Jena - Unfallmeldungen

  • Gibt es in Jena eigentlich Stellen, wo [Zeichen 220-20] [Zeichen 251] [Zeichen 253] [Zeichen 254] [Zeichen 260] oder ein Schild für "Autobahn", "Kraftfahrstraße" erst wenige Meter hinter der Einmündung stehen? Sodass man also bis zu diesem Schild fahren dürfte und dann überlegen muss, wie man da wieder rauskommt? Wenden? Rückwärts fahren? Kann bei BAB teuer werden ...

  • Die Pressemitteilung der Polizei steht dem begangenen Unrecht des Autofahrers kaum nach:

    LPI-J: Verkehrskonflikt eskaliert
    Jena (ots) - Am Sonntagabend befuhren eine Radfahrerin und ein silberfarbener PKW Mercedes in Jena die Kahlaische Straße stadtauswärts. Hierbei kam es…
    www.presseportal.de

    "Verkehrsrechtlicher Konflikt" als Euphemismus für Nötigung.

    Kein Wort darüber, dass sich die Radfahrerin hier korrekt an die StVO gehalten hat und der Autofahrer eine Straftat nach der anderen begangen hat.

    Schockierend!

    Zur Beiratssitzung bin ich erst später eingetroffen, weil die Unfallstatistik weiter hinten in der Tagesordnung stand. Habe also den Bericht der Frau verpasst und mich nur gefragt, zu welcher Gruppe die sympathische Frau gehört, die ich dort zum ersten Mal sah.

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    "Verkehrsrechtlicher Konflikt" als Euphemismus für Nötigung.

    Kein Wort darüber, dass sich die Radfahrerin hier korrekt an die StVO gehalten hat und der Autofahrer eine Straftat nach der anderen begangen hat.

    Schockierend!

    Im Gegenteil: Schockierend wäre es, wenn die Polizei ohne weitere Ermittlungen öffentlich erklärt, wer im Recht war und wer nicht.

    Benötigen wir dann überhaupt noch Ermittlungsverfahren und Gerichte?

    Dass sie sich an die StVO gehalten hat, das sagt die Frau.

    Einmal editiert, zuletzt von Schwachzocker (14. Juli 2023 um 11:29)

  • Es gibt einige Straßen in Jena, wo aufgrund der KfZ-Verkehrsbelastung eine Separation von KfZ- und Radverkehr gemäß ERA vorgesehen wäre, aber aus Platzgründen entweder gar keine oder keine benutzungspflichtigen RVA existieren. Insbesondere an solchen Straßen betrachtet auch die Jenaer Polizei regelmäßig Gehwege als gem. Geh- und Radwege und bestärkt damit die Erwartung mancher Kraftfahrer, dass Radfahrer gefälligst "von der Straße verschwinden" sollen.

    Ich gehe nicht davon aus, dass die Frau gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen hat. Indem sie dort auf der Fahrbahn gefahren ist, hat sie sich an die StVO gehalten. Gerade weil sie sich an die StVO gehalten hat, ist sie Opfer einer bzw. mehrerer Straftaten geworden.

  • Angenommen sie hat sich nicht an die StVO gehalten? Rechtfertigt das in deinen Augen die Taten (Schlagen, Würgen, Rad auf die Seite werfen) des Autofahrers?

    Angenommen wir würden in einem Rechtsstaat leben, müsste man dann nicht das Ende der Ermittlungen abwarten und insbesondere die Einlassungen des Beschuldigten?

    Wozu brauchen wir eigentlich Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte? Reicht es nicht auch einfach, wenn die Frau etwas schildert, und das muss dann als Wahrheit angesehen werden? Dann könnte man eine Menge Geld für Beamte einsparen und das dann für Hyper-Spezial-Radschnellwege ausgeben.

  • Im Gegenteil: Schockierend wäre es, wenn die Polizei ohne weitere Ermittlungen öffentlich erklärt, wer im Recht war und wer nicht.

    Das tut die Polizei übrigens sehr häufig, wenn sie sowas wie "Autofahrer hat übersehen", "Autofahrer war von der Sonne geblendet", "Radfahrer fuhr auf Gehweg" oder "Radfahrer fuhr über den Fußgängerüberweg" schreibt - obwohl der tote Radfahrer der Schutzbehauptung des Autofahrers nicht mehr widersprechen kann und es sich in Wirklichkeit um [Zeichen 240] oder [Zeichen 241-30] mit entsprechender Furt handelte.

    Du wirst sicherlich jedesmal mit derselben Vehemenz gegen solche einseitigen Darstellungen vorgegangen sein, nicht wahr?

  • Das tut die Polizei übrigens sehr häufig, wenn sie sowas wie "Autofahrer hat übersehen", "Autofahrer war von der Sonne geblendet", "Radfahrer fuhr auf Gehweg" oder "Radfahrer fuhr über den Fußgängerüberweg" schreibt - obwohl der tote Radfahrer der Schutzbehauptung des Autofahrers nicht mehr widersprechen kann und es sich in Wirklichkeit um [Zeichen 240] oder [Zeichen 241-30] mit entsprechender Furt handelte.

    Tja, wenn die Behauptungen nicht widerlegt werden können, weil der einzige, der das könnte, tot ist, dann ist das eben so. Dann heißt es wohl:

    Im Zweifel ..... den Angeklagten.

    (Das ist ein kleiner Test. Bitte das richtige Wort einfügen.)

    Im übrigen kann es ja ein Fakt sein, dass der Autofahrer von der Sonne geblendet wurde.

    Nun ja, zumindest gibt es Zeugen für die Gewalttätigkeiten und außer Notwehr gibt es für diese keinerlei Rechtfertigung, ganz sicher nicht Fehlverhalten im Verkehr.

    Das einzige, was es für Dich gibt, ist ein Artikel in der Blödzeitung, mehr nicht.

  • https://archive.ph/dQVu2

    Alter Falter...

    Die Berichterstattung geht weiter:

    Kahlaische Straße in Jena offensiv freigeben oder sperren für Radfahrer?
    Die Suche nach dem richtigen Schild. Situation jetzt ist für alle beteiligten unbefriedigend.
    www.otz.de

    Natürlich wird wieder ein Kasper zitiert, der Auto-, aber auch Rad- und Straßenbahnmitfahrer ist und die Straße am besten für den Radverkehr ganz sperren würde. Außerdem lässt die Stadt jetzt selbst nochmal nachsehen, was sie da so für Schilder aufgestellt hat:

    "Eine Praktikantin der Stadtverwaltung war nach dem Vorfall die gesamte Strecke abgefahren und hatte zwischen Kreisel am Puschkinplatz und Ringwiese alle für Radfahrer relevanten Schilder fotografiert. Ergebnis: Es gibt auf dem gesamten Abschnitt kein Verkehrszeichen, laut dem Radfahrer verpflichtet wären, auf dem Gehweg zu fahren."

    Ein Punkt, der mich gerade umtreibt, ist die Diskussion um die Gehwegbreite, denn die Radverkehrsfreigabe wurde ja aufgrund dieser Mängelmeldungen aufgehoben:

    #1476-2019 Straße/Gehweg/Radweg | Jena Mängelmelder

    #1477-2019 Straße/Gehweg/Radweg | Jena Mängelmelder

    Im Antworttext der zweiten heißt es "Die Freigabe des Radverkehrs auf dem Gehweg wird zurück genommen, weil der Gehweg zu schmal ist (weniger als 2,50 m)."

    Damals hat mich das Detail der Breitenangabe nicht weiter interessiert, aber inzwischen frage ich mich, wo das Maß eigentlich herkommt. In der VwV-StVO habe ich die 2,5m lediglich als Mindestbreite für benutzungspflichtige Geh- und Radwege gefunden oder habe ich etwas übersehen?

    Oder kommen die 2,5m aus der ERA und sind damit nur ein Empfehlung?

  • Nun ja, wieder einmal typisch, dass die Straßenverkehrsbehörde erst mal jemanden losschicken muss, um vor Ort zu schauen, was da denn überall für Schilder stehen. Ist aber in München nicht anders.

  • Warum soll ein Gehweg, der für Radler freigegeben ist, schmäler sein dürfen, als ein Gehweg, der für Radler freigeben ist?

    Was anderes ist ja [Zeichen 240] nicht.

    Nachtrag: in der ERA wird der freigegebene Gehweg so behandelt wie [Zeichen 240], da wird sinnvollerweise keine Unterscheidung getroffen.

  • Nun ja, wieder einmal typisch, dass die Straßenverkehrsbehörde erst mal jemanden losschicken muss, um vor Ort zu schauen, was da denn überall für Schilder stehen. Ist aber in München nicht anders.

    Die Stadt weiß in der Regel sehr genau, wie es "draußen" aussieht.

    Dafür gibt es Dienstleister, die den öffentlichen Raum per Befahrung aufnehmen. Am Ende hat die Verwaltung dann eine Art "Streetview". Je nach Leistungspaket werden die VZ incl. Höhe, Ausrichtung usw. direkt mit erfasst.

    Das Praktikantengelöt dient einerseits als "schaut her, wir legen los!", andererseits als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme der meist unentgeltlich arbeitenden Studierenden oder Schüller*innen

    und die Freigabe des Gehweges scheitert an der Breite, der nicht-Einsehbarkeit an Einmündungen und am Gefälle.

    Das Ganze dann auch noch linksseitig ermöglichen zu wollen (weil der Gehweg nun einseitig ist): no way.