Woche 42 vom 14. bis zum 20. Oktober

  • Bei uns heißt das einfach "Radwegweisung" und es wird versucht, diese FGSV-konform zu gestalten.

    Ist Sache der Landkreise in Bayern, soweit ich weiß.

    Hihi, bei "uns" in Eichenau wirst du mit den Wegweiserchen schnurtracks auf einen Feldweg geleitet, an dem ein prominentes [Zeichen 250] prangt. Das ist also FGSV-konform...

  • tl;dr: anlassbezogene aufzeichnung zulässig, sonst nicht.

    Mir auch egal. Ich allein lege den "Anlass" fest. Das, was in diesem Irrenhaus noch unter "Datenschutz" läuft, ist auch nur noch unfassbar. Die Kriminalisierung der Dokumentation dessen, was im öffentlichen Raum(!) vor sich geht. Letztes Jahr dokumentierte ich mit der Spiegelreflex die illegale Umleitung der Stadt Pirmasens und die Schotterpiste, über die sie Radfahrer schickte. Einem Bauer, der den Weg (wie andauernd auch mehrere Autofahrer) faktisch illegal befuhr, passte es nicht, dass ich seinen Trecker und ihn von hinten fotografiert hatte, um zu dokumentieren, dass dort Fahrzeuge rumfahren, die dort nicht fahren dürfen. Er rief dann nach etwas Palaver via Notruf die Polizei. Die erklärten ihm dann immerhin, dass ich das dürfe, da ich ein berechtigtes Interesse (ggf. Klage oder Anzeige gegen die Stadt) hätte. Als Retourkutsche fertigte er nach dem Auflegen mit seinem "Smartphone" noch ein regelrechtes Porträt von mir an. War mir dann aber alles zu dumm. :rolleyes:

    Hihi, bei "uns" in Eichenau wirst du mit den Wegweiserchen schnurtracks auf einen Feldweg geleitet, an dem ein prominentes [Zeichen 250] prangt. Das ist also FGSV-konform...

    Das ist hier absoluter Standard; dass "Radrouten" über mit Z 250 beschilderte Wirtschaftswege führen. Der LBM wollte das ja auch mittels offizieller Umleitung am Einsiedlerhof wieder so handhaben. Das zuständige Ministerium hat vor ca. 2 Jahren um etwas Zeit gebeten. Es werde wohl mindestens 5 Jahre dauern, um diese Beschilderungsmängel zu beheben. ||

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