Landkreis Stade

  • Heute war das Treffen mit dem Landkreis STD zur Überprüfung der Benutzungspflicht in der Samtgemeinde Horneburg. Innerorts wird es dort künftig keine einzige Radwegebenutzungspflicht mehr geben. Nur sehr vereinzelt soll es Freigaben als nicht-benutzungspflichtiger Radweg geben, aber größtenteils werden die bisherigen [Zeichen 240] durch [Zeichen 239] ersetzt oder das Ende eines benutzungspflichtigen Weges explizit durch [Zeichen 240] [Zusatzzeichen 1012-31] gekennzeichnet.

    In Nottensdorf soll im Zuge der L130 der Weg als gemeinsamer Geh- und Radweg ohne Benutzungspflicht bestehen bleiben und dies sogar im Zweirichtungsverkehr. Da bin ich hin und hergerissen, denn einerseits lehne ich Geisterradeln innerorts ab, aber andererseits stellt sich bei kurzen Ortsdurchfahrten die Frage, ob ein zweimaliger Wechsel der Straßenseite am Ortseingang und am Ausgang tatsächlich sicherer ist, als ein kurzes Stück auf der falschen Seite zu fahren, wenn der Außerorts-Radweg vor und hinter dem Ort linksseitig verläuft. Das hängt dann auch sehr von der Anzahl der Kreuzungen, der Verkehrsstärke aus den einmündenden Nebenstraßen und den Sichtbeziehungen ab und ich kann immerhin eine Abwägung erkennen, wenn man nicht allen vorschreibt, auf der Fahrbahn zu fahren. Zumal man davon ausgehen muss, dass auch ohne Freigabe ein großer Teil auf der linken Seite weiterfahren wird.

    Man hätte gerne an einigen Stellen die Neuregelungen durch Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn verdeutlicht, aber der Vertreter der NLStBV sagte, dass das vom Niedersächsischen Verkehrsministerium auf Land- und Bundesstraßen abgelehnt würde. Die Begründung habe ich nicht verstanden und er hat auch mehrfach betont, dass er persönlich diese Entscheidung nicht für richtig hält und er die Piktogramme eigentlich für eine gute Maßnahme hält.

    Ich habe dann stattdessen Schutzstreifen ins Spiel gebracht, die nur ein kurzes Stück nach dem Ende der Benutzungspflicht auf der Fahrbahn angelegt werden, um zu verdeutlichen, dass dort Radverkehr stattfindet. Das kann auch das Ministerium in Hannover nicht untersagen und erfüllt vielleicht den selben Zweck.

    Mal sehen, wie es jetzt mit den anderen Samtgemeinden weitergeht. Vom heutigen Treffen bin ich eigentlich positiv überrascht, denn ich hätte nach dem Einladungstext eher erwartet, dass man nach Gründen sucht, an den bestehenden Anordnungen festzuhalten oder zumindest auf jedem bislang benutzungspflichtigen "Radweg" das Radfahren künftig explizit weiterhin erlauben will. Das ist aber nicht der Fall und sogar in Dollern wird im Zuge der B73 das Radfahren künftig ausschließlich auf der Fahrbahn erlaubt sein und die Gehweg-Ruinen nicht zum Radfahren freigegeben.

  • Es wird weitere Abstimmungen über die weiteren Samtgemeinden geben. Ob ich jedes Mal dazu eingeladen werde, weiß ich nicht. Schön wäre es ja, wenn sich bei den Verantwortlichen eine gewisse Routine einstellt und man das am Ende einfach nur der Reihe nach abarbeitet.

    Dass sich die heutige Runde eigentlich schon vor 25 hätte treffen müssen (oder schon vor 26 Jahren, damit man bis zum 01.10.1998 ein Ergebnis hat), habe ich auch angemerkt. Aber es hilft nichts, zurück zu schauen, sondern es ist gut, dass es jetzt wenigstens passiert und dass es offenbar recht konsequent umgesetzt werden soll. Da hatte ich mehr Widerstand oder Tricks erwartet. Abzuwarten bleibt natürlich, wie lange es jetzt dauert, bis es auch umgesetzt wird und ob der Elan erhalten bleibt, wenn sich die ersten Wutbürger zu Wort melden.

    Interessant war nach dem eigentlichen Termin noch ein Austausch zur Ortschaft Oldendorf. Dort hat man gerade die Ortsdurchfahrt neu gebaut und die gesamte Planung war wieder einmal nicht im Einklang mit geltendem Verkehrsrecht. Die Gemeinde will sich nun querstellen, weil sie befürchtet (vielleicht zu Recht), dass sie Fördergelder zurückzahlen muss, weil da "Radverkehrsanlagen" gebaut wurden, die man eigentlich nicht braucht und die in dieser Form schon lange nicht mehr zulässig sind und in der geplanten Form auch nicht in Betrieb gehen werden. Der neue Leiter des Straßenverkehrsamtes scheint das jetzt endlich durchzuziehen und das ist ja auch einer der Hauptanliegen, die ich habe: Dass bei künftigen Um- und Neubauten wenigstens das geltende Verkehrsrecht und die technischen Regelwerke beachtet werden und man nicht den selben Scheixx baut, wie immer. Dafür gibt es leider einige Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit, wo bei einer Straßensanierung die Gelegenheit verpasst wurde, es einfach mal richtig zu machen, anstatt wieder einen einseitigen Zweirichtungsradweg zu bauen, weil das vorher auch schon so war.

    Der Leiter war auch ziemlich sauer über eine nicht näher genannte Gemeinde, die gerade auf eigene Faust einen neuen Zweirichtungsradweg durch ihr Kaff gebaut hat an einer Straße mit einer max. Verkehrsbelastung von 50 Kfz/h. Er hat denen wohl klipp und klar gesagt, dass er darauf keine Benutzungspflicht und auch keinen Zweirichtungsradverkehr anordnen wird. Das ist auch eine gute Nachricht, weil es hoffentlich in Zukunft dazu führen wird, dass die Gemeinden vorher abstimmen, was sie planen. Egal, was dort für Verkehrsschilder stehen werden, muss man aber davon ausgehen, dass die Begeisterung über den neuen tollen Radweg grenzenlos sein wird und alle fleißig darauf Gehweg-geisterradeln.

    Wenn die Verkehrsbehörde nicht schon bei der Planung eingebunden wird, kann die auch nichts machen. Sie kann halt erst, wenn alles fertig ist, die angedachte Beschilderung verweigern, aber den Gemeinden nicht im Voraus verbieten, unnütze oder nicht regelkonforme Radverkehrsanlagen zu planen oder zu bauen. Solange der Fördermittelgeber jeden Schwachsinn durchwinkt und dort keine fachliche Prüfung stattfindet, sondern Förderanträge nur formal geprüft und bewilligt werden, wird sich da nichts ändern. Insofern war das heutige Treffen für mich auch ernüchternd, weil es so eklatante organisatorische Mängel in der Abstimmung zwischen unterschiedlichen Baulastträgern, der Verkehrsbehörde und dem Land Niedersachsen deutlich gemacht hat. Auf der anderen Seite scheint etwas in Bewegung gekommen zu sein, das in die richtige Richtung geht. Man muss weiter einen langen Atem haben.

  • Mir ist nun auch wieder die Begründung eingefallen: Die Piktogramme sind weder Verkehrszeichen noch Verkehrseinrichtung und müssen daher nicht von der Verkehrsbehörde angeordnet werden. Es obliegt dem Baulastträger der Straße, das zu tun oder nicht und das Land Niedersachsen als Baulastträger der Landstraßen und mit übertragener Aufgabe auch für die Bundesstraßen sagt dazu "nein".

    Im Zuge von Kreisstraßen könnte es der Landkreis also machen, aber da kam das Argument, dass man möglichst einheitliche Regelungen im Landkreis schaffen möchte, weil man ja nicht direkt erkennt, ob man gerade auf einer K oder L unterwegs ist.

  • In Dollern würde ich auf alle Fälle Schutzstreifen machen, zumal das die viel zu breite Fahrbahn optisch verengt. Provisorisch ist die Ortsdurchfahrt sowieso, da muss auf Dauer deutlich mehr geändert werden.

    Außerdem im Bahnhofsbereich um eine Verbindung zu der de facto Fahrradstraße Richtung Grundschule zu bekommen.

    Nottensdorf sind keine 300 Meter, die da als Gehweg gebaut sind und die sehen jetzt auch nicht sonderlich schmal aus.

  • In Dollern kann man noch ganz viel machen. Ich bin ja kein Freund von Schutzstreifen: Einerseits ist es gut, dass sie unmissverständlich deutlich machen, dass Radfahrer dort fahren. Andererseits sind es erfahrungsgemäß halt auch Engüberholstreifen, weil viele Autofahrer denken, dass es ausreicht, wenn sie knapp neben der unterbrochenen Linie fahren. Schutzstreifen fördern Revierdenken statt gegenseitiger Rücksichtnahme. Daher möchte ich lieber die Piktogramme, weil sie deutlich machen, dass die Fahrbahn auch für den Radverkehr da ist, ohne dass dafür nur ein (meistens zu schmaler) Streifen abgetrennt wird.

    Ein Diskussionspunkt zu Dollern war, wie und wo die Überleitung vom Außerortsradweg auf die Fahrbahn erfolgen soll. Ich hatte den Rückbau der völlig unnötig langen Rechtsabbiegespur ins Spiel gebracht 18 B73 - Google Maps

    Auf der Fläche könnte man erst einen Radfahrstreifen anlegen, den man später in eine überbreite Fahrspur übergehen lässt und die Rechtsabbiegespur deutlich verkürzen und erst danach beginnen. Man muss halt eine Lösung finden, wie Radfahrer vor der Mittelinsel mit den Bäumen drauf sicher auf der Fahrbahn sind. Nun will man die Benutzungspflicht aber erst hinter der Kreuzung an der Querungshilfe aufheben, was bedeutet, dass man dann genau an der Engstelle auf die Fahrbahn fährt und vorher noch die Einmündung der Dorfstraße überqueren muss. 18 B73 - Google Maps Und man braucht natürlich auch eine Lösung, die auch in Gegenrichtung funktioniert, damit die Leute vor dem Ortsausgang auf die linke Seite kommen, wo dann der Außerortsradweg nach Horneburg verläuft. Das spräche gegen die Radfahrstreifen-Lösung.

    Ich würde da immer versuchen, vorher auf die Fahrbahn zu kommen, spätestens an der Einmündung der Dorfstraße. Das sind alles noch Relikte aus einer Zeit, als man alles ausschließlich für den maximal beschleunigten Autoverkehr geplant hat.

  • Mir ist nun auch wieder die Begründung eingefallen: Die Piktogramme sind weder Verkehrszeichen noch Verkehrseinrichtung und müssen daher nicht von der Verkehrsbehörde angeordnet werden.

    In Bayern wird das genau anders herum gesehen. Aus § 39 Abs. 5 StVO ("Auch Markierungen und Radverkehrsführungsmarkierungen sind Verkehrszeichen. [...] Schriftzeichen und die Wiedergabe von Verkehrszeichen auf der Fahrbahn dienen dem Hinweis auf ein angebrachtes Verkehrszeichen.") wurde geschlussfolgert, dass auch Piktogramme auf Geh- bzw. Radwegen Verkehrszeichen seien, weil sonst die Regelung für die Fahrbahnen nicht wirklich sinn ergibt.

  • Der anwesende Vertreter der Niedersächsischen Landesbehörde sagte, dass er vorher in NRW gearbeitet hat und dass dort die Piktogrammlösung seitens des Landes befürwortet und angewandt wird. In S-H sei es vom Land verboten und in Niedersachsen hätte man keine klare Regelung und würde es daher nicht machen. Ist doch toll, oder? :)

  • In Dollern kann man noch ganz viel machen.

    …diplomatisch ausgedrückt. Der Haken: Holst du erstmal den Bagger raus, wird's teuer.

    Sobald man da irgendwo anfängt, muss man es eigentlich gleich richtig machen.

    Radikallösung:

    * Abbiegespur Dorfstraße _ganz_ weg (braucht's bei den paar Autos nicht mehr). Dadurch haben wir da eine Situation wie außerorts mit vollem Abstand.

    * Die Kurvenradien an dem Issendorfer Weg muss man sich auch mal ansehen.

    * Im Bereich der Insel Fahrbahn nach Süden zu Gunsten der Insel auf 3,25 verkleinern. Hier fahren die Radfahrer nach Süden dann rüber.

    * Radfahrer nach Norden werden aus deren Sicht am Ende der Insel über eine Fahrradweiche auf die Fahrbahn geleitet. Der G*R wird da eh gerade schräg an die Fahrbahn herangeführt.

    * die nächste Kreuzung würde ich erstmal so lassen, aber mal gucken, ob das nicht auch ohne Ampel funktioniert.

    * Kreuzung Altländer Straße konventionelle Abbiegespur (da fahren ja wirklich mal Leute rum) mit Fußgängerquerung innerhalb der Insel und nicht mehr davor.

    * Weiter hoch bis zum Ortsausgang Herstellung eines linksseitigen Gehwegs samt Querungsinsel um die die südwärtige Fahrbahn einen ausgeprägten Bogen macht sowie massive Verringerung der Fahrbahnbreite. Die Insel dient dann für Radfahrer nach Süden.

    * Der Krümet bekommt einen Zugang für Fußgänger und Radfahrer am nordöstlichen Eck, so dass der längere Gehweg auch einen Nutzen hat. :)

  • Es wird weitere Abstimmungen über die weiteren Samtgemeinden geben.

    Wenn Jork an der Reihe ist und Du davon etwas mitbekommst, wäre ich über eine Mitteiling dankbar. Ich lebe inzwischen mit einem Bein dort. Lühe wäre für mich auch ein Kandidat. Buxtehude baut ja seinen eigenen Mist. Mir sind bisher sehr viele beidseitige also wohl nichtige Benutzungspflichten aufgefallen, zum Beispiel die Hansestraße, wo der Radfahrer in den Fleet gestürzt ist.

    Schutzstreifen fördern Revierdenken statt gegenseitiger Rücksichtnahme.

    Nicht nur die. Ich bin ein Fan von unterlassenen Markierungen. Ich war positiv überrascht, dass die L140 (Obstmarschenweg) in Jork keine Mittellinie hat. So etwas gefällt mir auch.

  • Wenn Jork an der Reihe ist und Du davon etwas mitbekommst, wäre ich über eine Mitteiling dankbar. Ich lebe inzwischen mit einem Bein dort. Lühe wäre für mich auch ein Kandidat. Buxtehude baut ja seinen eigenen Mist. Mir sind bisher sehr viele beidseitige also wohl nichtige Benutzungspflichten aufgefallen, zum Beispiel die Hansestraße, wo der Radfahrer in den Fleet gestürzt ist.

    Nicht "nichtig", sondern nur "rechtswidrig": LINK

  • In Bayern wird das genau anders herum gesehen. Aus § 39 Abs. 5 StVO ("Auch Markierungen und Radverkehrsführungsmarkierungen sind Verkehrszeichen. [...] Schriftzeichen und die Wiedergabe von Verkehrszeichen auf der Fahrbahn dienen dem Hinweis auf ein angebrachtes Verkehrszeichen.") wurde geschlussfolgert, dass auch Piktogramme auf Geh- bzw. Radwegen Verkehrszeichen seien, weil sonst die Regelung für die Fahrbahnen nicht wirklich sinn ergibt.

    Das mag ja auch sein. Wir reden hier aber von Fahrradpiktogrammen auf einer ganz normalen Fahrbahn.

    Warum sollte man das tun? Gibt es dort auch Autopiktogramme?

  • Gibt's in Ratingen zum Beispiel. Nach Umwidmung eines ehemals benutzungspflichtigen Geh- und Radweges zum reinen Gehweg, wurden Fahrradpiktogramme mit Richtungspfeilen auf die Fahrbahn gepinselt. Vermutlich als Erinnerung für alle Fahrzeugführer, dass da jetzt kein Radweg mehr ist.

  • In Stöckte (Niedersachsen, nähe Winsen/Luhe) an der Elbe sieht es auf den Fahrbahnen so aus:

    Interessant hierbei ist, dass das Symbol auch ohne Radschutzstreifen auf die Fahrbahn aufgebracht wurde. Auf dem letzten Bild auch gleichzeitig für die Gegenrichtung erkennbar. Zu der Breite des Radschutzstreifens schreibe ich jetzt mal besser nichts.

    Die Gehwege sind mancherorts gleichzeitig [Zeichen 239] [Zusatzzeichen 1022-10] .

  • Gibt's in Ratingen zum Beispiel. Nach Umwidmung eines ehemals benutzungspflichtigen Geh- und Radweges zum reinen Gehweg, wurden Fahrradpiktogramme mit Richtungspfeilen auf die Fahrbahn gepinselt. Vermutlich als Erinnerung für alle Fahrzeugführer, dass da jetzt kein Radweg mehr ist.

    Wieso sollte man jemanden daran erinnern?

    Ein Gehweg ist entweder eindeutig als solcher erkennbar, weil er eben baulich zweifelsfrei als solcher beschaffen ist, oder er ist mit Vz 239 gekennzeichnet. Und das war es. Woran soll man jetzt erinnert werden?

    Es ist nun einmal ein gesetzlicher Grundsatz, dass Fahrzeuge auf der Fahrbahn fahren. Angezeigt werden aber nur Ausnahmen und nicht die Grundsätze.

    So haben wir nun folgende Situation:

    Dort wo Fahrradpiktogramme sind, weiß man, dass Radfahrer auf der Fahrbahn fahren dürfen. Und dort, wo keine Fahrradpiktogramme sind, darf man es auch.

    Wer soll das verstehen?

    Das kann man nicht verstehen, und wird dort, wo keine Fahrradpiktogramme sind, jetzt erst recht hupen.

    ...Da bin ich hin und hergerissen, denn einerseits lehne ich Geisterradeln innerorts ab, aber andererseits stellt sich bei kurzen Ortsdurchfahrten die Frage, ob ein zweimaliger Wechsel der Straßenseite am Ortseingang und am Ausgang tatsächlich sicherer ist, als ein kurzes Stück auf der falschen Seite zu fahren, wenn der Außerorts-Radweg vor und hinter dem Ort linksseitig verläuft.

    Nein, die Frage stellt sich nicht. Da hast Du Dich einlullen lassen.

    Es wird innerorts eben rechts gefahren.

    Was soll denn an der Überquerung einer Fahrbahn unsicher sein?

  • Wieso sollte man jemanden daran erinnern?

    Ein Gehweg ist entweder eindeutig als solcher erkennbar, weil er eben baulich zweifelsfrei als solcher beschaffen ist, oder er ist mit Vz 239 gekennzeichnet. Und das war es. Woran soll man jetzt erinnert werden?

    Objektiv natürlich richtig.

    Aber vermutlich gar nicht mal so realitätsfremd. Wenn da nach 20-30 Jahren Bestand in einer Nebenstraße die Verkehrsführung geändert wird, merkt der durchschnittliche anwohnende Verkehrsteilnehmer das vermutlich nicht, sondern macht das weiter, was er immer gemacht hat.

    Auf der einen Seite ist zumindest in Teilen immer noch ein jetzt nicht mehr benutzungspflichtiger anderer Radweg.

  • Aber vermutlich gar nicht mal so realitätsfremd. Wenn da nach 20-30 Jahren Bestand in einer Nebenstraße die Verkehrsführung geändert wird, merkt der durchschnittliche anwohnende Verkehrsteilnehmer das vermutlich nicht, sondern macht das weiter, was er immer gemacht hat.

    Wenn es baulich vernünftig und konsequent gestaltet wird, dann wird er es schon bemerken. Wie um alles in der Welt soll sich denn jemals etwas ändern durch An- oder Abordnung einiger Verkehrszeichen. Dem wird eine viel zu große Bedeutung zugemessen,

    In der Praxis ist das eine Frage von Geld und anderen Interessen. Es müssten Bäume und Parkreihen fallen.

    Und mancherorts sind die Platzverhältnisse von Grundstücksgrenze zu Grundstücksgrenze auf der anderen Straßenseite derart beschränkt, dass gar nichts geht. Auch das ist aber noch lange kein Grund, das Linksfahren aktiv zu fördern, indem man es ausdrücklich gestattet.