Nein.
Sehe ich genauso. Die Regelung zu Fußweg - Radfahrer frei ist in Bezug auf die Geschwindigkeit des Radverkehrs absolut. Ohne Einschränkungen und Ausnahmen. Das dies in der Praxis vmtl. anders gehandhabt wird, steht auf einem anderen Blatt.
Edit: Der wesentliche Unterschied der beiden beiden Regelungen, neben der Geschwindigkeit, ist, dass der Gemeinsama Fuß- und Radweg ein Fahrbahnverbot für den Radverkehr beeinhaltet, wohingegen bei Fußweg Radfahrer frei die Nutzung der Fahrbahn zulässig ist. Vmtl. gelten gem. ERA auch unterschiedliche Anforderungen an Mindesbreiten.