Hier besteht die Besonderheit, dass als Tatmittel ein KFZ benutzt wurde. Ohne dieses wäre es nicht zur Tat gekommen. Wenn man dem Täter dieses Tatmittel entzieht (aus meiner Sicht: lebenslang), wird er vermutlich nicht zu anderen Waffen greifen und weitere Taten begehen.
Der Entzug des Tatmittels ist nur durch Haft sicherzustellen. Zumindest die nächsten Jahre ist dies der einzig sichere Weg, um die unmittelbare, vom Täter ausgehende Gefahr wenigstens fast auszuschließen. Im Zuge der Rehabilitation - siehe meinen Punkt 3 - ist ihm perspektivisch die vollwertige Rückkehr in die Gesellschaft zu eröffnen, was das mögliche Führen von KFZ prinzipiell einschließt. Das geht nur, indem man mit und an dem Täter arbeitet. Das ist Aufgabe des Strafvollzuges. Kann dieser das nicht leisten, ist das eben zu ändern.
Andererseits: Das Beim ist weg, keine Strafe und kein Geld der Welt bringt es zurück. Also geht es hier letztlich nur um Rache, was ich aber auch gut verstehe.
Es geht eben nicht um Rache, sondern um Rechtsfrieden. Rache wird es, wenn man es - wie im vorliegenden Fall - dem Opfer quasi anheim stellt.
Und im Gefängnis bekommen die Leute die nötige Unterstützung? Nach allem was ich gehört habe ist das nicht der Fall. Viel mehr werden hier neue Kontakte zu Kriminellen geknöpft.
Wenn sie diese Unterstützung nicht bekommen, muß man das eben ändern. Deutschland ist ein grundgesetzlich verfaßter Sozialstaat. Was bedeutet, daß er verpflichtet ist, entsprechend erforderliche Sozialarbeit zu leisten bzw. leisten zu lassen. Bürgergeld reicht da nicht. Auch Arbeit mit und an Straftätern im Strafvollzug ist davon umfaßt. Sowohl Täter als auch die Gesellschaft insgesamt haben darauf ein Anrecht.
Das eigentliche Problem liegt nicht in der Justiz, auch nicht bei diesem einzelnen Täter. Wir haben ein gesellschaftliches Problem, z. B. dass das Auto allgemein als Statussymbol angesehen wird, dass wir noch immer kein Tempolimit haben und dass weder die Bußgelder noch der Verfolgungsdruck ausreichen, um für Ordnung zu sorgen.
Das sehe ich anders. Das vorliegende Urteil ist ein weiterer Beweis dafür, daß wir ein großes Problem in der Justiz haben, Gewalt adäquat zu behandeln. Daß das Problem darüber hinausweist, bestreite ich nicht. Aber in der Justiz ist es wirklich augenfällig und reicht - wie hier beim Mordversuch - bis hin zur Rechtsbeugung.