Radverkehrspolitische Forderungen des ADFC-Niedersachsen zur Landtagswahl am 9. Oktober 2022

  • Sinn und Zweck der [Zeichen 274.1] ist eben nicht das flotte Radfahren, sondern genau das Gegenteil.

    Daher ja auch der Einwand, dass solche Ausnahmen im Zuge von Fahrrad-Hauptrouten (die zum flotten Radfahren da sind) möglich sind, aber nicht dass rvl für Radfahrer in 30er Zonen generell nicht gelten soll.

    Die Frage ist, ob [Zeichen 274.1] nicht ohnehin primär den Autoverkehr verlangsamen sollen, wobei der ja von der geänderten Vorfahrtregelung auch weniger gebremst würde.

    Mir fallen auch Straßen ein, die man von [Zeichen 325.1] auf [Zeichen 240] [Zusatzzeichen 1020-30] ändern könnte, da Radverkehr dort verträglich mit dem Fußgängerverkehr ist und nicht zwingend Schritttempo erfordert.

  • Danke für die gute Zusammenfassung! Hatte beim Lesen sehr ähnliche Gedanken.

    Die Ziele Umwelt- und Klimaschutz, Gesundheitsschutz, sowie nachhaltige Stadtentwicklung sollen erleichtern, Beschränkungen des Kfz-Verkehrs einfacher umzusetzen.

    "Nachhaltige Stadtentwicklung" ist auch heute schon möglich - und damit lässt sich sogar ein wenig die StVO "aushebeln", wenn man denn wollte. Wie das geht?

    Indem die entsprechende Gemeinde so etwas wie ein Stadtentwicklungsplan aufstellt, welcher durchaus auch verkehrslenkende Maßnahmen umfassen kann. Ein solcher Plan fällt im Wesentlichen in die Zuständigkeit der Kommunen, ist also ihr eigenes, kommunales (Selbstverwaltungs-)Recht, während Straßenverkehrsrecht Bundesrecht ist, welches die Gemeinden (eigentlich erst einmal die Länder) in Stellvertretung im sog. "übertragenen Wirkungskreis" vollziehen. Damit bleibt ihnen - eigentlich - recht wenig Handlungsspielraum, und insbesondere sind sie dann 100% Weisungsempfänger "von oben", ohne sich dagegen wehren zu können (VG München - Urteil als Beispiel, Randnr. 26ff).

    Zitat

    Die Zielrichtung ist klar: Der ADFC möchte mehr separierte Fahrrad-Infrastruktur. Nach Aufhebung der RWBP würde eine "Soziale Benutzungspflicht" bestehen bleiben und Radfahrer, die die tollen Angebotsradwege dankend ablehnen, weiterhin oder sogar verstärkt den Aggressionen motorisierter Verkehrsteilnehmer ausgesetzt sein.

    Aber mit welchen Mitteln willst du denn diese "soziale Benutzungspflicht" überwinden?

  • Aber mit welchen Mitteln willst du denn diese "soziale Benutzungspflicht" überwinden?

    1. Konsequente Aufhebung aller Radwege, die keine sind und die niemand braucht, auch nicht als "Angebotsradweg". Wenn es nur dort Radwege gibt, wo sie ohnehin jeder benutzen würde und die baulich konsequent mindestens den Vorgaben der VwV-StVO entsprechen, braucht man sowieso keine Benutzungspflicht mehr.

    2. Überall sonst Verdeutlichung, dass Radverkehr auf der Fahrbahn stattzufinden hat, Präsenz der Polizei auf dem Fahrrad.

    3. Keine gemeinsamen Geh- und Radwege innerorts, damit auch niemand auf die Idee kommt, ein Gehweg könnte auch ein "Radweg" sein, bzw. nur in absoluten Ausnahmefällen bei sehr geringem Fußgängeraufkommen.

    Es muss in jedem Fall Schluss damit sein, dass "Radwege" angeordnet werden, die ausschließlich dem Kfz-Verkehr nutzen.

    Das liefe aber genau entgegen der Vorstellungen des ADFC, der ja mehr Radwege will, offenbar um jeden Preis. In dem Gutachten wird ja immer wieder behauptet, dass §45 dem Ausbau der Radinfrastruktur im Wege steht, auch wenn es darin nur um die Benutzungspflicht geht. Würde man tatsächlich separierte Radinfrastruktur nur in Straßen der ERA-Belastungsbereiche III und IV anlegen, wäre das ja wieder genau das, was der ADFC offenbar nicht will. Sondern die wollen ja sogar Radwege in T30 Zonen und demnächst vermutlich auch noch in Fahrradstraßen (für die "Unsicheren").

    Auch Tempo 50 generell an das Vorhandensein von "Radwegen" zu koppeln, halte ich für falsch. Es gibt insbesondere im ländlichen Raum so viele Straßen, auf denen so wenig Kfz-Verkehr ist, dass dort wirklich jeder problemlos im Mischverkehr fahren kann, auch wenn dort Autos mit 50km/h fahren. Ich selbst habe mit 4 Jahren auf einer solchen Straße das Fahrradfahren gelernt. Da gab es nicht einmal einen Gehweg und ich bin in der Ersten Klasse ab dem dritten Schultag alleine zum Schulbus (950m) gegangen.

    T30 als Regelgeschwindigkeit innerorts finde ich gut. Das würde die Beweislast umkehren, aber ich würde daraus keine "baut-mehr-Radwege"-Erpresserregel machen.

  • Daher ja auch der Einwand, dass solche Ausnahmen im Zuge von Fahrrad-Hauptrouten (die zum flotten Radfahren da sind) möglich sind, aber nicht dass rvl für Radfahrer in 30er Zonen generell nicht gelten soll....

    Ich kann den Begriff "Fahrrad-Hauptrouten" in der StVO nicht finden und frage mich daher, wie man darauf kommt, dass die zum flotten Radfahren da sind?

    Ansonsten ist es einfach nur eine Beleidigung für die Intelligenz des Lesers, wenn man politische Forderungen als Gutachten bezeichnet. Was genau soll daran ein Gutachten sein?

  • Aber mit welchen Mitteln willst du denn diese "soziale Benutzungspflicht" überwinden?

    Das geht m.E. nur über eine öffentliche "Verteufelung" des KfZs. So wie jetzt - plötzlich - Gasheizungen "Bäh" sind, müsste der Archetyp des Autos (5 Sitze, BrummBrumm, StinkStink, LEER) zum Inbegriff des innerörtlichen Verkehrs-Irrsinns werden.

    Das Durchqueren eines Ortes mit einem Fahrzeug, dessen Kapazitäten nicht annähernd genutzt werden, das mehr wiegt als eine Eichenschrankwand und das nebenbei knattert und stinkt, müsste zum Anlass für Fremdschämen werden. Dafür gibts ja heute nicht den Hauch eines Ansatzes, diese "Freiheit" ist indiskutabel, quer durch alle Parteien/Vereine/Bündnisse.

    Ich denke, auch die ADFC-Mitglieder fahren gern mal mit ihrem 5-Sitzer zu ihren Vereins-Sitzungen. :)

  • In der 30 Zone soll ja der Verkehr, dazu zählt wie Du schon richtig bemerkt hast auch das Rad, gebremst werden. Sinn und Zweck der [Zeichen 274.1] ist eben nicht das flotte Radfahren, sondern genau das Gegenteil.

    Verständnisfrage: Es kommt mir doch sehr ungewöhnlich vor, dass jemand, der sich für das Verkehrsmittel Fahrrad ausspricht, sich daran stört, dass Straßen mit Tempo 30 ausgeschildert werden oder Tempo-30-Zonen eingerichtet werden. Vor allem die Begründung finde ich ungewöhnlich: Mit einem Tempolimit von 30 km/h würde angeblich der Fahrradverkehr ausgebremst werden.

    Zu den Forderungen des ADFC und der anderen Bündnispartner (BUND, Bundesverband Carsharing, Changing Cities, Deutsche Umwelthilfe, Fuss e.V., Greenpeace, Klima-Allianz, VCD, Verbund Service und Fahrrad VSF, Zweirad-Industrie-Verband ZIV und Bundesverband Zukunft Fahrrad) für eine Verkehrswende gehört eine maximale Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 innerhalb geschlossener Ortschaften.

    Wie könnte da ausgerechnet der Interessensverband der Fahrradfahrenden ausscheren und sagen: "Mit Tempo 30 wird der Fahrradverkehr zu stark abgebremst, deshalb können wir diese Forderung nicht mittragen?" :/

    Außerdem gilt für Fahrradstraßen und Fahrradzonen ebenfalls Höchstgeschwindigkeit Tempo 30. Das ist doch auch ausreichend schnell für den Radverkehr. Ich selbst würde Tempo 20 bevorzugen und auch Pedelecs entsprechend begrenzen bei der Höchstgeschwindigkeit.

  • Das Problem besteht aus meiner Sicht weiterhin darin, dass die verantwortlichen Behörden geltendes Recht missachten oder ausschließlich zugunsten des motorisierten Verkehrs auslegen, aber nicht darin, dass das StVG oder die StVO tatsächlich die Flüssigkeit des Autoverkehrs über die Verkehrssicherheit stellen würde.

    Das Problem besteht darin, dass es schon einer gehörigen Schizophrenie bedarf, um besondere Gefährdungslagen für Radfahrer auf der Fahrbahn herbeizukonstruieren, obwohl jegliches Verhalten, das diese besonderen Gefährdungen auslösen könnte, durch die Verhaltensvorschriften der StVO streng verboten ist. Zudem bedarf es für die unterstellte selektive Gefährdung der Führer von Fahrzeugen mit Muskelantrieb der Annahme, dass die Gefährdung verursacht wird, *nachdem* die Täter erkannt hätten, dass das Subjekt ihrer Gefährdung keinen Motorantrieb besitzt. Diese selektive Gefährdung fußt also nicht nur auf einem fahrlässigen allgemeingefährlichen Bruch von bestehenden Verkehrsregeln, sondern unterstellt aus logischen Gründen direkt und ausdrücklich sogar bewusste Verstöße, vulgo Absicht bzw. Vorsatz. Genau an diesem Punkt ist das Verkehrsrecht in seiner jetzigen Form *extrem* fahrradfeindlich. Leider wird die Auswirkung dieser paradoxen juristischen Fiktion von allen "Experten" bis heute komplett ignoriert/verdrängt/übersehen. Woran man erkennt, wie sehr das Virus "Kraftverkehr hat unbedingt Vorrang zu haben" bereits in allen Hirnen von Kindesbeinen an eingebrannt worden ist.

  • Diese selektive Gefährdung fußt also nicht nur auf einem fahrlässigen allgemeingefährlichen Bruch von bestehenden Verkehrsregeln, sondern unterstellt aus logischen Gründen direkt und ausdrücklich sogar bewusste Verstöße, vulgo Absicht bzw. Vorsatz. Genau an diesem Punkt ist das Verkehrsrecht in seiner jetzigen Form *extrem* fahrradfeindlich.

    Sind denn diese Gefährdungen erlaubt? Oder besteht auch hier das Problem eher darin, dass solche vorsätzlichen Verkehrsgefährdungen nicht als solche geahndet werden und geltendes Recht wieder einmal nicht durchgesetzt wird? Wem nutzt es dann, Gesetze und Verordnungen zu ändern, wenn es sowieso niemanden interessiert?

  • Sind denn diese Gefährdungen erlaubt? Oder besteht auch hier das Problem eher darin, dass solche vorsätzlichen Verkehrsgefährdungen nicht als solche geahndet werden und geltendes Recht wieder einmal nicht durchgesetzt wird? Wem nutzt es dann, Gesetze und Verordnungen zu ändern, wenn es sowieso niemanden interessiert?

    Das Fiktion, Fahrbahnverbote nach § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO wären aus Sicherheitsgründen objektiv gerechtfertigt, erfordert zwingend die Unterstellung, die allgemeinen Gebote der StVO besäßen insoweit gegenüber Fahrbahnradfahrern (und nur gegenüber diesen) keine Gültigkeit.

  • Das ist mir zu weit hergeholt, auch wenn du im Kern recht hast. Man müsste ja auch keine Tempolimits anordnen, wenn sich alle an das Sichtfahrgebot halten würden. Da jetzt zu argumentieren, dass erst die Tatsache, dass es durch Verkehrszeichen angeordnete Tempolimits überhaupt gibt, dazu führt, dass das Sichtfahrgebot nicht beachtet wird, ginge in die selbe Richtung. Im Prinzip stimmt das, aber es setzt voraus, dass die Leute eine Spur von Restvernunft haben und dass nicht das Rückenmark die Kontrolle übernimmt, sobald sie den Zündschlüssel herumdrehen.

  • Da jetzt zu argumentieren, dass erst die Tatsache, dass es durch Verkehrszeichen angeordnete Tempolimits überhaupt gibt, dazu führt, dass das Sichtfahrgebot nicht beachtet wird, ginge in die selbe Richtung.

    Die Diskriminierung beginnt da, wo man zugunsten von Ver-/Geboten für bestimmte Verkehrsteilnehmer unterstellt, fahrlässige Gefährder besäßen die Fähigkeit, ihre Fahrlässigkeiten nach Belieben an- oder abzuschalten, je nachdem, ob das Subjekt der Gefährdung Pedalkurbelantrieb hat und die Fahrbahn benutzt oder eben mindestens eins von beidem nicht zutrifft.

    Besteht angesichts der Tatsache, dass das Sichtfahrgebot selbst stehende oder die Fahrbahn querende Verkehrsteilnehmer schützt, wenigstens Einigkeit darüber, dass es für die Beantwortung der Frage, was „zu schnell“ ist, nicht darauf ankommen darf, ob das gefährdete Subjekt bloß einen Pedalkurbelantrieb besitzt und die Fahrbahn in Längsrichtung benutzt?

  • Verständnisfrage: Es kommt mir doch sehr ungewöhnlich vor, dass jemand, der sich für das Verkehrsmittel Fahrrad ausspricht, sich daran stört, dass Straßen mit Tempo 30 ausgeschildert werden oder Tempo-30-Zonen eingerichtet werden. Vor allem die Begründung finde ich ungewöhnlich: Mit einem Tempolimit von 30 km/h würde angeblich der Fahrradverkehr ausgebremst werden.

    Zu den Forderungen des ADFC und der anderen Bündnispartner (BUND, Bundesverband Carsharing, Changing Cities, Deutsche Umwelthilfe, Fuss e.V., Greenpeace, Klima-Allianz, VCD, Verbund Service und Fahrrad VSF, Zweirad-Industrie-Verband ZIV und Bundesverband Zukunft Fahrrad) für eine Verkehrswende gehört eine maximale Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 innerhalb geschlossener Ortschaften.

    Wie könnte da ausgerechnet der Interessensverband der Fahrradfahrenden ausscheren und sagen: "Mit Tempo 30 wird der Fahrradverkehr zu stark abgebremst, deshalb können wir diese Forderung nicht mittragen?" :/

    Außerdem gilt für Fahrradstraßen und Fahrradzonen ebenfalls Höchstgeschwindigkeit Tempo 30. Das ist doch auch ausreichend schnell für den Radverkehr. Ich selbst würde Tempo 20 bevorzugen und auch Pedelecs entsprechend begrenzen bei der Höchstgeschwindigkeit.


    Es ging doch überhaupt nicht um die 30km/h, sondern um RvL. Und ja, mich nerven RvL Straßen auf dem Radl mindestens so wie mit dem Auto und ich fahr in der Regel lieber auf der parallelen Hauptstraße als durch das RvL Gebiet. Beim Radln mags ich gleichmäßig. Und wenn man in den Gebieten gleichmäßig fahren will, eiert man mit deutlich unter 20. Das wiederum ist mir zu langsam.

    Unsere Verkehrsplaner sind allerdings der Meinung, dass das für Radler besonders attraktiv sei, viele "Radrouten" laufen durch Z30-Gebiete, gerne auch mit deutlich mehr Steigung als auf den Vorfahrtstraßen.

  • Leider wird die Auswirkung dieser paradoxen juristischen Fiktion von allen "Experten" bis heute komplett ignoriert/verdrängt/übersehen. Woran man erkennt, wie sehr das Virus "Kraftverkehr hat unbedingt Vorrang zu haben" bereits in allen Hirnen von Kindesbeinen an eingebrannt worden ist.

    Was m.M.n. komplett fehlt ist eine offene Diskussion bzgl. der Schädlichkeit des MIV. Es wird ja so getan, als ob der im Prinzip OK ist, sobald die Radfahrer etwas mehr Platz haben. Weder in den Radentscheiden noch in den Veranstaltungen tauchen die Zahlen auf. So als ob mans nicht erwähnen wollte.

    Wir haben ca. 365.000 Verkehrsverletzte pro Jahr und ca. 400 Landkreise/kreisfreie Städte in D. Macht im Schnitt 912 Verkehrsverletzte pro Jahr pro LK/Stadt. Der Landkreis Fürstenfeldbruck liegt da gut drin:

    https://www.statistik.bayern.de/mam/produkte/statistik_kommunal/2020/09179.pdf

  • Hopplahopp Pepschmier, man kann doch z. B. richtig sehen, wie die neue Ampelregelung für Radler 2017 in FFB umgesetzt wurde. Da gehts bergab.

    Der Kreis tut was.

    Bei den 5 Verkehrstoten in 2016 zum Beispiel waren nur 4 x KFZ beteiligt/ursächlich. Also am Auto kanns nicht liegen.

  • Ach jetzt versteh ich, was der Lindner mit "Gratismentalität" meint, wenns um den ÖPNV geht: 900 Verletzte pro Jahr und Landkreis ist der Minimalpreis für Mobilität. :)

    Vielleicht kann man das ja in den ÖPNV einbauen? Wenn am Jahresende keine 900 Verletzten zusammengekommen sind, darf der Busfahrer seine Keule auspacken und zuschlagen.

  • Ach jetzt versteh ich, was der Lindner mit "Gratismentalität" meint, wenns um den ÖPNV geht: 900 Verletzte pro Jahr und Landkreis ist der Minimalpreis für Mobilität. :)

    Vielleicht kann man das ja in den ÖPNV einbauen? Wenn am Jahresende keine 900 Verletzten zusammengekommen sind, darf der Busfahrer seine Keule auspacken und zuschlagen.

    5,1% (218 von 4271) der seit 2013 von mir ausgewerteten Todesfälle von Radfahrern betrafen ÖPV als Gegner, davon 54x Bus, 58x Straßenbahn und der Rest Eisenbahnen. In Relation zur Zahl der tödlichen Unfälle mit anderen Kraftfahrzeugen (2384) wirkt die Summe der ÖPV-Opfer noch eindrucksvoller.

    Preisfrage: liegt die Zahl der Begegnungen mit ÖPV-Fahrzeugen über oder unter 5% (9%) aller Begegnungen, die Radler im Verkehr haben?

    Einmal editiert, zuletzt von Th(oma)s (13. August 2022 um 20:58)

  • 5,1% (218 von 4271) der seit 2013 von mir ausgewerteten Todesfälle von Radfahrern betrafen ÖPV als Gegner, davon 54x Bus, 58x Straßenbahn und der Rest Eisenbahnen. Preisfrage: liegt die Zahl der Begegnungen mit ÖPV-Fahrzeugen über oder unter 5% aller Begegnungen, die Radler im Verkehr haben?

    1. Keine Ahnung :)

    2. Ich bin überzeugt: Bei 900 durch den ÖPNV Verletzten pro Jahr und Landkreis würde der ÖPNV als "zu gefährlich, unzumutbar, etc." verboten werden.

  • Es ging doch überhaupt nicht um die 30km/h, sondern um RvL. Und ja, mich nerven RvL Straßen auf dem Radl mindestens so wie mit dem Auto und ich fahr in der Regel lieber auf der parallelen Hauptstraße als durch das RvL Gebiet. Beim Radln mags ich gleichmäßig. Und wenn man in den Gebieten gleichmäßig fahren will, eiert man mit deutlich unter 20. Das wiederum ist mir zu langsam.

    Unsere Verkehrsplaner sind allerdings der Meinung, dass das für Radler besonders attraktiv sei, viele "Radrouten" laufen durch Z30-Gebiete, gerne auch mit deutlich mehr Steigung als auf den Vorfahrtstraßen.

    Entschuldigung, dann hab' ich das missverstanden. Ich hielt es ohnehin für kurios, dass sich jemand als Fahrradfahrer gegen Tempo 30 ausspricht als Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften.

    Ein Problem allerdings - und das ist vermutlich das, was Sie angesprochen haben - ist: In Tempo 30 Zonen gilt in der Regel rechts vor links.

    Das müsste neu bedacht werden, wenn Tempo 30 möglichst flächendeckend innerorts gelten soll, wie es der ADFC und seine Bündnispartner fordern.

    Wie eine Fahrradstraße vorrangberechtigt gestaltet werden kann gegenüber einmündenden Nebenstraßen, zeigt dieses Beispiel aus Hannover:

    Hier der Link zu mapillary. Dort startet eine Durchfahrt in Gegenrichtung zu dem Foto an der Stelle, an der das grüne Auto auf der rechten Seite parkt:

    Mapillary cookie policy use

    Man könnte die Vorfahrt noch besser als mit der im Kreuzungsbereich rot markierten Fahrradstraßen-Fahrbahn betonen, wenn die Einmündungen aufgepflastert werden:

    Da die Aufpflasterung alleine schon ausreicht, um die Vorrangberechtigung deutlich zu machen, könnte man sogar auf die Vorfahrt-Schilder [Zeichen 301] und Vorfahrt achten-Schilder verzichten [Zeichen 205] :

  • Ein Problem allerdings - und das ist vermutlich das, was Sie angesprochen haben - ist: In Tempo 30 Zonen gilt in der Regel rechts vor links.

    Das müsste neu bedacht werden, wenn Tempo 30 möglichst flächendeckend innerorts gelten soll, wie es der ADFC und seine Bündnispartner fordern.

    Das würde ich nicht so sehen.

    zwischen "Anordnung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 30km/h" und "Tempo-30-Zone" bestehen nun gerade relevante Unterschiede.

    Bei T30-Zone regelhaft rechts-vor-links - bei T30 eben was sinnvoll ist

    ähnliches auch bei benutzungspflichtigen Radwegen. In T30-Zone nicht anzuordnen, bei T30 erstmal (mit Verrenkungen ggfs) schon.

    Regelgeschwindigkeit innerorts T30 heisst nicht, dass alles zur T30-Zone mit RvL wird :)