• Als ob jemand bei rot fährt, weil er nicht wüsste, was rot bedeutet.

    Bezüglich Radverkehr sehe ich auf allen Seiten ein großes Ausmaß an Regel-Unkenntnis, das auch unfallrelevant sein dürfte. Tatsächlich wissen hier viele Radfahrer nicht, dass sie nicht auf der falschen Straßenseite oder auf dem Gehweg fahren dürfen, bzw. wie sich ein Gehweg von einem "Radweg" unterscheidet. Wenn ich mir die Unfallorte und Unfalltypen/-arten in Stade anschaue, gehe ich davon aus, dass ein nicht unerheblicher Teil davon mit Gehweg- und Geisterradlern zusammenhängt.

    Neulich hat mir eine Autofahrerin die Vorfahrt genommen, als sie nach links auf die Fahrbahn abgebogen ist, auf der ich geradeaus gefahren bin und mir dann erklärt, dass ich ja auf dem "Radweg" hätte fahren können. Der "Radweg" war aber ein Gehweg, auf dem ich gar nicht fahren durfte, geschweige denn hätte fahren müssen. Die wusste definitiv auch nicht, wo ich mit dem Fahrrad fahren darf oder muss, aber hat das zum Anlass genommen, mir eine Lektion zu erteilen und draufzuhalten, weil sie sich im Recht fühlte.

    Aber das ist natürlich für dich nicht relevant, weil es nicht zu einem Unfall geführt hat.

  • [mögliches Motiv "eigene Eile" für das verbreitete Senioren-Mobbing]

    Darum geht es doch gar nicht. :rolleyes:

    Dir nicht. Aber ein großer Teil der verbreiteten Zustimmung zu Senioren-Checkups gerade unter dem Teil der Autofahrerschaft, der noch paar Jahre Abstand zur Altersgrenze hat, dürfte wohl eher nicht übertriebener Sorge um die eigene Sicherheit entspringen.8o

    Regelunkenntnis kann sehr wohl eine Gefahrenquelle sein, die zu Unfällen führt.

    Erzähl bitte mehr, welche Regeln konkret das sein könnten, und welche Rolle deren Unkenntnis zahlenmäßig im Unfallgeschehen spielt.

    Aus dem Spiegel-Artikel vom 11.10.24 dieses Zitat:

    "Auffällig ist, dass die schweren Unfälle oft ältere Fahrer verursachen. Zwar verwechselten auch junge Fahrer manchmal Brems- und Gaspedal, sagt Kirstin Zeidler, Leiterin der Unfallforschung der Versicherer (UDV). Doch anders als bei jungen Menschen, die nach dem Fehler schnell bremsten, könne die Reaktionsgeschwindigkeit bei Senioren eingeschränkt sein: »Die kognitiven Fähigkeiten schwinden sukzessive.« Statistiken zeigen, dass Unfälle mit Seniorenbeteiligung häufig besonders schwer verlaufen – ab einem Alter von 75 Jahren steigt die Dramatik stark an. Durch den demografischen Wandel werde die Zahl der Seniorinnen und Senioren am Steuer zunehmen, sagt Zeidler."

    Das ist doch auch bloß eine Paraphrasierung der bereits von dir gebrachten "Argumente" aus Baden-Würtemberg.

    "Die kognitiven Fähigkeiten schwinden sukzessive" = mag sein, aber das ist keine Antwort auf die entscheidende Frage, ob die ganze Kohorte gleichalter Senioren gleichmäßig shiftet, oder ob es vermehrt einzelne krasse Versager gibt, die man heraustesten könnte und die auch spezifisch mehr Unfälle bauen als der Rest ihrer Altersgruppe. Die Resultate der im Ausland bereits angewendeten Tests sprechen für Ersteres.

    "Statistiken zeigen, dass Unfälle mit Seniorenbeteiligung häufig besonders schwer verlaufen": perfide unzulässige Gleichsetzung von "Senior an schweren Unfällen beteiligt" mit "Senior als PKW-Lenker schuld an besonders schweren Unfällen." (Stichwort extrem hohe Todesrate unter radfahrenden bzw. laufenden Senioren...).

    "Durch den demografischen Wandel werde die Zahl der Seniorinnen und Senioren am Steuer zunehmen, sagt Zeidler.": banale Binse, die logisch rein gar nichts mit der Frage zu tun hat, ob Senioren-Tests erforderlich, wirksam und angemessen sind.

  • Bezüglich Radverkehr sehe ich auf allen Seiten ein großes Ausmaß an Regel-Unkenntnis, das auch unfallrelevant sein dürfte. Tatsächlich wissen hier viele Radfahrer nicht, dass sie nicht auf der falschen Straßenseite oder auf dem Gehweg fahren dürfen, bzw. wie sich ein Gehweg von einem "Radweg" unterscheidet. Wenn ich mir die Unfallorte und Unfalltypen/-arten in Stade anschaue, gehe ich davon aus, dass ein nicht unerheblicher Teil davon mit Gehweg- und Geisterradlern zusammenhängt.

    Neulich hat mir eine Autofahrerin die Vorfahrt genommen, als sie nach links auf die Fahrbahn abgebogen ist, auf der ich geradeaus gefahren bin und mir dann erklärt, dass ich ja auf dem "Radweg" hätte fahren können. Der "Radweg" war aber ein Gehweg, auf dem ich gar nicht fahren durfte, geschweige denn hätte fahren müssen. Die wusste definitiv auch nicht, wo ich mit dem Fahrrad fahren darf oder muss, aber hat das zum Anlass genommen, mir eine Lektion zu erteilen und draufzuhalten, weil sie sich im Recht fühlte.

    Aber das ist natürlich für dich nicht relevant, weil es nicht zu einem Unfall geführt hat.

    Achwas. Das erste ist nicht relevant, weil es dabei gar nicht um PKW-Führer geht; wir reden schließlich über Bedingungen für den Fahrerlaubnisbesitz. Das zweite ist nicht relevant, weil die Grundregel "man fährt niemanden mutwillig über den Haufen" jedem bekannt ist. Um das zu wissen, braucht man noch nicht mal eine Fahrerlaubnis.

  • Wenn mit der gleichen Inbrunst dafür argumentiert werden würde, den Leuten das Autofahren dann zu verbieten, wenn sie eindeutig und unübersehbar demonstrieren, dass sie einfach drauf scheissen, jemanden übern Haufen zu fahren, wären die Straßen leerer.

    Und wenn mit der gleichen Inbrunst dafür argumentiert werden würde, das ungebrauchte Mobiliar bei den täglichen 1,5 Milliarden Kilometer nicht mitzutransportieren, wäre der gesamte Verkehrssektor aus dem Schneider.

    Danach kann man sich ja der Thematik der tattrigen alten Säcke zuwenden. :)

  • Bezüglich Radverkehr sehe ich auf allen Seiten ein großes Ausmaß an Regel-Unkenntnis, das auch unfallrelevant sein dürfte. Tatsächlich wissen hier viele Radfahrer nicht, dass sie nicht auf der falschen Straßenseite oder auf dem Gehweg fahren dürfen, bzw. wie sich ein Gehweg von einem "Radweg" unterscheidet. Wenn ich mir die Unfallorte und Unfalltypen/-arten in Stade anschaue, gehe ich davon aus, dass ein nicht unerheblicher Teil davon mit Gehweg- und Geisterradlern zusammenhängt.

    Hängt die Unfallhäufigkeit beim "Geisterfahren" mit dem Fahrrad eigentlich entscheidend davon ab, ob man es rechtswidrig (keine Freigabe) oder gezwungenermaßen (angeordneter Benutzungszwang) tut?

  • Hängt die Unfallhäufigkeit beim "Geisterfahren" mit dem Fahrrad eigentlich entscheidend davon ab, ob man es rechtswidrig (keine Freigabe) oder gezwungenermaßen (angeordneter Benutzungszwang) tut?

    Das Befahren einer in Gegenrichtung angeordneten Benutzungspflicht ist selbstverständlich kein "Geisterfahren". Insofern ist diese Frage provokant, herätisch und dient lediglich dazu, die Autoritäten herabzuwürdigen. Das kann ich nicht dulden.

  • Hängt die Unfallhäufigkeit beim "Geisterfahren" mit dem Fahrrad eigentlich entscheidend davon ab, ob man es rechtswidrig (keine Freigabe) oder gezwungenermaßen (angeordneter Benutzungszwang) tut?

    Wenn man von der Annahme ausgeht, das (illegal befahrene) Einrichtungsradwege im Schnitt etwas schmaler sind wie offizielle Zweirichtungsradwege könnte man sich schon vorstellen das dadurch das Unfallrisiko bei Begegnungen höher ist. Allerdings relativiert sich das dadurch, das der derzeitige Stand der Unfallforschung vermuten lässt, das in beiden Fällen das Unfallrisiko im Vergleich zur Fahrbahn deutlich höher ist.

  • "Die kognitiven Fähigkeiten schwinden sukzessive" = mag sein, aber das ist keine Antwort auf die entscheidende Frage, ob die ganze Kohorte gleichalter Senioren gleichmäßig shiftet, oder ob es vermehrt einzelne krasse Versager gibt, die man heraustesten könnte und die auch spezifisch mehr Unfälle bauen als der Rest ihrer Altersgruppe.

    Es geht mir nicht um darum, dass nur Senior*innen getestet werden sollen. Vielmehr sollten die Führerscheintests für PKW-Führerscheinbesitzer so angelegt sein, wie für Taxifahrer und Busfahrer.

    Dir nicht. Aber ein großer Teil der verbreiteten Zustimmung zu Senioren-Checkups gerade unter dem Teil der Autofahrerschaft, der noch paar Jahre Abstand zur Altersgrenze hat, dürfte wohl eher nicht übertriebener Sorge um die eigene Sicherheit entspringen.8o

    Es sollte möglich sein, das zu nutzen. In einem ersten Schritt thematisiert man die Dringlichkeit von Senior*innen-Checks und erhält dafür Beifall von den jungen Autofahrer*innen. Und in einem zweiten Schritt kommt man auf Altersdiskriminierung und gefahr von Erkrankungen auch jungen Autofahrer*innen zu sprechen und macht die regelmäßigen Gesundheitstests für alle Führerscheinbesitzer verbindlich, auch für die Jungen. Da freuen sich dann die Alten, dass die Jungen auch dran sind.;)

  • Hängt die Unfallhäufigkeit beim "Geisterfahren" mit dem Fahrrad eigentlich entscheidend davon ab, ob man es rechtswidrig (keine Freigabe) oder gezwungenermaßen (angeordneter Benutzungszwang) tut?

    Das erinnert mich an die Antwort des Bürgermeisters auf eine Einwohnerfrage bei einer Ratssitzung: Angeordnetes Geisterradeln sei demnach eine "verkehrsrechtliche Notwendigkeit". Keine Ahnung, ob er damit meinte, dass die Anordnung des Geisterradelns eine Notwendigkeit sei oder die Befolgung einer solchen Anordnung.

    Sofern die Voraussetzungen der VwV-StVO vorliegen, unter denen man die Benutzung linksseitiger "Radwege" erlauben oder gar vorschreiben könnte (innerorts), würde ich schon davon ausgehen, dass dort weniger Unfälle passieren als an Stellen, wo die Voraussetzungen nicht vorliegen (insbesondere die Anzahl und Einsehbarkeit von Einmündungen). Damit wäre das aber auch auf sehr wenige Ausnahmen beschränkt.

    Wir wissen natürlich, dass diese Voraussetzungen meistens nicht eingehalten werden und daher kann es auch bei den Unfallzahlen keinen Unterschied machen. Im Gegenteil: Dort, wo angeordnetes Geisterradeln normal ist, wird man auch häufiger Radfahrer finden, die das auch dort machen, wo es nicht erlaubt ist. Wie will man glaubwürdig vermitteln, dass das Radfahren auf der falschen Straßenseite gefährlich ist, wenn man es an allen anderen unmöglichen Stellen aus angeblichen Sicherheitsgründen sogar vorschreibt?

  • Wie will man glaubwürdig vermitteln, dass das Radfahren auf der falschen Straßenseite gefährlich ist, wenn man es an allen anderen unmöglichen Stellen aus angeblichen Sicherheitsgründen sogar vorschreibt?

    Genau darauf zielte ja meine Frage - und nein, eine zufriedenstellende Antwort darauf habe ich bisher nicht bekommen, und ich bin überzeugt, es gibt sie auch nicht.

  • Ob ein linksseitiger Radweg eine Gefahr darstellt, hängt ja entscheidend von der Zahl und Art der Einmündungen ab. In der Theorie sollte das in die grundsätzliche Anordnung und die Gestaltung einfließen. In größeren Städten mag das meist klappen, allerdings kommt man dort dann schon aus anderen Gründen (Ampelschaltungen, Verkehrsflüsse- und Mengen) schnell zu dem Ergebnis, die Richtungen wo immer möglich zu trennen. Auf dem Lande zeigen dagegen absurde Ausreißer _in beiden Richtungen_, dass schon der grundsätzliche Zusammenhang der Konfliktpunkte zumeist völlig unbekannt ist. Mal soll man auf kaum zwei Metern an Dutzenden von Grundstückszufahrten vorbei und mal muss man (am besten noch vor dem Ortsschild) auf die Fahrbahn, obwohl es nicht einen Konfliktpunkt gibt.

    Allerdings: Auch vielen Fahrrad-Aktivisten ist (wiederum in beiden RIchtungen) dieser Zusammenhang unbekannt.

  • Auf dem Lande zeigen dagegen absurde Ausreißer _in beiden Richtungen_, dass schon der grundsätzliche Zusammenhang der Konfliktpunkte zumeist völlig unbekannt ist. Mal soll man auf kaum zwei Metern an Dutzenden von Grundstückszufahrten vorbei und mal muss man (am besten noch vor dem Ortsschild) auf die Fahrbahn, obwohl es nicht einen Konfliktpunkt gibt.

    Oder noch besser: Man schickt Radfahrer, die zuvor außerorts auf der Fahrbahn gefahren sind, am Ortseingang auf die falsche Straßenseite

    K50 - Google Maps Einmal weiterklicken, dann sieht man links im Gebüsch das [Zeichen 240] und für alle, die den Grünstreifen links schon vorher für einen "Radweg" gehalten haben, sicherheitshalber noch mit dem Zusatzzeichen [Zusatzzeichen 1012-30]. So lassen sich die besonderen Risiken eines linksseitigen Innerorts "Radweges" mit der Erfordernis kombinieren, unnötigerweise am Ortseingang die Straßenseite zu wechseln.

    Blöder geht es also immer.

  • Hängt die Unfallhäufigkeit beim "Geisterfahren" mit dem Fahrrad eigentlich entscheidend davon ab, ob man es rechtswidrig (keine Freigabe) oder gezwungenermaßen (angeordneter Benutzungszwang) tut?

    Entscheidender als die Frage ob es in bestimmten Fällen erlaubt ist oder verboten ist: Bezüglich der Unfallgefahr kommt es meines Erachtens sehr stark auf die Geschwindigkeit an.

    Beipiel Allerweg in Hannover:

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    Auf beiden Seiten gibt es breite Zweirichtungs-Hochbordradwege, die sich großer Beliebtheit erfreuen. Die meisten schnellen Fahrradfahrer nutzen aber die Seite in Fahrtrichtungs rechts, wenn sie schnell unterwegs sind und nicht ohnehin auf der Fahrbahn fahren, zum Beispiel weil die mal wieder mit Autos verstopft ist.

    Viele langsamere Fahrradfahrer fahren aber so, wie es für sie am günstigsen ist, wenn es darum geht, unnötige Fahrbahnquerungen zu vermeiden. Jenachdem von woher sie kommen und wo sie hin wollen.

    Est ist quasi alles erlaubt, weil die Hochbordradwege mit [Zusatzzeichen 1000-33] in der üblichen Fahrtrichtung ausgeschildert sind.

    In Gegenrichtung mit [Zusatzzeichen 1022-10].

    Sollte die Anzahl der Fahrradfahrenden erheblich zunehmen, dann müsste vermutlich ab einer bestimmten Fahrradverkehrsdichte eine Regelung getroffen werden, die verhindert, dass schnelle Fahrradfahrer*innen auf übervollen Hochbordradwegen fahren, wenn dieser Zustand nicht ohnehin von selbst eintritt, weil kaum noch Autos auf der Fahrbahn den Fahrradverkehrsfluss auf der Fahrbahn stören. Der Hochbordradweg wird dann noch mehr zur Langsamfahren-Fahrradstrecke.

    Die Anforderungen, die Fahrradfahrer*innen an die Fahrradverkehrsinfrastruktur stellen, sind ähnlich unterschiedlich wie die verschiedenen Gruppen von Fahrradfahrenden. Da es die Zunahme des Fahrradverkehrs begünstigt, möglichst vielen Fahrradfahrenden gerecht zu werden, halte ich solche Lösungen wie im Allerweg in Hannover für vorbildhaft, zumal keinerlei Zwang ausgeübt wird. Weder einen Zwang zur Benutung der Fahrbahn, noch einen Zwang zur Benutzung des Hochbord-Fahrradweges. Und aufgrund der breiten Seitenräume gibt es zusätzlich zu den Zweirichtungs-Hochbord-Fahrradwegen auch noch genug Platz für den Fußverkehr.

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (18. November 2024 um 20:35) aus folgendem Grund: Eingefügt: Der Hochbordradweg wird dann noch mehr zur Langsamfahren-Fahrradstrecke.

  • Oder noch besser: Man schickt Radfahrer, die zuvor außerorts auf der Fahrbahn gefahren sind, am Ortseingang auf die falsche Straßenseite

    K50 - Google Maps Einmal weiterklicken, dann sieht man links im Gebüsch das [Zeichen 240] und für alle, die den Grünstreifen links schon vorher für einen "Radweg" gehalten haben, sicherheitshalber noch mit dem Zusatzzeichen [Zusatzzeichen 1012-30]. So lassen sich die besonderen Risiken eines linksseitigen Innerorts "Radweges" mit der Erfordernis kombinieren, unnötigerweise am Ortseingang die Straßenseite zu wechseln.

    Blöder geht es also immer.

    Na, bei _der_ Verkehrsbelastung ...

  • Ei, das ist ja noch dazu ein absoluter Premium-Radweg… Und die Spuren im Gras lassen vermuten, dass es da, wo es keinen Weg gibt, durchaus einen Bedarf für einen solchen gäbe.

    Hier ist mein Gegenstück dazu (noch ohne das "Radweg Ende"-Schild; hängt aber an dem gleichen Mast wie das vorherige. Wer die Rampe findet, kann sich freuen – und wer ein Auto findet, dass da vorne schon auf 50 verlangsamt, der noch mehr.

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    Sehr beliebt ist neuerdings auch "einfach gar kein Schild", wo mancherorts (also in der gleichen hochkompetenten Verkehrsbehörde wie zuvor…) offenbar der Glaube herrscht, ein Ortsschild würde die Benutzungspflicht automatisch beenden. Hier zum Beispiel ist das "Gehweg, Radfahrer frei" weiter hinten nunmehr gänzlich weg.

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    Das gleiche Spielchen hier… Die noch aus Brietlingen kommende Benutzungspflicht wird hier jedenfalls nicht aufgehoben. Bisher standen im weiteren Ort noch diverse "Gehweg, Radfahrer frei" (brav immer nur in der richtigen Richtung), aber die haben irgendwann Beine bekommen. Die Straße kratzt übrigens am Belastungsniveau II.

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  • Wir wissen natürlich, dass diese Voraussetzungen meistens nicht eingehalten werden und daher kann es auch bei den Unfallzahlen keinen Unterschied machen. Im Gegenteil: Dort, wo angeordnetes Geisterradeln normal ist, wird man auch häufiger Radfahrer finden, die das auch dort machen, wo es nicht erlaubt ist. Wie will man glaubwürdig vermitteln, dass das Radfahren auf der falschen Straßenseite gefährlich ist, wenn man es an allen anderen unmöglichen Stellen aus angeblichen Sicherheitsgründen sogar vorschreibt?

    Ich halte nichts davon, das Fahrradfahren entgegengesetzt der Fahrtrichtung als "Geisterradeln" zu bezeichnen. Der Begriff kommt von dem was manchmal auf der Autobahn geschieht, wo Fahrräder ohnehin verboten sind. Alleine deshalb schon ist es Unfug, Fahrradfahrer*innen so bezeichnen zu wollen wie Autofahrer*innen, die die Autobahn in die falsche Richtung benutzen.

    Noch weniger hat der Begriff "Geisterradler" dann eine Berechtigung, wenn damit Fahrradfahrer*innen diskreditiert werden sollen, die einen entsprechend ausgeschilderten Zweirichtungs-Fahrradweg aus der Fahrtrichtung des Autoverkehrs betrachtet, links benutzen. Warum nur meinen Fahrradfahrer*innen andere Fahrradfahrer*innen zu so einer Art "Über-Erfüllung der Arbeitsnorm" anstacheln zu müssen? Gibt es bald auch Abzeichen dafür?

    "Ich habe schon 1000 km Fahrradwege immer nur in Fahrtrichtung benutzt, auch wenn es erlaubt gewesen war, einen Fahrradweg zu benutzen, auf dem ich gegen die Fahrtrichtung der Autofahrer gefahren wäre!"

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (18. November 2024 um 20:24) aus folgendem Grund: Rechtschreibkorrektur

  • https://www.google.de/maps/@53.33235…SoASAFQAw%3D%3D

    Das gleiche Spielchen hier… Die noch aus Brietlingen kommende Benutzungspflicht wird hier jedenfalls nicht aufgehoben. Bisher standen im weiteren Ort noch diverse "Gehweg, Radfahrer frei" (brav immer nur in der richtigen Richtung), aber die haben irgendwann Beine bekommen. Die Straße kratzt übrigens am Belastungsniveau II.

    Meinst du dieses Schild: [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10]?

    Unmittelbar vor diesem Schild mündet doch von rechts kommend eine Straße auf die Hauptstraße. Wenn nach dieser Einmündung kein Schild steht, dann ist das ein Gehweg.

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  • Nein, eben nicht – wegen der Pflasterung muss das Benutzungsrecht an dieser Stelle eben nicht wiederholt werden, denn der Weg (kurz zuvor klar als "Benutzungspflichtiger Geh- und Radweg, [Zeichen 240] gekennzeichnet) setzt sich ja einfach fort. Nur den Pflicht-Teil kann man danach nicht mehr einfordern, weil man ja behaupten kann, nie an dem Schild vorbeigekommen zu sein.

    Wollte man die Radfahrer auf die Fahrbahn zwingen, müsste da ein [Zeichen 239] ohne Zusatz hin; ich habe allerdings nach diversen ähnlichen Nicht-Beschilderungen sorum und eben echten Gehweg-Schildern in Gegenrichtung den Eindruck, dass man genau das nicht will, sondern einen "gemeinsamen Geh- und Radweg ohne Benutzungspflicht" erzeugen will.

  • Nein, eben nicht – wegen der Pflasterung muss das Benutzungsrecht an dieser Stelle eben nicht wiederholt werden, denn der Weg (kurz zuvor klar als "Benutzungspflichtiger Geh- und Radweg, [Zeichen 240] gekennzeichnet) setzt sich ja einfach fort. Nur den Pflicht-Teil kann man danach nicht mehr einfordern, weil man ja behaupten kann, nie an dem Schild vorbeigekommen zu sein.

    Wollte man die Radfahrer auf die Fahrbahn zwingen, müsste da ein [Zeichen 239] ohne Zusatz hin; ich habe allerdings nach diversen ähnlichen Nicht-Beschilderungen sorum und eben echten Gehweg-Schildern in Gegenrichtung den Eindruck, dass man genau das nicht will, sondern einen "gemeinsamen Geh- und Radweg ohne Benutzungspflicht" erzeugen will.

    Einen gemeinsamen Geh- und Radweg ohne Benutzungspflicht kann es meines Erachtens nicht wirklich geben. So weit ich das sehe, ist die einzige Möglichkeit so etwas auszuweisen diese Boden-Markierung:

    http://bernd.sluka.de/pictures/GehRadwegOhneBenutzungspflichtMarkierung.jpg

    Das Foto illustriert einen Artikel von Bernd Sluka in dem auf die Möglichkeit hingewiesen wird, per Boden-Markierung einen vormals benutzungspflichtigen Gemeinsamen Fuß- und Radweg zu einem nicht benutzungspflichtigen Fuß- und Radweg zu machen.

    In dem Artikel werden zahlreiche Einschränkungen aufgeführt: Umstände, die es ausschließen, einen Weg per Boden-Markierung zu einem Gemeinsamen Fuß- und Radweg zu machen ist zum Beispiel ein steiles Gefälle:

    "Weitere Merkmale, die eine gemeinsame Führung verbieten sind:
    - starkes Gefälle (über 3 Prozent),
    - eine dichte Folge von unmittelbar angrenzenden Hauseingängen, ..."

    Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht

    In dem von dir vorgestellten Beispiel ist jedoch an einem Straßenabschnitt für wenige Meter ein gemeinsamer Fuß- und Radweg ausgeschildert, der in beide Richtungen benutzt werden darf. Und diese Ausschilderung bezieht sich auf den Brückenbereich, der Klappbrücke.

    Das ist das Street-view-Foto Dorf-auswärts:

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    Und das ist das Street-view-Foto Dorf-einwärts:

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    Der Abschnitt ist rund 70 m lang. Und in diesem Abschnitt ist die Fahrbahn besonders eng, sodass die Ausschilderung den Radverkehr nach dem Willen der Verkehrsbehörde auf den im Brückenbereich Dorf-auswärts gesehen linksseitigen breiteren Hochbord führt.

    Ich befürchte im Fall eines Unfalls wird es einem Fahrradfahrer zum Vorwurf gemacht, wenn er dorfeinwärts mit dem Fahrrad auf dem Fußweg fährt, der auf dem streetview-Foto noch so ausgeschildert ist[Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10]:

    Du hast ja geschrieben, das Schild mit [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] ist abgebaut worden. Ich befürchte einer Fahrradfahrerin oder einem Fahrradfahrer wird es nicht gelingen, die Benutzung des Fußweges als erlaubt darzustellen. Nimmt sie/er das aber an, dass es erlaubt sei, und fährt sie/er dann durch das ganze Dorf hindurch ans andere Ende der Hauptstraße, dann sieht sie/er dort dieses Schild stehen:

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    Da könnte dann das Nachdenken darüber einsetzen, ob das nun ein Gemeinsamer Fuß- und Gehweg mit Radverkehrsfreigabe war.