Woche 46 vom 11. bis 17. November 2024

  • Ich würde allerdings in dem Kreisel die Fahrradwege nicht mit [Zeichen 241-30] + [Zusatzzeichen 1000-31] ausschildern.

    Stattdessen sollte dort im Uhrzeigersinn das stehen: [Zusatzzeichen 1022-10]

    Dann weiß jeder, dass dort Fahrräder nicht nur gegen den Uhrzeigersinn sondern auch im Uhrzeigersinn unterwegs sind.

    Und gegen den Uhrzeugersinn sollte das Schild stehen: [Zusatzzeichen 1000-33]

    Dann weiß jeder das dort beim Fahren im Uhrzeigersinn mit entgegenkommenden Fahrradfahrer*innen zu rechnen ist.

    Dann aber an allen Zufahrten auch bitte dieses neue Verkehrszeichen:

  • Dann aber an allen Zufahrten auch bitte dieses neue Verkehrszeichen:

    Tut nicht Not. Das ist wie bei roten Ampeln, wenn die links vom Radweg stehen, dann gelten die nicht für den Fahrradverkehr, es sei denn, dass eine Haltelinie auf dem Radweg markiert ist.

    Zum Beispiel hier in der Marienstraße ist keine Haltlinie. Der Fahrradfahrer auf der Streetview-Aufnahme darf auch dann seine Fahrt fortsetzen, wenn die Ampel für den Autoverkehr rot zeigt:

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    An dieser Stelle dagegen ist eine Haltelinie und das Halten bei Rot Pflicht für den Fahrradverkehr:

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    Ich halte nichts davon, den Fahrradverkehr immer und überall geradezu zwanghaft mit dem KFZ-Verkehr gleichsetzen zu wollen. Für viele Fahrradfahrende ist die Fortbewegung mit dem Fahrrad so eine Art Zwischending zwischen dem Gehen und dem Autofahren. Das Fahrradfahren mit dem Autofahren gleichsetzen, dass machen nur wenige Fahrradfahrer*innen, zumal viele aufgrund der pysiologischen Voraussetzungen begrenzt sind bei der Geschwindigkeit.

    Umso mehr gilt es für viele, viele Menschen, die nur selten oder sehr selten Fahrrad fahren, obwohl sie im Prinzip dazu in der Lage sind.

    Wenn du denen dann erklärst, sie sollten sich nicht so anstellen und ruhig mal mutig sich mit dem Fahrrad so durch den Verkehr bewegen, wie es Autos tun, dann musst du schon wirklich viel Überzeugungsarbeit leisten. Ich weiß, du hast davon berichtet, das ist dir in Einzelfällen schon gelungen. Aber eben nur in Einzelfällen.

    Der ADFC hat dazu eine Darstellung mit vier Fahrradtypen veröffentlicht:

    Die vier Typen von Radfahrenden als Grundlage der Radverkehrsplanung
    Eine Typologie von Radfahrenden aus den USA hilft auch hierzulande dabei, eine einladende Infrastruktur für alle Menschen zu errichten. Sie legt den Fokus auf…
    www.adfc.de

    Auf der verlinkten Seite werden 60 % der Fahrradfahrenden so beschrieben:

    "60 % sind „interessiert, aber besorgt“: Die Mehrheit der Bevölkerung hat grundsätzlich Interesse, Rad zu fahren, wird aber häufig durch die fehlende separate Radverkehrsinfrastruktur davon abgehalten. Diese Menschen fahren gerne Rad, aber nur auf stressarmen Strecken. Sie bevorzugen besonders sichere Radverkehrsanlagen. Rund 60 % dieser Gruppe sind Frauen, Kinder (und deren Eltern) sowie ältere Menschen."

    Vielleicht habe ich selbst einmal anders darüber gedacht, als ich noch jünger war als heute, und ich selbst würde mich auch nicht unbedingt in diese Gruppe einsortieren, trotz fortgeschrittenen Alters. Aber ich vermute, dass die Beschreibung und die Prozentzahl zutreffend ist und eine Veränderung des Verhaltens und der Einstellung nur schwer zu bewirken ist. Und das ist auch nicht notwendig. Eine verbesserte Fahrradverkehrsinfrastruktur dagegen schon. Und dass bedeutet nicht, in reinen Wohngebietsstraßen damit anzufangen Fahrradwege zu bauen!

  • Entschuldigung: Der schnelle Daumen runter von Peter Viering hat mich meinen Beitrag noch mal genau lesen lassen.
    Vielleicht lag es daran, dass ich im letzten Satz das jetzt fett eingefügte "nicht" vergessen hatte?

  • Tut nicht Not. Das ist wie bei roten Ampeln, wenn die links vom Radweg stehen, dann gelten die nicht für den Fahrradverkehr, es sei denn, dass eine Haltelinie auf dem Radweg markiert ist.

    Für diesen nun schon mehrfach kolportierten und widerlegten Unsinn gibt es genau welche Rechtsgrundlage?

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Fahrräder sind trotzdem Fahrzeuge.

    Anlage 2 StVO 2013 - Einzelnorm zum VZ 215

    Schau mal was da noch steht:

    "Ge- oder Verbot
    1.
    Wer ein Fahrzeug führt, muss der vorgeschriebenen Fahrtrichtung im Kreisverkehr rechts folgen.
    2.
    Wer ein Fahrzeug führt, darf die Mittelinsel des Kreisverkehrs nicht überfahren. (...)
    3.
    Es darf innerhalb des Kreisverkehrs auf der Fahrbahn nicht gehalten werden."

    Der letzte Satz macht m. E. hinreichend deutlich, dass sich das vorgeschriebene Gebot im ersten Satz, im Kreisverkehr der vorgeschriebenen Fahrtrichtung zu folgen, auf den Verkehr auf der Fahrbahn bezieht.

    Und schließlich habe ich hier nicht dazu aufgerufen, im Kreisverkehr auf der Fahrbahn gegen die vorgeschriebenen Fahrtrichtung zu fahren.

    Schau dir außerdem in Hinblick auf Satz 2 diesen Kreisverkehr in Hannover (Deisterkreisel) an:

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  • Für diesen nun schon mehrfach kolportierten und widerlegten Unsinn gibt es genau welche Rechtsgrundlage?

    Ich bin kein Jurist. Dass es Unsinn sei, ist eine bewertende Aussage. Ich halte die Regelung für sehr sinnig. Und in Hannover gibt es viele Fahrradwege an denen linksseitig Ampeln stehen, die ausschließlich für den Fahrzeugverkehr auf der Fahrbahn gelten, nicht aber für den Fahrradverkehr auf dem Radweg.

    Hier ein weiteres Beispiel:

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    Oder hier:

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  • Hüstel, nur weil in Hannover und überall anders in Deutschland Ampeln so stehen, bedeutete das nicht generell, dass dies so in jeder Situation zutrifft.


    Ich kann Dir auch Bilder Posten von Ampeln die links stehen und wenn Du die ignoriert, bist Du ein Eintrag in Thomas Statistik.


    Ampeln haben einen Schutzbereich. Bei deinem H-Beispiel ist die RVA halt nicht drin

  • Der letzte Satz macht m. E. hinreichend deutlich, dass sich das vorgeschriebene Gebot im ersten Satz, im Kreisverkehr der vorgeschriebenen Fahrtrichtung zu folgen, auf den Verkehr auf der Fahrbahn bezieht.

    Nein, der letzte Satz macht deutlich, dass nur dieser sich auf die Fahrbahn bezieht. Sonst hätte man das Wort "Fahrbahn" nämlich schon in Satz 1 und Satz 2 gelesen.

    Was mich wundert: Wenn Sie sich bei den Verkehrsregeln eher dem Fußgängerverkehr zugehörig fühlen, warum verkaufen Sie nicht Ihr Fahrrad und kaufen sich stattdessen ein Paar Rollschuhe?

  • Das ist kein Kreisverkehr. Kein [Zeihen 215], stattdessen überall [Zeichen 301] bzw. [Zeichen 205].

    Nenn es meinetwegen mehrspurige, ringförmige Einbahnstraße

    Wenn es die Möglichkeit gibt, einen Kreisverkehr wie in Hannover im Deisterkreisel einzurichten, ohne das Verkehrszeichen 215 Kreisverkehr, dann sollte das möglicherweise für Diepholz auch erwogen werden? Und dann bräuchten wir das von Yeti vorgeschlagene Verkehrsschild gar nicht für den Diepholzer Kreisel.

    Dann aber an allen Zufahrten auch bitte dieses neue Verkehrszeichen:

    Tatsächlich sind die Zufahrten zum Deisterkreisel in Hannover nicht mit Verkehrszeichen 215 Kreisverkehr ausgestattet:

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    Oder müsste unter das Verkehrszeichen 215 in Diepholz das Schild [Zusatzzeichen 1022-10] zusätzlich angebracht werden, um deutlich zu machen, dass Fahrradfahrer*innen auf dem Zweirichtungs-Radweg, der um den Verkehrskreisel außen herum auf dem Hochbord angelegt ist, dort in beide Richtungen fahren dürfen?

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    Ich befürchte allerdings, das würde die Situation nicht besser verdeutlichen. Die ist vielmehr auch so erfreulich klar erkennbar. Fahrradverkehr fährt außen herum, auf separatem Fahrradweg. Und der Fahrradverkehr findet dort in beide Richtungen statt. Kann jeder KFZ-Fahrer beim Einfahren in den Kreisel sofort erkennen, weil dort [Zeichen 205]mit [Zusazzeichen 1000-32] oben drüber am Schildermast befestigt ist.

    Da fällt mir auf: Diese Zusatzschilder [Zusazzeichen 1000-32] über den [Zeichen 205]fehlen in Hannover. Aber dort ist [Zeichen 205]über eine Ampel angebracht, regelt also den Verkehr für den Fall, dass die Ampel ausfällt, was nicht so häufig vorkommt:

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  • Und eine Tatsache, denn diese behauptete Regel existiert nicht.

    Wie ich schon weiter oben sagte, ich bin kein Jurist. Diese Regel existiert in den Köpfen der meisten Fahrradfahrer*innen in Hannover. Auch den Ordnungskräften ist die Regel bekannt. Zum Beispiel an dieser Stelle ganz in der Nähe des Deisterkreisels gibt es eine Ampel für den Fahrbahnverkehr, die nicht für den Hochbordradweg gilt:

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    Natürlich müssen Fahrradfahrer hier besonders aufpassen auf den Fahrradverkehr und Fußverkehr, der von rechts kommt. Wenn die Fahrbahnverkehr-Ampel Rot zeigt, dann muss man mit querendem Fahrradverkehr und Fußverkehr rechnen, der von links kommt und man muss sich arrangieren. Leider ist das auch schon schiefgegangen und hat zu Unfällen geführt. Gegebenenfalls könnte man nachbessern und eine Haltlinie markieren oder eine zusätzliche Fahrradampel aufstellen. Ich werde mal verstärkt darauf achten, ob ich dafür ein Beispiel finde.

    Hier ist zumindest ein weiteres Beispiel, in dem es eine Haltlinie gibt:

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    Ob im Falle eines Unfalles ein höherer Schuld-Anteil für den Fahrradfahrer abgeleitet werden kann, wenn er an einer Ampel, die nicht für ihn Rot zeigt, aber vielleicht Rot zeigen könnte, das Rotlicht nicht beachtet, könnte man prüfen. Aber ich bin kein Jurist. Zumindest sollte dem Fahrradfahrer in dem gezeigten Fall klar sein, dass im erhöhten Maß mit Fahrrad- und Fußverkehr zu rechnen ist, wenn die Fahrbahn-Ampel Rot zeigt.

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (21. November 2024 um 07:54)

  • Wenn es die Möglichkeit gibt, einen Kreisverkehr wie in Hannover im Deisterkreisel einzurichten, ohne das Verkehrszeichen 215 Kreisverkehr, dann sollte das möglicherweise für Diepholz auch erwogen werden?

    Sie meinen das Diepholz, in dem die Leute nicht einmal die normalen Regeln an einem Kreisverkehr verstehen? :D

  • Diese Regel existiert in den Köpfen der meisten Fahrradfahrer*innen in Hannover. Auch den Ordnungskräften ist die Regel bekannt.

    Hier eine unvollständige Liste weiterer Verkehrsregeln, die zwar nicht in der StVO stehen, aber in den meisten Köpfen existieren und sogar den Ordnungskräften bekannt sind:

    - Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist als Mindestgeschwindigkeit anzusehen.

    - Im eingeschränkten Halteverbot (aka "Parkverbot") darf man parken, aber nicht ganz so lange. Wenn man in einer Feuerwehrzufahrt parkt, um nur kurz etwas zu erledigen, muss man den Warnblinker (aka "Frankfurter Parkleuchte") einschalten.

    - Bei gelb bremst man an der Ampel nicht, sondern gibt Gas. Sollte die Ampel kurz vorher noch auf eine andere Farbe umspringen, nennt man die nicht "rot", sondern "dunkelgelb" oder "kirschgelb".

    - Um den Verkehr nicht zu behindern, parkt man besser auf dem Gehweg als am Fahrbahnrand.

    - Die Hupe ist ein Kommunikationsmittel, um anderen mitzuteilen, wie doof sie sind.

    - Wo es keinen "Radweg" gibt, fahren Radfahrer auf dem Gehweg. Fußgänger haben gefälligst Platz zu machen.

  • Das sind für mich Beispiele, bei denen die Fahrbahnampel sehr wohl gilt und gelten sollte, weil hier mit querendem Verkehr mit Grün zu rechnen ist.

    Hier würde ich sagen, erfasst der Schutzbereich nicht den Radverkehr auf dem Radweg:

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  • Das sind für mich Beispiele, bei denen die Fahrbahnampel sehr wohl gilt und gelten sollte, weil hier mit querendem Verkehr mit Grün zu rechnen ist.

    Hier würde ich sagen, erfasst der Schutzbereich nicht den Radverkehr auf dem Radweg:

    https://maps.app.goo.gl/GDKZ1vAKS5ZpXSZT8?g_st=ac

    Kunststück, der Abzweig nach links wird vom Fahrradverkehr nicht überquert, schließlich handelt es sich um einen rechtsseitigen Zwei-Richtungsfahrradweg/Fußweg[Zeichen 240].

    Aber nur wenige hundert Meter weiter gibt es diese interessante Stelle:

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    Bei Grün für den Geradeaus-Fahrradverkehr kann es durchaus sein, dass sich von rechts ein Fahrradfahrer nähert. Die Rechtsabbiegeampel die dieser Fahrradfahrer sieht hat dann Rot. Ist er deshalb wartepflichtig? Oder hat er Vorang, weil Rechts vor Links gilt? Oder muss er warten, weil er von einer Seitenstraße auf eine übergeordnete Straße einbiegt? Oder muss er deshalb warten, weil die rote Ampel zwar nicht für ihn gilt, er aber das große Vorfahrt achten Schild auf der Ampel oben drauf beachten muss?

    Vermutlich wird sich kein Fahrradfahrer darum scheren, wenn er von rechts kommt und in die Richtung weiterfahren will, in die der grüne Ampelpfeil zeigt, ob das ein roter oder ein grüner Ampelpfeil ist. Es sei denn es kommt tatsächlich ein anderer Fahrradfahrer und es droht ein Zusammenstoß. Dann wird man sich irgendwie arrangieren.