Woche 13 vom 25. bis 31. März 2024

  • :!:Achtung, Große Gefahr!:!:

    Radfahrer in Moorrege müssen nun die Straße (sic) benutzen!

    Das Hamburger Autofahrerblatt berichtet.

    Aufgrund einer "neuen Verwaltungsvorschrift" (VwV-StVO/§2/RN33) sollen innerorts keine linksseitigen Radwege angeordnet werden.

    :D:D:D

    Zitat

    Viel größer aber sei jetzt die Gefahr für die Radfahrer, die auf die Straße ausweichen müssen, warnt Balasus. Nicht auszudenken, was passieren kann, wenn im Sommer an einem heißen Nachmittag oder Abend in kurzer Zeit Hunderte Badegäste aus dem Freibad Oberglinde mit dem Fahrrad aus der Straße An der Tonkuhle auf die Pinneberger Chaussee abbiegen, um nach Hause in Moorrege, Heist, Uetersen oder Tornesch zu radeln –mitten im Feierabend-Autoverkehr.

    Ist die Gefahr bei bedecktem Himmel auch gegeben? Und außerdem ist es ja kein Problem, wenn die hunderte radfahrende Badegäste dann auf so einem Prachtstück von Gehweg radeln dürfen äh müssen.

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  • Lustig ist das Bild und die Unterschrift dazu:


    Ich mein, wenn das knapp ist, ist es ein Wunder, wie da zwei Autos aneinender vorbeikommen auf der Fahrbahn.

    Das ist ja sogar ausreichend Überholabstand, wo gibts denn so etwas, außer in Morrege.

  • Die Überschrift und der erste Teil der Meldung klingen mal wieder sehr harmlos.

    "fuhr gegen das Fahrrad des 39-Jährigen, das dadurch gegen den Mast einer Ampel gedrückt wurde"


    Aber dann:

    "wechselte der Pkw von der Linksabbiegerspur über alle Fahrstreifen hinweg auf die rechte Fahrbahnseite und den Radweg"

    "Der Mast der Ampel war ... derart beschädigt, dass er ... abgetrennt werden musste."

    "erkennungsdienstliche Maßnahmen" ... "Streitigkeiten im Vorfeld des Unfalls"


    Zwischen den Zeilen lese ICH daraus:

    Es gab Streitigkeiten zwischen Rad- & Autofahrer. Der Autofahrer tickt aus und fährt den Radfahrer absichtlich an.

  • :!:Achtung, Große Gefahr!:!:

    Radfahrer in Moorrege müssen nun die Straße (sic) benutzen!

    Das Hamburger Autofahrerblatt berichtet.

    Aufgrund einer "neuen Verwaltungsvorschrift" (VwV-StVO/§2/RN33) sollen innerorts keine linksseitigen Radwege angeordnet werden.

    Auch schön, dass hier wieder die Aufhebung der Benutzungspflicht damit gleich gesetzt wird, dass es auch keine Freigabe geben dürfe....


    Zitat

    Damit ist gemeint, dass es gefährlich sein könnte, wenn ein Radweg aus zwei Richtungen befahren wird und dann auch noch aus Einmündungen Radfahrende hinzukämen, sich also aus drei Richtungen begegneten. Das sei hier an zwei Stellen, dem Glinder Weg und dem Grothar möglich, gibt Bürgermeister Balasus zu.

    Ach und aus den Grundstücken dazwischen kann niemand kommen?

  • Das beste ist der Anwalt:

    "Das könnte der Autofahrer verwechseln mit einem regulären Radweg oder einem Radfahrstreifen, so das er zum Beispiel denkt: "ich muss jetzt hier einen Mindestabstand von 1,5m beim Überholen einhalten"

    Das wollen wir natürlich nicht, dass der Autofahrer das denken könnte! Ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt.

    Nach dem Kommentar habe ich gesucht, danke!. Das hieße im Umkehrschluss ja auch: Kein Radweg, keine 1,50 m Abstand. Mann ist das peinlich und leider wird es außerhalb dieses kleinen Kreises hier kaum jemand merken.

  • Das hatte ich der Redaktion auch mal geschrieben.

  • Lyon: Ein Drittel weniger Unfälle dank Tempo 30
    Weniger Schwerverletzte, weniger Tote: So lautet die Bilanz der Stadt Lyon nach zwei Jahren Tempo 30. »Wir haben Leben gerettet«, sagt der Bürgermeister.
    www.spiegel.de

    Wer sagt es den Herren Wissing und Buschmann? Welch größeren Gewinn an Freiheit (ist ja angeblich wichtig für deren Partei) könnte es geben als die Freiheit, weiter leben zu dürfen?