So kontrolliert die Polizei den Überholabstand auf Fahrbahnen mit Schutzstreifen

  • Ort
    Wedekindstraße Hannover und vielleicht noch andere Straßen irgendwo in Deutschland und der Welt

    Ein Fahrradfahrer wird in der Wedekindstraße in Hannover von einem Auto überholt.

    Beim Fahrradfahren auf Fahrbahnen mit Schutzstreifen ist ein genügend großer Sicherheitsabstand zu den parkenden Autos einzuhalten, um Dooring-Unfällen vorzubeugen.

    Autofahrer wiederum müssen beim Überholen einen ausreichend großen Sicherheitsabstand einhalten. Oft fahren Fahrradfahrer*innen langsamer als der Autoverkehr. Deshalb kommt es häufig zu solchen Überholvorgängen.

    "Die Fahrradstaffel der Polizeidirektion Hannover hat am Dienstag, 22.06.2021 in der Wedekindstraße die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 Meter beim Überholen von Radfahrenden überprüft. Bei insgesamt 39 beobachteten Überholvorgängen hielten sich neun Autofahrer nicht an die Abstandsregeln." Presseportal vom 22.6.2021 https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/66841/4949053

    Damals wurde mit temporären Fahrbahn-Markierungen aus Sprühkreide gearbeitet, in den letzten Tagen wurden dauerhafte Markierungen appliziert und erneut Kontrollen durchgeführt.

    Welche Rückschlüsse lassen die Markierungen zu in Bezug auf die Vorstellungen der Polizei, wie ein Schutzstreifen befahren werden sollte?

    Das Foto zeigt die Kontrollmarkierungen der Polizei in der Wedekindstraße:

    Die Klammer-förmigen Markierungen haben keine Bedeutung für den Fahrbetrieb, sondern dienen ausschließlich dazu, bei Kontrollen beweissichernde Fotos machen zu können. Was hat sich die Polizei jedoch dabei gedacht, die Markierungen so anzubringen?

    Mein erster Eindruck: Wenn Fahrradfahrende nach Vorstellung der Polizei auf dem Schutzstreifen mit ihren Laufrädern zwischen der Klammer fahren sollen, dann ist das abzulehnen, denn das würde bedeuten, dass der Schutzstreifen noch rechts von der Mitte benutzt würde. Das bedeutet eine stark erhöhte Dooring-Gefahr.

    Um diesen ersten Eindruck mit Zahlen belegen zu können, habe ich nachgemessen:

    Würde man tatsächlich mit den Laufrädern zwischen den Klammern fahren, dann beträgt der Abstand der Räder zu den parkenden Autos 1,05. Allerdings ist ein Fahrradlenker 60 bis 70 cm breit! (Die Hälfte davon ist 30 bis 35 cm.) Der Abstand zwischen Lenker-Griff und parkenden Fahrzeugen beträgt also nur 70 bis 75 cm und das ist deutlich zu gering, um Dooring-Unfällen vorzubeugen.

    Erschwerend kommt dazu, dass viele Autos unsinnig breit gebaut sind und neue Modelle immer breiter werden. Dann wird, wie im oberen Bild zu sehen, nicht mehr korrekt in der Parkbucht geparkt, sondern es wird die Gosse mitbenutzt. Folge: Der Fahrradverkehr ist gezwungen, weiter mittig zu fahren. Die Polizei scheint auch diesen Aspekt mit ihren Markierungen überhaupt nicht zu berücksichtigen. :(

  • In der HAZ-Printausgabe von gestern, 15.5.23, heißt es dazu:

    "Fährt beispielsweise eine Fahrradfahrerin in der Mitte ihres Streifens, also über die Klammern auf ihrer Seite, und ein Auto mit dem rechten Außenspiegel genau über die Klammern auf seiner Seite, dann sind gerade noch 1,50 Meter Abstand gegeben.

    Das trifft jedoch nicht zu:

    Wenn beim Fahrradfahrer das Lenker-Ende entscheidend ist, und beim Autofahrer die Außenspiegel-Außenkante, dann ist das deutlich unter 1,50 m Abstand, wenn die Fahrradfahrerin in Klammermitte fährt und der Auto-Außenspiegel über der Markierung schwebt.

    Noch eine andere Aussage in dem Zitat ist schlicht unzutreffend:

    "Fährt beispielsweise eine Fahrradfahrerin in der Mitte ihres Streifens, also über die Klammern auf ihrer Seite ..." so heißt es in dem Artikel.

    Der Abstand zur linksseitigen Schutzstreifen-Begrenzung ist von der Klammermitte aus betrachtet 85 cm. Von der Klammermitte zur rechtseitigen Schutzstreifenbegrenzung ist der Abstand 55 cm (jeweils gemessen im rotmarkierten Streifen, also ohne die weiße Linie).

    Im Text heißt es jedoch, die Fahrradfahrerin fahre in der Mitte des Schutzstreifens.

    Hab ich etwas nicht bedacht? Oder versucht die Polizei hier ein ungesundes Fahrradfahrer-Verhalten zu propagieren?

    Insbesondere wenn man bedenkt, dass zahlreiche Schutzstreifen noch viel dichter und ohne rechtsseitige Begrenzungslinie an den parkenden Autos entlangführen, ist es für Fahrradfahrerinnen wegen der Dooring-Gefahr außerordentlich gefährlich, den Schutzstreifen mittig oder gar rechts von der Mitte zu befahren.

    Sicherer ist es, möglichst links den Schutzstreifen zu befahren und ggf. auch mal den Schutzstreifen "rechts liegenzulassen".

    Dazu kommt das eklatante Versagen des Gesetzgebers hinsichtlich der hinreichend erprobten Sicherheitseinrichtung Türöffnungsassistent.

    Einerseits erweckt die Polizei den Eindruck, es sei richtig, rechts der Mitte auf dem Schutzstreifen zu fahren, andererseits wurde vom Gesetzgeber bislang versäumt, Türöffnungsassistenten verbindlich vorzuschreiben. Dabei gibt es längst erprobte Modelle, die mit hoher Zuverlässigkeit verhindern, dass die Autotür geöffnet werden kann, wenn sich ein Fahrradfahrer (oder Fußgänger oder ein anderes Auto) von hinten nähert.

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (17. Mai 2023 um 08:30) aus folgendem Grund: Zahlenverwechsler, richtig ist: Von der Klammermitte zur Fahrbahnseitigen Begrenzung des Schutzstreifens sind es 85 cm. Von der Klammermitte zur rechten Schutzstreifenbegrenzung sind es nur 55 cm. Habe das korrigiert im Text.

  • In der HAZ-Printausgabe von gestern, 15.5.23, heißt es dazu:

    "Fährt beispielsweise eine Fahrradfahrerin in der Mitte ihres Streifens, also über die Klammern auf ihrer Seite, und ein Auto mit dem rechten Außenspiegel genau über die Klammern auf seiner Seite, dann sind gerade noch 1,50 Meter Abstand gegeben.

    Bitte lass es ein fehlerhaftes Zitat der Zeitung sein und nicht, dass die Polizei nicht weiß, wo die 1,50 m zu messen sind. :sleeping:

  • Dann frag doch mal die Polizei, ob sie das BGH-Urteil Az. VI ZR 66/56 vom 26.4.1957 kennt, das schon vor fast 70 Jahren die Messweise ab Lenkerende festgelegt hat ...

    In dem Urteil geht es um den Abstand zwischen Lenkerende und Fußgänger. Aus dem HAZ-Artikel geht hervor, dass das mit dem Lenkerende irgendwie bedacht wurde von der Polizei. Trotzdem komme ich beim Nachrechnen nicht auf die erforderlichen 1,50 m Überhol-Abstand, wenn ich die Markierungen zugrunde lege. Ich habe dann noch einmal genau den HAZ-Artikel gelesen, in der diese Problematik angesprochen wird.

    Bitte lies ihn bzw. das Zitat auch einmal und hilf mir ggf. "auf die Sprünge", falls ich das falsch zusammengefasst haben sollte (siehe unten)!

    Hier das Zitat:

    "Die Polizeikontrolle funktioniert folgendermaßen: Zwei Beamte beziehen am Anfang der klammerförmigen Sondermarkierung, die sich über zwölf Meter erstreckt, ihre Stellung. Die Klammern verlaufen parallel. Eine ist jeweils auf dem roten Fahrradstreifen, eine auf der Autoseite angebracht. Fährt beispielsweise eine Fahrradfahrerin in der Mitte ihres Streifens, also über die Klammern auf ihrer Seite, und ein Auto mit dem rechten Außenspiegel genau über die Klammern auf seiner Seite, dann sind gerade noch 1,50 Meter Abstand gegeben. Wichtig: Es zählt immer der Abstand vom linken Lenkerende des Fahrrads und vom Ende des rechten Autoaußenspiegels. Den nimmt eine Videokamera auf.

    Wird der Mindestabstand unterschritten, verständigt die Fahrradstaffel weitere Beamte. Die stehen an diesem Freitagmorgen etwa 100 Meter weiter und ziehen sowohl das „schuldige“ Auto, als auch den überholten Fahrradfahrer aus dem Verkehr. Während die Autofahrenden belehrt werden und die Strafe vor Ort bezahlen können, messen Polizisten die Lenkradspanne der Räder – denn die kann unterschiedlich ausfallen und wirkt sich auf den Mindestabstand aus."

    HAZ-Druckausgabe vom 15.5.2023:

    Zu enge Überholmanöver: Polizei kontrolliert Abstand zu Radfahrern

    Hier noch einmal ein Foto mit eingezeichneten Maßen:

    Bei diesem Foto sind nur die relevanten Maße angegeben, in dem Sinne, in dem ich den Artikel verstanden habe:

    Ich fasse das Zitat aus der HAZ so zusammen:

    Die Fahrradfahrerin fährt mit ihren Reifen in der Mitte des Schutzstreifens (=dunkelgrüne Pfeile).

    Der Außenspiegel des Autos schwebt über der Klammer die außerhalb des Schutzstreifens markiert ist.

    Dann beträgt der Abstand zwischen Fahrradmitte und Auto-Außenkante 1,20 m.

    In dem Artikel heißt es weiter, bei den Fahrradfahrenden wird die Lenkerspanne gemessen (das ist in der Regel 60 bis 70 cm). Von der Lenkerspanne ist die Hälfte, also mindestens 30 cm von den 1,20 m abzuziehen.

    Dann beträgt der Abstand zwischen Fahrradlenker-Außenkante und Autospiegelaußenkante gerade noch 90 cm. Der vorgeschriebene Abstand jedoch beträgt 1,50 m. Mehr als ein Drittel davon wird also (aus Kulanzgründen?) zum Nachteil des Fahrradverkehrs abgerechnet.

    Hier die Fotos von meiner Messung mit dem Zollstock:

  • "Während die Autofahrenden belehrt werden und die Strafe vor Ort bezahlen können, messen Polizisten die Lenkradspanne der Räder – denn die kann unterschiedlich ausfallen und wirkt sich auf den Mindestabstand aus."

    *stöhn*

    diese Schmerzen... ;(

  • Bitte lies ihn bzw. das Zitat auch einmal und hilf mir ggf. "auf die Sprünge", falls ich das falsch zusammengefasst haben sollte (siehe unten)!

    Das hilft nicht viel, weil wir ja nicht wissen, was vom "Original" (Polizei) kommt und was von der HAZ und was von der Auto-Korrektur (Lenkrad?) ...

    Wir sind uns ja einig, dass da was nicht stimmen kann, da hilft nur, das "Original" damit zu konfrontieren und zu fragen, was sie wirklich als Berechnungsgrundlage nehmen (mittig im Streifen, mittig in der Klammer, Auto wo?, ...), um eruieren zu können, ob da was falsch läuft oder nur was falsch wiedergegeben wird ...

  • *stöhn*

    diese Schmerzen... ;(

    Danke, diese Passage in dem HAZ-Artikel hat mir auch die Tränen ins Gesicht getrieben, Tränen zwischen Wut und Verzweiflung und Lachen. X( ;( :D

    "Boah, ist der breit, eh!"

    Da wird von einer Autofahrerin ein Verkehrsverstoß begangen, zum Nachteil einer Fahrradfahrerin. Und die Fahrradfahrerin muss sich dann der Prozedur unterwerfen, dass die Polizei sie anhält und ihren Lenker abmisst. Sagt die vermessende Polizei am Ende noch dazu: "Ganz schön breit der Lenker, was?"

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (17. Mai 2023 um 11:14) aus folgendem Grund: Foto von Fahrradlenker eingefügt

  • Ich denke eher, dass man den Autofahrern genau deine Rechnung oben vorführen will – 1,5 m klingt nämlich erstmal nach einem riesigen Abstand, nur wenn man den (wie es wohl die meisten Autofahrer machen) zwischen den Reifen ansetzt, wird das eben auf einmal reichlich eng.

  • Da wird von einer Autofahrerin ein Verkehrsverstoß begangen, zum Nachteil einer Fahrradfahrerin. Und die Fahrradfahrerin muss sich dann der Prozedur unterwerfen, dass die Polizei sie anhält und ihren Lenker abmisst.

    Ich vermute mal, dass es wirksamer wird, wenn Daten des Betroffenen bekannt sind, Kennzeichen für nachher ermitteln haben sie ja nicht ... *duck&renn* ;)

    Interessant wird's, wenn die Radler "zu weit links" radeln, nicht dass denen noch ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot vorgeworfen wird, bei dem sie die armen Autisten "genötigt" haben, zu eng zu überholen ...

  • Ich vermute mal, dass es wirksamer wird, wenn Daten des Betroffenen bekannt sind, Kennzeichen für nachher ermitteln haben sie ja nicht ... *duck&renn* ;)

    Interessant wird's, wenn die Radler "zu weit links" radeln, nicht dass denen noch ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot vorgeworfen wird, bei dem sie die armen Autisten "genötigt" haben, zu eng zu überholen ...

    Aber was ist zu weit links?

    Meine Fahrweise deckt sich bei etwas breiter angelegten Schutzstreifen wie hier in der Wedekindstraße in etwa mit der Fahrradfahrerin im hellblauen Pullover, während der Radfahrer mit dem dunkelblauen Pullover meines Erachtens bereits gefährlich weit rechts außen fährt (Dooring-Gefahr), zumal das SUV nicht korrekt geparkt wurde, sondern die halbe Gosse einnimmt.

  • Aber was ist zu weit links?

    Meine Fahrweise deckt sich bei etwas breiter angelegten Schutzstreifen wie hier in der Wedekindstraße in etwa mit der Fahrradfahrerin im hellblauen Pullover, während der Radfahrer mit dem dunkelblauen Pullover meines Erachtens bereits gefährlich weit rechts außen fährt (Dooring-Gefahr), zumal das SUV nicht korrekt geparkt wurde, sondern die halbe Gosse einnimmt.

    Bei so einem Schmutzstreifen fahre ich mit den Rädern sich nicht mehr drin. Schon alleine um mir die Engüberholerei zu sparen.

    Fährt man weit links, aber in dem Streifen, ist die Wahrscheinlichkeit viel größer, als wenn man außerhalb fährt.

  • (Dooring-Gefahr), zumal das SUV nicht korrekt geparkt wurde, sondern die halbe Gosse einnimmt.

    Da war das Ego wohl zu breit für den Parkplatz (das Auto ist es bei weitem nicht, zumal auf dem Foto mit den Maßen da eine weitaus größere Kiste steht…). Und irgendwie muss ich gerade an einen F-150 neulich denken, der wirklich so stand, dass er auf beiden Seiten nicht im Weg steht – und das Ding ist ~4 mm breiter als der Parkplatz. Gegen Dooring-Risiko sprechen hier allerdings die Spiegel: Die klappen sich zusammen mit der Türverriegelung ein.

  • Die Berichterstattung in der HAZ ist gelegentlich stark verbesserungsfähig. Zumindest wurde im besagten Artikel berichtet, dass die Polizei auch den Radfahrenden anhält, um die Lenkerbreite zu messen.
    "Lenkrad" ist natürlich wieder mal ein Indiz dafür, dass einige Berichte wahrscheinlich in Rumänien oder Indien gesetzt werden.
    Ich hatte schon mal bemängelt, dass ich von einer Lokalredaktion auch Lokalkenntnisse erwarte.

    Das war vor einigen Jahren richtig schlimm. Inzwischen geht es.
    E-Mails an die Redaktion können hilfreich sein, wenngleich sie nicht immer beantwortet werden. Zumindest habe ich erreicht, dass das unsägliche Wort "Radler" nicht mehr verwendet wird.
    In der Stadtausgabe klappt das inzwischen. Im Regionalteil ist noch Nacharbeit notwendig.


    Offtopic: Ich bin schon mal froh, dass sich die Qualität der Fotos in der HAZ verbessert hat, seitdem Katrin K. weniger Bildmaterial liefert, bzw. nicht mehr beauftragt wird. Da war schon extrem Luft nach oben.

    Zur Sache:
    Es ist supertoll, dass sich die Polizei Hannover ein Verfahren ausgedacht hat, dass den Verstoß gerichtsfest dokumentiert. Auch wenn es nur um 30 Euro geht (Eine Gefährdung müßte man schon konstruieren). So ist es doch toll, dass nun präzise und beweissbar gemessen wird.

    Über den zu geringen Abstand zu parkenden Fahrzeugen müßte man tatsächlich nochmal sprechen.
    Alternativ könnten breite SUV mit den rechten Rädern auf dem Bordstein parken ;)
    Aber da zücke ich ganz schnell den Fotoapparat.
    Sorry, aber es ist nicht meine Schuld, wenn das stehende Blech immer breiter wird.

    Fazit: Insgesamt eine tolle Aktion mit ausbaufähigem Potential.
    An dieser Stelle mal ein Lob an die Polizei Hannover.

  • Gegen Dooring-Risiko sprechen hier allerdings die Spiegel: Die klappen sich zusammen mit der Türverriegelung ein.

    Ich habe keine Lust, darauf zu achten ob die Spiegel angeklappt sind oder nicht, ob in der Karre jemand sitzt der gleich die Tür aufreißen könnte usw.. Da fahre ich lieber so, dass ich eine aufgehende Tür mit Sicherheit nicht erwische - sondern danach noch ein freundliches Gespräch führen kann.

  • Zur Sache:
    Es ist supertoll, dass sich die Polizei Hannover ein Verfahren ausgedacht hat, dass den Verstoß gerichtsfest dokumentiert. Auch wenn es nur um 30 Euro geht (Eine Gefährdung müßte man schon konstruieren). So ist es doch toll, dass nun präzise und beweissbar gemessen wird.

    Was ich erwarte, ist eine klare Aussage der Polizei, dass ein Überholen von Fahrradfahrer*innen auf engen Fahrbahnen wie der Wedekindstraße nur dann erfolgen darf, wenn auf der Gegenspur niemand entgegenkommt. Und zwar völlig unabhängig davon, ob da ein Schutzstreifen markiert ist, oder ein Radfahrstreifen oder ob Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn markiert sind oder gar keine Markierung da ist.

    Wer das Fahrrad benutzt, das sollte jedem Autofahrenden eigentlich einleuchten, der könnte genauso gut ein Auto benutzen. Und dann würde kein Autofahrer auf die Idee kommen, in einer so engen Straße wie der Wedekindstraße bei Gegenverkehr zu überholen.

    Warum eigentlich meinen Autofahrende, dass sie Fahrradfahrende in Situationen überholen dürfen, in denen sie ein Auto nicht überholen würden, wenn zum Beispiel Gegenverkehr in Sicht ist, oder damit gerechnet werden muss?

    Das ist doch nicht zu viel verlangt von der Polizei, dass sie ganz klar sagt: Es gibt hier Schutzstreifen, aber das bedeutet nicht, dass Fahrradfahrerinnen außen vor sind und einfach mal so eben mit knappem Abstand überholt werden dürfen, weil es ja "nur" Fahrradfahrer*innen sind. Gut, es kann sein, dass Polizist*innen sich nicht dem Vorwurf aussetzen wollen, zu sehr "autofahrerfeindliche" Aussagen zu machen. Und deshalb versuchen sie sozusagen durch die Blume zu verstehen zu geben, dass das Überholen von Fahrradfahrenden nur unter Einhaltung bestimmter Mindestabstände erfolgen darf. Und meinen damit eigentlich, dass bei Gegenverkehr auch keine Fahrradfahrer*innen überholt werden dürfen. Auch dann nicht, wenn der Gegenverkehr einspurig daherkommt. Weil es dann nämlich nicht mehr hinhaut mit den Mindestabständen.

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (19. Mai 2023 um 22:55) aus folgendem Grund: "wie der Wedekindstraße" eingefügt

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