Diese Fragen hatte ich ja auch bereits gestellt, wie die Polizei bei einer Kontrolle überhaupt feststellen, geschweige denn nachweisen will, dass es sich um "Ausweichverkehr" handelt. Der Begriff ist doch nirgends definiert und es ist nicht eindeutig, wer damit genau gemeint sein soll. Das Zusatzzeichen ist auch sicherlich nicht im VZ-Katalog enthalten. Was ist bei einer Vollsperrung? Ist das dann auch Ausweichverkehr oder Umleitungsverkehr?
Was sollen eigentlich Autofahrer machen, die am Ortseingang auf dieses VZ treffen und sich davon angesprochen fühlen? Wenden und zurück auf die Autobahn fahren?
Sobald die ersten Bußgelder verhängt werden, wird es also auch eine Reihe von Widersprüchen geben. Vielleicht ist das Ganze nur eine Show, in der Hoffnung, dass sich einige trotzdem daran halten.