Woche 24 vom 12. Juni bis zum 18. Juni 2023

  • Auf dem Mapillary Bild sehe ich eine durchgezogene Linie. Da hätte die Dame gar nicht überholen dürfen.

    Du hast recht! Habe nochmal das google-Satellitenbild von der Fraunhoferstraße (K 58) in Höhe der Einmündung der Birresdorfer Straße in Werthhoven aufgerufen:

    Zum Rheintal · 53343 Wachtberg
    53343 Wachtberg
    www.google.de

    Wenn das der Unfallort ist, an dem die Autofahrerin bei einem Überholvorgang einen Fahrradfahrer gefährlich verletzt hat, dann war es auf jeden Fall ein Überholvorgang, der gar nicht erst hätte gestartet werden dürfen von der Autofahrerin!

    Wie ist das denn genau geregelt mit dem durchgehenden Streifen und dem Überholen von einspurigen Fahrzeugen? Meines Wissens so, dass die Linie nicht, auch nicht von nur zwei von vier Autorädern überfahren werden darf. Die Google-Maps-Entfernungsmessfunktion arbeitet zwar nicht so exakt. Ich messe 6 m Fahrbahnbreite und entsprechend 3 m Fahrspurbreite. Selbst wenn der Fahrradfahrer sehr weit rechts gefahren wäre und selbst wenn die Fahrspur 3,50 m misst, hätte bei Einhaltung eines Sicherheitsabstandes von 1,50 m die überholende Autofahrerin mindestens mit zwei Rädern den durchgezogenen Mittelstreifen überfahren müssen. Das Unfallauto ist dem Zeitungsfoto zufolge ein Mercedes gewesen. So einer hat deutlich über 1,80 m Fahrzeugbreite.

    Das heißt, es ist letztlich rechtlich betrachtet unerheblich, ob der Fahrradfahrer ohne Umdrehen nach links abgebogen ist, und ob er dafür Handzeichen gegeben hat, denn die Autofahrerin hätte auf jeden Fall hinter dem Fahrradfahrer bleiben müssen.

    Kann es sein, dass die Autofahrerin die beiden Lücken in dem durchgezogenen Streifen in Höhe der Einmündung als Erlaubnis zum Überholen interpretiert hat?

    Kann es sein, dass die Autofahrerin sich verschätzt hat und überholen wollte, ohne die durchgezogene Linie zu überfahren, weil sie dachte, es sei noch genug Platz auf ihrer Seite der weißen Linie? Oder weil sie dachte, es sei nicht so schlimm, wenn sie nur mit zwei Rädern die durchgezogene Linie überfährt?

    Oder dachte die Autofahrerin, der Fahrradfahrer hätte wegen der durchgezogenen Linie gar nicht links abbiegen dürfen, weil er dazu ja die weiße Linie überfahren muss?

    Auf dem bereits verlinkten Google-Satellitenbild sieht man jedoch in Höhe der Einmündung zwei Lücken in dem weißen Streifen, die genau in Höhe der Einfahrt angeordnet sind und signalisieren, dass an der Stelle zum Abbiegen in die einmündende Seitenstraße, bzw. umgekehrt, die weiße Linie überfahren werden darf.

    Tragischer Unfall also? Die Autofahrerin denkt an Überholerlaubnis, obwohl die Lücken nur zum Abbiegen gedacht sind, also das, was der Fahrradfahrer gemacht hat. Oder ist da einfach eine rücksichtslose Autofahrerin unterwegs gewesen?

    Hier noch mal der Link zu dem Artikel über den Unfall. Auf dem Bild für den Link sieht man auch den Unfallort und kann den durchgezogenen Mittelstreifen erkennen:

    Nach Überholversuch durch Seniorin: 16-jähriger Radfahrer nach Autounfall in Wachtberg außer Lebensgefahr
    Nach einem Unfall bei Werthoven wurde ein 16-jähriger Radfahrer schwer verletzt. Eine 71 Jahre alte Autofahrerin soll versucht haben, den Jugendlichen zu…
    ga.de

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (14. Juni 2023 um 21:14) aus folgendem Grund: Link zum Unfallbericht ergänzt

  • Außerorts wären es dann ja 2 m Abstand oder hab ich das Ortsschild übersehen.

    Wenn aber die Stelle stimmt und durchgezogene Linie besteht, hätte der Radfahrer nicht abbiegen dürfen. Interessant, wie dann die Schuldverteilung aussieht...

  • Außerorts wären es dann ja 2 m Abstand oder hab ich das Ortsschild übersehen.

    Wenn aber die Stelle stimmt und durchgezogene Linie besteht, hätte der Radfahrer nicht abbiegen dürfen. Interessant, wie dann die Schuldverteilung aussieht...

    Es sind genau in Höhe der Einmündung zwei deutlich erkennbare Unterbrechungen in der weißen Linie, die das Abbiegen in die Birresdorfer Straße ermöglichen.

    Außerdem müsste ein "Vorgeschriebene Fahrtrichtung Geradeaus" Schild da stehen, wenn nicht in die Birresdorfer Straße hinein abgebogen werden dürfte. Steht da aber nicht. Oder ist es so, dass eine durchgezogene Linie ausreicht, um das Abbiegen zu verbieten?

    Wie dem auch sei. Selbst wenn der Fahrradfahrer unerlaubter Weise versucht hätte abzubiegen, hätte die Autofahrerin nicht überholen dürfen.

    Vielleicht ist das ein Fall für das neue Überholverbot-Schild?

    Zweirad-Überholverbot: Wer überholt, kassiert Punkte | AUTO MOTOR UND SPORT (auto-motor-und-sport.de)

  • MMn sind das keine bewussten Unterbrechungen, sondern ich vermute es sind abgenutzte Stellen der Markierung, evtl durch (vermeintlich illegales) Abbiegen.

    Durchgezogene Linie darf nicht überfahren werden, daher braucht es nach meinem Laienverständnis keinen Pfeil und Zeichen 277 ist nicht zulässig, da sich das Überholverbot bereits aus der Situation ergibt.

    Wir haben hier bei uns sogar diese Variante, also Zeichen 277 in einem Bereich eines Linksabbiegestreifens.

    Da hätte es mir einmal auch wie hier in dem Fall ergehen können. Hatte mich frühzeitig links Richtung Mittelmarkierung einsortiert, weil das Überholverbot mal gar keinen interessiert und du sozusagen dicht machen musst. Habe aber nicht damit gerechnet, noch über den Linksabbieger selbst überholt zu werden. Da haben nur Bruchteile gefehlt, um nicht gemäht zu werden. War reines Glück und „ist ja nichts passiert“ wie man dann später sagen würde.

  • MMn sind das keine bewussten Unterbrechungen, sondern ich vermute es sind abgenutzte Stellen der Markierung, evtl durch (vermeintlich illegales) Abbiegen.

    Durchgezogene Linie darf nicht überfahren werden, daher braucht es nach meinem Laienverständnis keinen Pfeil und Zeichen 277 ist nicht zulässig, da sich das Überholverbot bereits aus der Situation ergibt.

    Wir haben hier bei uns sogar diese Variante, also Zeichen 277 in einem Bereich eines Linksabbiegestreifens.

    Da hätte es mir einmal auch wie hier in dem Fall ergehen können. Hatte mich frühzeitig links Richtung Mittelmarkierung einsortiert, weil das Überholverbot mal gar keinen interessiert und du sozusagen dicht machen musst. Habe aber nicht damit gerechnet, noch über den Linksabbieger selbst überholt zu werden. Da haben nur Bruchteile gefehlt, um nicht gemäht zu werden. War reines Glück und „ist ja nichts passiert“ wie man dann später sagen würde.

    Vorstellbar ist:

    Der Fahrradfahrer will von der Fraunhoferstraße links abbiegen in die Birresdorfer Straße.

    Er schaut nach hinten und sieht ein Auto kommen. Er gibt Handzeichen, sieht erneut nach hinten und hat den Eindruck, dass die Fahrerin seine Abbiegeabsicht bemerkt hat, weil sie ihr Fahrzeug verlangsamt. Dann biegt er unter Beachtung von Gegenverkehr links ab und wird von der Autofahrerin gleichzeitig überholt, weil die zu einem anderen Schluss gekommen ist, nämlich dass der Fahrradfahrer sie noch überholen lässt.

    Wie dem auch sei, der Fahrradfahrer ist in einem solchen Unfall derjenige, mit dem höheren Verletzungsrisiko. Aber würde ihm das zum Vorwurf gemacht werden?

    Willst du dem Fahrradfahrer vorwerfen, dass er beim Blick nach hinten ein Auto gesehen hat, und er sich keinesfalls darauf verlassen kann, dass die Fahrerin das Überholverbot beachtet? Auch dann nicht, wenn er bei Blickkontakt oder durch ein Verlangsamen des Fahrzeuges den Eindruck gewinnt, die Autofahrerin wird das Überholverbot beachten?

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (16. Juni 2023 um 08:38) aus folgendem Grund: Tippfehler korrigiert

  • Außerorts wären es dann ja 2 m Abstand oder hab ich das Ortsschild übersehen.

    Wenn aber die Stelle stimmt und durchgezogene Linie besteht, hätte der Radfahrer nicht abbiegen dürfen. Interessant, wie dann die Schuldverteilung aussieht...

    Laut Googlemaps darf man an der Stelle links abbiegen von der Fraunhofer Straße in die Birresdorfer Straße.

    Allerdings bin ich mir nicht sicher, wie zuverlässig der googlemaps-Routenplaner in so einer Situation ist.

    Unabhängig davon frage ich mich auch, ob das bei einem möglichen Gerichtsverfahren einen Unterschied macht, ob der Fahrradfahrer da hätte links abbiegen dürfen oder nicht. Denn er hätte keinesfalls überholt werden dürfen.

  • Todesursache Treppensturz: Arzt erklärt Gründe für unheimlichen Anstieg
    Bundesweit sterben so viele Menschen wie im Straßenverkehr. Tragischer Treppensturz von Reeder Rickmers in Hamburg. Wer besonders gefährdet ist.
    www.abendblatt.de

    Es gibt ähnlich viele Tote durch Treppenstürze (1000 bis 3500) wie im gesamten Straßenverkehr (2782).

    Leider enthält der Artikel keine Ratschläge oder Forderungen, wie Treppen sicherer werden könnten, also z. B. Treppenhelme.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Gut, dass du das Thema aufgreifst, Gerhart. Mit ist es vor ein paar Wochen auch schon mal wo untergekommen, habe das aber nicht weiter verfolgt.

    Unabhängig vom eigentlichen Thema, nämlich die Sicherheit von Treppenanlagen, sehe ich eine andere Gefahr, die zum Beispiel in dieser reißerischen Überschrift deutlich wird:
    "Treppenstürze gefährlicher als Verkehrsunfälle" (aus: Wohnen und Bauen vom 24.4.19)

    Treppenstürze gefährlicher als Verkehrsunfälle
    🚑 Durch Treppenstürze kommen jedes Jahr mehr Menschen zu Tode als bei Verkehrsunfällen. So können vor allem Kinder und ältere Menschen geschützt werden ➔
    www.wohnen-und-bauen.de

    Liest man jedoch den Text (der ist hinter keiner Bezahlschranke), dann wird da ausgeführt:

    "Treppenunfälle und Verkehrsunfällen im Vergleich

    Jeden Tag sterben in Deutschland mehr als zehn Personen in Folge von Treppenstürzen. Zusätzlich werden mehrere hundert Personen durch Stürze verletzt. Die Gründe, weshalb von Verkehrsunfällen in der Presse viel häufiger die Rede ist, sind vielfältig. Einerseits ergibt sich die Möglichkeit mit aufsehenerregenden Fotos das Interesse der Leser zu wecken. Anderseits betreffen Unglücke auf der Straße oft Personen jüngeren Alters. Dagegen kommt es vor allem bei älteren Menschen zu Treppenstürzen."

    Kehrt man diese Details unter den Teppich, dann hat man schnell eine reißerische Schlagzeile, die den Eindruck erweckt, die Autofahrerei und die damit verbundene Unfallgefahr sei nicht weiter dramatisch und werde zum Beispiel von Verkehrsbehörden, die Tempokontrollen (im Autofahrer-Vulgär-Jargon: "moderne Raubrittermethoden") durchführen, völlig überbewertet.

    Tatsächlich gibt es schlecht gemachte Treppen, vor allem aber: Es gibt immer noch auch in öffentlichen Verkehrsräumen zahlreiche Treppenanlagen, die einzig und alleine deshalb angelegt wurden, weil der Fußverkehr als Verkehrshindernis betrachtet wird, der dem Autoverkehr zu weichen hat.

    Dazu gehören auch die teils schier endlosen Treppenanlagen, die in U-Bahnstationen führen. U-Bahnen, die vielerorts nur deshalb gebaut wurden, weil die sehr viel älteren oft bereits vorhanden erfolgreichen Straßenbahnen als Verkehrshindernisse für den Autoverkehr verunglimpft und abgebaut wurden.

    Menschen die auf solchen Treppen verunfallen, sind keine Opfer von Treppenunfällen, sondern es sind Opfer einer einseitig an den Interessen des Autoverkehrs ausgerichteten Verkehrsplanung!

    Und dazu zähle ich auch die vielerorts an Bahnhöfen und größeren ÖPNV-Umsteigepunkten fehlenden Aufzugsanlagen. An vielen ÖPNV-Umsteigepunkten "hängt" die Barrierefreiheit oft nur an einem einzigen Aufzug. Fällt der aus, heißt es Treppen benutzen. Oft fehlt es jedoch auch an Fahrtreppenanlagen und/oder diese sind für Betroffene keine hilfreiche Alternative.

    Wie wenig sensibel Teile der Öffentlichkeit eingestellt ist gegenüber den Gefahren, die von Treppenanlagen ausgehen, lässt dieser Artikel erahnen, in dem es um beheizte U-Bahn-Treppen geht, was einige "Wutbürger" als Geldverschwendung brandmarken.

    "Bemerkt hatte der Mann die komfortable Einrichtung an der U-Bahn-Station beim Bogenhauser Krankenhaus. „Das gehört im gesamten Stadtgebiet abgeschafft.“ Denn damit werde unnötig Energie verpulvert."

    Zum Glück weist der Artikel darauf hin, dass es auch noch besonnene Bürger gibt, die sich von solchen schrägen Parolen nicht irritieren lassen und den Fortbestand der beheizten Treppen gesichert haben.

    Fakt ist: So richtig viel Energie wurde und wird dadurch verpulvert, dass U-Bahnen gebaut werden, um in der Stadt mehr Platz für den Autoverkehr zu schaffen. Bei fast allen U-Bahn-Bauvorhaben war und ist das der Grund dafür, dass U-Bahnen gebaut werden.

  • Externer Inhalt twitter.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    ^^ ^^

  • Externer Inhalt twitter.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    Die Fahrradbubble spart nicht mit sachdienlichen Hinweisen zu Warnwesten, nicht im toten Winkel aufhalten und muss man halt man verzichten ^^


    Erfurt: Lkw schiebt Auto quer über Kreuzung - Polizei erkennt keine Straftat | MDR.DE
    Am Donnerstagmorgen hatte ein Lkw-Fahrer in Erfurt einen Kleinwagen quer vor sich hergeschoben. Für die Polizei ist der Fall erledigt, sie erkennt keine…
    www.mdr.de
    Zitat


    Der Fahrer des Lkws habe weder unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gestanden noch Ausfallerscheinungen gehabt. Da die Fahrerin des Pkws nicht verletzt wurde, wird es auch keine Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung geben. Für die Polizei war der Unfall laut Sprecherin ein klassischer Fahrfehler.

    Wow, das macht dann auch mich sprachlos =O

  • Der LKW-Fahrer ist offensichtlich nicht auf die Idee gekommen den vorgeschriebenen Frontspiegel auch zu benutzen. Deswegen Fahrfehler

    §56 StVZO (

    (1) Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3 Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug - auch beim Mitführen von Anhängern - alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann. )

    muss man so auslegen, das ein verkehrssicheres Fahrzeug nach richtiger Einstellung der Spiegel keine "toten Winkel" haben darf, da Straßenverkehr auf Sicht abgewickelt wird. Und jeder Fahrer ist verpflichtet, sein Fahrzeug vor Antritt einer Fahrt auf Verkehrssicherheit und damit auch auf richtige Einstellung der Spiegel zu überprüfen.

    Ullie Leider haben automatische Notbremssysteme zu oft noch eine relativ hohe Fehlerquote. Was dazu führt, das sie abgeschaltet werden.

  • Dann ist es wohl an der Zeit, neben dem Abschalten des aktiven Bremsens eine weitere Funktionsstufe einzubauen: Statt ganz Abschalten des Notbremsassistenten sind auch andere Funktionsstufen vorstellbar. Zum Beispiel Abschalten der Vollbremsfunktion dafür aber ein deutliches Warngeräusch (ohne Bremsen) im Falle, dass der Notbremsassistent ein Hindernis erkennt.

    In dem beschriebenen Unfall hätte das zumindest dazu beigetragen, dass der LKW-Fahrer erkennt, dass da was nicht stimmt.

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (18. Juni 2023 um 13:15) aus folgendem Grund: Umformuliert.

  • Meines Wissens spricht der Notbremsassistent überhaupt erst ab einer bestimmten Geschwindigkeit an, um z. B. das Rangieren auf engem Raum zu ermöglichen. Wenn der LKW jedes Mal den Anker werfen würde, wenn der Fahrer langsam und (vermeintlich) kontrolliert auf ein Hindernis zufährt, würde der Notbremsassistent wahrscheinlich generell ausgeschaltet sein.