Auf dem Mapillary Bild sehe ich eine durchgezogene Linie. Da hätte die Dame gar nicht überholen dürfen.
Du hast recht! Habe nochmal das google-Satellitenbild von der Fraunhoferstraße (K 58) in Höhe der Einmündung der Birresdorfer Straße in Werthhoven aufgerufen:
Wenn das der Unfallort ist, an dem die Autofahrerin bei einem Überholvorgang einen Fahrradfahrer gefährlich verletzt hat, dann war es auf jeden Fall ein Überholvorgang, der gar nicht erst hätte gestartet werden dürfen von der Autofahrerin!
Wie ist das denn genau geregelt mit dem durchgehenden Streifen und dem Überholen von einspurigen Fahrzeugen? Meines Wissens so, dass die Linie nicht, auch nicht von nur zwei von vier Autorädern überfahren werden darf. Die Google-Maps-Entfernungsmessfunktion arbeitet zwar nicht so exakt. Ich messe 6 m Fahrbahnbreite und entsprechend 3 m Fahrspurbreite. Selbst wenn der Fahrradfahrer sehr weit rechts gefahren wäre und selbst wenn die Fahrspur 3,50 m misst, hätte bei Einhaltung eines Sicherheitsabstandes von 1,50 m die überholende Autofahrerin mindestens mit zwei Rädern den durchgezogenen Mittelstreifen überfahren müssen. Das Unfallauto ist dem Zeitungsfoto zufolge ein Mercedes gewesen. So einer hat deutlich über 1,80 m Fahrzeugbreite.
Das heißt, es ist letztlich rechtlich betrachtet unerheblich, ob der Fahrradfahrer ohne Umdrehen nach links abgebogen ist, und ob er dafür Handzeichen gegeben hat, denn die Autofahrerin hätte auf jeden Fall hinter dem Fahrradfahrer bleiben müssen.
Kann es sein, dass die Autofahrerin die beiden Lücken in dem durchgezogenen Streifen in Höhe der Einmündung als Erlaubnis zum Überholen interpretiert hat?
Kann es sein, dass die Autofahrerin sich verschätzt hat und überholen wollte, ohne die durchgezogene Linie zu überfahren, weil sie dachte, es sei noch genug Platz auf ihrer Seite der weißen Linie? Oder weil sie dachte, es sei nicht so schlimm, wenn sie nur mit zwei Rädern die durchgezogene Linie überfährt?
Oder dachte die Autofahrerin, der Fahrradfahrer hätte wegen der durchgezogenen Linie gar nicht links abbiegen dürfen, weil er dazu ja die weiße Linie überfahren muss?
Auf dem bereits verlinkten Google-Satellitenbild sieht man jedoch in Höhe der Einmündung zwei Lücken in dem weißen Streifen, die genau in Höhe der Einfahrt angeordnet sind und signalisieren, dass an der Stelle zum Abbiegen in die einmündende Seitenstraße, bzw. umgekehrt, die weiße Linie überfahren werden darf.
Tragischer Unfall also? Die Autofahrerin denkt an Überholerlaubnis, obwohl die Lücken nur zum Abbiegen gedacht sind, also das, was der Fahrradfahrer gemacht hat. Oder ist da einfach eine rücksichtslose Autofahrerin unterwegs gewesen?
Hier noch mal der Link zu dem Artikel über den Unfall. Auf dem Bild für den Link sieht man auch den Unfallort und kann den durchgezogenen Mittelstreifen erkennen: