Was gilt hier:
Ist der Fußverkehr (gelb) oder der Fahrzeugverkehr (grün) vorrangberechtigt?
Für viele ist die Straßenverkehrsordnung eine glasklare Sache, die zu jeder Verkehrslage eine unmissverständliche Handlungsanleitung zum Richtigmachen gibt.
Andererseits hat sich die Straßenverkehrsordnung immer wieder gewandelt, es wurden Veränderungen vorgenommen, bis hin zu Regeländerungen zum Beispiel in Bezug auf die Radwegbenutzungspflicht.
Und es gibt Graubereiche, für die nicht immer eine klare Antwort aus der Straßenverkehrsordnung ablesbar ist.
Man könnte in Zweifelsfällen auf §1 der StVO verweisen. Aber §1 der StVO ist doch sehr allgemein gehalten:
"(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."
Im oben gezeigten Beispiel ist nach meiner Einschätzung der Fußverkehr vorrangberechtigt.
In der StVO kann ich die im Foto gezeigte Anordnung nicht eindeutig finden. Am nächsten kommt m. E. §10 StVO:
"§ 10
Einfahren und Anfahren
Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist..."
Hinweis: Ich bin kein Jurist und dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung und kann keine rechtsverbindliche Auskünfte erteilen. Dass niemand mit seinem Fahrzeug einen Fußgänger umfahren darf, ist indessen unstrittig. Ob die gezeigte Situation eine Sondersituation darstellt für den Fußgänger kann ich nicht beantworten. Normal gilt für den Fußverkehr:
"§ 25
Fußgänger
(...)
(3) 1Wer zu Fuß geht, hat Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten. ..."
Bedeutet Beachtung des Fahrzeugverkehrs in diesem Fall, wenn ich als Fußgänger*in erkenne, dass der Fahrzeugverkehr stoppt, dann kann ich darauf vertrauen, dass ich hier unbeschadet die Fahrbahn queren kann? Ich vermute dass es sich so verhält. Unabhängig davon ist man als Fußgänger*in in einem höheren Maße verletzlich als zum Beispiel ein Autofahrer. Man sollte sich also schon sehr sicher sein, dass das gut geht. Aber das Problem hat man als Fußgänger*in (und oft auch als Radfahrer*in) ohnehin an vielen Stellen.
Hier noch der Link zum google-Satellitenbild:
https://www.google.com/maps/@52.36276…t/data=!3m1!1e3
Das googlestreetview Bild zeigt die Stelle in der Großkopfstraße von der genau anderen Seite aus:https://www.google.com/maps/@52.36287…!7i13312!8i6656
Durch die Großkopfstraße selbst ist das googlestreetview-Fahrzeug nicht gefahren.