Zu Absatz 1 Satz 1: Gar nicht, denn Deutschland ist bekanntlich kein Rechtstaat und noch dazu Autoland. Außerdem haben Radfahrer keine Freunde, keinen einzigen. Daher bleibt nur, das Recht in die eigene Hand zu nehmen und einfach Fahrbahnen zu benutzen und die Vorteile sofort und ohne Aufwand zu genießen. Die 20€ alle paar Jahre, na ja, die sind bei mir auch noch drin. Nach drei Klagen damals wußte ich, wie der Hase läuft und habs sein gelassen.
Wegen Absatz 2 Satz 1 bin ich für ein Verbot des Radweges in jeder seiner möglichen Formen. Und natürlich kann man, jedenfalls in einem Rechtsstaat, gegen freiwillige Buckelpisten vorgehen, spätestens über die sinnlose Geldausgabe muß das möglich sein. Außerdem gibt es auch für Nicht-Radfahrer den Rechtsweg.
Wer Fahrbahnen wegen Autofahrergewalt nicht benutzen kann, sollte das hier wiederholen,
Oldenburg. "Radwege"…
allerdings weiß ich nicht, wie. Der Zustand besteht bis heute, da kann ich mich glücklich schätzen.
Nun ja, doch, ich habe mein eigenes Grundsatzurteil gefällt: Es gibt keine Radwege. Wenn man nicht, wie die meisten hier und anderswo, nach Wegelchen sucht und sie in jedem Schrott erkennen will, sondern es andersrum hält, angefangen mit der eingebildeten Benutzungspflicht, fällt es einem womöglich wie Schuppen aus den Haaren. Wer die Augen offen hält, dem kann gar nicht entgehen, das nur ein Teil, womöglich nur ein kleiner Teil, überhaupt wirksam beblaut ist. Wenn man denn schon sein eigenes Gewissen beruhigen will ob des eigenen Verbrechens der illegalen Fahrbahnnutzung. Ich sehe gerade, auch das schrieb ich bereits
Wenn man das tut, dann entdeckt man nämlich, das ganz erhebliche Teile der beblauten Republik gar nicht wirksam beschildert sind, oft noch nichtmal Radwege. Und dann wird einem auch die Logik der Vorschriften klar, die nämlich durchaus halbwegs leicht und intuitiv nachzuvollziehen sind.