Sinn und Zweck der ist eben nicht das flotte Radfahren, sondern genau das Gegenteil.
Daher ja auch der Einwand, dass solche Ausnahmen im Zuge von Fahrrad-Hauptrouten (die zum flotten Radfahren da sind) möglich sind, aber nicht dass rvl für Radfahrer in 30er Zonen generell nicht gelten soll.
Die Frage ist, ob nicht ohnehin primär den Autoverkehr verlangsamen sollen, wobei der ja von der geänderten Vorfahrtregelung auch weniger gebremst würde.
Mir fallen auch Straßen ein, die man von auf ändern könnte, da Radverkehr dort verträglich mit dem Fußgängerverkehr ist und nicht zwingend Schritttempo erfordert.