• Anstatt die Verkehrssicherheit zu erhöhen, sperrt man lieber die Gefährdeten aus und zwingt sie auf ungeeignete Wege, damit der Autoverkehr freie Bahn hat und sich ungehindert austoben kann.

    Noch fieser: man erklärt die objektiv Ungefährdeten (i.e. nicht stärker als andere Verkehrsteilnehmer Gefährdeten) anhand eines willkürlich gewählten Kriterium, welches kausal gar keine rationale Grundlage für eine Gefährdung bilden kann, zu "Gefährdeten", und tut dabei dann auch noch so, als seien die solcherart als gefährdet Definierten auch noch die Störer, die ihre eigene Gefährdung selbst zu verantworten hätten. Erst diese unlogische Denke erlaubt auf Basis des alten Polizeirechts dann den dem Fahrbahnverbot immanenten Platzverweis.

  • Es ist sogar entgegen anderslautender Verordnungen und Vorschriften so, weil die Behörden sich einen Scheixx darum scheren, was sie eigentlich tun müssten. Anstatt die Verkehrssicherheit zu erhöhen, sperrt man lieber die Gefährdeten aus und zwingt sie auf ungeeignete Wege, damit der Autoverkehr freie Bahn hat und sich ungehindert austoben kann.

    Oder wie es das BVerfG einmal im Beschluss einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde so schön formuliert hat:


    "Dem läuft es grundsätzlich zuwider, wenn, wie im vorliegenden Fall, Maßnahmen zur Abwehr drohenden rechtswidrigen Verhaltens nicht vorrangig gegen den Störer, sondern ohne Weiteres - und schwerwiegend in Grundrechte eingreifend - gegen den von solchem rechtswidrigen Verhalten potentiell Betroffenen ergriffen werden."

  • Ich stimme dir ja zu, dass ein Pedalantrieb keine Gefährdung erklären kann. Trotzdem sehe ich Verkehrsteilnehmer, die nicht von 2 Tonnen Stahl und diversen Sicherheitssystemen umgeben sind, als stärker gefährdet an, weil sie bei einem Unfall weniger geschützt sind.

    Unlogisch bleibt es trotzdem, weil man dann auch Motorradfahrer auf Radwege zwingen müsste, um sie vom gefährlichen Autoverkehr zu separieren.

    Wir sind uns aber wohl darin einig, dass der angebliche Schutz vor allem ein Vorwand ist, die "Störer" aus dem Weg zu schaffen. Die Taktik geht auch bestens auf. Wenn ich mich mit Leuten unterhalte, kommen wir oft zu dem Ergebnis, dass die Angst auf der Fahrbahn weniger eine Angst ist, von hinten überfahren zu werden, als vielmehr die Angst, "den Verkehr" zu stören. Dieselbe Angst erklärt meiner Meinung nach auch, warum die Leute auf Gehwegen parken, obwohl es am Fahrbahnrand erlaubt ist.

  • "Dem läuft es grundsätzlich zuwider, wenn, wie im vorliegenden Fall, Maßnahmen zur Abwehr drohenden rechtswidrigen Verhaltens nicht vorrangig gegen den Störer, sondern ohne Weiteres - und schwerwiegend in Grundrechte eingreifend - gegen den von solchem rechtswidrigen Verhalten potentiell Betroffenen ergriffen werden."

    Quelle: Bundesverfassungsgericht - Presse - Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt

  • Ich stimme dir ja zu, dass ein Pedalantrieb keine Gefährdung erklären kann. Trotzdem sehe ich Verkehrsteilnehmer, die nicht von 2 Tonnen Stahl und diversen Sicherheitssystemen umgeben sind, als stärker gefährdet an, weil sie bei einem Unfall weniger geschützt sind.

    Unlogisch bleibt es trotzdem, weil man dann auch Motorradfahrer auf Radwege zwingen müsste, um sie vom gefährlichen Autoverkehr zu separieren.

    Einmal das. Und dann kommt hinzu, dass diese "Gefährdung durch den Autoverkehr" entgegen des realen Unfallgeschehens immer nur einseitig als "Gefährdung durch Überholen mit Autos im Längsverkehr" gedacht wird.

  • immer nur einseitig als "Gefährdung durch Überholen mit Autos im Längsverkehr" gedacht wird.

    Diese "Gefährdung" existiert ja bei Motorradfahren nicht, da sie mindestens gleich schnell sind und nach dieser "Logik" damit auch keinen "sicheren Motorradweg" benötigen. Und ist auch ein Hinweis auf den wahren Grund für Benutzungspflichten. Autofahrer sollen nicht in Gefahr gebracht wegen Radfahrern bremsen zu müssen.

  • Autofahrer sollen nicht in Gefahr gebracht wegen Radfahrern bremsen zu müssen.

    Mit derselben Logik werden auch Trekker verbannt. Die Methode: Eine Straße wird als Kraftfahrtstraße ausgewiesen, sodass nur Kraftfahrzeuge dort fahren dürfen, die schneller als 60 km/h fahren können. Aber die Bauern lassen sich das nicht einfach so gefallen.

    Die kippen schließlich auch Mist auf Autobahnen, wenn ihnen danach ist.

    In Hannover ignorieren sie ganz einfach das Trekker-Verbot auf der B3: "Hier, zwischen dem Anfang der vor fast genau vier Jahren freigegebenen Ortsumgehung in Ricklingen und der Ampeleinmündung der alten B3 südlich von Arnum, ist die Strecke ausschließlich für Kraftfahrzeuge bestimmt, die schneller fahren können als 60 Kilometer pro Stunde. Fahrzeuge, die höher als vier Meter oder breiter als 2,55 Meter sind, dürfen diese Straße ebenso nicht befahren. Und dennoch waren in der Erntezeit im Sommer und auch jetzt im Herbst immer wieder Landwirte mit ihren Treckern, vollbeladenen Anhängern oder einem hinterhergezogenen Dreschwerk unterwegs."

    HAZ vom 21.10.24:

    Ausnahmen nicht möglich? Land bleibt bei Treckerverbot auf der neuen B3 in Hemmingen

  • Mit derselben Logik werden auch Trekker verbannt.

    Jep. In meinem Blog hatte ich zu dem Thema drei lange Beiträge über die Situation an der B 50 im Hunsrück und den mehrjährigen juristischen Kampf eines Landwirts gegen die Ausweisung als Kraftfahrstraße verfasst. An der B 10 im Pfälzerwald läuft es ähnlich. Nur, dass das auch den Forst- und Landwirten hier vollkommen egal ist. Die fahren zukünftig dann auch auf den Fake-"Radwegen". Und so ähnlich sieht das auch dort dann vermehrt aus.

    Vor ein paar Tagen war ich mal wieder bei einem Radhändler; eigentlich ein netter Typ. Aber halt auch primär ein Autofahrer, für den das Radfahren (MTBen) auch überwiegend nur Freizeitcharakter hat. In einem Nebensatz äußerte er sich auch verächtlich gegenüber den 45-km/h-Autochen. Die an der B 10 vollkommen aufgeschmissen sind, denn die dürfen auch die Fake-Radwege nicht benutzen.

    Link zu meinem X-Account. Poste dort u. a. regelmäßig Videoclips zu meinen Erlebnissen auf der Straße.

  • In einem Nebensatz äußerte er sich auch verächtlich gegenüber den 45-km/h-Autochen. Die an der B 10 vollkommen aufgeschmissen sind, denn die dürfen auch die Fake-Radwege nicht benutzen.

    Was sind 45 km/h-Autochen? So was wie der Opel-Rocks?

    "Der Rocks Electric hat eine Nenndauerleistung von 6kW. Diese reicht aus um die Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h zu fahren und ist gleichzeitig maßgebend dafür, dass der Rocks Electric in Deutschland bereits ab 15 Jahren gefahren werden kann. Die Maximalleistung des Rocks Electric liegt bei 9kW, die nutzt der Rocks Electric um zügig zu beschleunigen – also noch mehr Fahrspaß für dich!" Quelle: https://www.opel.de/fahrzeuge/rock…en-wartung.html