Woche 42 vom 16. bis zum 22. Oktober 2023

  • Was willst du damit aussagen? Doch hoffentlich nicht das, was manche Kritiker von Tempolimits seit eh und je behaupten: "Gegner des Tempolimits gaben nicht der hohen Geschwindigkeit, sondern den mangelnden Fahrfähigkeiten der Autofahrer Schuld."

    Wir haben wie in vielen anderen Fällen, wo nach härteren Strafen und strengeren Regeln gerufen wird, eigentlich gar kein Regelungs-, sonder bloß ein Vollzugsdefizit. Bevor wir die Limits noch weiter senken und ausdehnen, sollten wir wenigstens erstmal die, die es schon längst gibt, durchsetzen.

  • Sperrung L564 Herrenalb - Gernsbach für Radfahrer ab 31.10. ...

    Fr. drüber gestolpert in Facebook.
    Die offizielle Mitteilung ist bzgl. Informationsgehalt eher als Frechheit zu bezeichnen, weil genau Null zur genauen Strecke und evtl. Umleitungen drin, Hintergründe auch nix.
    In den BNN steht wenigstens was zu den Hintergründen (Steht zwar "BNN+" dran, scheint aber (noch?) frei lesbar?)
    Aber auch nix zur genauen Strecke und evtl. Umleitungen. Unterhalb Loffenau sähe ich potentielle Alternativen in der Karte, oberhalb eher nicht ...
    Muss man wohl warten, bis dieser Openstreetmapper und StVO-Kundige seine frischen Radtourpläne umsetzt ... ;) (Er bei Mastodon)

  • Wir haben wie in vielen anderen Fällen, wo nach härteren Strafen und strengeren Regeln gerufen wird, eigentlich gar kein Regelungs-, sonder bloß ein Vollzugsdefizit. Bevor wir die Limits noch weiter senken und ausdehnen, sollten wir wenigstens erstmal die, die es schon längst gibt, durchsetzen.

    Im Falle von Landstraßen wird das allerdings extrem schwierig.

    An vielen Landstraßen stehen keinerlei Schilder, die ein niedriges Tempolimit anordnen, obwohl es im Sinne der Verkehrssicherheit geboten ist, deutlich langsamer zu fahren, als das generell erlaubte Maximum von Tempo 100 km/h.

    Die generell erlaubten Tempo 100 auf Landstraßen haben vor allem einen Sinn: Die Bauindustrie soll auf Jahrzehnte hinaus mit Aufträgen versorgt sein, bei denen es darum geht, "langsame" Landstraßen in schnelle Landstraßen umzuwandeln.

    (Streckenbegradigung, Kreuzungsausbau oder Ausbau von höhengleichen Kreuzungen zu teilweise oder ganz und gar höhenfreien Kreuzungen. Ein Beispiel aus Hannover ist die Pferdeturmkreuzungen, wo vor einigen Jahren eine Trogstrecke geschaffen wurde, um zumindest teilweise Höhenfreiheit herzustellen:

    https://www.google.de/maps/place/Pfe…d835h?entry=ttu )

    Es geht also nicht um Verkehrssicherheit, sondern um Gigantismus und Größenwahn, wenn es verabsäumt wird, Tempolimits zu überwachen. Dabei wäre es eigentlich leicht, Tempolimits technisch zu überwachen oder Fahrzeuge so zu bauen, dass sie Tempolimits automatisch einhalten. Das erfordert kein zusätzliches Personal. Ist aber nicht gewollt, denn es könnte dann ja passieren, dass alle weitgehend zufrieden sind, mit dem Angebot an Straßen in dem Zustand in dem sie sind.

    Die Diskussion um Tempolimits wird aber von interessierter Seite so geführt, dass möglichst hohe Tempi im Vordergrund stehen und Verkehrssicherheit nur in dem Sinne von Verkehrssicherheit bei möglichst hohem Tempo verstanden wird.

    Ein niedriges generelles Tempolimit auf Landstraßen von z.B. Tempo 60 mit verbesserter Überwachung würde eine enorme Verbesserung der Verkehrssicherheit bedeuten. Selbst ohne deutlich verbesserte Überwachung würde es eine Verbesserung der Verkehrssicherheit bedeuten.

    Im gegeben Fall ist es jedoch so, dass eine effektive Überwachung gar nicht möglich ist auf den Streckenabschnitten auf Landstraßen, auf denen zwar kein Tempo 60 oder 30 oder 70 per Schildern angeordnet, es aber notwendig ist, dort deutlich langsamer als die generell erlaubten Tempo 100 zu fahren. Und solche Streckenabschnitte gibt es sehr viele.

    Und selbst wo ein niedrigeres Tempo angeordnet ist, werden bisweilen noch erläuternde Zusatzbeschilderungen angebracht, um auf die Verkehrssicherheit hinzuweisen:

    Ich möchte nicht wissen, wie viele Autofahrerinnen das Schild so lesen: "Wenn kein Baumunfall-Piktogramm dazu kommt, dann kann ich Tempo 70 auch ignorieren."

  • Herrenalber Weg

    Der da wird in OSM als "grade4" klassifiziert, 1 ist asphaltiert, 2 wassergebunden über die ganze Breite nutzbar (so ist die Alte Str. klassifiziert in OSM), ... 4 und 5 sind dann meist erdgebunden/Grass in 2 Qualitäten.

    Hmm ... Also ... Als MTB-Route kann man das nehmen, sind ja auch Teil von MTB-Routen. aber als Umleitungsstrecke für eine zum Radfahren angeblich zu schlechte Strecke eine noch schlechtere ausweisen, über die dann auch Rennräder, Liegedreiräder, Velomobile, ... fahren sollen ... Weiß ja nicht ...

  • Sperrung L564 Herrenalb - Gernsbach für Radfahrer ab 31.10. ...

    ...
    In den BNN steht wenigstens was zu den Hintergründen (Steht zwar "BNN+" dran, scheint aber (noch?) frei lesbar?)
    Aber auch nix zur genauen Strecke und evtl. Umleitungen. Unterhalb Loffenau sähe ich potentielle Alternativen in der Karte, oberhalb eher nicht ...

    Mittlerweile mit Paywall. Also gibt es keine zumutbare Umfahrung für Radfahrer? Schlecht für die Behörde. Steht im Artikel, wie lange denn die Sperre dauern soll? Aus meiner Sicht ggf. ein Fall für das VG KA.

  • Mueck

    Ja , die genannten Wege sind "Waldwege" und nicht unbedingt fürs Rennrad geeigenet

    Die nächste fürs Rennrad wirklich geeignete Umleitungsstecke dürfte Herrenalb-Bernbach-Moosbronn-Michelbach-Gaggenau-Gernsbach sein. 20 km statt 10 km.

    Als geteerte Strecke gäbe es noch Herrenalb-Gaistal-Risswasen-Loffenau. Trifft aber ca. 2km oberhalb von Loffenau auf die Landesstrasse Und die Strecke ist schmaler und dürfte von der Oberflächenqualität nicht unbedingt besser sein. Bei ca. 4 km mehr Länge.

    Zwischen Loffenau und Gernsbach dürfte das Igelbachtal die Alternative sein

    Und das die Strecke nur für Radfahrer gesperrt wird ist eine Unverschämtheit. Mit googeln nach Unfällen findet man 3 Motorradunfälle seit 2018 , aber keine Fahrradunfälle.

    Edit : Noch einen BNN+ Artikel vom 13.01.2023 gefunden:

    Zitat

    L564 steht beim RP nicht oben auf der Prioritätenliste


    Was sagt das RP dazu? Pressesprecherin Irene Feilhauer teilt auf Nachfrage mit: Die L564 zwischen Loffenau und Bad Herrenalb werde derzeit in der Priorisierung des Baureferats Mitte auf Rang 27 von 39 gelistet. Basis sei die sogenannte Zustandserfassung des Landes, die alle vier Jahre durchgeführt werde. Im Murgtal gebe es mehrere Strecken, die in der Priorisierung weiter vorne liegen. Dazu zählen die L78 zwischen Gernsbach und Baden-Baden und die L79 zwischen Forbach und Baden-Baden.

  • Und das die Strecke nur für Radfahrer gesperrt wird ist eine Unverschämtheit. Mit googeln nach Unfällen findet man 3 Motorradunfälle seit 2018 , aber keine Fahrradunfälle.

    Tja, das schreit ja geradezu nach einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung, ggf. verbunden mit einem Antrag auf Aussetzung des Vollzugs.

  • Ich vermute ja politisches Geschacher als eigentlichen Sperrgrund ... Ich kenne aber den genauen Zustand der Strecke nicht. Weiß nicht, wann ich zuletzt dort war, gesichert ist nur 1996 per Rad, als ich eine Wanderstrecke von H'alb ins Murgtal für einen Verein suchte, die dann am Igelbach entlang führte. Da kann ich mich nicht mehr an Schlaglöcher erinnern *flöt* Auch nicht bei evtl. Auto- (müsste auch mind. 16 Jahre her sein) oder Busfahrten und auch nicht daran, ob ich dort noch mal per Rad war irgendwann ...

  • Eine Landesstraße, die "seit Jahren Schrott ist" und jetzt schon teilweise gesperrt wird hat keine Priorität…?

    Wenn es eine "Ländesstraße" wäre, dann sähe das vielleicht anders aus.

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  • Tja, das schreit ja geradezu nach einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung, ggf. verbunden mit einem Antrag auf Aussetzung des Vollzugs.

    Ich bin der von Mueck erwähnte OpenStreetMap-Beitragende. Ich bin am 1. November die Strecke mit dem Rad abgefahren (abschnittsweise musste ich mein Rad aufgrund der Beschilderung schieben). Meine GoPro am Lenker hat beim Fahren alle 5 Sekunden, beim Schieben alle 10 Sekunden ein Foto gemacht. Das Bildmaterial habe ich vorher zu Mapillary hochgeladen und dürfte spätestens Sonntag dort aufrufbar sein.

    Eine Umleitung ist nicht ausgeschildert. In Bad Herrenalb gibt es auch keine Vorankündigung. Mitten im Wald an der Kreisgrenze beginnt das Verbot an einer Waldwegeinmündung. Die Beschilderung ist provisorisch mit Materialien der Straßenmeister Gernsbach (laut Aufschrift auf den Fußplatten) erfolgt.

    Das Radfahrverbot ist ein Witz. Ja, die Straße hat ihre besten Tage hinter sich. Die Fahrbahndecke hat zwar viele Flicken, aber die Höhenunterschiede zwischen den Belagsschichten an den Kanten sind < 1 cm. Da gibt es viele andere Landes- und Kreisstraßen, die nicht besser sind und wo oft mehr als Tempo 50 erlaubt ist [1].

    Auf dem Abschnitt vom Scheitelpunkt bis Ortseingang Loffenau gibt es einen besseren Teil (weiter unten) und einen schlechteren Teil. Letztere ist mit der Nordrampe vergleichbar. In den Kurven sind die Schäden am größten, da könnte es auch echte Schlaglöcher geben, wenn man zum falschen Zeitpunkt vorbeischaut. Die Südrampe ist in Teilen Teil des Schwarzwald-Radwegs, der jetzt eine Lücke hat.

    Bergauf erhöhen die Schäden nur den Rollwiderstand. Wenn aber eine Fahrbahndecke von Rissen übersät ist, dann sollte Radfahrenden klar sein, dass hier mit Schlaglöcher zu rechnen ist. Als milderes Mittel als ein Radfahrverbot käme auf dieser Straße bergab Verkehrszeichen 277.1 in Betracht und wäre aufgrund der geringen Geschwindigkeitsunterschiede eine hinnehmbare Einschränkung für die Flüssigkeit des Kfz-Verkehrs.

    Der Unfallatlas ist unauffällig. Aber die Begründung ist eigentlich Sache der Behörde …

    Ich werde dagegen vorgehen. Dankenswerterweise hat der hieße Verwaltungsgerichtshof sich schon einmal zu einem Radfahrverbot auf einem spitzwinkligen Bahnübergang in Rheinstetten [2] geäußert [3]. Das Gericht war der Meinung, dass dort ein Warnschild genügt.

    [1] Tempo 50 bei Schlaglöchern scheint eine Spezialität der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts Rastatt zu sein. Auf Höhe Muggensturm hat die L 67 das auch. Als ich dort vor ein paar Wochen auf die Beschilderung stieß, war ich ob des guten Zustands für eine derart heftige Einschränkung (wir wissen ja, dass die rechtlichen Hürden dafür hoch sind) überrascht.

    [2] mittlerweile baulich entschärft

    [3] VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.02.2011, Az. 5 S 2285/09

  • Es zieht Kreise:

    Marode Landstraße nach Loffenau: Brandbrief an Verkehrsminister
    Das Radfahrverbot auf der L564 beschäftigt nun das Verkehrsministerium. Landtagsabgeordneter Jonas Weber drängt erneut auf die Sanierung der maroden Straße.
    bnn.de

    Unter den letzten 5 Knoten dieses Änderungssatzes

    Änderungssatz: 143490864 | OpenStreetMap
    OpenStreetMap ist eine Karte der Welt, erstellt von Menschen wie dir und frei verwendbar unter einer offenen Lizenz.
    www.openstreetmap.org

    findet man übrigens die 4 von Nakaner in OSM eingetragenen Standorte der Verbotsschilder.

  • Und dann noch dieser Hinweis:

    Faustformel für den Anhalteweg bei Tempo 30: 3x3+3x3=18 m Bei Tempo 50: 5x3+5x5=40 m

    Heute habe ich mir bei Streetview die Unfallstelle angeschaut, wo das 11-jährige Mädchen von dem Rotfahrer im vergangenen April getötet wurde. Offenbar fuhr das Streetview-Kamerafahrzeug kurz nach dem Unfall am 12.4.22 an der Stelle durch. Auf den Bildern sind jedenfalls 2 Beamte der Fahrradstaffel zu erkennen, die möglicherweise Zeugen befragen; auf dem Mittelstreifen bückt sich jemand, um Blumen abzulegen und eine Kerze anzuzünden. Was man auch erkennen kann, ist die durch Sprühfarbe markierte Bremsspur, und hier kommt deine obige Berechnungsformel ins Spiel: laut Medienberichten hat ein Gutachter ausgesagt, dass der Täter "mindestens 65" gefahren sein soll; Zeugen wollen sogar gehört haben, dass er zudem stark beschleunigt habe. Die Länge der Bremsspur beträgt allerdings kaum mehr als 10 Meter, und sie beginnt auch nicht eine Reaktionsweglänge jenseits der Furt, sondern unmittelbar an der hinteren Markierung der Fußgängerfurt. Wie passt die Bremsspur zur Aussage des Gutachters?