Da hängt überhaupt nix mehr. Als ich begann, mich gegen blaues Blech zu wehren, hat man mir über zwei Jahre die erste größere Entschilderungsrunde mit dem Argument verweigert, man habe ansonsten nur die Alternative Gehwegfreigabe, die Schrittgeschwindigkeit bedeute (die jedoch in der Praxis gerade außerorts niemanden interessiert). Der Landes-LBM brachte dann die Piktogramme ins Spiel; die wurden dann auch an einigen Stellen aufgemalt. Dummerweise auch linksseitig; ohne explizite Freigabe durch die Straßenverkehrsbehörde und an vielen Stellen, an denen man auch anderweitig gar nicht legal oder sicher auf diese Wege auffahren kann.
Dass das seit der Entschilderung straßenverkehrsrechtlich alles reine Gehwege sind, interessiert hier absolut niemanden. Der Leiter des LBM Kaiserslautern selbst verlautbarte mehrfach in den Medien, dass das weiterhin "Radwege" seien. Es wird auch niemals ein Radfahrer einen Strafzettel erhalten, wenn er solche Wege befährt. Polizei, Straßenverkehrsbehörden und LBM tun alle einfach weiter so, als seien das weiterhin "Radwege". Pepschmier (glaube ich) schrieb hier gerade erst von "kriminellen Vereinigungen". Die haben wir auch hier. Einschließlich der Presse von Rheinpfalz über Pirmasenser Zeitung bis zum SWR. Die stellen sich alle tot; schon seit Jahren. Ignorieren alles, was ich an Themen vorschlage.
Ich hatte zu diesem Thema u. a. auch eine umfangreich begründete Strafanzeige erstattet, weil 2022 an einem weiterhin radtouristisch (und ehemals mit Z 240) beschilderten Gehweg (zwischen Ludwigswinkel und Fischbach) ein Radfahrer an einer Querungsstelle schwer verunglückte (weil er sein kleines Z 206 missachtete, das da gar nicht mehr hätte hängen dürfen). Das Elend fing schon damit an, dass die Polizei selbst in ihrer (dann zurückgenommenen) Pressemeldung von einem "Radweg" schrieb. Die StA hat dann rein gar nichts ermittelt. Stattdessen schrieb mir eine Oberstaatsanwältin der StA Zweibrücken in ihrer Einstellungsverfügung das hier:
ZitatDarüber hinaus bedeutet “Radweg” gerade nicht “Radweg im Sinne der StVO”, sondern umgangssprachlich ein Weg, auf dem Radfahrer fahren. Ob sie dies berechtigt oder unberechtigt tun, hierüber trifft der Begriff gerade keinerlei Aussage.
Wie gesagt: Hier in der Pfalz interessiert sich niemand dafür, ob Radfahrer irgendwelche neben der Fahrbahn liegende Wege benutzen dürfen oder nicht. Hauptsache, sie sind den Autofahrern nicht im Weg.