RWBP - außerorts

  • Da hängt überhaupt nix mehr. Als ich begann, mich gegen blaues Blech zu wehren, hat man mir über zwei Jahre die erste größere Entschilderungsrunde mit dem Argument verweigert, man habe ansonsten nur die Alternative Gehwegfreigabe, die Schrittgeschwindigkeit bedeute (die jedoch in der Praxis gerade außerorts niemanden interessiert). Der Landes-LBM brachte dann die Piktogramme ins Spiel; die wurden dann auch an einigen Stellen aufgemalt. Dummerweise auch linksseitig; ohne explizite Freigabe durch die Straßenverkehrsbehörde und an vielen Stellen, an denen man auch anderweitig gar nicht legal oder sicher auf diese Wege auffahren kann.

    Dass das seit der Entschilderung straßenverkehrsrechtlich alles reine Gehwege sind, interessiert hier absolut niemanden. Der Leiter des LBM Kaiserslautern selbst verlautbarte mehrfach in den Medien, dass das weiterhin "Radwege" seien. Es wird auch niemals ein Radfahrer einen Strafzettel erhalten, wenn er solche Wege befährt. Polizei, Straßenverkehrsbehörden und LBM tun alle einfach weiter so, als seien das weiterhin "Radwege". Pepschmier (glaube ich) schrieb hier gerade erst von "kriminellen Vereinigungen". Die haben wir auch hier. Einschließlich der Presse von Rheinpfalz über Pirmasenser Zeitung bis zum SWR. Die stellen sich alle tot; schon seit Jahren. Ignorieren alles, was ich an Themen vorschlage.

    Ich hatte zu diesem Thema u. a. auch eine umfangreich begründete Strafanzeige erstattet, weil 2022 an einem weiterhin radtouristisch (und ehemals mit Z 240) beschilderten Gehweg (zwischen Ludwigswinkel und Fischbach) ein Radfahrer an einer Querungsstelle schwer verunglückte (weil er sein kleines Z 206 missachtete, das da gar nicht mehr hätte hängen dürfen). Das Elend fing schon damit an, dass die Polizei selbst in ihrer (dann zurückgenommenen) Pressemeldung von einem "Radweg" schrieb. Die StA hat dann rein gar nichts ermittelt. Stattdessen schrieb mir eine Oberstaatsanwältin der StA Zweibrücken in ihrer Einstellungsverfügung das hier:

    Zitat

    Darüber hinaus bedeutet “Radweg” gerade nicht “Radweg im Sinne der StVO”, sondern umgangssprachlich ein Weg, auf dem Radfahrer fahren. Ob sie dies berechtigt oder unberechtigt tun, hierüber trifft der Begriff gerade keinerlei Aussage.

    Wie gesagt: Hier in der Pfalz interessiert sich niemand dafür, ob Radfahrer irgendwelche neben der Fahrbahn liegende Wege benutzen dürfen oder nicht. Hauptsache, sie sind den Autofahrern nicht im Weg.

  • Da rennst Du bei mir offene Scheunentore ein. Eigentlich müsste man das melden können und für jede berechtigte Meldung eine Aufwandsentschädigung bekommen.

    Dazu fällt mir auch noch was ein. Die Radfahrer hassende Stadt Pirmasens und der Landkreis Südwestpfalz feierten sich im letzten Jahr selbst für ihre "Radverkehrskonzepte". Da fuhren also über einen begrenzten Zeitraum irgendwelche zwielichtigen "Verkehrsplaner" aus Darmstadt mit E-Bikes durch Kreis und Stadt; mit einer Helmkamera auf der Rübe selber eigene Ordnungswidrigkeiten (vor allem in Gestalt Geister- und Gehwegradlerei) dokumentierend.

    Vieles von dem (gerade Beschilderungsmängel wie mit der Gießkanne verteilte Zeichen 250 im Zuge von Radrouten) hatte ich in Gestalt unzähliger Einzeleingaben über Jahre (kostenfrei) gemeldet. Bislang erhielt ich auch keine Antworten auf meine Anfragen, wie viel Stadt und Kreis für diesen überflüssigen Bullshit aus dem Fenster geschmissen haben.

    Im April 2023 war ich kurz nach meiner verlorenen Klage bei einer Sitzung des Stadtrates und stellte eine Anfrage zu einer neuerlichen, ganz aktuellen Unverschämtheit; nämlich der Sperrung der einzigen asphaltierten Verbindung zwischen zwei Vororten in die Stadt für Fußgänger und Radfahrer im Rahmen einer vor allem straßenrechtlich illegalen Umleitung des Kfz-Verkehrs über nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmete Wirtschaftswege. An jenem Tag feierten sich alle anwesenden, mich und mein Engagement seit Jahren konsequent ignorierenden Stadtratsmitglieder für den Beschluss dieses tollen "Radverkerkehrskonzepts". Ich merkte an, dass die einzigen, die davon profitieren würden, jene (aus Darmstadt) seien, die es der Stadt verkauft haben.

    Und ich behielt damit auch in den folgenden 14 Monaten recht.

  • Wie gesagt: Hier in der Pfalz interessiert sich niemand dafür, ob Radfahrer irgendwelche neben der Fahrbahn liegende Wege benutzen dürfen oder nicht. Hauptsache, sie sind den Autofahrern nicht im Weg.

    Dann ist wohl nicht damit zu rechnen, dass Verkehrskontrollen mit dem Ziel durchgeführt werden, Fahrradfahrer*innen darauf aufmerksam zu machen, dass sie ordnungswidrig einen Fußweg befahren, wenn es sich um einen ehemaligen gemeinsamen Fahrrad- und Fußwegweg handelt, dessen Schilder einfach nur abgebaut wurden.

    Davon betroffene Fahrradfahrerinnen würden vermutlich überwiegend so reagieren, dass sie es für eine Zumutung halten, wenn die Polizei ihnen Anweisung gäbe, die Fahrbahn zu befahren. Und die Polizisten würden wohl mehrheitlich nicht auf den Gedanken kommen, ausdrücklich Fahrradfahrer*innen dazu aufzufordern, die Fahrbahn zu befahren, anstatt ordnungswidrig auf dem Fußweg zu fahren. Wozu also Verkehrs-Kontrollen durchführen?

    So richtig zufriedenstellend ist das allerdings nicht. Nicht zuletzt auch hinsichtlich der Schuldfrage bei einem Abbiegeunfall. Der Fußverkehr hätte gegenüber Abbiegern Vorrang bei einem straßenbegleitenden Fußweg. Einem Fahrradfahrer würde möglicherweise vorgeworfen, er hätte den Fußweg nicht benutzen dürfen. Wie auch so ähnlich in deinem Beispiel beschrieben.

    Du schreibst:

    Der Landes-LBM brachte dann die Piktogramme ins Spiel; die wurden dann auch an einigen Stellen aufgemalt. Dummerweise auch linksseitig; ohne explizite Freigabe durch die Straßenverkehrsbehörde und an vielen Stellen, an denen man auch anderweitig gar nicht legal oder sicher auf diese Wege auffahren kann.

    Um welche Piktogramme hat es sich dabei gehandelt? Es gibt ja diesen Aufsatz von Bernd Sluka in dem diese Boden-Piktogramme propagiert werden:

    Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht

    Allerdings steht in dem Aufsatz von Sluka: "Der Weg muss mindestens 2,50 Meter breit sein." Und das dürfte auf den wenigsten Wegen, über die du berichtest, der Fall sein.

  • Es ist eines Rechtsstaats einfach unwürdig, was hier alle aufführen. Die wissen genau, dass sie von den ganzen Radwegefans zerrissen würden, wenn sie einfach nur die Rechtslage wiedergeben würden. Weil eben einzig und allein die Prämisse gilt, dass Radfahren nur auf "Radwegen" möglich wäre; vor allem außerorts. Die Aussage der Oberstaatsanwältin(!) zu einem Unfall mit Schwerverletzten ist mit Abstand das Absurdeste, was ich seit Anbeginn meines inzwischen achtjährigen Engagements lesen musste.

    Ich hatte auch über das Thema Piktogramme in meinem Blog sehr viel geschrieben. Ich halte sie (entgegen B. Sluka) aus vielerlei Gründen für unzulässig. Das schreibt sogar der Landes-LBM in seinem Schreiben von 2019; dass hier faktisch ohne explizite Ermächtigung (durch den Baulastträger der Straße) eine (vor allem Fußgänger belastende) Verkehrsregelung getroffen wird, für die es keine Rechtsgrundlage gibt; vor allem weil die Piktogramme keine Verkehrszeichen und daher nicht anordnungsfähig sind. Doch das führt an dieser Stelle zu weit; das kann man ggf. in einem passenderen Faden weiterdiskutieren.

  • Schreiben von 2019

    War das bevor/nach

    - der Einigung der Verkehrsministerrunde auf die Piktogramme bzw.

    - der Aufnahme in die VwV-StVO?

    Bin gerade zu faul zum Rumsuchen, aber die Piktogramme gibt es amtlich legalisiert ja noch nicht soo lange ... Was aber nicht heißt, dass sie vorher illegal geesn wären, denn § 2 (4) S. 3 macht ja keine Vorgaben für die Erkennbarkeit der anderen Radwege und auch in der VwV-StVO sind sie nur Soll, kein Muss, andere "Verdeutlichungen" sind weiterhin möglich. Links MUSS aber Blech hinzu, darüber muss ich die Tage mal das Karlsruher Ordnungsamt aufklären ...

  • Es ist eines Rechtsstaats einfach unwürdig, was hier alle aufführen. Die wissen genau, dass sie von den ganzen Radwegefans zerrissen würden, wenn sie einfach nur die Rechtslage wiedergeben würden.

    Bei der geringen Bedeutung, die dem Fahrradverkehr beigemessen wird, interessiert es wohl nur wenige Verantwortungsträger, ob sie von "Radwegefans" zerissen werden würden. Wobei:/ Wen meinst du jetzt eigentlich mit Radwegefans? Die Autofahrerenden, die es sehr schätzen, wenn Fahrradfahrende in Seitenräume verbannt werden. Oder Fahrradfahrende, die es bevorzugen auf Fahrradwegen zu fahren?

    Die erste Gruppe hat ja durchaus Einfluss auf das Geschehen, die zweite Gruppe hingegen ist marginalisiert. Ihre Bedeutungslosigkeit erkennt man nicht zuletzt daran, dass es einfach nicht gelingt, den Fahrradwegebau entscheidend voranzubringen. Neue Fahrradwege außerorts werden, wenn überhaupt, vor allem dann gebaut, wenn es darum geht sicherzustellen, dass die Fahrbahn mit Tempo 100 ausgeschildert wird der generell geltenden Höchstgeschwindigkeit von Tempo 100 auf Landstraße befahren werden darf. Und das ist dann nicht der Verdienst von Radwegefans unter den Fahrradfahrenden. Denn die würden diese Straßen ohnehin nicht benutzen, wenn kein Radweg vorhanden ist. Es ist vielmehr ein Verdinest der Autolobby, die sicherstellen will, dass kein Fahrradverkehr den Autoverkehr stört. Vielleicht ist es ja sogar außerdem noch ein Verdienst von unerschrockenen Fahrbahnradlern, die sich durch das Nichtvorhandensein eines Fahrradweges nicht davon abhalten lassen, eine Landstraße zu befahren.

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (16. Juni 2024 um 16:40) aus folgendem Grund: Korrekturhinweis von Pirminator

  • Am "nicht benutzungspflichtigen Geh- und Radweg" wird eigentlich die ganze (widersprüchliche) Idiotie des Konstrukts "Geh- und Radweg" überdeutlich. Weil etwas zusammengepfercht wird, was strukturell einfach nicht zusammengehört. Und daraus ergeben sich dann solche Probleme, die mit inkonsistenten Sachen wie diesen Piktogrammen weiter verschlimmert werden.

    Das Schreiben war (lange) vorher. Dass sie zwischenzeitlich in der VwV gelandet sind, ändert nichts daran, dass sie eine Verkehrsregelung und somit einen Verwaltungsakt darstellen; den aber nur Straßenverkehrsbehörden erlassen dürfen. Macht ja nix, die VwV ist ja auch in anderen Dingen widersprüchlich. Das wird halt gerade daran deutlich, dass hier eben auch (vom LBM) an mehreren Stellen linksseitig Piktogramme aufgetragen wurden. Diese Wege darf trotzdem niemand (in der falschen Richtung) befahren, weil erst die zuständige Straßenverkehrsbehörde ein alleinstehendes Zz 1022-10 anordnen(!) müsste. Das heißt, der linksseitige Weg wird offiziell durch ein Vz und eine Anordnung geadelt, rechtsseitig verbleibt er hingegen in einer Grauzone.

    Und all dies nur, weil man sich beharrlich weigert, rechteckige Schilder wie in F oder Lux in die StVO aufzunehmen. Oder verdammt nochmal einfach ein Zz 1022-10 unter das Z 240 zu hängen.

  • Die Autofahrerenden, die es sehr schätzen, wenn Fahrradfahrende in Seitenräume verbannt werden. Oder Fahrradfahrende, die es bevorzugen auf Fahrradwegen zu fahren?

    Da besteht eine große Schnittmenge. Es sind in aller Regel Autofahrer, die ab und an mal Rad fahren. Und daher "Radwege" wollen.

    Neue Fahrradwege außerorts werden, wenn überhaupt, vor allem dann gebaut, wenn es darum geht sicherzustellen, dass die Fahrbahn mit Tempo 100 ausgeschildert wird.

    Das ist - sorry - Blödsinn. Man braucht keine Landstraße mit 100 auszuschildern, weil 100 die zHg ist. Hier in Rheinland-Pfalz wird eine Straße nach der anderen mit überflüssigen Zwangsradwegen verschandelt. Und an jeder bedeutenden Einmündung (und vor allem Kreisverkehren) kriegen die Radfahrer dann unzählige Z 205 vor den Latz geknallt. Ist ja "sicherer". Übrigens bezeichnend, dass auf meine beiden Beiträge zum Thema B 10 oder Einsiedlerhof bislang auch hier im Forum keine einzige Reaktion erfolgte.

  • Denn die würden diese Straßen ohnehin nicht benutzen, wenn kein Radweg vorhanden ist. Es ist vielmehr ein Verdinest der Autolobby, die sicherstellen will, dass kein Fahrradverkehr den Autoverkehr stört. Vielleicht ist es ja sogar außerdem noch ein Verdienst von unerschrockenen Fahrbahnradlern, die sich durch das Nichtvorhandensein eines Fahrradweges nicht davon abhalten lassen, eine Landstraße zu befahren.

    Wenn ich von A nach B muss, bleibt mir halt nix anderes übrig. Natenom und ich waren sich in vielerlei Dingen ziemlich ähnlich. Ich betrachte es als jedenfalls auch als Wohlstandsverwahrlosung, mit dem Rad Landstraßen nicht zu benutzen, nur, weil es an diesen kein überflüssiges Wegelchen gibt. Im Übrigen schreiben auch Leute wie du aufgenau diese Art und Weise das Radfahren (ohne "Radweg") gefährlich. Und wundern sich dann, dass das so wenige machen.

    An der B 270 bei Kaiserslautern hatte man übrigens schon vor rund 15 Jahren Radfahrern einfach die Benutzung der gesamten Straße verboten und schickt sie seitdem durch den (geschotterten) Wald. Auslöser war ein einziger Autofahrer, der diese Straße für Radfahrer zu gefährlich hielt und die Behörden solange nervte, bis die den Radverkehr einfach verboten haben. Und jetzt haben sie ein paar km weiter westlich (am Einsiedlerhof) im Prinzip wieder etwas ähnliches getan. Und seit über 30 Jahren werden Radfahrer im Pfälzerwald im Zuge der B 10 auf ungewidmete Waldwege geschickt. Auch das iinteressiert niemanden; auch nicht die Leute aus der radwegkritischen Szene.

    So ein Verbot ist auch schnell angeordnet. Und wehren kann man sich in diesem Pseudo-Rechtsstaat dagegen ja faktisch auch nicht.

  • Das ist - sorry - Blödsinn. Man braucht keine Landstraße mit 100 auszuschildern, weil 100 die zHg ist. Hier in Rheinland-Pfalz wird eine Straße nach der anderen mit überflüssigen Zwangsradwegen verschandelt. Und an jeder bedeutenden Einmündung (und vor allem Kreisverkehren) kriegen die Radfahrer dann unzählige Z 205 vor den Latz geknallt. Ist ja "sicherer". Übrigens bezeichnend, dass auf meine beiden Beiträge zum Thema B 10 oder Einsiedlerhof bislang auch hier im Forum keine einzige Reaktion erfolgte.

    Hast du natürlich Recht, mit Tempo 100 ausschildern ist quatsch, wenn sowieso Tempo 100 gilt. Aber dass Tempo 100 gilt, hängt auch davon ab, dass nicht mit Fahrradverkehr gerechnet werden muss, weil der auf Fahrradwege verbannt wurde. Vielen Dank für den Korrekturhinweis.

  • Hast du natürlich Recht, mit Tempo 100 ausschildern ist quatsch, wenn sowieso Tempo 100 gilt. Aber dass Tempo 100 gilt, hängt auch davon ab, dass nicht mit Fahrradverkehr gerechnet werden muss. Vielen Dank für den Korrekturhinweis.

    Wie kommst du auf dieses schmale Brett? Du musst abseits von Kraftfahrstraßen und Autobahnen ÜBERALL mit Radfahrern rechnen. Und deine Fahrweise entsprechend anpassen. In dieser Weise äußern sich übrigens auch regelmäßig passionierte Autofahrer.

    Es gibt in der VwV eine "Regelung", nach der man Tempo 70 etwas vereinfacht anordnen kann. Ich hab das sogar schon mehrfach ausprobiert; u. a. bei einer Landesstraße, die auch in absehbarer Zeit mit einem unnötigen Zwangswegelchen verschandelt werden soll. Weil die Bürgermeister danach betteln. Die zuständige Kreisverwaltung hat die Anträge einfach ignoriert. Diese "besondere Gefahrenlage" wird sie vermutlich erst dann erkennen, wenn das Wegelchen gebaut ist und bebläut wird.

  • Wie kommst du auf dieses schmale Brett? Du musst abseits von Kraftfahrstraßen und Autobahnen ÜBERALL mit Radfahrern rechnen. Und deine Fahrweise entsprechend anpassen. In dieser Weise äußern sich übrigens auch regelmäßig passionierte Autofahrer.

    Es gibt in der VwV eine "Regelung", nach der man Tempo 70 etwas vereinfacht anordnen kann. Ich hab das sogar schon mehrfach ausprobiert; u. a. bei einer Landesstraße, die auch in absehbarer Zeit mit einem unnötigen Zwangswegelchen verschandelt werden soll. Weil die Bürgermeister danach betteln. Die zuständige Kreisverwaltung hat die Anträge einfach ignoriert. Diese "besondere Gefahrenlage" wird sie vermutlich erst dann erkennen, wenn das Wegelchen gebaut ist und bebläut wird.

    Mit "wenn Tempo 100 gilt", sage ich aus, dass die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit Tempo 100 gilt, wenn die Verkehrsverhältnisse es zulassen. (Das korrigiere ich jetzt aber nicht auch noch in meinem ursprünglichen Beitrag.) Ich fahre selten Auto, aber bin schon oft genug mitgefahren, um sagen zu können, dass nicht viele Fahrer sich von einem ausgeschilderten Tempo-70-Gebot beeindrucken lassen. Trotzdem ist es natürlich gut, dass du entsprechend erfolgreich interveniert hast.

    Leider ist es so, dass wenn jemand mit dem Fahrzeug an unübersichtlichen Stellen das Tempo unter 100 km/h reduziert, er zumindest damit rechnen muss, dass der nachfolgende Autoverkehr signalisiert, schneller zu fahren oder halt überholt, selbst dann, wenn es unübersichtlich ist.

    Mag sein, dass es passionierte Autofahrer gibt, die mit mehr Sicherheitsbewusstsein fahren.

    Trotzdem spricht nichts dagegen, das Tempo auf Landstraßen auf maximal 60 km/h zu begrenzen, so wie es jetzt auf 100 km/h begrenzt ist. Begleitet von baulichen Maßnahmen und Kontrollen würden sich zusätzliche Fahrradfahrerinnen finden, die sich dafür aussprechen, den Fahrradverkehr außerorts als Regelfall auf der Fahrbahn stattfinden zu lassen. Trotzdem sollte die Option erhalten bleiben, separate gemeinsame Fuß- und Fahrradwege anzubieten.

  • Wie kommst du auf dieses schmale Brett? Du musst abseits von Kraftfahrstraßen und Autobahnen ÜBERALL mit Radfahrern rechnen. Und deine Fahrweise entsprechend anpassen. In dieser Weise äußern sich übrigens auch regelmäßig passionierte Autofahrer.

    Es gibt kein selektives „mit-etwas-nicht-rechnen“. Wer dem Verkehr allgemein die notwendige Aufmerksamkeit zuwendet, hat Fahrbahn-Radfahrer automatisch mit auf dem Zettel. Wer dies nicht macht, gefährdet neben sich selbst und anderen Verkehrsteilnehmern insbesondere auch Radwegradler. Hatte ich eigentlich schonmal erwähnt, dass Radfahrer nicht im Längsverkehr niedergemacht werden?😈

  • Hatte ich eigentlich schonmal erwähnt, dass Radfahrer nicht im Längsverkehr niedergemacht werden?😈

    Hattest du, ich bin mir aber nicht sicher, ob deine Beobachtung im selben Maße zutreffen würde, wenn Fahrradfahrer*innen grundsätzlich immer alle die Fahrbahn benutzten. Und a priori würde ich auch nichts ausschließen an möglichen Unfallverläufen. Siehe zum Beispiel den hier:

    "Von hinten aufgefahren: Erneut Radfahrerin von Autofahrer in Potsdam angefahren
    Die 59 Jahre alte Fahrradfahrerin stürzte und verletzte sich am Arm und Bein. Der Unfall ereignete sich am Sonnabend in Babelsberg."

    Quelle: Tagesspiegel vom 5.2.23

    Von hinten aufgefahren: Erneut Radfahrerin von Autofahrer in Potsdam angefahren
    Die 59 Jahre alte Fahrradfahrerin stürzte und verletzte sich sich am Arm und Bein. Der Unfall ereignete sich am Sonnabend in Babelsberg.
    www.tagesspiegel.de

    oder den hier:

    "Detmold: 15-jähriger Radfahrer von hinten angefahren, Autofahrer flüchtet - Auf der Bielefelder Straße kam es am Montagabend (03.06.2024) zu einer Verkehrsunfallflucht, nachdem ein Autofahrer einen Jugendlichen auf dem Fahrrad angefahren hatte. Der 15-jährige Radfahrer aus Detmold war gegen 20.50 Uhr auf dem rechten Fahrstreifen in Richtung Detmolder Innenstadt unterwegs, als ein Auto ihn von hinten anfuhr."

    Quelle: Mein Lemgo vom 4.6.24

    Detmold: 15-jähriger Radfahrer von hinten angefahren, Autofahrer flüchtet
    Auf der Bielefelder Straße kam es am Montagabend (03.06.2024) zu einer Verkehrsunfallflucht, nachdem ein Autofahrer einen Jugendlichen auf dem Fahrrad…
    mein-lemgo.news

    Es gibt kein selektives „mit-etwas-nicht-rechnen“. Wer dem Verkehr allgemein die notwendige Aufmerksamkeit zuwendet, hat Fahrbahn-Radfahrer automatisch mit auf dem Zettel. Wer dies nicht macht, gefährdet neben sich selbst und anderen Verkehrsteilnehmern insbesondere auch Radwegradler.

    Wer ein Auto benutzt, der gefährdet sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer*innen in einem so hohen Maße, dass die Autonutzung sehr viel stärker reglementiert und eingeschränkt werden muss.

    Aber soll ich, bis es so weit ist, auf das Fahrradfahren komplett verzichten? Oder nur noch zu Hause auf dem Heimtrainer fahren?

    Würde jeder dem Verkehr (Fahrradfahrer inklusive) mehr Aufmerksamkeit schenken, dann käme es trotzdem zu Unfällen. Dass Menschen manchmal zu wenig aufmerksam sind, ist eine ihrer Eigenschaften. Und das verträgt sich nicht gut mit hohen Geschwindigkeiten. Dass Fußgänger*innen auf öffentlichen Verkehrsflächen zusammenstoßen und dann jemand umfällt und stirbt, kommt jedenfalls deutlich seltener vor. Besonders gefährlich sind Treppen, deshalb empfiehlt es sich, den Handlauf zu benutzen, für alle Altersstufen! Wer eine Treppe begeht und dabei nicht den Handlauf benutzt, der gefährdet sich und andere Treppengeher.

    Besonders beim Transport von sperrigen Gegenständen oder beim Mitführen von Einkaufstrolleys, Kinderwagen usw. empfiehlt sich die Aufzugnutzung. Leider sind Aufzüge bisweilen defekt:

  • Am besten man nimmt überhaupt nicht mehr am Straßenverkehr teil, dann passiert auch nichts.

    ...jedenfalls nicht im Straßenverkehr

    He verflixt, jetzt mach dich nicht lustig über meinen Appell zur Aufzugnutzung. Ich meine den wirklich ernst. Wenn man sieht, mit welchem Aufwand, in welch riesigen schweren Karossen Menschen sich von A nach B bewegen, weil sie meinen, das müsste so sein, und sich sogar besonders sicher dabei fühlen, dann ist es doch sehr realistisch, verstärkt den Einbau von Aufzügen in mehrstöckigen Gebäuden vorantreiben. Vermutlich ist das auch deutlich kostengünstiger als einfach dabei zuzuschauen, wie sich Menschen auf Treppen zu Tode stürzen.

  • Ich betrachte es als jedenfalls auch als Wohlstandsverwahrlosung, mit dem Rad Landstraßen nicht zu benutzen, nur, weil es an diesen kein überflüssiges Wegelchen gibt. Im Übrigen schreiben auch Leute wie du aufgenau diese Art und Weise das Radfahren (ohne "Radweg") gefährlich. Und wundern sich dann, dass das so wenige machen.

    Seh ich auch so. Ich kenne aber auch die andere Seite - Wochenende, trübes Wetter mit leichtem Regen, Landstraße zHG 100 schnurgerade aber durch einen Wald. Mein Visus ist i.O. und der Radler hatte ein funktionierendes Supernova E3 als Rücklicht (sah zumindest aus der Nähe danach aus), daher aus großer Entfernung erkannt. Ansonsten schwarz gekleidet. Und man überlegt sich, was passiert hier, wenn in gleicher Situation einer ohne Licht entlangradelt (warum auch, ist ja Tag) und im Auto jemand mit nicht mehr jugendlicher Sehfähigkeit sitzt, selbst wenn der da nur 60 fährt. Es wird mindestens gefährlich. Ja, der selbe Autofahrer würde den selben Radfahrer an einer Einmündung genauso übersehen, da hat der Radler aber Handlungsoptionen.

    Ich bin bei Dir, dass die sinnvollere Lösung ist, die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen mit heute beliebig vielen PS erheblich stärker zu reglementieren. Ist aber heute halt nicht so, nicht einmal in greifbarer Nähe.

  • Das Sichtfahrgebot ist mit die am häufigsten missachtete Grundregel der StVO. Ich verfolge auch die bekannteren Dashcam-Kanäle auf Youtube - und es regt mich auch dort regelmäßig auf, dass genau das weiterhin verharmlost wird. Und stattdessen von Leuten, die auf Landstraßen gehen oder mit dem Rad fahren, verlangt wird, sie hätten sich wie einen Christbaum oder mit Wahnwesten zu behängen. Nein; man hat im Dunkeln halt verdammt nochmal nicht großartig schneller als mit 60 oder 70 km/h zu fahren. Und nicht nebenbei noch aufs Handy zu glotzen.

    "Radwege" außerorts verleiten nur zu einem: Rasen. Das war ja auch der Grund, warum die Nazis samt Benutzungspflicht mit dem Scheiß anfingen. Und wer meint, dass ein schmaler "Sicherheitstrennstreifen" einem das Leben retten wird, wenn ein paar Meter weiter mal wieder einer die Kontrolle über sein Geschoss verliert - der möge von mir aus weiterhin daran glauben. Udo Steinbach hat auf seiner Seite Unmengen an solchen Fällen dokumentiert. Und auch ich lese in schöner Regelmäßigkeit von Unfällen an Landstraßen, bei denen Autos, Lkw und sonstige Fahrzeuge auf den "Radwegen" landen oder über jene hinwegschießen. Meist ist es nur Zufall, dass dort gerade keiner radelt oder geht.

    Ich verfolge ja auch das, was die rheinland-pfälzischen Straßenbaubehörden in ihre Planfeststellungsunterlagen schreiben; gerade, wenn es um Wegelchen außerorts geht. Der einzig relevante Grund, warum die Dinger angelegt werden, ist die "Steigerung der Qualität des Kraftfahrzeugverkehrs", indem man die Fahrbahn von den Radfahrern "entlastet".

  • Das Sichtfahrgebot ist mit die am häufigsten missachtete Grundregel der StVO.

    Ja. Blindflug kann allerdings prinzipiell nicht nach dem Subjekt seiner Blindheit filtern. Das ist ein Punkt, der noch von jedem übersehen wird, der dafür plädiert, dass man ausgerechnet den Teil der gefährdeten Verkehrsteilnehmer, die ein muskelbetriebenes Zweirad führen, aus dem Weg komplimentieren sollte. Auf den Landstraßen sterben täglich 3-4 Menschen, die keine Fahrräder benutzten, sehr viele davon im Längsverkehr. Alle 3 Tage stirbt außerorts ein Radfahrer aus anderen Gründen, als dass er von einem KFZ-fahrenden Blindflieger im Längsverkehr von hinten erfasst wurde; sehr häufig darunter Fälle, wo es Infrastruktur entlang der schnell befahrenen Landstraße gab und die Radfahrer mit dem Queren dieser (zu) schnell befahrenen Fahrbahn überfordert waren. Nur knapp alle 14 Tage hingegen stirbt ein Radfahrer außerorts, weil ein KFZ-Führer ihn auf der Fahrbahn im Längsverkehr übersehen hatte.

  • Das stimmt. Aber Radfahrer müssen ja gerade auch deshalb in Schutzhaft genommen werden, weil sie im Gegensatz zu den Autofahrern keine sie "schützende" Karosserie um sich herum durch die Gegend schleifen, von 2020 bis 2023 nannte man das übrigens "vulnerable Gruppe". Die in Kfz Sterbenden sind halt "normal"; einfach hinzunehmen; da kann man sonst nix mehr machen (wie z. B. Autohelme fordern). Da siehst du mal, wie dolle sie sich um unsere Gesundheit und um unsere Leben sorgen. ;)

    Ernsthaft: Ich behaupte, ich habe alleine durch meine Anwesenheit auf den Landstraßen mit dem Rad schon den ein oder anderen tödlichen oder schweren Unfall verhindert; alleine schon deshalb, weil irgendwer an einer blöden Stelle hinter mir abbremsen musste, anstatt einfach durchzurasen.