straße eingebogen sei"? Stammt dieser Hinweis vom erwähnten Polizeisprecher? Oder stammt von dem nur die Information zu den Verletzungen?

    Ist es die Aussage des Fahrers, der die Frau angefahren hat? Wie seriös ist eine solche Aussage in einem Artikel, wenn sich die "Information" tatsächlich nur auf Spekulationen beruht oder gar einer Aussage des Fahrers des Unfallwagens entspringt?

    Aber mal angenommen, es war genau so, wie es dargestellt wird: "Unvermittelt benutzt die Frau den Fußgängerüberweg."

    In § 26 StVO, Abs. 1 heißt es: "An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen." Trifft die Berichterstattung tatsächlich zu, dann hätte die Frau keinerlei Hinweise gegeben, die darauf hindeuten, dass sie den Zebrastreifen benutzen will. Der Unfall hätte genau so auch passieren können, wenn sie als Fußgängerin unterwegs gewesen wäre und am Zebrastreifen ganz plötzlich die Gehrichtung geändert und auf die Fahrbahn getreten wäre. Nur täte man sich dann nicht so das Maul verreißen wie jetzt, weil die Kombi "Pedelec + alte Frau" halt viele Leute elektrisiert.

    Wie der Artikel gearbeitet ist, grenzt es an Vorverurteilung. Und wenn man sich jetzt hier im Radverkehrsforum noch drauf stürzt, um das "Übel Gehwegradeln" zu geißeln, macht das auch nichts besser. Und ja: Yeti hat recht, die "Fahrrad-Verkehrsführung taugt nichts in der Ecke" Und sein Hinweis es hätte höchstens ein [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] aber keine Bodenmalereien, wie diese geben dürfen ist richtig.

  • Und sein Hinweis es hätte höchstens ein [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10] aber keine Bodenmalereien, wie diese geben dürfen ist richtig.

    Nein, ich habe nirgends von einem [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] geschrieben. Auf diesem Schrottweg kann man das Radfahren nicht erlauben und schon gar nicht in Gegenrichtung auf der falschen Straßenseite. Ich hatte darauf hingewiesen, dass die Bodenmarkierungen keine Freigabe des linksseitigen Randweges geben.

    Sie könnten mit Ihrer verqueren Denkweise problemlos die Stader Verkehrsbehörde leiten. Auch dort kennt man selbst grundlegende Verkehrsregeln nicht und ist der Meinung, dass oberste Priorität aller verkehrsrechtlichen Maßnahmen ist, dem Autoverkehr überall freie Bahn und lästige Fahrrad-Assis aus dem Weg zu schaffen, indem man überall das gefährliche Gehwegradeln erlaubt. Auch an Straßen im Belastungsbereich I und egal in welcher Fahrtrichtung.

    Der Mopo-Bericht entspricht übrigens weitestgehend der Pressemeldung der Stader Polizei. Auch darin wird der Gehweg als "Radweg" bezeichnet.

    POL-STD: Stade: Unfall am Fußgängerüberweg - 85-jährige Pedelecfahrerin schwer ... | Presseportal

  • Da man durch die vermeintliche Freigabe nicht in seinen Rechten eigeschränkt ist, kann man dagegen nicht klagen.

    Die Behörden sind verpflichtet, die Verkehrsteilnehmer zu schützen, erst recht dürfen sie keine Fallen stellen, wie es hier geschehen ist (und bestimmt an 666 anderen Stellen). Der Verbotsirrtum wirkt auch andersherum, wenn die Behörden die Folgen kennen, sind sie genauso verantwortlich, als hätten sie verbindlich beschildert. Das ist hier offensichtlich der Fall: Sie wollen die Radfahrer von der Fahrbahn weg haben, meinen aber, sich von Rechtsfolgen freikaufen zu können. Darf ich wetten, das Seitens der Behörde nie ein öffentliches Wort zur tatsächlichen Rechtslage gefallen ist?

    Mit Radwegen lernte ich den Menschen kennen.

  • Was kann man dagegen tun, wenn die zuständige Fachaufsichtsbehörde es selber nicht besser macht? Ernst gemeinte Frage, weil ich bei dieser geballten Ignoranz und Inkompetenz nicht mehr weiter weiß.

    Anzeige wegen Körperverletzung? Die verunfallte Dame ist sicherlich im guten Glauben auf dem linksseitigen Weg gefahren, dass es erlaubt ist. Trotzdem hätte sie natürlich nicht einfach den Fußgängerüberweg queren dürfen.

    Anzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr? Es wurden irreführende Markierungen aufgebracht, die zu gefährlichem Fehlverhalten verleiten. Und was tut man, wenn die "Experten" dann einfach ein [Zusatzzeichen 1022-10] dazu hängen? Es ist keine einzige Voraussetzung der VwV-StVO für eine Freigabe des linksseitigen Randweges erfüllt.

    Ich werde von alledem nicht betroffen sein, weil ich niemals auf diesem Weg fahren werde. Also werde ich dadurch auch keinen Schaden erleiden. Gegen eine Amtspflichtverletzung kann ich aber nur nach BGB als Geschädigter vorgehen.

  • Ich habe wenig Lust, immer wieder Disclaimer anzufügen, „Mir ist bewußt, das nichts passieren wird.“

    Natürlich ist das so. Das bliebe auch so, wenn man mal einem Verantwortlichen die Pistole an den Kopf hielte. Genau deshalb halte ich es für sinnvoll, mal Staatsanwälte in Bewegung zu setzen, weil dieser stille Krieg gegen Radfahrer nur dann aufhört. Was auf welche Weise möglich und sinnvoll ist, darüber können wir uns unterhalten, wenn Einigkeit beim Ob besteht. Sicher müßte man das medial begleiten, auch über Opfer, aber solche Fragen kommen nach dem Ja dran.

    Ich werde jedenfalls bei einem geeigneten Fall mal zu einem Anwalt gehen, Verkehrsrecht vielleicht, Strafrecht bestimmt. Die dürften ja mindestens Erfahrung mit lustlosen Staatsanwälten haben.

    Mit Radwegen lernte ich den Menschen kennen.

  • Du gehst dort zu selten zu Fuß ...

    Ich habe schon häufiger danach gefragt, ob es Beispiele gibt, in denen sich Fußgänger erfolgreich gegen eine Rad-Freigabe gewehrt haben. Falls ihr Fälle kennt, würde ich mich über einen Link zu einem Urteil freuen.

  • Ich kann mich an keines erinnern. Doch hat mich KI auf dieses hinwiesen. Sauber.  Ich hatte damals mit dem Mann des Opfers gesprochen, gleich mal die Webseite ergänzen. Oh, KI wittert in meiner Webseite eine kritische Besprechung. Dann kann ja nichts mehr schief gehen.

    Darüberhinaus kennt KI nix, weder Zivil- noch Verwaltungsrechtlich. Das verwundert auch nicht, denn erstens läßt sich die Schuld leicht dem Radfahrer zuschieben, wie der erwähnte Fall zeigt, zweitens sind die Streitwerte niedrig, da klagt sich niemand durch. Aber selbstverständlich ist man als Fußgänger durch Freigabe beschwert, bereits dadurch, das man sich (formal) anders verhalten muß.

    Mit Radwegen lernte ich den Menschen kennen.