Hier an der Kreuzung zwischen Reichenbachstraße, Bockelmanstraße und Am Schifferwall, einer der Hauptverkehrskreuzungen der Stadt, wird der Rad- und Fußverkehr unterhalb der Bockelmannstaße neben dem Lösegraben entlanggeführt. Lediglich der westliche Kreuzungsarm der Reichenbachstraße kann vom nichtmotorisierten Verkehr auf Fahrbahniveau passiert werden, wobei dieser Übergang wohl auch noch nicht so ganz alt ist und nach meiner Kenntnis bis 2005 (?) ein größerer Umweg ebenfalls durch eine Unterführung gegangen werden musste, bis dann die nördlich angesiedelte Bundesgrenzschutzkaserne in einen Gewerbepark namens Lünepark umgewandelt wurde und die langen Umwege dann wohl doch nicht mehr zumutbar waren.
In Richtung Nordwesten sieht man als Radling diese Situation:
Hier soll es wohl mal vor ein paar Jahren eine Schwerpunktkontrolle der Polizei gegeben haben, bei einigermaßen öffentlichkeitswirksam so genannte Kampfradler bebußt wurden. Man verfuhr wohl nach der einfachen Regelung „es gilt die Ampel rechts vom Radweg“, was hier nach meinem Dafürhalten schon wieder nicht greift. Der geschützte Bereich erstreckt sich hier nicht auf den Radweg, da eine Querung von Fußgängern oder Radfahrern in diesem Bereich überhaupt nicht vorgesehen ist und keine weiteren Straßeneinmündungen vorhanden sind.
Insofern möchte ich glatt behaupten: Hier kann ich als Radling auch bei rotem Licht weiterfahren — oder?