RWBP - außerorts

  • Zu Absatz 1 Satz 1: Gar nicht, denn Deutschland ist bekanntlich kein Rechtstaat und noch dazu Autoland. Außerdem haben Radfahrer keine Freunde, keinen einzigen. Daher bleibt nur, das Recht in die eigene Hand zu nehmen und einfach Fahrbahnen zu benutzen und die Vorteile sofort und ohne Aufwand zu genießen. Die 20€ alle paar Jahre, na ja, die sind bei mir auch noch drin. Nach drei Klagen damals wußte ich, wie der Hase läuft und habs sein gelassen.

    Wegen Absatz 2 Satz 1 bin ich für ein Verbot des Radweges in jeder seiner möglichen Formen. Und natürlich kann man, jedenfalls in einem Rechtsstaat, gegen freiwillige Buckelpisten vorgehen, spätestens über die sinnlose Geldausgabe muß das möglich sein. Außerdem gibt es auch für Nicht-Radfahrer den Rechtsweg.

    Wer Fahrbahnen wegen Autofahrergewalt nicht benutzen kann, sollte das hier wiederholen,

    Oldenburg. "Radwege"…

    allerdings weiß ich nicht, wie. Der Zustand besteht bis heute, da kann ich mich glücklich schätzen.

    Nun ja, doch, ich habe mein eigenes Grundsatzurteil gefällt: Es gibt keine Radwege. Wenn man nicht, wie die meisten hier und anderswo, nach Wegelchen sucht und sie in jedem Schrott erkennen will, sondern es andersrum hält, angefangen mit der eingebildeten Benutzungspflicht, fällt es einem womöglich wie Schuppen aus den Haaren. Wer die Augen offen hält, dem kann gar nicht entgehen, das nur ein Teil, womöglich nur ein kleiner Teil, überhaupt wirksam beblaut ist. Wenn man denn schon sein eigenes Gewissen beruhigen will ob des eigenen Verbrechens der illegalen Fahrbahnnutzung. Ich sehe gerade, auch das schrieb ich bereits

    Wenn man das tut, dann entdeckt man nämlich, das ganz erhebliche Teile der beblauten Republik gar nicht wirksam beschildert sind, oft noch nichtmal Radwege. Und dann wird einem auch die Logik der Vorschriften klar, die nämlich durchaus halbwegs leicht und intuitiv nachzuvollziehen sind.

    Einmal editiert, zuletzt von udoline (7. Juni 2024 um 19:45)

  • Netzfunktion, auch in Verbindung mit der Schaffung von Gehwegen und Routen, die für Autos gar nicht gehen.

    Hmm, ich hab mich jetzt nicht sehr ausgiebig damit beschäftigt, aber ich sehe praktisch nur Wege neben vorhanden und ziemlich kleinen Straßen.

    Ich konnte keinen Gehweg finden, der eine besondere Abkürzung wäre, oder alleine durch die Flur führt.

  • Von Reppenstedt zum Gut Brockwinkel ist halt auch Grundschul-Weg, so dass dort eh ein Gehweg nötig wäre. Vom Gut nach Vögelsen hoch ist die Fahrbahn selbst nur Schotterweg, um dem Autoverkehr hier keinen schnellen Durchgang zu schaffen – für den Radverkehr soll hier aber einer sein (u.a., um schnell von Reppenstedt zum Bahnhof in Bardowick zu kommen). Die Verbindung nach Lüneburg rüber hat diese extrem schmale Fahrbahn mit Schotter daneben, als Radfahrer musstest du da komplett anhalten, wenn ein Auto entgehen kommt und wie Überholmanöver abliefen, kann man sich denken. Aus beidem zusammen entsteht zudem jetzt eine autoarme Route von Reppenstedt zur Herder-Schule.

    Ein vierter Ast kam erst Anfang dieses Jahres dazu: Zum Gut Wienebüttel (u.a. mit einer Pflegeeinrichtung für Herzkranke). Die Fahrbahn ist Kopfsteinpflaster "Höllenniveau", wieder um den Autoverkehr fern zu halten, RTWs (die afaik da sogar stationiert sind) aber nicht zu behindern. Dieser Geh- und Radweg ist dann auch nur gepflastert und mit recht vielen Pollern – da soll man halt schon vorsichtig fahren, aber auch nicht gleich Rodeo reiten.

    Die Fahrbahnen sind da also bewusst alle "befahrbar, aber nicht einladend", während man auf den Radwegen zügig vorankommen soll. Wenn du so nah an der Stadt Mischverkehr auf schmaler Fahrbahn versuchst, vermehren sich die Autos halt sofort wie die Schmeißfliegen. Zudem ist die ganze Verbindung (und da hatte ich schon einen vor mir, bevor der Weg überhaupt freigegeben war!) jetzt auch für Fußgänger mit Rollator passierbar.

  • Ich schätze Du wirst kaum so viel Radweg-Verweigerer auf einem Fleck im Internet finden wie hier.

    Tatsächlich? Zu meinem Beginn hier habe ich das noch anders in Erinnerung. Nun, dann nehme ich das zurück und korrigiere auf „wenige hier“. Allerdings hatte ich vermutet, das man sich dann von Beblauung hin zu anderen Themen bewegt, etwa die Beseitigung von Erziehungsmaßnahmen.

  • Außerdem haben Radfahrer keine Freunde, keinen einzigen. Daher bleibt nur, das Recht in die eigene Hand zu nehmen und einfach Fahrbahnen zu benutzen und die Vorteile sofort und ohne Aufwand zu genießen.

    Ich fühl mich gleich um 30 Jahre jünger... Sag mal, zu irgendwelchen Treffen von "Radverkehrs- und Verkehrwendefreunden" wirst du vermutlich nicht eingeladen, oder?

  • Ich war da zuletzt nur noch selten, und wenn dann via Google Groups. Letztere sind aber seit Februar quasi tot, weil es dort keine Updates mehr gibt und man auch nichts mehr posten kann.

  • Jo, Tod war angekündigt ...

    Ich hätte ja Thunderbird auf dem Rechner liegen und bin bei so'n freiem Usenet-Verbund angemeldet, schaue aber leider nur noch sporadisch dort vorbei ...

    Eigentlich sollte man die Traditionsfahne hochhalten ...

  • Wie kommt man denn nun aber an ein Grundsatzurteil, durch das die RWBP komplett abgeschafft wird?

    Das frage ich mich an der Stelle auch, inkl. der Frage, was denn die Alternative zur RWBP überhaupt wäre. Soweit mir bekannt, ist die einzige Option, einen vollwertigen aber nicht benutzungspflichtigen Radweg auszuweisen, ein Fahrrad-Piktogramm auf den Weg zu malen, was agO natürlich keiner macht. Vz 239 + Radfahrer frei bedeutet Schrittgeschwindigkeit. Gar keine Markierung/Beschilderung bedeutet "ey Radfahrer runter vom Gehweg!"... :/

  • Wenn man einen Radweg nicht als solchen erkennt, ist es auch keiner, StVO, ständige Rechtsprechung. An den Fahrbahnen dieser Republik steht ja auch kein Schild als Finde-Hilfe. Ständig und auschließlich sind Radfahrer auf der Suche nach ihrem Käfig.

  • Ich würde Dir gerne Recht geben, weil die Radinfrastruktur so sein sollte. Kann ich aber nicht, weil Gegenbeispiele: ist das hier ein Angebotsradweg? Oder der hier? Gemeinde sagt: ersteres ja, zweiteres nein - nur warum?

    Die Hauptfahrbahnen haben einen großen Vorteil: sie bilden stets ein zusammenhängendes Netz, dessen Grenzen und Gebote durch Beschilderung klar aufgezeigt werden.

  • Im ersten Falle sieht man kleine Vz 205 rund um den Kreisel, die Vorfahrt der Kreisfahrbahn wird einem genommen, es kann sich also nur um einen eigenständigen Verkehrsweg handeln, mangels Beschränkungen aber für alle, also auch kleine Autos, sofern sie draufpassen, oder Motorräder, wenn sie sich trauen. Bei Stau im Kreisel sicher eine Möglichkeit zum schnellen Vorankommen ...:evil:

  • Vielleicht bin ich die Minderheit - aber ich hab ein Fully, schlechte Oberflächen sind mir wurscht. Stattdessen würde ich insbesondere agO vom Kfz-Verkehr getrennte Wege jederzeit vorziehen. Die Landkreise hier sind im PS-Atlas ganz oben und so fahren die auch...

  • Tu ich tatsächlich auch und fahre drauf - für die SVB ist es aber ein Gehweg. Juckt halt so lange keinen, bis entweder was passiert oder jemand 55 Euro haben will.

    Hinzu kommt noch das landläufige Unwissen über VZ 240/241 - Sonntag bei schönem Wetter mal die Freizeitradler fragen, was die denn aussagen. Das wissen 95% nicht.

  • Ich würde Dir gerne Recht geben, weil die Radinfrastruktur so sein sollte. Kann ich aber nicht, weil Gegenbeispiele: ist das hier ein Angebotsradweg? Oder der hier? Gemeinde sagt: ersteres ja, zweiteres nein - nur warum?

    Ein Angebotsradweg kann es nur sein, wenn zusätzlich ein Gehweg vorhanden ist, der mindestens durch eine weiße Linie oder anderswie erkennbar getrennt ist von dem Angebotsradweg. (Siehe das erste Foto).

    In den Fällen, in denen eine Verkehrsverwaltung einen Angebotsradweg anbietet, ohne dass es einen Fußweg gibt, funktioniert das nur mit dieser Ausschilderung: [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10]. Dann ist es aber kein Angebotsradweg mehr, sondern ein Gehweg mit Radverkehrsfreigabe. (Zweites Foto / unabhängig von der Frage, ob das in der gezeigten Situation einen Sinn macht, dort [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] anzuordnen. Manche hier im Forum meinen ja, das mache grundsätzlich nie einen Sinn. In dem gezeigten Fall sehe ich da auch keinen Sinn drin.)

  • Stattdessen würde ich insbesondere agO vom Kfz-Verkehr getrennte Wege jederzeit vorziehen. Die Landkreise hier sind im PS-Atlas ganz oben und so fahren die auch...

    dann kommste im nächsten Urlaub mal nach Thüringen :whistling:
    wo sich Fuchs und Hase gute Nacht sagen... und leere Straßen warten. Mit Höhenmetern wie bei dir :S