Woche 26 vom 24. bis 30. Juni 2024

  • Jo, das hat der BGH ja damals angesagt, daß allein die Helmgläubigkeit für die künftige Mithaftung für eigene Verletzungen bei unverschuldeten Unfällen den Ausschlag gibt. Empirisch sattelfest belegbare Nachweise einer echten Schutzwirkung sind hingegen nicht erforderlich, verbreiteter Aberglaube reicht.

    ebayForumKopfverkl.jpg
    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • VIelleicht trete ich dieser Religionsgemeinschaft mit 90 bei, vorher sicher nicht ...

    Das Problem, das ich sehe, ist eine aufziehende Helmpflicht. Die kann man absehbar hervorragend mit einer dann bestehenden Tragequote von über 50% begründen. Damit würde meine Radelei enden, denn bis eine solche Pflicht aufgrund eines evidenzbasierten Nachweises ihrer Wirkungslosigkeit wieder verschwindet, bin ich tot.

    ebayForumKopfverkl.jpg
    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Das Problem, das ich sehe, ist eine aufziehende Helmpflicht. Die kann man absehbar hervorragend mit einer dann bestehenden Tragequote von über 50% begründen. Damit würde meine Radelei enden, denn bis eine solche Pflicht aufgrund eines evidenzbasierten Nachweises ihrer Wirkungslosigkeit wieder verschwindet, bin ich tot.

    Die "Pflicht" wird nur darin bestehen, dass man sich nach § 254 BGB Mitverschulden anrechnen lassen muss, wenn vor Gericht nach einem Unfall mit Gegner und Kopfverletzungen die Haftungsquote ausgewürfelt wird. Eine gesetzliche Pflicht in dem Sinne, dass sich die Polizei irgendwo hinter einer Litfaßsäule versteckt und dort auf barhäuptige Opfer zum Abkassieren lauert wird es (vorerst...) nicht geben.

  • Nun, die Kosten für einen abgelehnten Widerspruch (28,50 €) sollte man halt schon kennen, bevor man einen solchen erhebt.

    Und im Vergleich zu einer Anfechtungsklage ist das ja günstig (483 € Gerichtskosten bei einem Auffangstreitwert von 5.000 €).

  • Weiß jemand, um welche Art von Verfahren/Verwaltungsakt/... es da geht?

    WIndvorranggedöns klingt nach Flächennutzungsplanbeiwerk, ggfs. Bebauungsplan o.ä. Da gibt es ja öffentliche Auslagen, die sich formal zwar auch nur an Betroffene und Träger öffentlicher Belange richten, aber ich habe hier in Ba-Wü noch nie von Kostenrechnungen gehört, wenn man am Ende der Auslagefrist, egal ob als Betroffener, TÖB oder dahergelaufener Bürger was kommentiert hat, was ich gelegentlich als Angehöriger der letzten Gruppe auch tue ... Gelegentlich gibt's 'n Erörterungsbericht, wo dann unter "ferner liefen" die Anregungen gemeiner Bürger anonym abgebügelt werden oder auch nicht. (Nach einem Erörterungsbericht müsste ich mal suchen, da war ich zu faul für den Erörterungstermin, die sind immer so früh am Tag ...).

    Irgendwann kommt dann mal der Planfeststellungsbeschluss als Verwaltungsakt oder im Falle von Bebauungsplänen der Gemeinderatsbeschluss, vermutlich auch eine Art Verwaltungsakt, ein GR ist ja nur verlängerter Arm der Exekutive ... Wenn man gegen den klagen wöllte, sollte man wissen, was man tut und finanzstark sein, weil da geht's idR vor Gericht und dann muss man auch TÖB oder Betroffener im engeren Sinne sein, als gemeiner Bürger zieht man sich dann idealerweise zurück und öffnet allenfalls die Geldbörse zur Unterstützung eines zumeist ja ehrenamtlichen finanzschwachen TÖB ...

  • es ging nicht um Einwendungen (=Beteiligung an der Planung).

    Vielmehr hat ein Projektierer/Unternehmer einen (Bau-)Antrag auf Errichtung von WKA gestellt und einen Vorbescheid erhalten.

    Gegen die Erteilung dieses (positiven) Vorbescheides haben Mitglieder einer BI massenweise Widerspruch eingelegt.

  • Gegen die Erteilung dieses (positiven) Vorbescheides haben Mitglieder einer BI massenweise Widerspruch eingelegt.

    Man muss halt schon auch persönlich betroffen sein, wenn man so etwas tut (Verbot der Popularklage im deutschen Verwaltungsrecht).

    Liegt das nicht vor, dann ist der Widerspruch bereits unzulässig, ergo abzuweisen. Dafür sollte aber kein großer Rechercheaufwand seitens der Behörde notwendig sein. Die 28,50 € Widerspruchsgebühr sind m.W. der Minimalbetrag, der dann auch nicht weiter begründet werden muss.

    Es ist ja nicht das erste mal, dass Behörden versuchen, mittels solcher Kosten dem Bürger Widersprüche oder Anträge "auszureden". Ich denke, da muss man unterscheiden: normalerweise liegen ja ohnehin schon Akten vor (außer bei VZ237, 240, 241 :P?), aus denen die meisten Sacheverhalte hervorgehen sollten. Wenn das ordentlich gelaufen ist, wird da niemand mehr groß zusätzlich "ermitteln" müssen. Die überhöhten Gebührenbescheide dürften dann regelmäßig rechtswidrig sein, was man ja auch am Verwaltungsgericht überprüfen lassen kann.

  • Pendlerstaus kosten Geld, da schau her.

    Meldung der dpa, hier mal die Süddeutsche verlinkt

    Amsterdam Stauzeit 55 h, genau so viel wie Berlin (aktuelle deutsche Stauhauptstadt), Kopenhagen 45 h (1 h weniger als Frankfurt am Main, 3 h mehr als Hamburg). Utrecht (Sportreporter-Floskel: "auusgerechnet Utrecht!!!") landet mit 65 h sogar weit vor allen deutschen Städten auf einem "hervorragenden" 29. Platz weltweit. Im Gegensatz zu den deutschen Städten hat sich in Utrecht auch die Fläche, die man binnen 30 Minuten erreichen kann, seit 2019 deutlich verkleinert. Jemand müsste den Dänen und Niederländern mal dringend mitteilen, dass sie ihre Staukosten* durch Radwegebau senken sollen. :evil:

    *) Leider sind NL und DK zu klein dafür, als dass der Anbieter des Rankings sich die Mühe gemacht hätte, die Zeitverluste entsprechend der örtlichen Bedingungen in konkreten Geldwert umzurechnen. Wahrscheinlich aber dürfte der Umrechnungsfaktor (Zeit->Geld) aufgrund ähnlicher Wirtschaftsverhältnisse sehr nahe am Faktor für D liegen, so dass man ohne weiteres aus den Stau-Zeiten auf den Geldverlust schließen kann.