• Als ob jemand bei rot fährt, weil er nicht wüsste, was rot bedeutet.

    Bezüglich Radverkehr sehe ich auf allen Seiten ein großes Ausmaß an Regel-Unkenntnis, das auch unfallrelevant sein dürfte. Tatsächlich wissen hier viele Radfahrer nicht, dass sie nicht auf der falschen Straßenseite oder auf dem Gehweg fahren dürfen, bzw. wie sich ein Gehweg von einem "Radweg" unterscheidet. Wenn ich mir die Unfallorte und Unfalltypen/-arten in Stade anschaue, gehe ich davon aus, dass ein nicht unerheblicher Teil davon mit Gehweg- und Geisterradlern zusammenhängt.

    Neulich hat mir eine Autofahrerin die Vorfahrt genommen, als sie nach links auf die Fahrbahn abgebogen ist, auf der ich geradeaus gefahren bin und mir dann erklärt, dass ich ja auf dem "Radweg" hätte fahren können. Der "Radweg" war aber ein Gehweg, auf dem ich gar nicht fahren durfte, geschweige denn hätte fahren müssen. Die wusste definitiv auch nicht, wo ich mit dem Fahrrad fahren darf oder muss, aber hat das zum Anlass genommen, mir eine Lektion zu erteilen und draufzuhalten, weil sie sich im Recht fühlte.

    Aber das ist natürlich für dich nicht relevant, weil es nicht zu einem Unfall geführt hat.

  • [mögliches Motiv "eigene Eile" für das verbreitete Senioren-Mobbing]

    Darum geht es doch gar nicht. :rolleyes:

    Dir nicht. Aber ein großer Teil der verbreiteten Zustimmung zu Senioren-Checkups gerade unter dem Teil der Autofahrerschaft, der noch paar Jahre Abstand zur Altersgrenze hat, dürfte wohl eher nicht übertriebener Sorge um die eigene Sicherheit entspringen.8o

    Regelunkenntnis kann sehr wohl eine Gefahrenquelle sein, die zu Unfällen führt.

    Erzähl bitte mehr, welche Regeln konkret das sein könnten, und welche Rolle deren Unkenntnis zahlenmäßig im Unfallgeschehen spielt.

    Aus dem Spiegel-Artikel vom 11.10.24 dieses Zitat:

    "Auffällig ist, dass die schweren Unfälle oft ältere Fahrer verursachen. Zwar verwechselten auch junge Fahrer manchmal Brems- und Gaspedal, sagt Kirstin Zeidler, Leiterin der Unfallforschung der Versicherer (UDV). Doch anders als bei jungen Menschen, die nach dem Fehler schnell bremsten, könne die Reaktionsgeschwindigkeit bei Senioren eingeschränkt sein: »Die kognitiven Fähigkeiten schwinden sukzessive.« Statistiken zeigen, dass Unfälle mit Seniorenbeteiligung häufig besonders schwer verlaufen – ab einem Alter von 75 Jahren steigt die Dramatik stark an. Durch den demografischen Wandel werde die Zahl der Seniorinnen und Senioren am Steuer zunehmen, sagt Zeidler."

    Das ist doch auch bloß eine Paraphrasierung der bereits von dir gebrachten "Argumente" aus Baden-Würtemberg.

    "Die kognitiven Fähigkeiten schwinden sukzessive" = mag sein, aber das ist keine Antwort auf die entscheidende Frage, ob die ganze Kohorte gleichalter Senioren gleichmäßig shiftet, oder ob es vermehrt einzelne krasse Versager gibt, die man heraustesten könnte und die auch spezifisch mehr Unfälle bauen als der Rest ihrer Altersgruppe. Die Resultate der im Ausland bereits angewendeten Tests sprechen für Ersteres.

    "Statistiken zeigen, dass Unfälle mit Seniorenbeteiligung häufig besonders schwer verlaufen": perfide unzulässige Gleichsetzung von "Senior an schweren Unfällen beteiligt" mit "Senior als PKW-Lenker schuld an besonders schweren Unfällen." (Stichwort extrem hohe Todesrate unter radfahrenden bzw. laufenden Senioren...).

    "Durch den demografischen Wandel werde die Zahl der Seniorinnen und Senioren am Steuer zunehmen, sagt Zeidler.": banale Binse, die logisch rein gar nichts mit der Frage zu tun hat, ob Senioren-Tests erforderlich, wirksam und angemessen sind.

  • Bezüglich Radverkehr sehe ich auf allen Seiten ein großes Ausmaß an Regel-Unkenntnis, das auch unfallrelevant sein dürfte. Tatsächlich wissen hier viele Radfahrer nicht, dass sie nicht auf der falschen Straßenseite oder auf dem Gehweg fahren dürfen, bzw. wie sich ein Gehweg von einem "Radweg" unterscheidet. Wenn ich mir die Unfallorte und Unfalltypen/-arten in Stade anschaue, gehe ich davon aus, dass ein nicht unerheblicher Teil davon mit Gehweg- und Geisterradlern zusammenhängt.

    Neulich hat mir eine Autofahrerin die Vorfahrt genommen, als sie nach links auf die Fahrbahn abgebogen ist, auf der ich geradeaus gefahren bin und mir dann erklärt, dass ich ja auf dem "Radweg" hätte fahren können. Der "Radweg" war aber ein Gehweg, auf dem ich gar nicht fahren durfte, geschweige denn hätte fahren müssen. Die wusste definitiv auch nicht, wo ich mit dem Fahrrad fahren darf oder muss, aber hat das zum Anlass genommen, mir eine Lektion zu erteilen und draufzuhalten, weil sie sich im Recht fühlte.

    Aber das ist natürlich für dich nicht relevant, weil es nicht zu einem Unfall geführt hat.

    Achwas. Das erste ist nicht relevant, weil es dabei gar nicht um PKW-Führer geht; wir reden schließlich über Bedingungen für den Fahrerlaubnisbesitz. Das zweite ist nicht relevant, weil die Grundregel "man fährt niemanden mutwillig über den Haufen" jedem bekannt ist. Um das zu wissen, braucht man noch nicht mal eine Fahrerlaubnis.

  • Wenn mit der gleichen Inbrunst dafür argumentiert werden würde, den Leuten das Autofahren dann zu verbieten, wenn sie eindeutig und unübersehbar demonstrieren, dass sie einfach drauf scheissen, jemanden übern Haufen zu fahren, wären die Straßen leerer.

    Und wenn mit der gleichen Inbrunst dafür argumentiert werden würde, das ungebrauchte Mobiliar bei den täglichen 1,5 Milliarden Kilometer nicht mitzutransportieren, wäre der gesamte Verkehrssektor aus dem Schneider.

    Danach kann man sich ja der Thematik der tattrigen alten Säcke zuwenden. :)

  • Bezüglich Radverkehr sehe ich auf allen Seiten ein großes Ausmaß an Regel-Unkenntnis, das auch unfallrelevant sein dürfte. Tatsächlich wissen hier viele Radfahrer nicht, dass sie nicht auf der falschen Straßenseite oder auf dem Gehweg fahren dürfen, bzw. wie sich ein Gehweg von einem "Radweg" unterscheidet. Wenn ich mir die Unfallorte und Unfalltypen/-arten in Stade anschaue, gehe ich davon aus, dass ein nicht unerheblicher Teil davon mit Gehweg- und Geisterradlern zusammenhängt.

    Hängt die Unfallhäufigkeit beim "Geisterfahren" mit dem Fahrrad eigentlich entscheidend davon ab, ob man es rechtswidrig (keine Freigabe) oder gezwungenermaßen (angeordneter Benutzungszwang) tut?