- Ort
- Wedekindstraße Hannover und vielleicht noch andere Straßen irgendwo in Deutschland und der Welt
Ein Fahrradfahrer wird in der Wedekindstraße in Hannover von einem Auto überholt.
Beim Fahrradfahren auf Fahrbahnen mit Schutzstreifen ist ein genügend großer Sicherheitsabstand zu den parkenden Autos einzuhalten, um Dooring-Unfällen vorzubeugen.
Autofahrer wiederum müssen beim Überholen einen ausreichend großen Sicherheitsabstand einhalten. Oft fahren Fahrradfahrer*innen langsamer als der Autoverkehr. Deshalb kommt es häufig zu solchen Überholvorgängen.
"Die Fahrradstaffel der Polizeidirektion Hannover hat am Dienstag, 22.06.2021 in der Wedekindstraße die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 Meter beim Überholen von Radfahrenden überprüft. Bei insgesamt 39 beobachteten Überholvorgängen hielten sich neun Autofahrer nicht an die Abstandsregeln." Presseportal vom 22.6.2021 https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/66841/4949053
Damals wurde mit temporären Fahrbahn-Markierungen aus Sprühkreide gearbeitet, in den letzten Tagen wurden dauerhafte Markierungen appliziert und erneut Kontrollen durchgeführt.
Welche Rückschlüsse lassen die Markierungen zu in Bezug auf die Vorstellungen der Polizei, wie ein Schutzstreifen befahren werden sollte?
Das Foto zeigt die Kontrollmarkierungen der Polizei in der Wedekindstraße:
Die Klammer-förmigen Markierungen haben keine Bedeutung für den Fahrbetrieb, sondern dienen ausschließlich dazu, bei Kontrollen beweissichernde Fotos machen zu können. Was hat sich die Polizei jedoch dabei gedacht, die Markierungen so anzubringen?
Mein erster Eindruck: Wenn Fahrradfahrende nach Vorstellung der Polizei auf dem Schutzstreifen mit ihren Laufrädern zwischen der Klammer fahren sollen, dann ist das abzulehnen, denn das würde bedeuten, dass der Schutzstreifen noch rechts von der Mitte benutzt würde. Das bedeutet eine stark erhöhte Dooring-Gefahr.
Um diesen ersten Eindruck mit Zahlen belegen zu können, habe ich nachgemessen:
Würde man tatsächlich mit den Laufrädern zwischen den Klammern fahren, dann beträgt der Abstand der Räder zu den parkenden Autos 1,05. Allerdings ist ein Fahrradlenker 60 bis 70 cm breit! (Die Hälfte davon ist 30 bis 35 cm.) Der Abstand zwischen Lenker-Griff und parkenden Fahrzeugen beträgt also nur 70 bis 75 cm und das ist deutlich zu gering, um Dooring-Unfällen vorzubeugen.
Erschwerend kommt dazu, dass viele Autos unsinnig breit gebaut sind und neue Modelle immer breiter werden. Dann wird, wie im oberen Bild zu sehen, nicht mehr korrekt in der Parkbucht geparkt, sondern es wird die Gosse mitbenutzt. Folge: Der Fahrradverkehr ist gezwungen, weiter mittig zu fahren. Die Polizei scheint auch diesen Aspekt mit ihren Markierungen überhaupt nicht zu berücksichtigen.