• Inwiefern ist denn aber „müssen“ passender? Die Vorschriften sehen ja auch nicht vor, dass diese lustige gestreifte Nebenfläche irgendwie beschildert werden „muss“, das könnte ja auch einfach ein Gehweg bleiben.

    Ok, dann ist DÜRFEN wohl das richtige Wort?

  • Die Vorschriften sehen ja auch nicht vor, dass diese lustige gestreifte Nebenfläche irgendwie beschildert werden „muss“, das könnte ja auch einfach ein Gehweg bleiben.

    Ich wäre mir gar nicht so sicher, dass das ohne Schilder ein Gehweg ist. :S

    Wenn die Behörde hier einen reinen Gehweg will, dann wird sie das bei dieser baulichen Gestaltung für eine rechtssichere Ahndung von Gehwegradeln wohl auch beschildern müssen.

    Für mich sieht das durchaus begründbar wie ein "sonstiger Radweg" aus.

  • Für mich sieht das durchaus begründbar wie ein "sonstiger Radweg" aus.

    Ähhh..., ist das ohne Beschilderung nicht eher ein [[gemeinsamer Geh- und sonstiger Radweg]]?

    Ich würde es jedenfalls nicht als einen solchen definieren und auf der Fahrbahn fahren. Und mir zwei Wochen später vermutlich ein Auto kaufen.

  • In der Landeszeitung lässt sich der ADFC mit der Behauptung zitieren, viele wüssten nicht, dass Radfahrer diesen Gehweg nur mit Schrittgeschwindigkeit benutzen dürften. Ich finde leider die Pressemitteilung nicht, in der der örtliche ADFC das behauptet haben soll, aber in dieser Form ist das ja auch nicht richtig:

    • Entweder ist es ein Gehweg, den darf ich dann in Ermangelung der notwendigen Beschilderung ohnehin nicht befahren (außer bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr und die dazugehörigen Begleitpersonen aus § 2 Abs. 5 StVO) oder
    • es ist ein Radweg neben dem Gehweg, dann darf ich auf dem Radweg heizen wie verrückt, auch wenn der nur einen knappen Meter breit sein mag.
  • Das ist doch mal eine intuitiv erfassbare Verkehrsführung, wenn wirklich niemand mehr kapiert, um was es sich eigentlich handelt.

    Ich schlage vor, dort einen Schaukasten zu installieren, wo erklärt wird, was das sein soll und welche Verkehrsregeln auf dem folgenden Straßenabschnitt gelten. Weiterfahrt mit allen Fahrzeugen erst erlaubt, wenn man quittiert hat, dass man die Regelungen verstanden hat und bereit ist, sich daran zu halten.

  • In der Landeszeitung lässt sich der ADFC mit der Behauptung zitieren, viele wüssten nicht, dass Radfahrer diesen Gehweg nur mit Schrittgeschwindigkeit benutzen dürften. Ich finde leider die Pressemitteilung nicht, in der der örtliche ADFC das behauptet haben soll, aber in dieser Form ist das ja auch nicht richtig:

    • Entweder ist es ein Gehweg, den darf ich dann in Ermangelung der notwendigen Beschilderung ohnehin nicht befahren (außer bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr und die dazugehörigen Begleitpersonen aus § 2 Abs. 5 StVO) oder
    • es ist ein Radweg neben dem Gehweg, dann darf ich auf dem Radweg heizen wie verrückt, auch wenn der nur einen knappen Meter breit sein mag.

    Gute Frage, ob ADFC-PMs auf die Homepage gesetzt werden. Gebe ich mal weiter. Die LZ hat das ADFC-Schreiben falsch wiedergegeben und den Hinweis Radfahren auf Gehwegen nur mit Zz. 1022-10 weggelassen.

  • Es folgt ein weiterer Artikel zu dieser Straße: https://www.landeszeitung.de/lueneburg/4365…se-nachbessern/

    Wir halten also schon mal fest: Die angeblich so einfachen Verkehrsregeln fürs Radfahren sind derartig komplex, dass sich die Stadt nicht in der Lage sieht, eine vernünftige Beschilderung zu installieren, und die Zeitung daran scheitert, die vom ADFC aufbereiteten Regeln einigermaßen sinnstiftend wiederzugeben. Aber klar, draußen auf der Straße, da soll sich der Radfahrer gerne mit einem beiläufigen Blick orientieren, was hier denn wohl gerade an Regeln gilt, nicht wahr?

    Es wird auch nicht herausgearbeitet, dass bei einem freigegebenen Gehweg schon seit der Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung grundsätzlich Schrittgeschwindigkeit gefordert wird, nicht mehr irgendeine angepasste Geschwindigkeit, die sich jeder selbst anhand der Gehwegbreite geteilt durch die Anzahl der Hauseingänge berechnen kann.

    Stattdessen bittet die Stadtverwaltung darum, möglichst weit rechts auf dem Gehweg zu laufen. Dazu kann man ja mal knallhart feststellen: Ganz sicher nicht. Die Versäumnisse in der Ausgestaltung dieser Straße sprießen dann in neuerlichen Konflikten zwischen Radfahrern und Fußgängern, während der Kraftverkehr fröhlich hupt, und die Lösung kommt dann dergestalt daher, ganz rechts auf dem Gehweg zu laufen? Schon bei einem Spaziergang zu zweit bleibt beim Großteil der Strecke kaum noch Platz zum Überholen — da laufe ich doch jetzt ganz sicher nicht im Gänsemarsch.

    Stattdessen sollen nun Piktogramme auf die Fahrbahn appliziert werden, die wohl Radfahrer und Kraftfahrer daran erinnern sollten, dass Fahrbahnradeln dann doch ganz okay ist.

  • Den Artikel sollte man mal in FFB den StVB schicken:

    Zitat

    Moßmann betont, dass die umgesetzte Variante die rechtlich einzig Mögliche ist. Denn die zur Verfügung stehende Fläche lasse keinen getrennten Geh- und Radweg zu. Beide würden nicht die geforderte Mindestbreite erreichen.


    dem Foto nach sind das geschätzte 2,5m Breite, mindestens. Das wäre bei uns ein zweiseitiger 1,5m breiter Radschnellweg mit 1m breiter Flaniermeile. Nur damit die mal ein Gefühl dafür bekommen, wo es bei anderen StVB schon zwickt mit dem Gewissen.

  • Aber klar, draußen auf der Straße, da soll sich der Radfahrer gerne mit einem beiläufigen Blick orientieren, was hier denn wohl gerade an Regeln gilt, nicht wahr?

    Da fühle ich mich gleich zu Hause. ;) Als meine Tochter neulich mit Halsschmerzen eine Taxifahrt mit Papa erwirkt hatte, erzählte ich ihr währenddessen, wo man mit dem Rad fahren darf, muss oder soll. (Camburger Straße, Jena). Kam kaum hinterher angesichts der wechselnden baulichen Gestaltung und Beschilderung. Worauf sie sagte: "Papa, wenn das so kompliziert ist, wollen wir nicht doch lieber mit dem Auto fahren?"

    Eigentlich hätten wir nichts dagegen, 100% regelkonform zu fahren, aber die Gesellschaft ist einfach noch nicht soweit.

    Bis dahin motiviere ich sie lieber zu vorausschauender, kommunikativer Fahrweise.

  • So sieht’s nun aus. Die Fahrradfurt im Kreuzungsbereich wurde leider nicht entfernt, so dass hier auch niemand so richtig auf die Idee kommt, plötzlich auf die Fahrbahn zu wechseln. Es ist ja auch grundsätzlich ein relativ abstruser Gedanke, dass man mit dem Fahrrad eine Straße auf einem Radweg entlangfährt, dann aber zwischendurch auf die Fahrbahn wechselt, weil jetzt ein freigegebener Gehweg folgt, der erst vor einem Monat eingerichtet wurde. Das klingt hier im Forum oder allgemein in der Fahrradblase plausibel, aber das kann man doch niemandem da draußen ernsthaft erklären, der nur „einfach so“ mit dem Rad unterwegs ist.

    So geht’s dann auch weiter:

    Immerhin wurde nicht die Gegenrichtung beschildert. Man muss sich ja auch mal über die kleinen Dinge freuen:

    Auch nicht beschildert wurde aber leider der nicht ganz definierbare Sonderweg auf der anderen Straßenseite, der irgendwie die Farbe des vorhergehenden Radweges behält, aber auch als Gehweg Verwendung findet. Hier hätte man ja gerne Klarheit schaffen können, wenn man eh in der Schilderkiste rührt.

    Wie das dann halt so abläuft: Ich fahre auf der Fahrbahn, hinter mir im gefühlten Zentimeterabstand ein Kraftfahrzeug (interessanterweise mit Standlicht unterwegs, weswegen man keine imposanten Schattenrisse auf der Fahrbahn sieht), rechts eine Radfahrerin auf dem freigegebenen Gehweg, die etwas schneller als ich mit meinen 30 km/h unterwegs ist, links ein Radfahrer, der gleich links abbiegen will und schon mal ein paar Fußgänger angeklingelt hat. Hurra.

  • So sieht’s nun aus. Die Fahrradfurt im Kreuzungsbereich wurde leider nicht entfernt, so dass hier auch niemand so richtig auf die Idee kommt, plötzlich auf die Fahrbahn zu wechseln.

    Ich meine, dass die Furtmarkierung auch bei "Servicelösung" aufzubringen ist. :/

    Wär halt nett, wenn die Pol da direkt mal Kontrollen macht zur gefahrenen GEschwindigkeit auf dem Gehweg. :evil:

  • Wär halt nett, wenn die Pol da direkt mal Kontrollen macht zur gefahrenen GEschwindigkeit auf dem Gehweg.

    Das wird wohl ein ewiger Traum bleiben. Wohl auch deswegen, weil ja auch selbst bei der Polizei nicht überall bekannt ist, dass bei der Servicelösung ausschließlich Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist. Außerdem finde ich, dass man dann erst einmal anfangen sollte, die Ausübung motorisierter Gewalt auf der Fahrbahn zu sanktionieren.

  • Ich meine, dass die Furtmarkierung auch bei "Servicelösung" aufzubringen ist. :/

    Ja, ist richtig. Siehe VwV-StVO Zu §9 Absatz 2 Randnummer 4.

    Eigentlich sollten die Furten dann auch die gleiche Breite haben wie der Weg, aber angesichts der heimtückischen Teilabsenkungen an der Straße oben ist es wohl besser mit den Markierung eine Richtung vorzugeben.

  • Ja, ist richtig. Siehe VwV-StVO Zu §9 Absatz 2 Randnummer 4.


    Eigentlich sollten die Furten dann auch die gleiche Breite haben wie der Weg, aber angesichts der heimtückischen Teilabsenkungen an der Straße oben ist es wohl besser mit den Markierung eine Richtung vorzugeben.

    Ja, darauf wollte ich eigentlich hinaus: Man müsste dann eben die Markierung über die gesamte Breite des freigegebenen Gehweges anlegen und nicht nur für den ehemaligen Fahrradweg. Die unterschiedlich abgesenkten Kantsteine hatte ich noch gar nicht bedacht, wenngleich die mich damals nach dem Umzug nach Lüneburg auch beinahe mal zu Fall gebracht hatten. Insofern ist das jetzt tatsächlich eine Stelle, an der man’s mir weder so noch anders recht machen kann.

  • Ich frage mich, warum man bei einer solchen Verschlimmbesserung nicht auch den Kantstein auf ganzer Breite hätte absenken können, wenn denn auch der Gehweg auf ganzer Breite zum Schleichradeln freigegeben ist.

    Darüber hinaus wäre natürlich am Anfang einer solchen Anordnung eine Markierung wünschenswert, die die Wahlmöglichkeit verdeutlicht. Im Idealfall als geschütztes Radwegende zur Überleitung auf die Fahrbahn.

    So wie hier in Buxtehude, nur mit [Zusatzzeichen 1022-10] unter dem [Zeichen 239] , wenn's denn unbedingt sein muss.

    Meines Erachtens kann man sich die "Servicelösung" aber auch komplett sparen und wenn man es in Ordnung findet, dass auf dem Gehweg geradelt wird, dies einfach nicht sanktionieren. Dann wird den Gehwegradlern aber vielleicht eher klar, dass sie da auf eigenes Risiko fahren und der eine oder andere Autofahrer verzichtet vielleicht auf das Hupkonzert, wenn es ein Indiz weniger gibt, dass es sich bei der Seitenraum-Restfläche um einen "Radweg" handeln könnte.

    Wenn man bei [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] mit 20km/h einen Unfall baut, ist man doch rechtlich gesehen ohnehin nicht viel besser dran, als wenn man dort ohne die Schleichradel-Freigabe unterwegs war. Die Geschwindigkeit des Radfahrers dürfte bei einem Unfall sowohl mit Fußgängern als auch mit einbiegenden oder abbiegenden Kfz eine wesentliche Rolle spielen und daher der Radfahrer bei Missachtung des Schrittgeschwindigkeitsgebots immer eine Teilschuld haben.

    Es ist wohl noch einiges zu tun, bis Radfahrer die teilweise Legalisierung gefährlichen Fehlverhaltens nicht mehr als "Service" betrachten.

  • Ich frage mich, warum man bei einer solchen Verschlimmbesserung nicht auch den Kantstein auf ganzer Breite hätte absenken können, wenn denn auch der Gehweg auf ganzer Breite zum Schleichradeln freigegeben ist.

    solche Situationen zeigen sehr deutlich, dass Fuß- und Radverkehr eben nicht auf eine Fläche gehören.

    eine Absenkung auf gesamter Breite hätte dennoch zur Folge, dass ein Teil eine 0cm-Absenkung erhält, der andere Teil eine 6cm-Absenkung.

    Und in dem Moment haste mit dem Rad einfach verloren, wenn du auf der falschen Hälfte/Seite fährst.

  • Wie das dann halt so abläuft: Ich fahre auf der Fahrbahn, hinter mir im gefühlten Zentimeterabstand ein Kraftfahrzeug (interessanterweise mit Standlicht unterwegs, weswegen man keine imposanten Schattenrisse auf der Fahrbahn sieht), rechts eine Radfahrerin auf dem freigegebenen Gehweg, die etwas schneller als ich mit meinen 30 km/h unterwegs ist, links ein Radfahrer, der gleich links abbiegen will und schon mal ein paar Fußgänger angeklingelt hat. Hurra.

    Hab' ich doch gesagt: Wie zu Hause.
    Na ja, man weiß nicht, ob man lachen oder weinen soll. Leider weiß man auch nicht, wie man da wieder eine vernünftige Verkehrskultur reinbringen soll.

  • Neben dem Gehweg mit dem verlustigten Radweg wurde auch ein Teil der Nebenflächen auf der anderen Straßenseite verschlimmbessert. Früher schlängelte sich der Radweg durch eine Bushaltestelle durch, kam dabei diversen Laternenpfosten und parkenden Kraftfahrzeugen bedrohlich nah.

    Im September hingen auch schon ein paar Wahlplakate, die vom vorbeifahrenden Radverkehr zwangsläufig um 90° gedreht werden. Die Anbringung von Plakaten ist hier natürlich grundsätzlich unzulässig, aber im Wahlkampf, naja, im Wahlkampf, so habe ich mir von Mitgliedern einer dem Kraftfahrzeug zugeneigten Partei erklären lassen, treten die Belange des Rad- und Fußverkehrs hinter dem demokratischen Auftrag der Wählerinformation zurück (und deshalb dürfe man nicht nur auf Kopfhöhe von Radfahrern und Fußgängern plakatieren, sondern auch während des Plakatierens auf dem Radweg parken. Zum Plakatieren nebenan auf der Fahrbahn parken ginge leider nicht, denn das wäre ja verboten und man behindere den Verkehr).

    Es folgt eine Bushaltestellenbucht, anschließend fädelt man sich auf dem Rad an weiteren Wahlplakaten entlang von parkenden Kraftfahrzeugen durch:

    Auch ohne Wahlplakate ist das nervig:

    Gut. Nach dem Umbau wurde nun die Bushaltestellenbucht entfernt, der Bus hält künftig auf der Fahrbahn, der Radweg wurde begradigt, die radwegnahen Parkplätze entfernt. Eigentlich soweit alles prima — aber wohin mit dem Lieferverkehr? Die Bushaltestellenbucht wurde bislang nicht nur von Fahrzeugen der ehemaligen Bundespost genutzt, sondern wohl auf zum Anliefern der benachbarten Bäckerei. Nun ist die Bucht weg, also… steht man halt nebenan auf dem Rad- und Gehweg, während die parkenden Kraftfahrzeuge auf die andere Seite des Baumes die Wurzeln plattstehen:

    Laut den Beschwerden in den einschlägigen gesellschaftlichen Netzwerken hat sich die Nebentätigkeit der Sonderfläche schnell herumgesprochen, so dass dort nicht nur Paket- und Bretzellieferdienste stehen, sondern auch die übrigen üblichen Verdächtigen aus dem Transportsektor und die örtlichen Pizzadienste. Aber wie sagt man so schön: „Da kommt man ja noch vorbei und außerdem hat er ja auch dein Paket / deine Pizza / deine Bretzel dabei.“