• Was bringt es einen Weg mitten durch den Wald fernab der Straße in Ordnung zu bringen. Wenn es dunkel ist, dann fährt man wegen der sozialen Sicherheit sowieso die Straße lang… Ergo ist das Gerede bzgl. dieses angeblichen Radwegs sinnlos…

    Ja, das Gerede ist sinnlos. Nein, es ist nicht sinnlos, weil der Radweg schlecht ist. Es ist sinnlos, weil der Unfallverursacher so nicht hätte fahren dürfen. Punkt. Ganz egal, ob ein (sehr kleiner) Teil der durch seine Fahrweise Gefährdeten (inclusive seiner Person selbst) Fahrzeuge mit Muskelantrieb benutzt, und deswegen neben der Fahrbahn hätte fahren müssen/können/dürfen.

    Radweg ist immer Diskriminierung, und wenn es nur eine Diskriminierung der Nicht-Radfahrer wäre, weil denen die Sicherheit des Sonderweges neben der Straße versagt bliebe.:evil:

  • Weg mitten durch den Wald fernab der Straße

    Darüber werden sicher einige streiten ... der Weg folgt schon der Straße, allerdings im Wald mehr als die Hälfte deutlich mehr als 5 m abgesetzt und durch mind. eine Baumreihe abgetrennt (weswegen ihn natenom irgndwo auch als eh nicht b-pfl. bezeichnet hat), was Richtung Norden linksseitig fahrend ein Vorteil bzgl. Blendung durch normales Abblendlicht sein kann, aber natürlich bzgl. sozialer Kontrolle schon zu weit weg sein kann ... Ich verstehe seinen Blog dazu so, dass er ihn im vernünftigen Zustand benutzt hätte, von daher ist die Verweigerungshaltung der Behörden durchaus relevant.

  • Es ist sinnlos, weil der Unfallverursacher so nicht hätte fahren dürfen.

    +1

    und wenn es nur eine Diskriminierung der Nicht-Radfahrer wäre, weil denen die Sicherheit des Sonderweges neben der Straße versagt bliebe. :evil:

    Bei der aktuellen Beschilderung (Vz 260) ist er ja sogar für Mofas und E-Roller verboten, nicht nur für S-Pedelecs und andere kleine Krafträder, dafür dürfen Reiter drauf, die sonst bei 240 die Fahrbahn nutzen müssten ... Ob der Behörde das alles so klar ist ...

  • Am Sonntag, den 11. Februar, findet in Pforzheim eine Gedenkfahrt mit Aufstellung eines Ghostbikes statt. Ich werde versuchen dort zu sein, vielleicht treffe ich einige von euch dort?

  • Am Sonntag, den 11. Februar, findet in Pforzheim eine Gedenkfahrt mit Aufstellung eines Ghostbikes statt. Ich werde versuchen dort zu sein, vielleicht treffe ich einige von euch dort?

    Aus Karlsruhe wird es eine Zubringer-Demo geben (Details gibt es am Mittwochabend). Ich werde da dabei sein.

  • Das hat mich auch bewegt, was mit Natenom passiert ist. Und dann im Sonntagsgottesdienst das Lied: "Im Frieden dein ..." (Zufall?)

    Ob Natenom im engeren Sinne religiös war, weiß ich nicht. Wenn sich jemand so für benachteiligte Verkehrsteilnehmer*innen einsetzt, dann hat das nach meinem Empfinden schon etwas von einem "besonderen Auftrag".

    Das ist der Liedtext:

    "Im Frieden dein, o Herre mein, lass ziehn mich meine Straßen.
    Wie mir dein Mund gegeben kund, schenkst Gnad du ohne Maßen,
    hast mein Gesicht das sel’ge Licht, den Heiland, schauen lassen."

    Das ganze Lied gesungen mit Gitarrenbegleitung:

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  • Was in dem von Malte zitierten taz-Artikel zwischen den Zeilen zu lesen ist, läuft meines Erachtens darauf hinaus, um das mal ziemlich krass auszudrücken, dass Natenom und viele andere Fahrradfahrer*innen und Fußgänger*innen keine Unfallopfer geworden wären, wenn die unfallbeteiligten Autofahrer*innen gewusst hätten, bzw. entsprechend nachgeschult worden wären, wie die Sicherheitssysteme ihrer Autos zur Vorbeugung von Unfällen richtig funktionieren und was man machen muss, damit die Systeme effizient arbeiten. Oder eben ggf. ihren Führerschein hätten abgeben müssen.

    Warum trauen sich so wenige, so was deutlich und offen auszusprechen?

  • Was in dem von Malte zitierten taz-Artikel zwischen den Zeilen zu lesen ist, läuft meines Erachtens darauf hinaus, um das mal ziemlich krass auszudrücken, dass Natenom und viele andere Fahrradfahrer*innen und Fußgänger*innen keine Unfallopfer geworden wären, wenn die unfallbeteiligten Autofahrer*innen gewusst hätten, bzw. entsprechend nachgeschult worden wären,

    Natenom wäre auch gestorben, wenn vier Meter Seitenabstand Vorschrift gewesen wären, und diese auch durch Nachschulung und Sanktionierung durchgesetzt und beachtet würden. Zu etwas, das man nicht sieht, kann man keinen Abstand vergrößern.

    Überholabstände sind vollkommen untauglich als Prädiktoren fürs Unfallrisiko.

  • Ich teile insoweit die Einschätzung von Ullie , daß regelmäßige Fahreignungstests und adäquate Tempolimits, den Unfall hätten verhindern oder aber zumindest die Unfallfolgen mindern können. Daß Tattergreise mit einem gefahrgeneigten Gegenstand nachts halbblind durch die Gegend rasen, ist kein Naturgesetz.

    ebayForumKopfverkl.jpg
    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Daß Tattergreise mit einem gefahrgeneigten Gegenstand nachts halbblind durch die Gegend rasen, ist kein Naturgesetz.

    Das gilt nicht nur für Tattergreise. Es fehlt in großen Teilen der Bevölkerung, die Kraftfahrzeuge bewegen, das Bewusstsein, dass das Risiken birgt und daher besondere Aufmerksamkeit verlangt. Wir haben eine Infrastruktur und ein Verkehrssystem, das den Anschein erweckt, als wäre das nicht so, weil alle Eventualitäten berücksichtigt und vermeidbare Risiken weitgehend ausgeschlossen wurden.

    Wer nachts mit dem Auto fährt, verlässt sich darauf, dass die Straße frei von Hindernissen ist. Man muss hier z.B. nicht ständig mit tiefen Schlaglöchern rechnen, die überall vorhanden sein könnten. Und falls doch mal bei Hitze die Asphaltdecke auf der Autobahn hochkommt, wird alles sofort abgesichert, im Verkehrsfunk gewarnt und umgehend repariert.

    Die Erfahrung zeigt daher, dass es in den allermeisten Fällen gut geht, wenn man nicht 100%ig bei der Sache ist. Es wird schon keiner im Dunkeln auf der Landstraße stehen, es wird schon kein Hindernis auf der Fahrbahn liegen (die ist schließlich kein "Radweg"), es wird schon nichts passieren, wenn man für ein paar Sekunden nichts sieht oder unaufmerksam ist.

    Wenn dann doch was passiert, nennen wir es einen "tragischen Unfall", der nicht zu vermeiden gewesen wäre, weil es eben so ist wie es ist. Wenn jemand einen Menschen totfährt, weil er vom Gegenverkehr geblendet wurde und nichts gesehen hat, sagen wir anerkennend, dass er ja nur mit 70 km/h gefahren ist, obwohl doch auf der Landstraße 100 km/h erlaubt sind. Der Rest soll dann angeblich das unvermeidbare Restrisiko sein. Echt jetzt?

    Wir haben eine Verkehrsregel, die im §3 (1) der StVO besagt, dass die Geschwindigkeit den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen ist und dass nur so schnell gefahren werden darf , dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.

    Wenn die persönlichen Fähigkeiten, Nachts zu sehen, eingeschränkt sind, muss man langsamer oder gar nicht fahren. Wenn die Sicht so stark eingeschränkt ist, dass man gar nichts sieht, muss man notfalls komplett anhalten.

    So lange wir diese Verkehrsregel genauso als unverbindliche Empfehlung betrachten wie viele andere Regeln auch, ist es kein unvermeidbares Schicksal, dass Menschen im Straßenverkehr auf diese Art und Weise getötet werden.

  • Das mit dem Sichtfahrgebot und der Sichtbarkeit treibt mich jetzt seit einer Woche mehr um als sonst. Wie schnell darf man denn maximal sein? Hier ein bisschen Theorie zum Sichtfahrgebot: https://sichtfahrgebot.de/ , aber in der Praxis ist es selbst für Sachverständige nicht sofort klar, was eigentlich die Geschwindigkeit ist, die man gegeben die Umstände, höchstens fahren darf:

    Die Beklagte zu 1) mag zwar, indem sie bei Dunkelheit und nasser Straße mit Abblendlicht ca. 70 km/h gefahren ist, die heutzutage übliche Sorgfalt eingehalten haben. Sie muss sich jedoch vorwerfen lassen, dass sie nicht die erforderliche Sorgfalt beachtet hat. Allerdings bewertet der Senat das Ausmaß ihres Verschuldens als gering. Zu ihren Gunsten ist zu berücksichtigen, dass ein Kraftfahrer während der Fahrt den stets wechselnden Anhalteweg kaum berechnen kann. Letztlich kann ihm nur das Fahrgefühl sagen, ob es ihm möglich ist, innerhalb der überschaubaren Strecke anzuhalten (vgl. Geigel a. a. O. Rnr. 95). Auch die Sachverständigen W. und Dr. M. haben die Sichtgeschwindigkeit erst nach Durchführung mehrerer Fahrversuche ermittelt. Zudem werden in Rechtsprechung und Literatur unterschiedliche Auffassungen dazu vertreten, wie schnell bei Dunkelheit mit Abblendlicht gefahren werden kann (vgl. OLG Frankfurt NZV 90, 154 : 60 km/h zu hoch; BGH r + s 2000, 280 f. : höchstens 55 km/h; OLG Hamm r + s 2000, 281 f.: unter 70 km/h; Geigel a. a. O. Rnr. 102: nicht schneller als 80 km/h; Janiszewski/Jagow/Burmann a. a. O. Rnr. 12: über 60 km/h zu schnell). Die genannten Geschwindigkeitswerte dürften allerdings das Fahren auf trockener Straße betreffen. Dass die Sachverständigen W. und Dr. M. im vorliegenden Fall die einzuhaltende Sichtgeschwindigkeit mit lediglich 35 bis 45 km/h bzw. 38 km/h ermittelt haben, erscheint einleuchtend, da das Licht durch die Nässe der Fahrbahn teilweise absorbiert wird. Andererseits mag der Fahrer bei derartigen Witterungsverhältnissen im Hinblick auf die Reflexion des Scheinwerferlichts entgegenkommender Fahrzeuge den Eindruck haben, die vor ihm liegende Fahrbahn sei ausreichend beleuchtet.

  • Was zu schnell ist, weiß man leider erst hinterher. Damit wird ja auch begründet, dass man es nicht kontrollieren und ahnden kann.

    Was man aber tun könnte:

    Die Vorschrift des Sichtfahrgebotes regelmäßig thematisieren, z.B. in Pressemeldungen der Polizei, die oft wortwörtlich von der Presse übernommen werden. Wenn jemand die Kontrolle über das Fahrzeug verliert, schreibt die Polizei in der Regel "aus ungeklärter Ursache". Unklar ist dabei jedoch lediglich, ob die Geschwindigkeit aufgrund der Verkehrs- und Straßenverhältnisse, der Wetter- und Sichtbedingungen oder der persönlichen Fähigkeiten des Fahrers zu hoch war.

    Dazu zählt auch, solche Urteile zu thematisieren und klarzumachen, dass eine angepasste Geschwindigkeit auf einer Landstraße auch sehr viel niedriger sein kann als die maximal zulässigen 100 km/h, vielleicht sogar kleiner als 40 km/h.

    Wenn ich eine Pressemeldung der Polizei lese, in der beschrieben wird, dass ein mit vier Personen Anfang 20 besetzter BMW innerhalb einer geschlossenen Ortschaft "aus ungeklärter Ursache" von der Fahrbahn abgekommen ist, einen Baum entwurzelt und anschließend eine Hauswand durchbrochen hat, kann ich mir nur an den Kopf fassen. Unabhängig von besonderen Einschränkungen durch Straßen- und Wetterverhältnisse ist ein solches Schadensbild bei der zul. Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h physikalisch nicht möglich. Man muss kein Unfallgutachter sein, um das Offensichtliche festzustellen, dass das zu schnell war.

    Wenn die Polizei der Meinung ist, bei Fahrradunfällen, bei denen dem Radfahrer die Beine kaputtgefahren wurden, darauf hinweisen zu müssen, dass er keinen Helm trug, darf man auch bei solchen offensichtlichen Fällen darauf hinweisen, dass es ein Sichtfahrgebot und eine angepasste Geschwindigkeit gibt, die mitunter deutlich niedriger sein kann als die zHg.

    Stattdessen klingen Meldungen der Polizei oftmals eher so wie vom Anwalt des Unfallverursachers und als wäre z.B. mit Blendung durch eine tief stehende Sonne am späten Nachmittag / frühen Abend wirklich unter keinen Umständen zu rechnen gewesen.

    Im Fall Natenom sucht die Polizei nach Zeugen, die wohl insbesondere auch eine Aussage zur Blendung durch das entgegenkommende Fahrzeug machen können. Auch das hat für mich einen Beigeschmack, ob man den Fehler eher auf der anderen Seite sieht, z.B. einer besonders starken Blendung, mit der man überhaupt nicht rechnen konnte. Meiner Meinung nach muss man aber im Dunkeln immer damit rechnen, dass einem auch Fahrzeuge mit nicht abgeblendetem Fernlicht oder falsch eingestellten Scheinwerfern entgegenkommen. Wenn dann noch Reflexionen durch Nässe dazukommen, muss man langsamer fahren.

  • Jetzt auch bei der Süddeutschen Zeitung:

    Demonstrationen nach Tod des Radfahr-Aktivisten Andreas Mandalka alias „Natenom“
    Auf Social Media prangerte der Pforzheimer Aktivist die Rücksichtslosigkeit im Verkehr an. Könnte sein Tod bewirken, dass sich etwas ändert?
    www.sueddeutsche.de

    Ich verspüre ja die ganz leise Hoffnung, dass durch diese umfangreiche Berichterstattung womöglich doch ein gewisses Umdenken einsetzen könnte, jedenfalls bei einem kleinen Teil der Bevölkerung.

    Das gilt nicht nur für Tattergreise. Es fehlt in großen Teilen der Bevölkerung, die Kraftfahrzeuge bewegen, das Bewusstsein, dass das Risiken birgt und daher besondere Aufmerksamkeit verlangt. Wir haben eine Infrastruktur und ein Verkehrssystem, das den Anschein erweckt, als wäre das nicht so, weil alle Eventualitäten berücksichtigt und vermeidbare Risiken weitgehend ausgeschlossen wurden.

    … und das ist für mich ein Problem, dass sich längst nicht nur auf den Straßenverkehr bezieht, sondern nur da besonders auffällig ist, weil tendenziell überforderte Menschen mit großen Maschinen hantieren und das Kraftfahrzeug nunmal als immer gegenwärtiger Alltagsgegenstand gilt.

    Aber man findet ja grundsätzlich auf jeder Arbeitsstelle Menschen, die ohne Schutzkleidung mit der Kettensäge hantieren. Das interessiert abseits der Berufsgenossenschaften auch niemanden, bis dann doch irgendwann das Bein ab ist. Und ich stecke ja mittlerweile auch in der Drohnen-Szene drin; dort hantieren Menschen mit Drohnen, die zwischen 249 g und mehreren Kilogramm wiegen und fliegen die teilweise recht sorglos über Menschenansammlungen oder in Höhen, die eigentlich der bemannten Luftfahrt vorbehalten sind. Denen fehlt auch jegliches Verständnis dafür, dass auch ein fetter A380 so eine Drohne nicht einfach verspeist, sondern ein Notfall eintreten könnte.

  • Daß Tattergreise mit einem gefahrgeneigten Gegenstand nachts halbblind durch die Gegend rasen, ist kein Naturgesetz.

    Dass man das nicht tolerieren mag, hat aber rein gar nichts mit der Frage zu tun, ob die gefährdeten Subjekte mit Muskelantrieb oder Motor unterwegs sind. Es hat noch nicht einmal was damit zu tun, ob die muskelgetriebenen Fahrzeuge auf oder neben der Fahrbahn (auf der Furt eines sicheten (hüstel) Radwegs) gefährdet werden.

  • Wir haben eine Verkehrsregel, die im §3 (1) der StVO besagt, dass die Geschwindigkeit den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen ist und dass nur so schnell gefahren werden darf , dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.

    Wenn die persönlichen Fähigkeiten, Nachts zu sehen, eingeschränkt sind, muss man langsamer oder gar nicht fahren. Wenn die Sicht so stark eingeschränkt ist, dass man gar nichts sieht, muss man notfalls komplett anhalten.

    So lange wir diese Verkehrsregel genauso als unverbindliche Empfehlung betrachten wie viele andere Regeln auch, ist es kein unvermeidbares Schicksal, dass Menschen im Straßenverkehr auf diese Art und Weise getötet werden.

    Im Judentum gibt es die Vorstellung, dass wenn alle Menschen eines Tages alle Regeln, die für den Schabbat gelten, einhalten, dann ist der Erlöser da. (Also quasi Ende der Tage, Paradies, alles wird gut usw.) "Da gibt es schon Talmud-Texte, die sagen, wenn alle den Schabbat halten, dann ist der Messias da." Aus einer DLF-Buchvorstellung: „Der Messias kommt nicht“ - Abschied vom Erlöser.

    Buch: "Der Messias kommt nicht" - Abschied vom Erlöser
    Die Hoffnung auf einen Messias hat das Judentum jahrhundertelang geprägt. Er soll kommen, um das Volk Israel aus Leid und Bedrängnis zu lösen. Der Rabbiner…
    www.deutschlandfunkkultur.de

    Wollte man das auf die Straßenverkehrs-Regeln übertragen, dann wird es ziemlich sicher darauf hinauslaufen, dass das nicht funktioniert. Es sei denn, man nähme diese Schabbat-Regel wörtlich, nämlich am Schabbat nicht mehr als 2000 Schritte zu tun. Und setzt diese Schabbat-Regel an die Stelle der Verkehrsregeln. Autofahren geht sowieso gar nicht am Schabbat. (Es muss ein Stromkreis eingeschaltet werden, bzw. etwas in Gang gesetzt werden, was mit Feueranmachen verglichen wird und das geht nicht am Schabbat.) Über das Fahrrad fahren gibt es übrigens unterschiedliche Meinungen, auch unter denen, die das Autofahren am Schabbat ganz ablehnen.

    Bezogen auf die durch Natenoms tödlichen Unfall ausgelöste Diskussion über strengere Regeln im Straßenverkehr sage ich ja und mehr durchgesetzt werden müssen sie auch. Und der Erlöser wird nicht von selbst kommen.