Woche 41 vom 09. bis zum 15. Oktober 2023

  • Ich finde die Aussage zum verlassen des Schutzstreifens und dem sich anschließende "gerade das ist ja auch nicht erlaubt" bei 24:55 auch sehr missverständlich. Ich glaube aber, der Beamte meinte damit die, in den Schutzstreifen hineinragende, Ladeklappe.

  • Ich habe mir die Szene jetzt mehrfach wiederholt angesehen. Und ich fürchte, der Polizist sagt da wirklich, der Radfahrer dürfe den Schutzstreifen nicht verlassen.

    Noch etwas anderes ist mir dabei aufgefallen: Der Unfall, über den in dieser Szene berichtet wird, ereignete sich in der Königstraße. Hier ist das zu der Filmszene bei Minute 24:55 passende googlestreetview-Foto:

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    In der Königstraße ist der Schutzstreifen besonders schmal. Es ist einer der frühen Schutzstreifen, die in Hannover markiert wurden. Und der Schutzstreifen hat keine Abgrenzung zum rechten Fahrbahnrand und den Parkplätzen, die dort angeordnet sind.

    Lediglich die ca. 30 cm breite Gosse schafft ein wenig Abstand und diese Gosse ist oft zugeparkt. Das sieht man auch in dieser Szene. Der Schutzstreifen ist dort so schmal und viele Autos parken so weit zur Straßenmitte hin, dass es nicht empfehlenswert ist, auf dem Schutzstreifen zu fahren, wenn man kein Dooringunfall-Opfer werden will.

    Und genau an so einer Stelle, mit Autos im Hintergrund, die nicht korrekt parken, "philosophiert" der Polizist darüber, dass Fahrradfahrer*innen den Schutzstreifen nicht verlassen dürfen, weil sie dann ja in den "Straßenverkehr" hinein müssen.

    Das ist die Unfallstelle aus Sicht des verunglückten Fahrradfahrers kurz bevor er die Stelle erreicht, wo ihm die Laderampe auf den Kopf knallt.

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  • Also ich finde es bemerkenswert, dass der Sixt-Mieter sich quasi vor laufender Kamera um Kopf und Kragen redet. Das Geständnis geht über den Sender: ich habe verboten geparkt, das weiß ich, das mache ich immer so, ich will vorne eine Lücke für die Fußgänger lassen, deswegen platziere ich eine messerscharfe Metallplatte quer über den Radstreifen.

    Da sollte es meiner Ansicht nach nicht mit Owi und fahrlässiger Körperverletzung getan sein - was ist mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr?

    Ich habe es mal erlebt, dass ein Autobesitzer per Fernbedienung, als er noch gar nicht zu sehen war, die Heckklappe seines querparkenden Kombis/SUVs aufgeklappt hat ... zum Glück war ich weit genug weg.

    Der Polizist war tatsächlich missverständlich. Ich vermute, dass er gemeint hat: Es darf nicht sein, dass ein Falschparker einen Radfahrer zum Verlassen des Radweges zwingt. Aber ich vermute auch, dass viele seine Aussage interpretieren als: "da muss man als Radfahrer eben absteigen und schieben, man darf nicht in die Autokolonnen einzufädeln versuchen".

    Interessant fand ich, dass bei der überfahrenen Radlerin das Gerüst auf der Radspur nicht thematisiert wurde. Wie war denn da die Verkehrsführung?

    Die bauliche Anlage dieser "Radinfra" wäre mehr als eine Bemerkung wert gewesen. Mamma mia - das rot Bemalte ist ja offenbar die Dooring-Zone, und wer sein Leben liebt, fährt links davon!

  • Meine Uralt-Forderung, dass zur Vereinfachung des Überholvorgangs LKWs, Transporter, Wohnmobile, etc., durchsichtig sein müssen und nur durchsichtige Ladung transportieren dürfen, wurde leider auch nie erhört. :(

    Dabei ist sie nicht mal so unrealistisch wie die Forderung nach einem Beifahrer für LkWs...

  • Und noch eine Frage ergibt sich für mich aus der wie selbstverständlich vorgetragenen Erläuterung, durch Abgleich des Schaltprotokolls der Ampeln und dem Bordcomputer eines Pkws könne man erkennen, wer Rot und wer Grün gehabt habe.

    Sind denn wirklich beide Systeme sekundengenau kalibriert? 6 Sekunden Abweichung (bzw. je 3 in entgegengesetzter Richtung) reichen doch aus, um die Ampelphasen zu vertauschen ...

  • Der Polizist war tatsächlich missverständlich.

    Wörtlich: "Dann muss man in den Straßenverkehr". Aber wo war der Radfahrende denn vorher, bevor er "in den Straßenverkehr musste"? Was ist das für ein Ort?

    Ich finde, es sind weniger die exakten Worte, sondern die "Denke", die sich dabei offenbart: Der natürliche Aufenthaltsort eines Radfahrenden ist nicht die Fahrbahn, sondern "irgendwo anders".

  • Und noch eine Frage ergibt sich für mich aus der wie selbstverständlich vorgetragenen Erläuterung, durch Abgleich des Schaltprotokolls der Ampeln und dem Bordcomputer eines Pkws könne man erkennen, wer Rot und wer Grün gehabt habe.

    Sind denn wirklich beide Systeme sekundengenau kalibriert? 6 Sekunden Abweichung (bzw. je 3 in entgegengesetzter Richtung) reichen doch aus, um die Ampelphasen zu vertauschen ...

    Ich habe den Eindruck, um alles was in Richtung digitale Erfassbarkeit von Fahrzeugdaten, Black Box, Speicherung und Abrufbarkeit der Fahrzeugdaten usw. geht, wird ein Riesengeheimnis gemacht, gespickt mit Falschinformationen und Halbwahrheiten.

    Da treffen einfach zu viele Interessen aufeinander und jeder Beteiligte versucht zu verschleiern, was er für Absichten verfolgt. Letztlich wird es dazu beitragen, dass Oldtimer immer beliebter werden, weil dort noch keine Erfassung von Fahrzeugdaten möglich ist. Und die FDP, die mit ihrer be...scheuerten Autofahrer-Politik die Autofahrer verhätscheln, wird es so weit treiben, dass immer mehr Menschen sich steuerbegünstigt Oldtimer zulegen, zumal ja auch immer mehr davon zur Verfügung stehen.

    Stattdessen gehört dem Oldtimer-Unwesen endlich ein Riegel vorgeschoben. Nicht zuletzt deshalb, weil sie aufgrund fehlender Fahrsicherheits-Assistenzen und trotzdem häufig reichlich vorhandener PS ein gravierendes Gefahrenpotenzial darstellen.

    Steuervorteile für Historische Fahrzeuge zum Beispiel könnten direkt verknüpft werden mit einem Garagen-Nachweis und maximal 2000 km Laufleistung pro Jahr. Und die Voraussetzung für die Erteilung des H-Kennzeichens müssen verschärft werden: Ein höheres Mindestalter statt 30 Jahre mindestens 50 Jahre, statt Erstzulassung als Stichtag könnte dafür das Baujahr als Stichtag gelten usw. usw.

  • Sind denn wirklich beide Systeme sekundengenau kalibriert? 6 Sekunden Abweichung (bzw. je 3 in entgegengesetzter Richtung) reichen doch aus, um die Ampelphasen zu vertauschen .

    Auf Fahrzeugseite dürfte oft genug ein Navi vorhanden sein und damit auch hochgenaue GPS Uhrzeit. Und auf der Ampelseite dürfte es auch mindestens eine "quarzgenaue" interne Uhr geben, wo man durch Vergleich mit einer hochgenauen Uhr Fehler hinreichend genau herausrechnen kann. Was auch bei einem Fahrzeug ohne GPS-Uhrzeit der Fall sein sollte