Heute war das Treffen mit dem Landkreis STD zur Überprüfung der Benutzungspflicht in der Samtgemeinde Horneburg. Innerorts wird es dort künftig keine einzige Radwegebenutzungspflicht mehr geben. Nur sehr vereinzelt soll es Freigaben als nicht-benutzungspflichtiger Radweg geben, aber größtenteils werden die bisherigen durch ersetzt oder das Ende eines benutzungspflichtigen Weges explizit durch gekennzeichnet.
In Nottensdorf soll im Zuge der L130 der Weg als gemeinsamer Geh- und Radweg ohne Benutzungspflicht bestehen bleiben und dies sogar im Zweirichtungsverkehr. Da bin ich hin und hergerissen, denn einerseits lehne ich Geisterradeln innerorts ab, aber andererseits stellt sich bei kurzen Ortsdurchfahrten die Frage, ob ein zweimaliger Wechsel der Straßenseite am Ortseingang und am Ausgang tatsächlich sicherer ist, als ein kurzes Stück auf der falschen Seite zu fahren, wenn der Außerorts-Radweg vor und hinter dem Ort linksseitig verläuft. Das hängt dann auch sehr von der Anzahl der Kreuzungen, der Verkehrsstärke aus den einmündenden Nebenstraßen und den Sichtbeziehungen ab und ich kann immerhin eine Abwägung erkennen, wenn man nicht allen vorschreibt, auf der Fahrbahn zu fahren. Zumal man davon ausgehen muss, dass auch ohne Freigabe ein großer Teil auf der linken Seite weiterfahren wird.
Man hätte gerne an einigen Stellen die Neuregelungen durch Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn verdeutlicht, aber der Vertreter der NLStBV sagte, dass das vom Niedersächsischen Verkehrsministerium auf Land- und Bundesstraßen abgelehnt würde. Die Begründung habe ich nicht verstanden und er hat auch mehrfach betont, dass er persönlich diese Entscheidung nicht für richtig hält und er die Piktogramme eigentlich für eine gute Maßnahme hält.
Ich habe dann stattdessen Schutzstreifen ins Spiel gebracht, die nur ein kurzes Stück nach dem Ende der Benutzungspflicht auf der Fahrbahn angelegt werden, um zu verdeutlichen, dass dort Radverkehr stattfindet. Das kann auch das Ministerium in Hannover nicht untersagen und erfüllt vielleicht den selben Zweck.
Mal sehen, wie es jetzt mit den anderen Samtgemeinden weitergeht. Vom heutigen Treffen bin ich eigentlich positiv überrascht, denn ich hätte nach dem Einladungstext eher erwartet, dass man nach Gründen sucht, an den bestehenden Anordnungen festzuhalten oder zumindest auf jedem bislang benutzungspflichtigen "Radweg" das Radfahren künftig explizit weiterhin erlauben will. Das ist aber nicht der Fall und sogar in Dollern wird im Zuge der B73 das Radfahren künftig ausschließlich auf der Fahrbahn erlaubt sein und die Gehweg-Ruinen nicht zum Radfahren freigegeben.