RWBP - außerorts

  • Ich fahre jeden Tag 46km zur Arbeit, nicht zum Spaß sondern um 8-10h zu schuften. Die Strecke lege ich meist mit dem Fahrrad zurück. Das ist das beste Verkehrsmittel, auch wenn mir ÖPNV und MIV ebenfalls zur Verfügung stehen. Den Verkehr der Zukunft stelle ich mir so vor, dass ich nicht mehr ausgebremst, gefährdet und behindert werde, weil andere Verkehrsteilnehmer denken dass ihr Verkehrsmittel besser oder wichtiger als meines sei.

    Dann schlage ich vor, Du benutzt die Radwege zumindest außerorts, und Deine Vorstellung wird Realität.

  • Genau deswegen haben Radlfahrerinnen jeden Geschlechts und Alters auf einem Gehweg nichts verloren.

    Denn die Differenz bewegt sich so im Faktor 3-8.

    Wenn man 4 km/h für den Fußverkehr ansetzt und 12 km/h für den Fahrradverkehr, dann ist es Faktor 3, die der Fahrradverkehr schneller ist. Wenn man 32 km/h für den Fahrradverkehr ansetzt, dann ist es Faktor 8.

    Wenn ich jetzt 12 km/h für den Fahrradverkehr auf der Fahrbahn ansetze und dort Autoverkehr mit 50 km/h stattfindet, dann ist der Autoverkehr um den Faktor 4 schneller.

    Auf Landstraßen mit Autoverkehr mit Tempo 100 km/h, wäre es Faktor 8, die der Autoverkehr schneller ist. Bei einem Fahrradverkehr mit Tempo 32 km/h wäre es etwa Faktor 3, die der Autoverkehr schneller ist.

    Also hätte deinem Gedankengang nachfolgend der Autoverkehr auf den Fahrbahnen der Straßen nichts verloren, weil er ja viel schneller unterwegs ist als der Fahrradverkehr, der eigentlich auf den Fahrbahnen stattfinden sollte!

    Ich finde das wirklich eine sehr gute Perspektive und Zielvorstellung. Leider habe ich noch nicht genug Mitstreiter beisammen, die bereit sind, den Autoverkehr entsprechend zu reduzieren.

  • Endlich mal Action hier, und das schon so früh am morgen!

    Pkw-Verkehr außerorts auf Bundesstraßen dem Radverkehr mit 15 km/h hinterherzuckelt

    Dieser eine Satz enthält neben drei weiteren eine der wichtigsten Lügen, die stets als Grund fürs Ghetto vorgebracht werden, sehr gut.

    • Sippenhaftung.
    • Kann ein Radfahrer Pkw kaum effektiv aufhalten.
    • Der Radfahrer hat gefälligst dieselben Rechte (und Pflichten), wie der Autofahrer. Im Gegenteil verstößt der übliche Autofahrer schon durch die Wahl des Verkehrsmittels gegen §1.2 StVO.
    • Entscheidet sich der Autofahrer ja für das überflüssig große und träge Gefährt. Dann braucht er sich aber eben auch nicht zu beschweren, wenn er doch mal nicht sofort durchpaßt. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

    die allgemeine Handlungsfreiheit in Art. 2 GG gilt nun einmal auch für Autofahrer.

    • Nein.
    • Lüge Nummer 5: Er wird nicht durch anwesende Radfahrer in seiner Freiheit beschränkt.

    Dich denke, Ihr wollt es nicht verstehen.

    Oi joi joi.

    Das Fahrrad ist also gleichzusetzen mit „Wellness im Straßenverkehr.“, hat ja nicht lang gedauert zu diesem Bekenntnis. Es galt mal offiziell, das 30% aller Autofahrten unter 3km lang sind, 50% unter 5km. Etwas weiter extrapoliert kämen wir auf 70, 80% aller Autofahrten, die problemlos durchs Fahrrad ersetzbar sind. Sprich du nochmal von Wellness!

    Und soeben noch Lüge Nummer 6 angefügt. 451 Beiträge lassen annehmen, daß du hier genügend über die Folgen von Radwegen aufgeklärt bist.

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    Ist jetzt nicht wiklich ein Augenöffner für das Publikum hier, aber teilweise schon ganz interessant.

  • Endlich mal Action hier, und das schon so früh am morgen!

    Dieser eine Satz enthält neben drei weiteren eine der wichtigsten Lügen, die stets als Grund fürs Ghetto vorgebracht werden, sehr gut.

    • (...)
    • Entscheidet sich der Autofahrer ja für das überflüssig große und träge Gefährt. Dann braucht er sich aber eben auch nicht zu beschweren, wenn er doch mal nicht sofort durchpaßt. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

    Ich halte nichts von so einer Betrachtung, der zufolge Fahrradfahrer*innen selbst Schuld sind an ihrem Ghetto-Dasein. Das stimmt nach meiner Beobachtung nicht. Beispiel: Auf einer autofreien Insel, auf der Fahrradverkehr erlaubt ist, merkt man nichts davon, dass Fahrradfahrer*innen ein "Ghetto-Dasein" fristen.

    Es ist m. E. vielmehr so, dass große Fahrzeuge die Fahrer*innen dazu verführen, sich für Angehörige einer besonderen "Kaste" zu halten, denen ein Revier-Verhalten erlaubt ist, dass andere in Bedrängnis oder gar Gefahr bringen kann. Siehe zum Beispiel dieses Video, indem ein sogenanntes "Elefantenrennen" dargestellt wird. Ein weiteres Thema im Video: Tempo-Überschreitungen und zu dichtes Auffahren von einem schnell fahrenden PKW-Fahrer.

    Wenn es aber so ist, dass sich LKW-Fahrer*innen gegenüber PKW-Fahrer*innen nicht korrekt verhalten und schnelle PKW-Fahrerinnen gegenüber langsamer fahrenden, dann ist es doch nicht weiter verwunderlich, dass sich PKW-Fahrer*innen gegenüber Fahrradfahrer*innen auch nicht korrekt verhalten.

    Link zum Video:

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    Es gibt viele PKW-Fahrer*innen, die deshalb die Autobahn meiden. Würdest du jetzt sagen, die schaffen sich ihr eigenes Ghetto?

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (28. Juli 2024 um 21:53) aus folgendem Grund: Link vergessen, jetzt ist er da!

    • Sippenhaftung.

    Genau! Bei dem Nazivergleich waren wir ja schon.;) Wir haben das bereits durch. Es muss nun nicht immer wiederholt werden.

    • Kann ein Radfahrer Pkw kaum effektiv aufhalten.

    Richtig! Die Radfahrer, die das versucht haben, liegen jetzt unter der Erde. Umso besser ist mein obiger Vorschlag.

    Der Radfahrer hat gefälligst dieselben Rechte (und Pflichten), wie der Autofahrer.

    Schau mal: Und genau in diese Rechte schlage ich vor, einzugreifen, damit alles insgesamt besser läuft. Das geht!

    Entscheidet sich der Autofahrer ja für das überflüssig große und träge Gefährt. Dann braucht er sich aber eben auch nicht zu beschweren, wenn er doch mal nicht sofort durchpaßt....

    Ich habe oben versucht, Dir klar zu machen, dass viele sich nicht dafür entschieden haben, und dass die Größe oft auch nicht überflüssig ist. Vergeblich!

    Wie war das? Sippenhaft?

    Und soeben noch Lüge Nummer 6 angefügt. 451 Beiträge lassen annehmen, daß du hier genügend über die Folgen von Radwegen aufgeklärt bist.

    Das möchte ich meinen. Dass außerörtliche Radwege völlig unproblematisch sind, wusste ich aber schon vorher. Hier im Forum lernt man das garantiert nicht.

  • Meiner Ansicht nach kann es bei der Radwegebenutzungspflicht in der Tat nur darum gehen, dem schnelleren Verkehr freie Bahn zu verschaffen. Ich finde das Argument durchaus sachlich nachvollziehbar und in keiner Weise schlimm. Man ist auch kein Nazi, wenn man es gebraucht. Wollen wir wirklich, dass der Pkw-Verkehr außerorts auf Bundesstraßen dem Radverkehr mit 15 km/h hinterherzuckelt?

    Die Frage ist m.E.: Was ist zumutbar? Wenn ich mit außerorts-Radwegen wirklich genauso schnell und ungehindert ans Ziel komme, als wenn ich die Fahrbahn benutzte, hab ich tatsächlich kein Problem mit der Pflicht, "meinen" Highway zu benutzen. In der Realität ist das - zumindest in unseren Landkreisen - aber nicht so, da bedeutet Radfahren tatsächlich, der Gearschte zu sein. Und nicht nur punktuell, sondern ziemlich flächendeckend

    Dein sachliches Argument wird tatsächlich realisiert, aber mit der Devise: Für die Scheißradler tuts das schon, die sollen sich nicht so anstellen. Und deshalb sind die Protagonisten für mich Scheiß-Nazi-Diskriminierungs-Arschlöcher.

  • Dass außerörtliche Radwege völlig unproblematisch sind, wusste ich aber schon vorher. Hier im Forum lernt man das garantiert nicht.

    Ich würde nicht von "völlig" sprechen, sonst gäbe es die ganze Diskussion nicht – zudem ist fehlende Differenzierung für mich das Grundproblem der ganzen Diskussion. Für mich sind allerdings auch Rennräder kein Maßstab: Wenn du für den Radweg zu schnell bist oder dein fragiles Rad an jedem Ast einen Rahmenbruch riskiert, dann gehört nicht die Benutzungspflicht abgeschafft, sondern deine Fahrweise der Umgebung angepasst. Nach der gleichen Logik sind Landstraßen bestimmt auch eine Diskriminierung von Porsche-Fahrern…

    Der andere Punkt ist indes mehr als eindeutig: Überholunfälle sind außerorts leider extrem häufig, während von Autofahrern verschuldete Kreuzungs-Unfälle sehr selten sind (und übrigens häufiger ohne als mit Radweg), weil die entsprechenden Konfliktpunkte sehr selten sind.

  • Die Frage ist m.E.: Was ist zumutbar? Wenn ich mit außerorts-Radwegen wirklich genauso schnell und ungehindert ans Ziel komme, als wenn ich die Fahrbahn benutzte, hab ich tatsächlich kein Problem mit der Pflicht, "meinen" Highway zu benutzen.

    Das Problem scheint mir die Definition von "genauso schnell". Es ist ein Unterschied, ob man einfach eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 20-25 km/h ohne nennenswerte Umwege fahren können will oder ob man den Anspruch erhebt, auf einem Rennrad nicht eine Sekunde zu verlieren.

  • Wow, hier lassen einige ja ihre Maske vollends fallen; ihr solltet eine Ehrenmitgliedschaft beim ADFC beantragen oder gleich den Bundesvorsitz anstreben. Mein Blog war (lange vor Corona) voll von dokumentierter Außerorts-Radweg-Scheiße. Also genau dem Dreck, in welchem (latent aggressive) Autofahrer stets einen "gut ausgebauten Radweg" sehen, welche diese unbelehrbaren Radfahrer (in der Regel nicht mal 1 %) aus irgendwelchen unerfindlichen Gründen nicht benutzen wollen. Zum Beispiel, weil man auf nicht mal 600 m in aller Regel mindestens zwei bis drei Mal anhalten und irgendwelche Autofahrer vorlassen soll. Man muss schon ein Stockholmsyndrom im Endstadium haben, wenn man so einen Dreck freiwillig benutzt bzw. auch noch dessen Benutzungszwang rechtfertigt (was die allermeisten Sklaven natürlich tun).

    Der Grundgedanke, dass Radfahrer generell nicht auf (die Fahrbahnen von) Landstraßen gehören, weil sie den (wichtigen und echten) "Verkehr aufhalten", ist auf jeden Fall derselbe, den die Nazis damals hatten.

    Link zu meinem X-Account. Poste dort u. a. regelmäßig Videoclips zu meinen Erlebnissen auf der Straße.

  • Es ist ein Unterschied, ob man einfach eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 20-25 km/h ohne nennenswerte Umwege fahren können will oder ob man den Anspruch erhebt, auf einem Rennrad nicht eine Sekunde zu verlieren.

    Den Anspruch , keine Sekunde zu verlieren, haben vor allem Autofahrer. Und autoaffine Verkehrtplaner unterstützen sie dabei. Z.B in dem der Vorfahrtsstraße folgende Verkehr auf dem Radweg gerne mal im doppelten Sinn des Wortes schikaniert wird indem der Radweg an Kreuzungen verschwenkt wird und ein Z.205 aufgestellt wird.

  • Solche Probleme haben aber nichts mit Radwegen per se zu tun, sondern mit schlechten regionalen Gestaltungs-Standards. Um diese zu ändern braucht es aber eben eine differenzierte Betrachtung und konstruktive Kritik und kein pauschales "wer Radwege baut ist ein Nazi"-Gebrüll.

  • Richtig! Die Radfahrer, die das versucht haben, liegen jetzt unter der Erde. Umso besser ist mein obiger Vorschlag.

    Gebetsmühle: Radfahrer sterben nicht und starben nie, weil ihre Interessen von eiligen Autofahrern im Fahrbahnlängsverkehr ignoriert werden. Auch außerorts nicht. Todesfälle, soweit überhaupt PKW beteiligt sind, sind Folge von Vorrangfehlern, Vorrangfehlern oder Vorrangfehlern. Auffahrunfälle sind Einzelfälle und treten zudem auch nie da auf, wo Autos so häufig sind, dass sie wegen Gegenverkehr nicht unverzüglich überholen könnten.

  • Mannometer, der Lügen-Zähler rattert. Das ist mir jetzt zuviel, daher nur eine davon.

    Solche Probleme haben aber nichts mit Radwegen per se zu tun

    813 Beiträge. Der Systemfehler von Radwegen und das dieser nicht reparierbar ist, wurde in deiner Zeit sicher bereits erläutert. Lüge Nummer 10? 12? in so kurzer Zeit, diese Häufung habe ich noch nie gesehen.

    kein pauschales "wer Radwege baut ist ein Nazi"-Gebrüll

    Doch, doch, ich wiederhole mich gerne. Wer Radwege baut oder gar beblaut, der weiß um die seit spätestens den 80ern bekannten Folgen. Wer anderen wissentlich eine Falle mit Todesfolge bereitet, wird wegen Totschlages oder womöglich Mordes bestraft. Radwegbauer und -beblauer sind Totschläger bzw. Mörder. Vielleicht ist dir jetzt wohler.

    Nehmen wir zum Beispiel die hiesige Schützenhofstraße, kein Wegelchen. Die wenigen male, die ich dort fuhr, war sie unauffällig. Zu lesen gabs zu dieser Straße nicht mehr als Gejammer, man werde dort ständig dicht überholt und bedrängt. Obwohl ich sie ob der üblichen Folgen warnte, fordete Die Linke „Schutzstreifen“, die auch bald in der üblichen Unbreite realisiert wurden. Damit bekamen die Jammerer tatsächlich das, worüber sie sich zuvor wahrscheinlich grundlos beschwerten, die Linienbusse passen gerade so zwischen die Markierungen und bleiben nicht hinterm Radfahrer, sondern überholen ohne jeden Schwenk, wie ich selbst gesehen habe. Als Bonus obendrauf gabs innerhalb zweier Jahre 2 Tote, allein wegen dieser Streifen. Die Malereien sind nicht beseitigt, die Falle bleibt aufgespannt. Keine weiteren Fragen, Hauser.

  • Solche Probleme haben aber nichts mit Radwegen per se zu tun, sondern mit schlechten regionalen Gestaltungs-Standards.

    Wäre mir neu, dass bspw. die RAL der FGSV nur regionale Bedeutung hätten. Dort wird - wie auch in der VwV - genau DAS systematisch und im wahrsten Sinne des Wortes baulich zementiert; einschließlich abgesenkter Bordsteine (zur Eröffnung des Geltungsbereichts des § 10 StVO). Systematische, vor allem auch juristische Fallenstellerei ausschließlich zu Lasten des Radverkehrs.

    Obwohl es für den systematischen Vorfahrtraub in der StVO selbst gegenwärtig überhaupt keine Rechtsgrundlage gibt. Siehe meinen oben nochmals verlinkten Fall mit dem freilaufenden Rechtsabbieger, wo man dem Radverkehr die Vorfahrt nehmen möchte, ohne dem Kfz-Verkehr überhaupt Vorfahrt zu geben (Begründung der Behörde: Steht ja so in der VwV). Wie das mit dem nicht ganz so einfach aushebelbaren Vorrang von Fußgängern dort so funktioniert, hatte ich hier mal festgehalten.

    Oder dieser Radfahrern gar als Fortschritt verkaufte Horror-Kreisverkehr in Zweibrücken, welcher (gem. der Ortstafeln) innerorts liegt, dem die Behörde jedoch einen "Außerorts-Charakter" bescheinigt, um diesen Dreck auch linksseitig mit Z 240 beschildern zu können.

    Link zu meinem X-Account. Poste dort u. a. regelmäßig Videoclips zu meinen Erlebnissen auf der Straße.

  • Nehmen wir zum Beispiel die hiesige Schützenhofstraße, kein Wegelchen. Die wenigen male, die ich dort fuhr, war sie unauffällig. Zu lesen gabs zu dieser Straße nicht mehr als Gejammer, man werde dort ständig dicht überholt und bedrängt. Obwohl ich sie ob der üblichen Folgen warnte, fordete Die Linke „Schutzstreifen“, die auch bald in der üblichen Unbreite realisiert wurden. Damit bekamen die Jammerer tatsächlich das, worüber sie sich zuvor wahrscheinlich grundlos beschwerten, die Linienbusse passen gerade so zwischen die Markierungen und bleiben nicht hinterm Radfahrer, sondern überholen ohne jeden Schwenk, wie ich selbst gesehen habe. Als Bonus obendrauf gabs innerhalb zweier Jahre 2 Tote, allein wegen dieser Streifen. Die Malereien sind nicht beseitigt, die Falle bleibt aufgespannt. Keine weiteren Fragen, Hauser.

    Ist das einer der beiden Unfälle?

    Tod Einer Radfahrerin In Oldenburg: Große Betroffenheit nach tödlichem Unfall
    Mit Fassungslosigkeit und Entsetzen hat die Initiative Critical Mass Oldenburg auf das Unglück reagiert. Auch unter den Berufskraftfahrern hat der Unfall…
    www.nwzonline.de
  • Im Zeitungsartikel wird wieder mal das Märchen vom toten Winkel erzählt:

    Zitat

    „Ich habe in und an meinem Laster sechs Spiegel montiert, einen toten Winkel gibt es trotzdem“, erklärte Haske weiter. Der sogenannte tote Winkel, in dem die Fahrer nicht sehen können, ob sich dort jemand neben ihrem Fahrzeug aufhält, reicht seinen Angaben zufolge von rechts vorn bis neben die Beifahrertür.

    Fakt ist aber das §56 StVZO fordert:

    Zitat

    (1) Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3 Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug – auch beim Mitführen von Anhängern – alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.

    Das ist mit einem "toten Winkel" nicht der Fall . Ist aber im Straßenverkehr, der auf Sicht abgewickelt wird, essenztiell für die Verkehrssicherheit.

    Und jeder Fahrer ist verpflichtet,sein Fahrzeug vor Beginn der Fahrt in einen verkehrssicheren Zustand zu bringen.

  • Solche Probleme haben aber nichts mit Radwegen per se zu tun, sondern mit schlechten regionalen Gestaltungs-Standards

    Weiß nicht ob ich jetzt lachen oder weinen soll. Offensichtlich ist, bis auf deine glückselige Gegend, in den größten Teilen dieses Landes deutlich problematischer. Es gibt bei mir im LK vielleicht 30km aORW, den ich aktzepabel finde, und trotzdem wäre an Kreuzungen viel Luft für Verbesserungen. Der Rest ist einfach eine Zumutung, und / oder eine Verbeugung vordem richtigen Verkehr. Selbst gerade frisch gebaute sind für Kinder nicht zu benutzen.

    Das ist eigentlich in ganz Bayern so. Und im Rest von Deutschland, den ich bis jetzt geradelt bin, war selten was dabei, wo ich gesagt hätte, das ist OK.