Woche 23 vom 07. bis 13. Juni

  • Zeit - Warum werden Parkplätze eigentlich immer breiter?

    Die Autorin ignoriert ein ganz wesentliches Problem mit zu schmalen Parkplätzen:

    Wenn der Parkplatz nicht reicht, parken Autofahrer dort fast immer trotzdem.

    Hier ist ein schönes Beispiel dafür: Der Schutzstreifen wird nicht links verschwenkt und macht Platz für Parkplätze zum Be- und Entladen bzw. Ein- und Aussteigen. Die Fläche ist aber mit ca. 1,60 m zu schmal für die meisten Autos. Trotzdem parken dort ständig Autos und blockieren einen Teil des Schutzstreifens.

    Wenn ich die anspreche, kommt immer die gleiche Antwort: "Wie soll ich hier sonst parken?". Meine Antwort "Gar nicht" stößt nicht auf viel Gegenliebe.

    Ich halte es für unrealistisch, Autofahrer in absehbarer Zeit dazu zu bringen, bei zu breitem Fahrzeug auf das Parken zu verzichten. Deshalb müssen die Parkplätze leider breiter werden. Wichtig ist aber, dass die Parkplätze von der Kommune reduziert werden, wenn dadurch zu wenig Fahrbahn übrig bleibt.

    Und so könnte das Anliegen der Autorin (eine Veränderung des Verkehrs) trotzdem erreicht werden.

  • Ich halte es für unrealistisch, Autofahrer in absehbarer Zeit dazu zu bringen, bei zu breitem Fahrzeug auf das Parken zu verzichten. Deshalb müssen die Parkplätze leider breiter werden. Wichtig ist aber, dass die Parkplätze von der Kommune reduziert werden, wenn dadurch zu wenig Fahrbahn übrig bleibt.

    Ich halte es für völlig unrealistisch, es immer weiter in die falsche Richtung laufen zu lassen, so dass die Fahrzeuge immer breiter, immer schwerer und immer schneller werden.

    Leider reagiert die Verkehrsverwaltung so, dass die Autofahrer ermuntert werden, immer noch größere Autos zu kaufen:

    radverkehrsforum.de/attachment/15661/

    Hier der streetview-Link zu der Stelle: https://www.google.com/maps/@52.37009…!7i13312!8i6656

    In der Marienstraße hat die Polizei Schilder anbringen lassen mit der Aufforderung "Spiegel einklappen". Dabei hat die Marienstraße in dem Abschnitt mehrere Fahrspuren je Richtung. Ist also breit genug. Begründung der Polizei: Sie haben keine Lust so oft Unfallaufnahmen mit abgefahrenen Spiegel zu machen.

    Die Schilder führen aber dazu, dass Autofahrer beim Parken immer weiter auf den auf den benutzungspflichtigen Radweg vorrücken. Das wird von der Polizei in Kauf genommen. Hauptsache keine Unfallaufnahmen mit abgefahrenen Spiegeln machen müssen. :(

    Tempo 30 Reduktion auf der Fahrbahn? Bislang Fehlanzeige. Dabei würde Tempo 30 auch die Anzahl der abgefahrenen Spiegel reduzieren.

    Meine Befürchtung:

    Die Autos werden noch breiter und Spiegel durch Kameras ersetzt, die nicht so weit abstehen und deshalb seltener abgefahren werden. Und keiner traut sich, geringere Grenzwerte für Fahrzeuge festzulegen. :rolleyes:

  • Ich halte es für unrealistisch, Autofahrer in absehbarer Zeit dazu zu bringen, bei zu breitem Fahrzeug auf das Parken zu verzichten.

    Was steht dazu im Bußgeldkatalog?

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Es ist doch ganz einfach: Es werden breitere Parkplätze angelegt. Gleichzeitig wird aber die Zahl der Parkplätze reduziert. Und das wird auch deutlich kommuniziert. In der Form "Ihr Autofahrer seit selbst schuld, das es weniger Parkplätze gibt".

  • Es werden breitere Parkplätze angelegt. Gleichzeitig wird aber die Zahl der Parkplätze reduziert.

    Wenn das dann auch mal beim Längsparken passieren würde. Aber dann werden eher "Schutz"-Streifen gebaut, weil für Radfahrstreifen plötzlich der Platz fehlt. Schutzstreifen brauchen, laut ERA, inklusive Sicherheitstrennstreifen halt nur 1.5m sein.

    Wenn jetzt die Breite vom Musterauto erhöht wurde, lässt sich vielleicht rechtlich gegen so manchen "Schutz"-Streifen vorgehen: Wenn neben einem Musterauto selbst dieses Mindestmaß nicht mehr existiert, kann ein Schutzstreifen nicht angeordnet werden.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Wenn jetzt die Breite vom Musterauto erhöht wurde, lässt sich vielleicht rechtlich gegen so manchen "Schutz"-Streifen vorgehen

    Radfahrer haben wohl leider kein Recht, gegen Schutzstreifen zu klagen. Denn sie entfalten keinerlei rechtliche Wirkung für Radfahrer. Aber klagen darf nur jemand, der in irgendeiner Form durch die Anordnung eingeschränkt wird.

    Ja, so hat das OVG Lüneburg (12 LC 150/16 vom 25.07.2018) wirklich argumentiert: der Schutzstreifen beschränkt ausschließlich Autofahrer, aber nicht Radfahrer.

    Es müsste also ein Autofahrer klagen, der sich durch den zu schmalen Schutzstreifen benachteiligt sieht. Das dürfte sehr schwer werden.

  • Radfahrer haben wohl leider kein Recht, gegen Schutzstreifen zu klagen. Denn sie entfalten keinerlei rechtliche Wirkung für Radfahrer. Aber klagen darf nur jemand, der in irgendeiner Form durch die Anordnung eingeschränkt wird.

    Wie passt das Urteil des OVG Lüneburg mit dem Tatbestandskatalog zusammen? :/

    TBNR 102142:

    Sie missachteten als Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem Sie den markierten Schutzstreifen nicht benutzten.
    § 2 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 3.4 BKat

    15,- EUR

    Oder anders gefragt: Auf welcher Rechtsgrundlage beruht dieser Tatbestand?

  • Dazu hat das OVG im Urteil Stellung genommen: die BKatV begründet keine neuen Pflichten, sondern es ist ein normaler Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot, der durch den Schutzstreifen laut Gericht sogar billiger wird.

  • Warum gibt es überhaupt diesen Tatbestand? In §2 StVO werden Schutzstreifen nicht einmal erwähnt. In §2 (2) steht nur "Es ist möglichst weit rechts zu fahren", aber nicht "Es ist noch weiter rechts zu fahren als möglich".

    Wenn ein Schutzstreifen so weit rechts markiert ist, dass seine Benutzung nicht möglich ist, dann muss ich gemäß §2 (2) darauf nicht fahren. Eine OWi ist es aber trotzdem, weil in TBNR 102142 nicht steht, dass der Schutzstreifen nicht benutzt wurde, obwohl es möglich gewesen wäre, ohne sich selbst zu gefährden (womit ohnehin die meisten Schutzstreifen unbenutzbar wären).

    Zum Glück gibt es hier keine "Schutzstreifen", aber diese Diskussion wöllte ich mit der Stader Polizei nicht führen.

  • Warum gibt es überhaupt diesen Tatbestand?

    Das hat rechtsdogmatische Gründe. Wer im Gesetz was vorschreibt, ohne gleichzeitig eine Strafe bei Verstößen festzulegen, kann sich die ganze Vorschrift gleich sparen.

    Das Problem ist wohl dadurch entstanden, dass die Autoren der StVO und der BußgeldKatVO nicht daran gedacht haben, dass die Gemeinden die Streifen mit Begeisterung dazu ausnutzen würden, um ohne große Eingriffe in den Unterbau der Straße billig an Ergänzungen im Radwegenetz zu kommen, indem sie mindermaßige Streifen ohne Sicherheitsräume neben Längsparker quetschen.

  • Das hat rechtsdogmatische Gründe. Wer im Gesetz was vorschreibt, ohne gleichzeitig eine Strafe bei Verstößen festzulegen, kann sich die ganze Vorschrift gleich sparen.

    Aber wenn man eine Strafe für einen Verstoß festlegt, den man gar nicht begehen kann, ergibt es doch auch keinen Sinn. Im Zweifelsfall wird man wohl als Radfahrer sowieso der Dumme sein, weil irgendeinem Anwalt schon einfallen wird, dass man weiter rechts hätte fahren können. Mit "Schutzstreifen" wird man als Radfahrer noch schwerer argumentieren können, warum einem das zugeteilte Revier nicht groß genug war.

  • Warum gibt es überhaupt diesen Tatbestand?

    Gute Frage.

    Ich habe nochmal genauer geschaut. Die Aussage des Gerichts, dass es ein Rabatt ist, ist falsch. Das Gericht hat ja geschrieben, dass ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot mit Behinderung normalerweise 25€ kostet, neben einem Schutzstreifen aber nur 20€.

    Nach §3 BKatV kostet der normale Verstoß aber nur 15€. Der Gesetzgeber wollte also wohl den Preis neben einem Schutzstreifen erhöhen.

    Vielleicht wäre der Radfahrer dann auch klagebefugt gewesen.

    Und dann finde ich die Formulierung an sich noch spannend: "indem Sie den Schutzstreifen nicht benutzten.".

    Eventuell war der Gesetzgeber der Auffassung, dass das Aufzeichnen eines Schutzstreifen quasi vorgibt, wie das Rechtsfahrgebot an der Stelle zu verstehen ist.

  • Eventuell war der Gesetzgeber der Auffassung, dass das Aufzeichnen eines Schutzstreifen quasi vorgibt, wie das Rechtsfahrgebot an der Stelle zu verstehen ist.

    Genau das wäre meine Befürchtung. Und das kommt dann mit inkompetenten Verkehrsbehörden zusammen, für die ein "Schutzstreifen" nur ein weiteres Werkzeug darstellt, um Radfahrer elegant aus dem Weg zu schaffen.

    Wir brauchen mehr solcher Urteile, wo die Verantwortlichen auch persönlich zur Rechenschaft gezogen werden, wenn durch ihre Inkompetenz Menschen zu Schaden kommen: Kölner Teller: Heidelberger Verkehrsplaner verurteilt - Nachrichten aus Heidelberg - RNZ

  • Tödlicher Unfall im Herbst 2019: Gericht verurteilt Autofahrer

    Weiß sich jemand einen Reim darauf zu machen, welche Fahrlinie der Radfahrer genommen hat?

    Die Location: der Radfahrer kam offensichtlich von Osten an die Kreuzung und wollte nach links in den Platz vor dem alten Elbtunnel abbiegen. Der Autofahrer kam ihm entgegen. Vorherige Pressemeldungen sowie Bilder und Videos von der Unfallaufnahme hatten bei mir den Eindruck hinterlassen, der Radfahrer habe dazu die Furt der Gegenfahrbahn *vor* der Kreuzung benutzt und der Autofahrer habe grün gehabt. Im NDR-Bericht wird aber jetzt gesagt, der Radler sei "links abgebogen", was wiederum nach Benutzung des Linksabbiegerstreifens klingt. In jedem Fall scheint klar zu sein, dass er Grün hatte, wohingegen nicht erwähnt wird, welche Signalfarbe der Autofahrer hatte (bzw dass er rot hatte).

    Weiß jemand von euch Näheres zum Unfall?

    Gibt es an der Ampel "feindliches Grün" für Linksabbieger und Gegenverkehr?

  • Der Punkt ist m.M.n. eher, dass der Autofahrer bei dem Crash laut Bericht "mind. 79 km/h" drauf hatte und später wieder erwischt wurde "wie er erneut mit über 70 Kilometern pro Stunde durch die Stadt raste". Die Geldstrafe kommt meines Erachtens einer Aufforderung gleich, so weiterzumachen.