Woche 01 vom 02. bis 08. Januar 2023

  • Dashcam im Straßenverkehr: Der umstrittene Videobeweis
    Viele Radfahrer filmen den Verkehr, um gefährliche Manöver von Autofahrern nachweisen zu können. Die Videos dürfen sie vor Gericht verwenden – doch das kann…
    www.zeit.de

    Plus-Artikel, der sogar "Dashbike" erwähnt. Ihr wisst schon, diese crowdfunding-Klitsche für eine Cam mit integriertem Abstandsmesser. Bekannt durch endlose Ankündigungen und zahlreiche "aber bald!"-Aussagen :rolleyes:

    Tenor im Artikel:

    Datenschutzrechtlich ein Problem, dauerhaft und anlasslos aufzuzeichnen. Dennoch kann es im Zivilprozess (ach, Strafsache nicht?) verwendet werden, ggfs. kommt dann aber der Datenschutzarm um die Ecke.

    Option der "loop"-Aufzeichnung wird erwähnt.

    ein etwas dünner Beitrag.

    dann noch, schon im letzten Jahr:

    Insolvenz bei Prophete: Arbeitsplätze sollen bleiben
    Der Fahrradhersteller Prophete aus Rheda-Wiedenbrück will trotz des Insolvenzantrags alle Arbeitsplätze erhalten.
    www1.wdr.de

    Prophete, Tapete?

    kauft das jemand von uns?

    Naja, Marken wie Rabeneick und VSF-Fahrradmanufaktur hängen da wohl auch mit drin. Aber das dann wohl irgendwie über Bande und Tochterfirmen. Oder so. Wikipedia

    Wobei natürlich auch hier erstmal gilt: Insolvenz ist ja nicht direkt "Lichter aus"

  • Ob das ne gute Idee ist, auf den Wissing zu warten? M.E. ginge Tempo 30 auch jetzt schon an vielen Orten, erfordert aber etwas Kreavitiät, am Ende muss halt das "zwingend notwendig" stehen, siehe z.B. hier: https://www.landkreis-muenchen.de/artikel/ganzta…-21-in-planegg/

    Ich hab den Eindruck, die meisten Kommunalpolitiker lassen sich einfach nur sehr schlecht beraten: Da kommt eine Sachgebietsleiterin vom LRA und sagt zu allem "Njet". Dabei stimmen viele Aussagen offensichtlich gar nicht, z.B. "Kreisstraße schließt Tempo 30" aus, oder auch unsere "Radverkehrsbeauftragte" bzgl. Fußgängerüberweg auf der Augsburgerstraße: "Auf Bundesstrassen darf man keine Fußgängerüberwege bauen".

  • Ja, das wundert mich auch immer, wie schnell Mitglieder von Stadt- oder Gemeinderäten da die Flinte ins Korn werfen, weil die erste Antwort auf ihre Anfrage mit häufig leicht zu widerlegenden Argumenten abschlägig beschieden wird. Da frage ich mich immer: warum haben sie dann überhaupt diese Anfrage gestellt? Nur um dem Wahlvolk zu zeigen: guck, ich mach' was! Am Ende ist aber nicht die Anzahl der gestellten Anfragen interessant, sondern wie viele davon dann tatsächlich zum Erfolg geführt haben.

    Das Problem mit dem Landratsamt ist aber tatsächlich: rein auf das Straßenverkehrsrecht gestützt kann das den Gemeinden da komplett "reinregieren". Das Amt ist 100%ig weisungsbefugt. Daher (schon mal an anderer Stelle geschrieben) muss die Gemeinde schauen, dass sie im Rahmen von einem städtebaulichen Konzept versucht, sich auf ihre kommunale Autonomie berufen zu können. Und dieses Konzept muss eben dann als festen Bestandteil T30 in bestimmten Straßen enthalten. Dafür dürfte es wenig Präzedensfälle geben, aber möglich ist es. Vor allem könnte man als Gemeinde zur Not vor's Verwaltungsgericht ziehen und das dann mal überprüfen lassen.

  • Ich frag mich ja: Warum macht ein/e Radverkehrsbeauftragte/r bzw. Mitarbeiter/in dieses Nein-Sage-Spielchen? Nein = weniger Arbeit? Nein = Lob von der Partei?

    Auf alle Fälle ist die öffentliche Botschaft, die momentan kursiert: Alles liegt am Strassenverkehrsgesetz, so wohl nicht ganz richtig.

  • Hier das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach: Fotografische Meldung von Falschparkern ist rechtmäßig und darf nicht bestraft werden.

    Ich bin verblüfft, mit welcher Geschwindigkeit der bayrische Amtsschimmel galoppieren kann: am 20.9. mehrere Falschparker gemeldet bekommen - zack! noch am selben Tag Verfahren wegen Datenschutzverstoßes eingeleitet!

    Und mit welcher Kreativität und Energie Gründe gefunden werden, um Täter zu schützen ... ich bin beeindruckt!

  • Ich bin verblüfft, mit welcher Geschwindigkeit der bayrische Amtsschimmel galoppieren kann: am 20.9. mehrere Falschparker gemeldet bekommen - zack! noch am selben Tag Verfahren wegen Datenschutzverstoßes eingeleitet!

    Und mit welcher Kreativität und Energie Gründe gefunden werden, um Täter zu schützen ... ich bin beeindruckt!

    Die arme Polizeiinspektion. Sie wollte verhindern, dass sie jemand drauf hinweist, dass sie ihr Ermessen nicht ausübt, jetzt muss sie damit zurechtkommen, trotz Hinweis ihr Ermessen nicht auszuüben. Da gibts bestimmt eine Krisensitzung :)

  • Ich bin verblüfft, mit welcher Geschwindigkeit der bayrische Amtsschimmel galoppieren kann: am 20.9. mehrere Falschparker gemeldet bekommen - zack! noch am selben Tag Verfahren wegen Datenschutzverstoßes eingeleitet!

    Und mit welcher Kreativität und Energie Gründe gefunden werden, um Täter zu schützen ... ich bin beeindruckt!

    Ist wahrscheinlich eine ähnliche Konstellation wie bei uns.

    Ordnungsamt ist für alles jenseits des bewegten Verkehrs zuständig, Polizei nur für diesen.

    Normalerweise akzeptiert des OA keinerlei "Anzeigen". Bei der Polizei verweist man in der Regel auf das OA und ist nicht zuständig.

    Wahrscheinlich haben es die Anzeigen wegen eines/r unerfahrenen Beamten:innen in den offiziellen Kreislauf geschafft und das Problem wurde als solches sofort erkannt und entschieden die Karte Datenschutz zu ziehen. Arbeitsverweigerung hört sich ja erst einmal recht blöd an. Ich gehe davon aus, dass das offizielle Anweisung/Linie in Bayern ist, um sich vor Arbeit zu schützen.

    Schön, das der Zahn jetzt erst einmal gezogen ist durch die aktuellen Urteile. Schaun wir mal wie das weiterläuft.

  • Zitat

    „Jetzt weiß niemand mehr, wie er fahren soll“

    Fahrschule haben doch alle besucht? Führerschein im Auto dabei? mh?

    Zitat

    „Autofahrer werden schlecht oder gar nicht darüber informiert, wie sie sich hier verhalten sollen“

    potztausend. werden nicht informiert. Sowas aber auch. Postwurfsendung an jeden Haushalt? Deutschlandweit?

    Ich bleib dabei: regelmäßige Schulungen. Für alle...

    und Bingo...

    Zitat

    Bernd Rudde hätte sich ohnehin für den Radfahrstreifen eine deutlichere, baulich ausgestaltete Abgrenzung zur Fahrbahn gewünscht.

    das Gewimmer vom der PBL darf nicht fehlen. X/

    und wenn ich das Foto im Artikel sehe: ja mei, unechte Zweispurigkeit eben. Erinnert mich an die Langenhorner in Hamburg. Wollte aber sogar die Polizei abschaffen, wenn ich das recht erinnere. :S

    Und hier macht man das irgendwie unabsichtlich, weil man die Schutzstreifen-Markierung nur durchzieht.

    Besser im sinne von "eindeutig" wärs wohl gewesen, den Radfahrstreifen dann eben 3m breit zu machen und an den Kreuzungen für die Abbiegerspur eine Aufweitung der Fahrbahn (verschmälerung Radfahrstreifen auf Regelmaß) hinzumalen.

    Tjo.

  • Radschnellwege! Niederlande!!! :rolleyes:

    Radschnellweg: Auf der Autobahn für E-Bikes
    Der E-Bike-Boom bringt Bewegung in die Verkehrswende. Die Fahrräder werden schneller, die Wege müssen angepasst werden. Aber wie? Eine Radtour mit den Pionieren
    www.zeit.de
    Zitat

    Die Niederlande sind zwar ein Fahrradland, aber sie sind auch ein Autoland, und die geplanten Radschnellwege in der Region Arnhem-Nijmegen machten einigen Leuten Angst.

    Autoland \o/

    Zitat

    Das Pilotprogramm, mit dem die Niederlande von 2007 an ihre Radschnellwege gebaut haben, diente offiziell der Autobeschleunigung. "Mit dem Fahrrad weniger Stau" hieß es.

    oha

    Zitat

    Sie liegt 15 Kilometer südlich von Nijmegen – eine Entfernung, die wenige Pendler mit dem Fahrrad zurücklegen. E-Bikes ändern das.

    schon interessant, dass im Fahrradland NL 15km so eine Hürde sind :|

  • Gibt's auch einen amtlichen o.ä. externen Link zum Behufe einer breit gestreuten Diskussion?

    Ja, der Anwalt hat die beiden(!) Urteile schon an openjur übermittelt:

    Verfahren 1

    Verfahren 2

    Viele Urteile und Beschlüsse der (nicht-zivilen) bayerischen Gerichtsbarkeit findest du in aller Regel fünf Jahre lang hier - dauert aber manchmal recht lange, bis sie dort erscheinen.

  • Ob das ne gute Idee ist, auf den Wissing zu warten? M.E. ginge Tempo 30 auch jetzt schon an vielen Orten, erfordert aber etwas Kreavitiät, am Ende muss halt das "zwingend notwendig" stehen,

    Dahingehend Gründe zu finden sollte doch für die Behörden kein Problem sein. Die herausragende Fähigkeit sich unsinnige Gründe auszudenken haben die doch schon so oft bei den Anordnungen von [Zeichen 237]  [Zeichen 240] [Zeichen 241-30] geübt.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Ich finde, das 10jährige Jubiläum von Tom Schlüters Radunfall-Statistik sollte hier auch mal erwähnt werden. Man muss sich wirklich ernsthaft fragen, warum in diesem Land eine solche Sammlung von einer Privatperson erhoben werden muss. Das ist doch ganz klar eine staatliche Aufgabe. Aber gut, Statistik ist für die allermeisten Bürger hier offenbar ohnehin ein Buch mit sieben Siegeln.

    Interessante Zusammenfassung als Trend seit 2013:

    • Stabilisierung der Gesamttodesfälle auf ca. 400/Jahr trotz nachhaltigen Radverkehrswachstums
    • Zunahme der Alleinstürze und kompensatorisch Reduktion der KFZ-Opfer
    • Abnahme der Überholunfälle durch Rammen/Streifen mit KFZ von hinten auf unter 30/Jahr
    • völliges Fehlen von Ramm/Streif-Opfern in Großstädten seit über 5 Jahren
    • Halbierung der tödlichen Rechtsabbiegeunfälle mit Schwerlast-LKW auf unter 20/Jahr
    • Verschiebung der Todesfälle vom Stadtgebiet ins Freiland
    • Zunahme des Durchschnittsalters der Getöteten von 59 auf 64 Jahre

    Es ist klar, dass hier lediglich die Todesfälle erfasst sind, die Zahl der verletzten Radfahrenden ist ungleich höher und kann daher auch nicht in diesem Zusammenhang mit erfasst werden. Aber man muss sich natürlich schon fragen, ob das, was derzeit überall mit den Radentscheiden - die ja quasi fast ausschließlich den Ausbau der innerstädtischen Radinfrastruktur fordern - angegangen wird, so wirklich das Richtige ist.

  • Dahingehend Gründe zu finden sollte doch für die Behörden kein Problem sein. Die herausragende Fähigkeit sich unsinnige Gründe auszudenken haben die doch schon so oft bei den Anordnungen von [Zeichen 237]  [Zeichen 240] [Zeichen 241-30] geübt.

    Und das ist etwas, was gerade wir hier den Behörden auch bei jeder sich bietenden Gelegenheit unter die Nase reiben sollten.

    Wenn ein solcher blauer Lolly steht, muss es - zumindest innerorts - zwingend eine solche nachweisbare erhöhte Gefährdung nach § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO geben. Damit ist aber auch beispielsweise T30 drin (was wiederum in meisten Fällen die Benutzungspflicht überflüssig machen dürfte ;) ).

  • Gefährliche Fahrt - Wie kann der Radverkehr sicherer werden? | SWR Doku

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  • Beitrag von Yeti (4. Januar 2023 um 12:08)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (4. Januar 2023 um 12:09).