Woche 46 vom 11. bis 17. November 2024

  • Abbiegeassistent verbaut,

    […]

    wo steht denn das mit dem Meter Abstand?!

    In der Betriebsanleitung für den Abbigeassistenten?😈

    Zitat

    „Wegen einer Baustellenverengung stand sein Sattelzug teilweise auf dem Fahrradstreifen, der Abstand zum Kantstein betrug nur 50 cm.“

    Was man sich als Radfahrer doch eigentlich immer fragt, wenn über Unfälle berichtet wird (und was m.E. auch wesentlich zur allgemeinen öffentlichen Empörung nach Todesfällen beiträgt): „Hätte mir das auch passieren können?“.

    Wie lautet in diesem Fall eure Antwort auf diese Frage?

    Einmal editiert, zuletzt von Th(oma)s (20. November 2024 um 07:57)

  • Zitat

    Stephanie Paul, Mitarbeiterin der Stadt Diepholz im Bürgermeisterbüro, klärt auf: Da jede Kreiseleinfahrt mit dem Verkehrszeichen „Vorfahrt gewähren“ versehen ist und am Flöthekreisel zusätzlich ein eigenständiger Radweg vorhanden ist, sorgt diese Kombination dafür, dass Autos bei der Einfahrt in den Kreisel nicht nur Fußgängern auf dem Zebrastreifen, sondern „auch den Fahrrädern Vorrang gewähren müssen“, erklärt Paul. Das gelte allerdings nicht für Autos, die den Kreisverkehr verlassen. In diesem Fall haben nur Fußgänger auf dem Zebrastreifen Vorrang, nicht aber Radfahrer auf dem Radweg.

    X/X/X/

  • Beitrag von krapotke (20. November 2024 um 10:05)

    Dieser Beitrag wurde von Peter Viehrig gelöscht (20. November 2024 um 10:43).
  • Schätze da wirst Du nicht der einzige bleiben. Die arme Frau, und die noch ärmeren Radfahrer im Kreis.

    Da werden in 10 Jahren noch KFz-Lenker vom Amtsrichter freigesprochen werden, weil der den Artikel gelesen hat.

  • Hallo Admins,


    kann man bitte die Ursprungsversion meines letzten Beitrages löschen? Mir ist da ein Lapsus passiert.


    Danke!!

    Überprüfe mal bitte, ob Du den gelöschten Beitrag noch aufrufen kannst. Als Moderator kann ich das, ob der Zugriff aber für andere gesperrt ist, kann ich nicht überprüfen.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Der Artikel in der Kreiszeitung wurde scheinbar korrigiert.

    Hab das Gefühl, da ist sogar ganz schön Text dazugekommen, habs aber vorhin nur überflogen.

    Aktuell steht da unter anderem:

    Zitat

    Währenddessen seien die zusätzlichen Schilder optional und ohne rechtliche Bewandtnis. Paul: „Das Ordnungsamt hat sie in Zusammenarbeit mit der Polizei erarbeitet, weil sich dort in der Vergangenheit vermehrt Unfälle ereignet haben. Sie sollen der zusätzlichen Sicherheit dienen.“ So viel zur Theorie. Kellner ist jedoch der Auffassung, dass die Regelung so speziell ist, dass kaum ein Autofahrer, Radfahrer oder Fußgänger weiß, wie sie in der Praxis umzusetzen ist.


    Tja, was soll man da sagen? Wie der Herr, so's Gescherr?

    So schwierig ists ja eigentlich nicht: 1. An FGÜ haben Fußgänger Vorgang. 2. Beim Rechtsabbiegen muss man alles, was geradeauswill, durchlassen.
    Vielleicht sollte die Polizei sich, wie von Herrn Kellner erwünscht, an den Kreisl mal ab und an hinstellen und ihm dann, statt unschuldige Radler zu ermahnen, eine OWI überreichen, wenn er Fußgänger und Radler gefährdet, weil ihm die Regeln zu kompliziert sind.

  • In der Betriebsanleitung für den Abbigeassistenten?😈

    Oder weil das System falsch eingebaut wurde…

    Was man sich als Radfahrer doch eigentlich immer fragt, wenn über Unfälle berichtet wird (und was m.E. auch wesentlich zur allgemeinen öffentlichen Empörung nach Todesfällen beiträgt): „Hätte mir das auch passieren können?“.

    Ich würde wohl bei so einem engen Schutzstreifen hinter dem LKW bleiben. Übrigens sehe ich an solchen Stellen oft den Fehler, dass Radfahrer an der Haltelinie für die Autos stehen bleiben, statt die (in diesem Falle genau drei Meter) für die eigene weiter zu fahren – dann ist man aber weitaus besser zu sehen. An Kreuzungen, wo die Linien falsch sind, habe ich übrigens keine Hemmungen, weiter vor zu fahren – durchaus auch bis auf die Fußgängerfurt.

  • Nach Meinung der Stadtverwaltung hätten dann Radfahrende die den Kreisverkehr im Urzeigersinn auf dem Radweg befahren keinen Vorrang mehr vor Fahrzeugen, die aus dem Kreisel ausfahren. Weil: rechts vor links.

    Die Dame hat schon richtig erkannt, daß Radverkehr auf dem Radweg Vorrang gegenüber dem vom Kreisel ausfahrenden Verkehr hat. Inzwischen ist auch dieser unsägliche Satz verschwunden. Und wie sich das für guten und transparenten Lokaljournalismus gehört, erfolgte das ohne jeden Korrekturhinweis.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Es passt dort überhaupt nichts Hilgenstraße - Google Maps

    Das Zeichen 215 zeigt an, dass ein Kreisverkehr gegen den Uhrzeigersinn zu befahren ist. Das gilt auch für Radfahrer. Hier hat man aber [Zeichen 241-30] entgegen der Kreisrichtung aufgestellt und lustige Pfeile in beide Richtungen auf die Furten gemalt.

    Der Geradeausverkehr, in dem Fall der Fahrzeug-Verkehr, der den Hochbord-Fahrradweg benutzt, hat stets Vorrang im Kreisverkehr vor dem Verkehr, der in den Kreisel hineinfahren will, als auch vor dem Verkehr, der den Kreisel verlässt.

    Kann man als Autofahrer "Mist" finden, weil man als Autofahrer dann besonders aufpassen muss beim Reinfahren in den Kreisel, als auch beim Rausfahren aus dem Kreisel, aber mein Mitleid hält sich da in Grenzen.

    Ich würde allerdings in dem Kreisel die Fahrradwege nicht mit [Zeichen 241-30]+[Zusatzzeichen 1000-31] ausschildern.

    Stattdessen sollte dort im Uhrzeigersinn das stehen: [Zusatzzeichen 1022-10]

    Dann weiß jeder, dass dort Fahrräder nicht nur gegen den Uhrzeigersinn sondern auch im Uhrzeigersinn unterwegs sind.

    Und gegen den Uhrzeugersinn sollte das Schild stehen: [Zusatzzeichen 1000-33]

    Dann weiß jeder das dort beim Fahren im Uhrzeigersinn mit entgegenkommenden Fahrradfahrer*innen zu rechnen ist.

    Die Hochbordfahrradwege wären dann nicht mehr benutzungspflichtig. Fahradfahrer*innen, denen es auf dem Hochbordfahrradweg nicht gefällt zu fahren, könnten dann ganz legal auf der Fahrbahn im Mischverkehr mit den KFZ fahren. Ich würde das nicht machen wollen, weil ich mit dem Fahrrad nur sehr langsam unterwegs bin und schon in kleineren Kreisel ohne eine zweite gepflasterte innere "Ausweichfahrspur" von Autofahrern überholt werde. Zum Beispiel hier passiert mir das immer wieder mal:

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.de

    Der Kreisel aus Hannover hat einen etwas kleineren Innendurchmesser, als der Kreisel in Flensburg. (Wenn man beim Flensburger Kreisel die gepflasterte Ausweichspur beim Messen des Innendurchmessers mit misst.)

    Hier der Flensburger Kreisel: https://www.google.de/maps/place/Hil…SoASAFQAw%3D%3D

    Bei dem Kreisel in Hannover gibt es keine separate Radwegführung.

  • Es scheinen sich ein paar Leute bei der Dame gemeldet zu haben. Der Redakteur hat sich auch für die Hinweise bedankt.

    Und so kommt man in Diepholz "weiterhin sicher durch den Straßenverkehr".

    Diepholz, Niedersachsen - Google Maps :rolleyes:

    Diepholz, Niedersachsen - Google Maps =O