Woche 37 vom 08. bis 14. September 2025

  • Zitat

    Wenig später habe eine Streifenbesatzung die Frau zu Hause aufgesucht und dabei festgestellt, dass ihr VW keinen Versicherungsschutz mehr habe.

    Das dürfte dieser Frau mindestens genau so viel Ärger bringen wie den Polizisten anzufahren Ein Verstoß gegen §6 Pflichtversicherungsgesetz : Führerscheinentzug, Geldstrafe bis 180 Tagessätze oder Haft bis zu einem Jahr

  • Tschuldigung, am Handy ließ sich das schlecht bedienen.

    Ich hab den BNN-Artkiel gelesen, und es ploppte ein Banner auf:

    „Sie sind regelmäßig mit dem Auto oder ÖPNV unterwegs? Dann senden Sie uns gerne Hinweise oder Bilder, wenn Ihnen Blitzer oder andere Dinge auffallen. Los gehts!“

    Das sind ja Privatradio-Manieren!

  • "Während des Pilotprojekts in Heidelberg werden keine Strafzettel auf Basis der Scan-Daten ausgestellt. Man nutze die Daten ausschließlich, um die Technik und die Abläufe zu testen, heißt es von der Stadt. Eine erste Auswertung des Projekts ist für das erste Quartal 2026 geplant. Danach wird entschieden, ob die Scan-Autos dauerhaft eingesetzt werden."

    Da hätte ich mir jetzt mal ein bisschen mehr Lindner gewünscht: "DIGITAL FIRST. BEDENKEN SECOND."

    https://cdn.prod.www.spiegel.de/images/1e8ab917-0001-0004-0000-000001186422_w705_r1.778_fpx44.97_fpy31.7.webp

    Was wohl "Bundesdigitalminister" Wildberger zu der Spiegelschlagzeile zur Parkraumüberwachung sagt: "Kennzeichenkamera statt Klemmbrett: Heidelberg testet ab Donnerstag ein Scan-Fahrzeug zur Parkraumkontrolle,..." (Zitat aus dem von littlet verlinkten Spiegelartikel)

    "Das Ziel ist klar: Ein Staat, der funktioniert – digital, effizient und bürgernah. Der promovierte Physiker Wildberger fasst zusammen: „Ganz klar: weniger Verwaltung – und die einfacher und schneller.“ In Zukunft sollen Anträge schneller bearbeitet werden, Papierkram reduziert und Verwaltungsleistungen bequem online zugänglich sein." https://www.cdu.de/aktuelles/cdu-…-und-digitaler/

    Schön wär's, wenn das bei der digitalen Parkraumüberwachung beherzigt würde.

  • Vor den Augen eines 4-Jährigen: Autofahrer schlägt Radfahrer
    Ein Radfahrer war in Mainz unterwegs - mit seinem Sohn im Kinderanhänger. Ein Autofahrer konnte nicht überholen und ging auf den Radfahrer los.
    www.swr.de
    Samantha (22) starb, Schwester (17) vom Unfall gezeichnet, aber der Todesfahrer lügt vor Gericht
    Ein Jahr nach dem Unfalltod der 22-jährigen Samantha ist das Urteil gefällt worden. Ein 67 Jahre alter Mann muss hinter Gitter.
    www.nordkurier.de
  • Deutlich ruhigerer Artikel in der SZ zur Emmeringer Straße:

    Zitat

    Fahrzeuge dürfen auf dem Schutzstreifen nicht geparkt werden. Ein zusätzliches Halteverbot soll nicht angeordnet werden.

    tja, warum soll wohl ein zusätzliches Halteverbot (sic) nicht angeordnet werden?

    a) keine Schilder lieferbar

    b) Beschilderung wäre nicht zulässig, weil ohnehin durch den Schutzstreifen ein Haltverbot besteht

    :rolleyes:

  • Das ist weil das LRA auf den ersten Merkur-Artikel und die Aufregung der Anwohner behauptet hat, die Anwohner dürfen auf dem Schutzstreifen halten.

    Und mussten die Aussage wieder zurücknehmen.

    Angeblich kocht den sozialen Medien seit dem die Stimmung und man verflucht den Kläger. Der kann aber gar nix für die Lösung des LRA mit dem Radstreifen.

  • tja, warum soll wohl ein zusätzliches Halteverbot (sic) nicht angeordnet werden?

    a) keine Schilder lieferbar

    b) Beschilderung wäre nicht zulässig, weil ohnehin durch den Schutzstreifen ein Haltverbot besteht

    :rolleyes:

    Es ist so, dass auch Autofahrenden viele Verkehrsregeln nicht geläufig sind, bzw. diese bewusst missachten, obwohl Autofahrerende diesen Vorwurf gerne gegenüber Fahrradfahrenden erheben, und ich es auch schon erlebt habe, dass Fahrradfahrer andere beschimpfen, sie würden die Verkehrsregeln nicht kennen oder ignorieren. Das ist einerseits richtig in Bezug auf bestimmte Verkehrsregeln und besondere Einzelsituationen, aber es ist weder bei Autofahrenden noch bei Fahrradfahrenden so, dass sie keine Verkehrsregeln kennen würden oder grundsätzlich Regeln ignorieren würden.

    Ich glaube nicht, dass es unzulässig wäre ein zusätzliches Halteverbot anzuordnen. Und es wären auch sicher früher oder später möglich, die dafür notwendigen Schilder zu beschaffen. Aber ich denke, dass es mehr bringen würde, den Schutzstreifen Rot zu markieren.

    Dass es zulässig ist, zusätzlich Schilder aufzuhängen, obwohl eine bestimmte Situation ohnehin klar ist, sieht man oft an Stellen, an denen eine untergeordnete Fahrbahn auf eine übergeordnete Fahrbahn mündet und an der Mündung der Fußweg in selber Höhe durchgepflastert ist, sodass der Autofahrer sowohl dem Fußverkehr als auch dem Autoverkehr jeweils in beide Richtungen Vorrang gewähren muss. Zum Beispiel hier an der Mittelstraße, die in die Calenberger Straße mündet:

    Street View · Google Maps
    Ort in Google Maps noch intensiver erleben.
    www.google.com

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (25. September 2025 um 07:45) aus folgendem Grund: Rechtschreibkorrektur

  • Dass es zulässig ist, zusätzlich Schilder aufzuhängen, obwohl eine bestimmte Situation ohnehin klar ist, sieht man oft an Stellen, an denen eine untergeordnete Fahrbahn auf eine übergeordnete Fahrbahn mündet und an der Mündung der Fußweg in selber Höhe durchgepflastert ist, sodass der Autofahrer sowohl dem Fußverkehr als auch dem Autoverkehr jeweils in beide Richtungen Vorrang gewähren muss. Zum Beispiel hier an der Mittelstraße, die in die Calenberger Straße mündet:

    Sie sind ein gutes Beispiel für einen Radfahrer, der die Verkehrsregeln nicht kennt, oder bewusst ignoriert.

    Die von Ihnen gezeigte Situation hat mit Ihren Behauptungen überhaupt nichts zu tun. Das VZ 205 zeigt an, dass die Vorfahrt des kreuzenden Fahrverkehrs zu gewähren ist. Da Fußgänger nicht fahren, haben die auch keine Vorfahrt und das [Zeichen 205] gilt demnach nicht gegenüber Fußgängern.

    Ohne das VZ 205 würden zwischen Fahrzeugen rechts vor links gelten, auch wenn dort eine Aufpflasterung vorhanden ist.

  • Es ist so, dass auch Autofahrenden viele Verkehrsregeln nicht geläufig sind, bzw. diese bewusst missachten, obwohl Autofahrerende diesen Vorwurf gerne gegenüber Fahrradfahrenden erheben, [...]

    Aber ich denke, dass es mehr bringen würde, den Schutzstreifen Rot zu markieren.

    und wenn der Schutzstreifen rot ist, wird plötzlich mehr Verkehrsteilnehmern klar, dass dort ein absolutes Haltverbot gilt? :/

  • Bissl Hoffnung hätte ich schon, auch wenn meine Erfahrung dagegen spricht. Allerdings ist es den Betroffenen ja offensichtlich sowieso klar, sonst gäbe es keine solche Aufregung.

    Andererseits ist die Restfahrbahn so schmal, dass der Schmutzstreifen sowieso ständig genutzt werden wird und damit wäre wiederum die Gewöhnung der Autofahrer ständig rote (Rad-) Fläche zu nutzen sehr groß.

  • Bissl Hoffnung hätte ich schon, auch wenn meine Erfahrung dagegen spricht. Allerdings ist es den Betroffenen ja offensichtlich sowieso klar, sonst gäbe es keine solche Aufregung.

    Andererseits ist die Restfahrbahn so schmal, dass der Schmutzstreifen sowieso ständig genutzt werden wird und damit wäre wiederum die Gewöhnung der Autofahrer ständig rote (Rad-) Fläche zu nutzen sehr groß.

    Ist es denn nicht so, dass Schutzstreifen nur dann markiert werden dürfen, wenn eine Restfahrbahnbreite verbleibt, die zumindest den PKW-Verkehr es ermöglicht, ohne Ausweichmannöver in den Schutzstreifen hinein sich zu begegnen. Diese Regelung, dass der Schutzstreifen ausnahmsweise mitbenutzt werden darf, wenn es dafür eine besondere Notwendigkeit gibt, bezieht sich doch zum Beispiel auf einen LKW-Begegnungsfall.

    Wenn es so ist, dass der Begegnungsfall möglich bleibt, ohne dass der Schutzstreifen benutzt werden muss, dann würde der Schutzstreifen nicht ständig benutzt werden (dürfen).

    Wie breit ist der zwischen den Schutzstreifen verlaufende Teil der Fahrbahn zwischen Fürstenfeldbruck und Emmering?

  • Teile der Restfahrbahn ist nur 4,6 bis 4,8 m breit. Ein ÖPNV-Bus oder LKW hat in der Regel eine Breite von 2,5m + Spiegel, also ~2,7 m.

    Also werden LKW und Busse auf jeden Fall ständig den Schutzstreifen benutzen müssen.

    Ein PKW heute in der Regel 2,1 - 2,2m mit Spiegel. Die wenigsten sind so treffsicher, das zwei entgegenkommenden Fahrzeugen insgesamt ein Freiraum von 30-40 cm reicht.