Beispiele für besondere Verkehrslagen

  • Was gilt hier:

    Ist der Fußverkehr (gelb) oder der Fahrzeugverkehr (grün) vorrangberechtigt?

    Für viele ist die Straßenverkehrsordnung eine glasklare Sache, die zu jeder Verkehrslage eine unmissverständliche Handlungsanleitung zum Richtigmachen gibt.

    Andererseits hat sich die Straßenverkehrsordnung immer wieder gewandelt, es wurden Veränderungen vorgenommen, bis hin zu Regeländerungen zum Beispiel in Bezug auf die Radwegbenutzungspflicht.

    Und es gibt Graubereiche, für die nicht immer eine klare Antwort aus der Straßenverkehrsordnung ablesbar ist.

    Man könnte in Zweifelsfällen auf §1 der StVO verweisen. Aber §1 der StVO ist doch sehr allgemein gehalten:

    "(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

    (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."

    Im oben gezeigten Beispiel ist nach meiner Einschätzung der Fußverkehr vorrangberechtigt.

    In der StVO kann ich die im Foto gezeigte Anordnung nicht eindeutig finden. Am nächsten kommt m. E. §10 StVO:

    "§ 10

    Einfahren und Anfahren

    Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist..."

    Hinweis: Ich bin kein Jurist und dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung und kann keine rechtsverbindliche Auskünfte erteilen. Dass niemand mit seinem Fahrzeug einen Fußgänger umfahren darf, ist indessen unstrittig. Ob die gezeigte Situation eine Sondersituation darstellt für den Fußgänger kann ich nicht beantworten. Normal gilt für den Fußverkehr:

    "§ 25

    Fußgänger

    (...)

    (3) 1Wer zu Fuß geht, hat Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten. ..."

    Bedeutet Beachtung des Fahrzeugverkehrs in diesem Fall, wenn ich als Fußgänger*in erkenne, dass der Fahrzeugverkehr stoppt, dann kann ich darauf vertrauen, dass ich hier unbeschadet die Fahrbahn queren kann? Ich vermute dass es sich so verhält. Unabhängig davon ist man als Fußgänger*in in einem höheren Maße verletzlich als zum Beispiel ein Autofahrer. Man sollte sich also schon sehr sicher sein, dass das gut geht. Aber das Problem hat man als Fußgänger*in (und oft auch als Radfahrer*in) ohnehin an vielen Stellen.

    Hier noch der Link zum google-Satellitenbild:

    https://www.google.com/maps/@52.36276…t/data=!3m1!1e3

    Das googlestreetview Bild zeigt die Stelle in der Großkopfstraße von der genau anderen Seite aus:https://www.google.com/maps/@52.36287…!7i13312!8i6656

    Durch die Großkopfstraße selbst ist das googlestreetview-Fahrzeug nicht gefahren.

  • Verlässt man hier überhaupt den Bürgersteig? Die Fahrbahn ist sichtbar unterbrochen, und der grau gepflasterte Bereich verbindet die Bürgersteige auf beiden Seiten "ebenerdig", also ohne Höhenunterschied.

  • Ich sehe auch keinen Vorrang für Fußgänger.

    Wie das Menschen mit Sehbehinderung erkennen können sollen weiß ich aber auch nicht.

    Die im Startbeitrag gezeigte angehobene Fußgängerkreuzungsfläche ist mehr als 20 Jahre alt, damals wurde vermutlich Barrierefreiheit noch nicht so stringent verwirklicht wie bei späteren Planungen.

    Das Foto zeigt ein jüngeres Beispiel bei dem meines Erachtens der Fußverkehr klar Vorrang hat vor dem Fahrzeugverkehr, der von der Laportestraße (von rechts kommend) auf den Allerweg einfahren will.

    Hier sind zum Zwecke der Barrierefreiheit für Sehbehinderte und Blinde breite Relief-Platten mit einem deutlichen Hell-Dunkel-Kontrast verlegt worden, um die Fahrbahnbegrenzung zu signalisieren. Leider verbunden mit der Gefahr, dass diese Reliefplatten-Streifen möglicherweise das falsche Signal setzen, der Fußverkehr sei hier wartepflichtig.

    Hier ist die Situation deshalb eindeutiger, weil der angehobene Fußweg nicht mitten auf einem Straßenabschnitt angelegt wurde sondern im Mündungsbereich. Die Laportestraße mündet auf den Allerweg. Weil der Fußweg im Mündungsbereich angehoben ist, hat der Fußverkehr auf dem Allerweg Vorrang gegenüber dem Fahrzeugverkehr aus der Laportestraße.

    Hier die Satellitenaufnahme: https://www.google.com/maps/@52.36194…t/data=!3m1!1e3

    Und hier die streetview-Aufnahme von 2008:

    https://www.google.com/maps/@52.36189…!7i13312!8i6656

    Beide Aufnahmen zeigen, dass die weißen Reliefplatten-Streifen auf meinen Fotos sehr neu sind.

  • Das erste Bild ist m.E. klar nur ein anderer Belag der Fahrbahn, als Fußgänger muss man immer noch nachrangig über den Bordstein.

    Beim zweiten Bsp. tendiere ich eher zum durchgehenden Gehweg. Eindeutiger wäre es, wenn auch ein Zebra hingepinselt wäre ...

  • Warum sollte der Fußgänger hier Vorrang haben? Dann wäre da ein Zebrastreifen.

    Ist aber nicht.

    Die gezeigte Stelle ist in einer Tempo-30-Zone. In einer Tempo-30-Zone sind in Hannover vorhandene Zebrastreifen Altbestände, die unter Bestandsschutz stehen. Meines Wissens gab es an dieser Stelle nie einen Zebrastreifen. Und heute ist keiner mehr möglich wegen Tempo-30-Zone. Auf der rechten Seite ist ein Kinderspielplatz. Der Ausgang des Spielplatzes mündet genau auf den angehobenen Überweg. Vermutlich ist das der Grund für dieses Konstrukt an dieser Stelle.

  • Auch Mapillary aus 2018 zeigt die taktilen Streifen noch nicht. Stattdessen gab es eine Zweirichtungs-Benutzungspflicht enlang des Allerweges. Da würde ich vermuten, das das Hochbord wegen des vorrangigen Radweges durchgängig geführt wurde.

    Der Zweirichtungsradweg mit Benutzungspflicht ist heute ausgeschildert als ein Zweirichtungs-Angebotsradweg:

  • Die gezeigte Stelle ist in einer Tempo-30-Zone. In einer Tempo-30-Zone sind in Hannover vorhandene Zebrastreifen Altbestände, die unter Bestandsschutz stehen. Meines Wissens gab es an dieser Stelle nie einen Zebrastreifen. Und heute ist keiner mehr möglich wegen Tempo-30-Zone. Auf der rechten Seite ist ein Kinderspielplatz. Der Ausgang des Spielplatzes mündet genau auf den angehobenen Überweg. Vermutlich ist das der Grund für dieses Konstrukt an dieser Stelle.

    Ich weiß, das in T30-Zonen in der Regel keine Zebrastreifen eingerichtet werden. Bei uns vor Schulen, Kindergärten und Spielplätzen aber z. B. durchaus.

    Nichts desto trotz hat so ein Hügel wie auf Bild 1 keine Auswirkung auf den Vorgang, sondern ist dazu da die KFZ zu verlangsamen.

    Bei Bild 2 sind die taktilen Pflaster ja auch nicht ohne Grund quer im Bild. Die hätte man auch längs machen können, hat man aber nicht, weil der Fußgänger ist immer der Ar...

  • Ich weiß, das in T30-Zonen in der Regel keine Zebrastreifen eingerichtet werden. Bei uns vor Schulen, Kindergärten und Spielplätzen aber z. B. durchaus.

    Nichts desto trotz hat so ein Hügel wie auf Bild 1 keine Auswirkung auf den Vorgang, sondern ist dazu da die KFZ zu verlangsamen.

    Bei Bild 2 sind die taktilen Pflaster ja auch nicht ohne Grund quer im Bild. Die hätte man auch längs machen können, hat man aber nicht, weil der Fußgänger ist immer der Ar...

    Möglicherweise ist man in Hannovers Tempo 30 Zonen sparsamer mit dem Einrichten von Zebrastreifen.

    Aus dem taktilen Pflaster kann man auch das Gegenteil von der Einschätzung ableiten, dass der Fußverkehr zum Warten verpflichtet sei gegenüber Fahrzeugverkehr, der aus der Laportestraße kommt und in den Allerweg einfahren will.

    Zumindest ist es so, dass an Zebrastreifen ebenfalls ein taktiles Pflaster den Fußgängerverkehr erst mal stoppt. Bei den neueren Pflasterungen ist es so wie auf diesem verlinkten Foto:

    https://www.tlz.de/img/jena/crop2…a8dc96f3279.jpg

    (aus thüringische Landeszeitung vom 17.9.20 https://www.tlz.de/regionen/jena/…d230392322.html

    Es gibt einen Abschnitt für das Queren von Menschen mit Sehbehinderung. Dort ist ein ca. 6cm hoher Kantstein und daneben eine ebenerdige Querung allerdings mit Rillenplatten quer zur Gehrichtung über den Zebrastreifen. Der Kantstein ist mit dem Langstock gut ertastbar, die ebenerdige Querung ist für Rollifahrer*innen wichtig.

    Am Zebrastreifen ist allerdings der Vorrang für den Fußverkehr zweifelsfrei geregelt. Und zwar zu Gunsten des Fußverkehrs. Trotzdem gibt es Leitpflaster, bzw. Kantstein quer zur Gehrichtung über den Zebrastreifen. Deshalb würde ich an der Stelle bei der Einmündung der Laportestraße nicht davon ausgehen, dass die Reliefplatten signalisieren sollen, die Fahrzeuge hätten Vorrang.

    Der Vorrang des Fußverkehrs gilt ja außerdem auch ganz klar gegenüber den Fahrzeugen, die vom Allerweg in die Laportestraße fahren wollen (rote Pfeile). Ich schätze das so ein: Wer aus der Laportestraße raus fahren will, in den Allerweg hinein, der muss sich so verhalten als würde er aus einer Parkplatzausfahrt oder einer Hofausfahrt rausfahren. Der Fußverkehr hat Vorrang. Wollte man wirklich, dass der Fußverkehr Vorrang gewähren soll gegenüber den Fahrzeugen, die aus der Laportstraße kommen, dann müssten dort, wo die Rillensteine liegen, ein Kantstein sein.

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (27. Mai 2021 um 19:51) aus folgendem Grund: Foto an die richtige Stelle eingefügt.

  • Auch Mapillary aus 2018 zeigt die taktilen Streifen noch nicht. Stattdessen gab es eine Zweirichtungs-Benutzungspflicht enlang des Allerweges. Da würde ich vermuten, das das Hochbord wegen des vorrangigen Radweges durchgängig geführt wurde.

    Dieses Foto zeigt eine Stelle, an der eine Fahrradstraße (Hannover, Noltestraße) auf eine Hauptverkehrsstraße mündet.

    (Das ist eigentlich ein Unding, denn die Hauptverkehrsstraße (Kötnerholzweg zwischen Limmerstraße und Fössestraße) sollte ja eigentlich die Fahrradstraße sein. Aber bis zur Verwirklichung dieser Vision dauert es vielleicht noch ein paar Jahre. ;) )

    Der Fußweg entlang der Straße Kötnerholzweg ist an der gezeigten Stelle angehoben.

    Hat die Frau mit dem Rollator Vorrang vor dem Fahrradfahrer? Oder ist die Fußgängerin wartepflichtig?

    Im gezeigten Fall ist damit zu rechnen ist, dass die Person mit dem Rollator vielleicht auch Einschränkungen beim Hören und Sehen hat. In jedem Fall wäre es m. E. hier richtig anzuhalten und zu warten, bis die Person den angehobenen Fußweg passiert hat.

    Aber auch jüngere Fußgänger*innen, die den Eindruck machen, dass sie voll und ganz das Verkehrsgeschehen im Blick haben, wären m. E. an dieser Stelle vorrangberechtigt wegen des angehobenen Fußwegs.

    Die Aufpflasterung gab es übrigens schon vorher, als die Noltestraße noch nicht Fahrradstraße war. Siehe googlemaps-Link: https://www.google.com/maps/place/Sel…315!4d9.7120194

    Durch die Änderung der Noltestraße in eine Fahrradstraße mit Autoverkehrsfreigabe hat sich an der Situation an dieser Stelle an der Einmündung in den Kötnerholzweg nichts geändert.

  • Beitrag von Ullie (30. Mai 2021 um 13:02)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor aus folgendem Grund gelöscht: Text gehörte woanders hin. (30. Mai 2021 um 13:03).
  • Das Konzept der "Continuous Sidewalks" (Gibt's insbes. reichlich in NL) dient meines Wissens insbes. der Bevorrechtigung des Fußverkehrs, der ja ansonsten grundsätzlich warten müsste. Ich würde den Vorrang des Fußverkehrs in erster Linie damit begründen, dass Fußgänger ja nicht die Fahrbahn queren müssen, sondern trotz Einmündung den Gehweg nicht verlassen. Wer also aus solch einer Straße ausfährt, überquert technisch gesehen den Gehweg und muss sich entsprechend verhalten.

  • Klikkx Vielen Dank für den Hinweis auf den Begriff "Continuous Sidewalks"! Und deinen ganzen Beitrag. Ich kannte den Begriff nicht. Aber als ich ihn in die Suchmaschine eingab, landete ich unter anderem diesen Treffer zu dem Youtube-Film "The Dutch Solution for Safer Sidewalks - Continuous Sidewalks"

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    Sehr sehenswert! :*

    Ist Continuous Sidewalks denn der offizielle Begriff für diese Art der Fußweggestaltung.

    Oder gibt es in Deutschland dafür noch einen anderen Begriff?

    Jedenfalls macht der Film deutlich:

    Der Continuous Sidewalk ist quasi ein Fußgängerüberweg, vergleichbar mit einem Fußgängerüberweg in Form eines Zebrastreifens. Ohne das dafür [Zeichen 350-10] oder [Zeichen 325.1] aufgestellt werden muss, ist der Fahrzeugverkehr zu Gast beim Fußverkehr und muss ebenso Rücksicht auf den Fußverkehr nehmen, als stünden dort [Zeichen 350-10] oder [Zeichen 325.1] .

    In Minute 3:54 heißt es in dem Film, dass die Fahrer von Fahrzeugen Gäste sind im Fußgängerbereich und nicht andersrum. Ich finde, das ist ein sehr überzeugendes Konzept!

  • Nennt sich in DE einfach "Gehwegüberfahrt"...

    Ich weiß es einfach nicht besser, deshalb bin ich für jeden Hinweis dankbar. Aber das heißt nicht, dass ich alles unkritisch akzeptieren würde, was da an Begriffen durch den Äther vagabundiert.

    "Gehwegüberfahrt" ist jedenfalls ein Wort, das so hässliche Assoziationen hervorruft, dass ich es gleich ganz in der Luft zerreißen möchte. Gehwegüberfahrt klingt so was von wie "auf dem Gehweg überfahren", so dass das Wort nichts besseres verdient hat, als in der Luft zerrissen zu werden. Und die Wortfetzen sind im Klo runterzuspülen, am besten zusammen mit ganz viel extra ätzendem Kloreiniger!

    Beim Googeln bin ich unter anderem auf diese Begriffserklärung gestoßen für das Wort "Gehwegüberfahrt": "Die Gehwegüberfahrt, auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße erreichen zu können. Gehwegüberfahrten erfordern einen anderen Ausbau/Befestigung als der Gehweg und müssen durch die Stadt Wuppertal, Ressort Straßen und Verkehr, 104.2303-Aufgrabungskontrolle, genehmigt werden." Quelle: Wuppertal / Rathaus und Bürgerservice https://www.wuppertal.de/vv/produkte/10…00000567602.php

    Da wird das Wort "Gehwegüberfahrt" in direkten Zusammenhang mit einem Grundstück gebracht.

    Das trifft aber zum Beispiel hier, nicht zu:

    Große Barlinge (Fahrradstraße mit Autofreigabe) Ecke Detmoldstraße:

    Blick aus der Detmoldstraße:

    Die Detmoldstraße mündet da auf die große Barlinge, die vor wenigen Jahren als Fahrradstraße mit Radverkehrsfreigabe neu gestaltet wurde.

    Hier der google-Satellitenbild-Link:

    https://www.google.com/maps/@52.36876…m/data=!3m1!1e3

    Und hier der Link zur googlestreetview-Aufnahme von 2008. Da war die große Barlinge ebenfalls schon Fahrradstraße, aber noch nicht umgestaltet:

    https://www.google.com/maps/@52.36881…!7i13312!8i6656

    Und hier der Blick von der Fahrradstraße aus:

    Ebenfalls mit googlesreeetview-2008-Vergleichsaufbnahme:

    https://www.google.com/maps/@52.36862…!7i13312!8i6656

    Da finde ich den in dem weiter oben bereits verlinkten Video benutzte Begriff, "Continuous Sidewalk", aber deutlich zutreffender. Übersetzungsvorschlag: "Kontinuierlicher Fußweg" oder "Fortgesetzter Fußweg".

  • Auf der Suche nach einem besser geeigneten Begriff in deutscher Sprache für den von Klikkx so genannten "Continuous Sidewalk" bin ich auf diese Internetseite der Initiative "Darmstadt fährt Rad" gestoßen:

    https://www.darmstadtfaehrtrad.org/wp/

    Dort wird unter dem Titel "QUESTION TIME N°9 – Niveaugleiche Radwege" über Rad und Fußwege berichtet, die niveaugleich über Grundstückszufahrten, aber auch über Querstraßen-Einmündungen hinweg geführt werden.

    https://www.darmstadtfaehrtrad.org/?p=2186

    Siehe auch dieses Bild:

    https://www.darmstadtfaehrtrad.org/wp/wp-content/…Fe-1170x550.jpg

    Deshalb ein weiterer Vorschlag zur Namensnennung:

    "Niveaugleicher Fußweg", bzw. "Niveaugleicher Fuß - und Hochbordradweg"

    Besonders vorteilhaft daran ist die Perspektive, aus der heraus die Baumaßnahme begrifflich betrachtet wird. Da wird nicht etwas für den Autoverkehr gemacht und eine "Gehwegüberfahrt" geschaffen, sondern da wird etwas für den Fußverkehr gemacht, und ein niveaugleicher Fußweg geschaffen.