25. Geburstag Fahrradnovelle

  • Seit 01. Oktober 1998 in Kraft: Die Aufhebung der allgemeinen Radwegebenutzungspflicht.

    Wir gratulieren unzähligen Verkehrsbehörden zu 25 Jahren systematischem und vorsätzlichem Rechtsbruch ohne jegliche Konsequenz.

  • Ich finde für allem so traurig, dass völlig unsinnige und schlampig ausgeführte Benutzungspflichten oft Hand in Hand gehen.

    Wenn man die Leute schon bei 1000 (!) Kfz/Tag auf den Gehweg zwingt, warum ist dann die Querung der größten Seitenstraße ein solcher Schrott?

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  • Das hat Yeti so auch nicht gemeint sondern, dass Behörden nach wie vor nach Belieben die blauen Schilder aufstellen (oder stehen lassen) ohne die erforderlichen Voraussetzungen zu prüfen.

    Dann verstehe ich nicht, wieso er diesen sehr einfachen Sachverhalt nicht schreibt?

    Ich vermute, es geht ihm weder um das eine noch das andere. Es geht ihm darum, sich auszukotzen. Dann ist er hier richtig!

  • OK, die Stelle auf dem Foto ist… krass. Außerhalb der Rennrad-Fraktion wird aber wohl kaum jemand glauben, dass bei so einer Straße die Aufhebung der Benutzungspflicht alleine irgendein Problem löst.

  • In Hamburg ist es der Polizei Hamburg auch scheissegal, dass sich am 01.10.1998 ein paar Dinge geändert haben: https://hamburg.adfc.de/pressemitteilu…hten-abschaffen

    Gleichzeitig vehement mehr Radwege fordern und die Benutzungspflicht abzulehnen funktioniert ebensowenig wie gegen Helmpflicht zu sein und gleichzeitig wegen der vermeintlich großen Gefahr aktiv das Helmtragen zu propagieren. Letztlich kriegt/behält man mit dieser ambivalenten Argumentation beide Pflichten.

  • Gleichzeitig vehement mehr Radwege fordern und die Benutzungspflicht abzulehnen funktioniert ebensowenig wie gegen Helmpflicht zu sein und gleichzeitig wegen der vermeintlich großen Gefahr aktiv das Helmtragen zu propagieren. Letztlich kriegt/behält man mit dieser ambivalenten Argumentation beide Pflichten.

    Der ADFC bemängelt ja nicht die Radwegpflicht als solche, sondern dass die Radwege in einem ungenügenden Zustand sind. Und es bessere Radwege braucht, um eine Radwegpflicht aufrecht erhalten zu können.

    Insofern schafft er sehr wohl den Spagat.

    Meine Meinung ist, dass erst dann gute/akzeptable Radwege gebaut werden, wenn es keine Radwegpflicht mehr gibt.

    Denn dann müssen sie zumindest einem kleinen Teil der renitenten Radfahrer was bieten, um die von der Fahrbahn zu bekommen.

  • Da hab ich leider den komplett gegenteiligen Eindruck: Die Radfahrer nehmen in überwältigender Mehrheit jede Gelegenheit an, nicht "zwischen den Autos" zu fahren – selbst bei Belastungsniveau 1 und miesem Zustand. Und während der Zustand noch kritisiert wird, ist die Breite im "Straßengespräch" kaum ein Thema. Die Renitenten dagegen fahren auch neben dem 2,5 Meter breiten benutzungspflichtigen Radfahrstreifen.

    Andersherum kommen dir die Kommunen mit "hier darf man keinen Radweg bauen", wenn die Straße keinen Grund für eine Benutzungspflicht bietet. Und wie viele Fälle kennst du, wo explizit ein Angebotsradweg gebaut wurde (z.B. weil eine 50er-Straße viel Rad, aber wenig Autoverkehr hat)?

    Die formelle Abschaffung der allgemeinen Benutzungspflicht hat uns zwar von vielen abstrusen [Zeichen 240] befreit, aber den Bau *richtiger* Radwege ( [Zeichen 241-30] [Zeichen 237] ) eher verlangsamt.

  • Meine Meinung ist, dass erst dann gute/akzeptable Radwege gebaut werden, wenn es keine Radwegpflicht mehr gibt.

    Denn dann müssen sie zumindest einem kleinen Teil der renitenten Radfahrer was bieten, um die von der Fahrbahn zu bekommen.

    Die BASt-Untersuchung V184 belegt die Alltagserfahrung, dass die Frage der Benutzungspflicht nicht nur die Straßenverkehrsbehörden kalt lässt sowie maßregelnde Autofahrer nicht im geringsten interessiert, sondern dass sie auch der Radfahrerschaft vollkommen egal ist. Was angeboten wird, wird benutzt, Punkt.

    Hartgesottene Radwege-Ignorierer wie ich wissen zudem aus Erfahrung, dass es es auch hinsichtlich des Unfallrisikos im Längsverkehr (wegen dem die Benutzungspflicht angeblich "nötig/gerechtfertigt/angemessen" sein soll) keinen Unterschied gibt: es ist mit oder ohne Schild immer gleich unbedeutend.

  • Meinem Arbeitskollegen, mit dem ich Tisch an Tisch sitze, habe ich erklärt, dass es seit 25 Jahren keine Radwegbenutzungspflicht mehr gibt, wenn nicht eine entsprechende Beschilderung die Benutzung der Fahrbahn als Radfahrer verbietet. Er wollte es mir zunächst gar nicht glauben, sondern dachte vielmehr, dass Radfahrer Radwege IMMER benutzen MÜSSEN. Somit habe ich ihn erst einmal aufgeklärt und auch das 25-jährige Jubiläum der betreffenden Novelle nicht unerwähnt gelassen. Er war davon so beeindruckt, dass er in der Pause gleich noch weitere Kollegen über den Sachverhalt aufklären musste. Was habe ich da nur losgetreten...?