Woche 46 vom 11. bis 17. November 2024

  • Je nachdem, wie besoffen der 30-Jährige war, ist die Reaktion vielleicht vergleichbar wie 75, sogar ohne halbblind.

    Ich weiß ja nicht wie alt du bist, aber erstens gibt es in der Altersklasse noch reichlich sehr fitte und agile Vertreter der Spezies Mensch, die so manch jüngeren Menschen fitnessmäßig usw. in den Schatten stellen. Und zweitens hoffe ich selbst dazuzugehören, wenn es so weit ist, oder aber zumindest die Einsicht zu haben, was dann noch geht und was ich besser bleiben lasse.

  • Ja, aber selbst bei denen ist die Biologie, der Verfall von Zellen und der Abbau der Leistungsfähigkeit eine Tatsache.

    Ab 60 gehts bergab mit Reaktionsfähigkeit, ab 70 wird das Denken langsamer, der ganze Körper baut schon ab Mitte der 20er ab, Höhren und Sehfähigkeit wird schlechter mit dem Alter, Beweglichkeit, Kraft,....

    Das ist halt so.

  • Das sind aber nur gelegentlich kraftwagenstraßennahe Kraftradschnellwege. Da dürfte ein Kraftradfahrer mit 100 lang düsen (also praktisch 140), das wäre mir als Radler angesichts der Schmalheit zu gefährlich, dann doch lieber den viel breiteren Kraftwagenweg nehmen ... Mit 260 kennt man das ja, aber so?

    Oh, eine solche Beschilderung kannte ich noch gar nicht. Ob man da unwissentlich die Motorräder zugelassen hat, weil man dachte, dass dieses Verkehrzeichen 251 alle Kraftfahrzeuge einschließt? Dabei sind es nur Kraftwagen und mehrspurige Fahrzeuge.

  • Interessant ist dieser Kommentar aus der Kommentarfunktions-Spalte:

    "Die Formulierung stieß mit der Radfahrerin zusammen. Beide sowohl die Radfahrerin als auch die PKW-Fahrerin fuhrn somit in die selbse Richtung nämlich südwärts. Wer dort abbiegt hat dem gleichlaufenden querenden Verkehr Vorrang einzuräumen."

    Schön wäre es ja, wenn der Kommentator recht hätte. Obwohl: Noch schöner wäre es, wenn der Unfall nie passiert wäre.

    Leider ist die Kreuzung so gestaltet, dass der Fahrradgeradeausverkehr mit [Zeichen 205]wartepflichtig gemacht wird. :(

    Nun muss die Fahrradfahrerin damit rechnen, dass sie auch noch als Unfallverursacherin bezeichnet wird. Ob wohl doch eigentlich diese unsagbar einseitig zugunsten des Autoverkehrs gestaltete Kreuzung erheblich zum Unfall beigetragen hat.

  • Leider ist die Kreuzung so gestaltet, dass der Fahrradgeradeausverkehr mit [Zeichen 205]wartepflichtig gemacht wird. :(

    Tatsächlich ist das nicht an allen drei Einmündungsarmen eindeutig. Und natürlich dürfen in diesem Fall keine Furten aufgemalt werden (was hier aber der Fall ist).

  • Tatsächlich ist das nicht an allen drei Einmündungsarmen eindeutig.

    "Nicht eindeutig" ist sehr geschönt, denn auch der kreuzende Verkehr hat ein [Zeichen 205] M7 - Google Maps

    Nach dem Zeitungsbericht kamen aber wohl beide aus dieser Richtung St2573 - Google Maps. Die Radfahrerin aus Richtung Sauerlach und die BMW-Fahrerin muss auch von da gekommen sein, wenn sie nach rechts auf die M7 eingebogen ist und hätte die geradeaus fahrende Radfahrerin durchfahren lassen müssen, wenn nicht durch die kleinen [Zeichen 205] eine abweichende Regelung getroffen wäre.

    Völlig klar, dass dann keine Furten markiert werden dürfen, wo Radfahrer keine Vorfahrt haben.

    VwV-StVO zu §9, Randnummer 4

    Zitat

    Im Fall von Radverkehrsanlagen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) und an Kreuzungen oder Einmündungen mit vorfahrtgebendem Zeichen 301 sind Radwegefurten stets zu markieren. Sie dürfen nicht markiert werden an Kreuzungen und Einmündungen mit Vorfahrtregelung „Rechts vor Links“, an erheblich (mehr als ca. 5 m) abgesetzten Radwegen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) oder an Kreuzungen oder Einmündungen mit vorfahrtgebendem Zeichen 301 sowie dort nicht, wo dem Radverkehr durch Zeichen 205 eine Wartepflicht auferlegt wird.

    Und dann stehen natürlich die kleinen [Zeichen 205] im Widerspruch zu einer einheitlichen Vorfahrtregelung. Es heißt schließlich "Vorfahrtstraße" und nicht "Vorfahrtfahrbahn".

  • Tatsächlich ist das nicht an allen drei Einmündungsarmen eindeutig. Und natürlich dürfen in diesem Fall keine Furten aufgemalt werden (was hier aber der Fall ist).

    Sollte man der Dame raten, sich einen Rechtsanwalt zu nehmen und den LK München auf Schadenersatz zu verklagen? So richtig, dass es weh tut und noch in Dubai in der Zeitung steht?

  • "Nicht eindeutig" ist sehr geschönt, denn auch der kreuzende Verkehr hat ein [Zeichen 205] M7 - Google Maps

    Zumindest aus Richtung Süden ist es für Radfahrer an der dann dritten Überfahrt nicht ersichtlich, dass sie auf ihren Vorrang verzichten sollen, nachdem an beiden vorangehenden ja extra ein VZ 205 steht: (1) und (2).

    Und wer genau schaut, stellt fest, dass das mittlere VZ 205 erst nach dem Juli 2022 aufgestellt wurde. Warum man dann den nördlichsten Arm nicht gleich auch noch mit "versorgt" hat, ist natürlich umso unverständlicher.

    Ich kenne die Stelle schon länger aus eigener Anschauung, da ich da hin und wieder mit dem Rennrad vorbeikomme, wobei mir dieses "mittlere" VZ205 noch gar nicht wirklich vor Ort aufgefallen ist, allerdings meide ich die Stelle auch eher und komme da 1-2x pro Jahr vorbei.

    Aus einem VZ205 am Radweg kann ein abbiegender Kfz-Lenker aus welcher Regelung doch gleich einen Vorrang für sich herleiten? Ich wüsste keine.

    So oder so, diese Einmündung ist verkehrsrechtlich völlig vermurkst.

  • "Nicht eindeutig" ist sehr geschönt, denn auch der kreuzende Verkehr hat ein [Zeichen 205] M7 - Google Maps

    Was ähnliches gibts auch hier. Ich finde ja, weil das Vorfahrtzeichen des Autos größer ist als das Vorfahrtzeichen des Radfahrers, muss der Autofahrer hier mehr Vorfahrt achten als der Radfahrer...

  • Was ähnliches gibts auch hier. Ich finde ja, weil das Vorfahrtzeichen des Autos größer ist als das Vorfahrtzeichen des Radfahrers, muss der Autofahrer hier mehr Vorfahrt achten als der Radfahrer...

    Was sollte denn hier jetzt uneindeutig sein? Fahrbahn und Radweg haben doch dieselben Vorfahrts-"Rechte" (wobei hier ja eher -"Pflichten").
    Für einen nach rechts abbiegenden Radfahrer kommt ja erschwerend § 10 S. 1 StVO hinzu.

  • Ich finde ja, weil das Vorfahrtzeichen des Autos größer ist als das Vorfahrtzeichen des Radfahrers, muss der Autofahrer hier mehr Vorfahrt achten als der Radfahrer...

    Die Größe der Schilder hängt eigentlich von der zHg ab, bzw. bei Radfahrer traut man ihnen offensichtlich Geschwindigkeiten über 30 nicht zu.

  • Was sollte denn hier jetzt uneindeutig sein? Fahrbahn und Radweg haben doch dieselben Vorfahrts-"Rechte" (wobei hier ja eher -"Pflichten").

    Na ja, der Autler will nach rechts, der Radler will gradeaus, und irgendwie hat keiner Vorfahrt. Wenn das kein Radweg wäre, sondern zwei Fahrbahnen, gäbs wohl öfter einen Crash :)

    Bzw. so: Der Radler folgt "eigentlich" der Vorfahrtsstraße. Wenn der kein Dings hätte, wär die Sache klar. Aber so ist es irgendwie verwirrend, finde ich.

  • Der Radler folgt "eigentlich" der Vorfahrtsstraße.

    Nein, Radfahrer kommen auch aus der untergeordneten Straße. In diesem Fall gilt das [Zeichen 205]aus dieser Richtung für alle. Das kleine [Zeichen 205] dient in dem Fall zur Verdeutlichung.

    Für Rechtsabbieger auf der Fahrbahn gegenüber geradeaus fahrenden Radfahrern gilt zudem §9 (4).

  • VErhandlung am AG zum Rechtsabbieger-Unfall in der Hamburger HafenCity

    Abbiegeassistent verbaut, Schrittgeschwindigkeit nicht eingehalten. Aber die Äußerung:

    Zitat

    Und er müsse bei seinem Lkw beim Anfahren ein gewisses Maß an Gas geben, „um überhaupt loszufahren“.

    ist schon frech. Als ob ein LKW nur 0 und dann direkt nur 18kmh und schneller fahren könnte.

    Und wenn man sich die übrigen Aussagen durchliest: :rolleyes:X/

    Schutzstreifen - Radfahrstreifen - Radweg: alles dabei!

    plötzlich aus dem Nichts! Kopfhörer! abgelenkt!

    und richtig absurd finde ich das:

    Zitat

    Radfahrer dürften zwar, wie Sabine R. es getan hat, grundsätzlich rechts an Autos vorbeifahren. Allerdings müsse dabei ein Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden. „Das war hier nicht gegeben.“ Die 34-Jährige habe sich so dicht am Lkw vorbei bewegt, dass das Assistenzsystem des Sattelzuges nicht ausgelöst habe.

    wo steht denn das mit dem Meter Abstand?!

  • Die Größe der Schilder hängt eigentlich von der zHg ab, bzw. bei Radfahrer traut man ihnen offensichtlich Geschwindigkeiten über 30 nicht zu.

    Habe ja einen Verdacht, was zHg heißen könnte, aber passt nicht so recht dazu, dass die Schilder unterschiedlich sind, wenn es keine Beschränkung gibt.. Die zweite Theorie ist auch schwierig, ich habe jedenfalls auch da wo nur 30 erlaubt ist für Autofahrer noch nie ein kleines Schild gesehen.