Stadtrodaer Straße

  • Wenn es kein ausgeschildertes Fahrbahnverbot gibt, dürfen Polizisten es nur anweisen, wenn Gefahr im Verzug ist (§ 44 StVO). Damit kann nicht der übliche Verkehr gemeint sein, sondern nur Umstände, auf die die zuständige Behörde gar nicht reagieren kann. Ansonsten gibt es für die Weisung keine Rechtsgrundlage und wäre Polizeiwillkür. Das ist für mich ein schwerwiegender Fehler nach § 44 VwVfG (Nichtigkeit).

  • Wollen wir doch mal hoffen, dass es keine Willkür war sondern nur ein Fehler.

    Er kann ja durchaus der Überzeugung gewesen sein, dass dort ein Fahrbahnverbot herrscht. Dann sollte man allerdings auch zur Einsicht fähig sein.

  • Wenn es kein ausgeschildertes Fahrbahnverbot gibt, dürfen Polizisten es nur anweisen, wenn Gefahr im Verzug ist (§ 44 StVO). Damit kann nicht der übliche Verkehr gemeint sein, sondern nur Umstände, auf die die zuständige Behörde gar nicht reagieren kann.

    das ist eines meiner Kernargumente der Dienstaufsichtsbeschwerde.

    Aber nein, bloße "Willkür" im Sinne von "so, dem Radfahrer zeig ichs mal!" unterstelle ich nicht. Weil das mein Bild der Polizei auch im blauen Thüringen nicht hergibt. Es ist eine Fehlannahme gewesen (Verbot Radverkehr), auf die eine Fehleinschätzung folgt ("gefährlich"), an dessen Ende der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht gewahrt wurde:
    es sind 350m bis zur nächsten Ausfahrt: was machen wir mit dem Radfahrer?

    • über die Gleise schicken (Böschung, Schotter)
    • zu fuß im Straßenbegleitgrün laufen lassen bis zur Ausfahrt
    • weiterfahren lassen bis zur Ausfahrt
    • hinter/vor Einsatzfahrzeug fahren lassen bis zur Ausfahrt

    ...

  • das ist eines meiner Kernargumente der Dienstaufsichtsbeschwerde.

    Aber nein, bloße "Willkür" im Sinne von "so, dem Radfahrer zeig ichs mal!" unterstelle ich nicht. Weil das mein Bild der Polizei auch im blauen Thüringen nicht hergibt. Es ist eine Fehlannahme gewesen (Verbot Radverkehr), auf die eine Fehleinschätzung folgt ("gefährlich"), an dessen Ende der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht gewahrt wurde:
    es sind 350m bis zur nächsten Ausfahrt: was machen wir mit dem Radfahrer?

    Interessant. Was genau müsste er denn tun, damit Willkür nicht als "undenkbar" ausgeschlossen wird? Reicht es, wenn er sich ein Schild umhängt?

    Er hat sich ganz profan die Welt nach seinen persönlichen Vorstellungen zusammengebastelt, so wie es viele andere Autofahrer vermutlich auch getan haben, aber sogar die Möglichkeit abgestritten, dass das Radfahren erlaubt sein könnte, und zum krönenden Abschluss seine Position als Sheriff ausgenutzt, seine persönliche Wunsch-Vorstellung Realität werden zu lassen.

    Also als Polizist völlig ungeeignet, es sei denn, er hängt sich zukünftig ein Schild um.

  • Stimmt schon. Aber die Option mal eben 2 km rückwärts zu fahren, um die Beschilderung zu überprüfen, bevor die Situation aufgelöst wird, hatte er eben auch nicht.

    Ob er sich auf eine Abklärung vor Ort über Google Maps o.ä. wohl eingelassen hätte? :)

    Hat sich dann so verhalten wie die meisten anderen Verkehrsteilnehmer, die man auf Fehlverhalten anspricht. Menschlich, aber nicht unbedingt professionell.

    In einer idealen Welt würde er jetzt persönlich zurückmailen, sorry, hab's überprüft, lag verkehrt, nächstes Mal bin ich schlauer.

  • Stimmt schon. Aber die Option mal eben 2 km rückwärts zu fahren, um die Beschilderung zu überprüfen, bevor die Situation aufgelöst wird, hatte er eben auch nicht.

    Ob er sich auf eine Abklärung vor Ort über Google Maps o.ä. wohl eingelassen hätte? :)

    Hat sich dann so verhalten wie die meisten anderen Verkehrsteilnehmer, die man auf Fehlverhalten anspricht. Menschlich, aber nicht unbedingt professionell.

    In einer idealen Welt würde er jetzt persönlich zurückmailen, sorry, hab's überprüft, lag verkehrt, nächstes Mal bin ich schlauer.

    Er hat ja sehr deutlich gesagt, dass er drauf pfeift, ob da kein Schild ist. Deutlicher gehts ja nicht?

  • Gerade bei Mapillary gefunden: eine Critical Mass? Mapillary

    *edit: An der vorherigen Auffahrt habe ich bei Mapillary auch nichts entdeckt, was das Radfahren dort verbieten könnte.

    Aber dafür das: Mapillary

    Müsste dort nicht ein [Zeichen 301]hin anstatt [Zeichen 306]? Weil 50m weiter steht ja ein [Zeichen 205], also scheint die Auffahrt keine durchgehende Vorfahrtstraße zu sein.

  • Stimmt schon. Aber die Option mal eben 2 km rückwärts zu fahren, um die Beschilderung zu überprüfen, bevor die Situation aufgelöst wird, hatte er eben auch nicht.

    Ob er sich auf eine Abklärung vor Ort über Google Maps o.ä. wohl eingelassen hätte? :)

    Hat sich dann so verhalten wie die meisten anderen Verkehrsteilnehmer, die man auf Fehlverhalten anspricht. Menschlich, aber nicht unbedingt professionell.

    In einer idealen Welt würde er jetzt persönlich zurückmailen, sorry, hab's überprüft, lag verkehrt, nächstes Mal bin ich schlauer.

    Alter Witz:

    Streit zwischen Bürger und Vertreter der Obrigkeit. Bürger: "Aber nehmen Sie doch Vernunft an!" - "Ich bin Beamter, ich darf nichts annehmen!"

  • Unter Willkür verstehe ich eine absolut anlasslose, völlig aus der Luft gegriffene Maßnahme, die mal so richtig diametral den Gesetzen und Normen entgegensteht.

    Für die Stadtrodaer Straße würde ich behaupten, dass von 1000 Einwohnern ungefähr 999 Einwohner Geld drauf wetten würden, dass man dort nirgendwo, nicht auf einem Meter mit dem Rad fahren darf. Weil die Gestaltung (2 Fahrstreifen, bauliche Trennung, teilweise niveaufreie Kreuzungen mit Abfahrten/Auffahrten wie bei einer Autobahn) das überhaupt nicht nahelegt. Und in der Tat zu 60% auch ein beschildertes Verbot des Radfahrens dort erkennbar ist.

    Daher gestehe dem Polizeibeamten den Fehlschluss zu: "ich bin an 6x Radverkehr verboten vorbeigekommen, das gilt hier auch und überhaupt: Schnellstraße". Mich aus diesem Fehlschluss heraus anzuhalten und zu sagen: "hey, hier ist Radfahren verboten" ist vertretbar. Das ist keine Willkür. Auch danach die Weisungen sind in meinen Augen keine Willkür. Er ist lediglich mehrfach gedanklich falsch abgebogen und kam dann auch nicht mehr aus der Spirale der Irrigkeit heraus.

    Verbot des Radverkehrs -> also muss es gefährlich sein -> also muss der Radfahrer um nahezu jeden Preis von der Fahrbahn weg -> wohinwohinwohin denn nur -> über die Gleise -> ach, vielleicht doch im Straßenbegleitgrün

  • Gerade bei Mapillary gefunden: eine Critical Mass? Mapillary

    Ja, die CM in Jena ist (wie auch in Karlsruhe) eine "angemeldete Demo" und man ist ganz oft mächtig stolz darauf, dass man auf der Stadtrodaer Straße fahren darf mit der Demo... :rolleyes:

    Gnädigerweise. Und manchmal bekommt die CM auch nur eine der beiden Fahrspuren zugestanden, während auf der linken dann "der Verkehr" weiterfahren darf, was dann bei einer der letzen Touren zu bitterbösen Beschwerden geführt hat :rolleyes:

    und ob [Zeichen 306] oder [Zeichen 301]: fang jetzt nicht an, auch noch an der BEschilderung herumzumäkeln.^^

  • Er hat ja sehr deutlich gesagt, dass er drauf pfeift, ob da kein Schild ist. Deutlicher gehts ja nicht?

    Ich hab am Wochenende längere Zeit über den Satz nachgedacht. Und ich muss dir recht geben: in der wörtlichen Auslegung wäre das Willkür. "Es ist mir egal, ob da ein Schild vergessen wurde oder nicht" - ich untersage Ihnen die Weiterfahrt. In jedem Fall. Auch dann, wenn die StVB das Vebot des Radverkehrs hier beenden wollte, es aber keine VZ-Kombi gibt, die den Wunsch deutlich macht.

    Aber ich möchte(!) einfach nicht so weit gehen, das zu unterstellen. Lieber nehme ich an, dass der Polizeibeamte sich in der Wahl seiner Worte vergriffen hat und einfach meinte: "Mag ja sein, dass da kein VZ steht. Dann ist aber klar, dass vergessen wurde es aufzustellen!"

    Von daher: der wörtlichen Auslegung nach hast du recht: riecht nach Willkür. Nur annehmen möchte ich es immer noch nicht ;)

  • Stand jetzt wurde mir eine Bearbeitung meines Antrages zugesagt. Da gehe ich davon aus, dass vor Ort auch noch geprüft werden wird, ob ein VZ.254 an der vorherigen Zufahrt steht.

    Bereits am 20. Dezember 2023 wurde mein Antrag auf schriftliche Bestätigung bearbeitet und lag frühestens am 23. Dezember im Briefkasten. Ging dann doch fix.

    Ich hab das Ding mal gescannt und den relevanten Text aufgehübscht.

    TL;DR:

    Zitat

    Nach Prüfung ist jedoch zu konstatieren, dass der mündlich ausgesprochene Verwaltungsakt gern. § 44 ThürVwVfG nichtig ist.

    Die Untersagung der Weiterfahrt auf einer grundsätzlich für Ihre Verkehrsart freigegeben Strecke kann auf Grund von gefahrenabwehrrechtlichen Maßnahmen notwendig sein. Die Polizei ist hierzu germ § 12 PAG befugt. Eine hinreichende Gefahrensituation lag zum Zeitpunkt Ihres Anhaltens durch die Polizei Jena jedoch nicht vor. Zwar befährt eine Vielzahl von Kraftfahrzeugen die Stadtrodaer Straße, jedoch begründen sich durch ihr Fahrverhalten mit
    dem Rad keine Gefahrensituation. Insofern, so das Prüfergebnis, fehlt der ausgesprochenen Weisung die Ermächtigungsgrundlage, was zur Nichtigkeit des in Rede stehenden Verwaltungsaktes führt.

    Die Weisung erfolgte jedoch nicht aus Willkür, sondern trug dem aufgabenimmanenten Anspruch Rechnung, bereits im
    Ansatz gefahrenträchtige Situationen im Straßenverkehr frühzeitig zu begegnen. Dies schon vor dem Hintergrund, dass große Teile der Stadtrodaer Straße durch Beschilderung vom Radverkehr nicht freigegeben sind.
    Die Polizei Jena nimmt den Vorfall zum Anlass über den städtischen Straßenbaulastträger die Beschilderung prüfen zu lassen. Insbesondere aufgrund des vorhanden Fuß/Radweges könnte eine allgemeingültige Untersagung sämtlichen Radfahrverkehrs auf der doppelspurigen Fahrbahn geboten sein. Eine verbesserte Beschilderung könnte dabei zur Akzeptanz und Eindeutigkeit beitragen.

    :S

    der Straßenbaulastträger soll also die Beschilderung prüfen, weil der Beamte es nicht auf die Kette bekommt, dass ein [Zeichen 254] keine Zonenregelung darstellt, sondern sich am Aufstellort an den Radverkehr richtet und die Einfahrt verbietet; in der Folge auch nicht aufgehoben werden muss. Sonst dürft ich ich bis Gera nicht mehr auf der Straße weiterfahren :rolleyes:

    Und natürlich soll das Radfahren auch auf dem verbliebenen Teil verboten, und nicht etwa im übrigen Abschnitt davor ebenfalls erlaubt werden. :whistling:

    Nachdem ich den Beitrag von FragdenStaat / Arne Semsrott beim 3C27 gesehen hab, denk ich mir gerade so
    "Ach, wartest mal noch 3 Monate und fragst dann nach dem Schriftwechsel, den Polizei Jena dazu mit anderen Stellen aufgebaut hat" ^^
    würd mich ja durchaus interessieren, was die sich sich der Mail so aus den Fingern saugen, weshalb nun plötzlich weitere Verbote kommen sollen

  • die Weisung des Verbotes der Weiterfahrt ist nichtig.

    Die Behauptung, einer Weisung (Straße verlassen, anhalten) nicht nachgekommen zu sein, stünde doch aber weiterhin im Raum - oder nicht?

    Denn sonst hätte ich vor Ort, als ich wusste, dass auf dem Abschnitt kein Verbot besteht, die Weisung "sie fahren hier nicht weiter" auch einfach missachten können.

  • Die Behauptung, einer Weisung (Straße verlassen, anhalten) nicht nachgekommen zu sein, stünde doch aber weiterhin im Raum - oder nicht?

    Bezog sich der Vorwurf nicht darauf, dass du einem Haltesignal nicht unverzüglich folge geleistet haben sollst?

    Dann gebe ich dir recht, den Vorwutf könnte man aufrechterhalten - wenn man es wollen würde. Da du dich aber nun schon als renitent geoutet hast.....