Hohenwedeler Weg

  • Dass es im Hohenwedeler Weg keinen benutzungspflichtigen Radweg geben kann, stand bereits im Radverkehrskonzept aus dem Jahr 1999. So schnell ist man hier nicht.

    Ein Parkverbot kann nicht angeordnet werden, weil dann vielleicht ein Anwohner, der sich eine Karre gekauft hat, die nicht mehr in seine Garage passt, einen wütenden Leserbrief schreibt.

  • Video-Mitteilungen des Bürgermeisters Sönke Hartlef | Hansestadt Stade (stadt-stade.info)

    Im November-Video kündigt Bürgermeister Sönke Hartlef ab 3:20 die Neuregelung im Hohenwedeler Weg im Rahmen eines bis Juni 2024 befristeten Verkehrsversuchs an: Tempo 30 und Gehwege Radverkehr frei.

    Zitat ab 3:58:

    Zitat

    Im kommenden Jahr werden wir dann zusammen mit Polizei, Rettungsdienst und KVG besprechen, wie die Erfahrungen sind. Entweder bleibt es danach bei der getesteten Variante, oder wir kommen zum ursprünglichen Vorgehen zurück."

    Ich möchte den letzten Satz korrigieren: "...oder wir haben im Juli eine Klage vor dem Verwaltungsgericht an der Backe."

    DTV: 3200 - 4300 Kfz/Tag

    Einmal editiert, zuletzt von Yeti (7. November 2023 um 12:01)

  • Ich gehe davon aus, dass nach Ende des "Verkehrsversuchs" (es soll 6 Monate lang ausprobiert werden, sich an das seit 25 Jahren geltende Recht zu halten) die 12-Monatsfrist von vorne beginnt, sollte irgendjemand auf die Idee kommen, im HWW jemals wieder ein [Zeichen 240] aufzuhängen, oder?

  • Der "Verkehrsversuch" hat begonnen. Ich bin heute Morgen da gewesen und habe mir das Ganze angeschaut. Am Wochenende fahre ich nochmal in Ruhe hin. Leider war ich heute etwas spät dran, so dass der Schülerverkehr zur IGS größtenteils schon durch war.

    Ich bin ja Kummer gewohnt, aber die Umsetzung hat mich fassungslos gemacht. Daraufhin habe ich direkt eine Mail an die Polizei geschrieben.

    Herr H. ist bei der Stader Polizei für die Verkehrsunfallstatisik zuständig.

  • Gar nicht! Die berühmte Hansestadt Stade braucht dafür aber einen Verkehrsversuch, um das herauszufinden. Vermutlich wird man bei der Auswertung des Versuches aber auf solche Kleinigkeiten gar nicht achten und das Hauptaugenmerkt wird darauf liegen, ob ein Bus mal 10 Sekunden länger gebraucht hat.

    Ich bin müde... :sleeping:

  • "Versuch" ist gut. Wie will man denn die Markierungen und Piktogramme wieder entfernen, wenn der Versuch scheitert?

    Da muss man den Belag abfräsen und neu asphaltieren. Das werden die doch nie machen.

    Die Piktogramme auf der Fahrbahn halte ich übrigens für rechtswidrig.

  • Die Piktogramme auf der Fahrbahn halte ich übrigens für rechtswidrig.

    Das Thema hatten wir schon mehrfach und brauchen es hier nicht zum X-ten Mal aufwärmen.

    "Versuch" ist gut. Wie will man denn die Markierungen und Piktogramme wieder entfernen, wenn der Versuch scheitert?

    Die erste Frage wäre zunächst einmal, nach welchen Kriterien der Versuch überhaupt im Anschluss bewertet wird. Die zuvor bestehende Radwegebenutzungspflicht war rechtswidrig und wird nicht wieder eingeführt werden. Ich hoffe, dass sie das begreifen, ohne dass ich dafür das VG bemühen muss.

    Das Einzige, was sie nach dem Versuch wieder kippen können, ist die Anordnung von Tempo 30. Wenn man wollte, würde man aber auch eine rechtssichere Begründung dafür finden können, oder man macht den HWW zur T30 Zone, dann muss man es nicht mit einer besonderen Gefahrenlage oder einer örtlichen Besonderheit begründen.

    Ich fürchte allerdings, dass man das gar nicht will, sondern dass im Anschluss an den Verkehrsversuch wieder T50 eingeführt wird. Die doofen Radfahrer, die dann auf der Fahrbahn Angst haben, können ja auf dem Gehweg fahren und die Kinder gefährden, die dort zur Schule gehen.

    Ich werde mal den Behindertenbeauftragten der Stadt fragen, was er davon hält...

  • Ich wollte gerade fragen, was will man mit dem Versuch denn jetzt herausfinden.

    Wie laut die Bus-Fahrgäste jetzt auf die "Scheiß Radfahrer" schimpfen, die wirklich auf die Idee kommen, das da zu benutzen? Oder wie gut man fliegt (übrigens auch als Fußgänger), wenn die Furt nicht auf die Absenkung zielt?

    Das die Radfahrer weiter links fahren, ist bei der Breite jedenfalls nicht überraschend – zumal, wenn die Autofahrer offenbar die Memo mit dem Tempolimit auch noch nicht bekommen haben.

  • Der "Verkehrsversuch" hat begonnen. Ich bin heute Morgen da gewesen und habe mir das Ganze angeschaut. Am Wochenende fahre ich nochmal in Ruhe hin. Leider war ich heute etwas spät dran, so dass der Schülerverkehr zur IGS größtenteils schon durch war.

    Ich bin ja Kummer gewohnt, aber die Umsetzung hat mich fassungslos gemacht. Daraufhin habe ich direkt eine Mail an die Polizei geschrieben.

    Herr H. ist bei der Stader Polizei für die Verkehrsunfallstatisik zuständig.

    Da könnte kurzfristig ein bisschen Bitumenmasse helfen, die die Bordsteinkante "entschärft". Wenn sich nichts tut in den nächsten Tagen, wäre das doch eine Anregung, die du hinterher senden könntest.

    Dass der Fußweg mit rund 1,50 m viel zu schmal ist, ist eine Sache, dass er zusätzlich verschmälert wird, weil die Hecke nicht ausreichend gestutzt ist, ist dagegen eine Sache, auf die du ebenfalls hinweisen solltest.

    Beide Maßnahmen kämen dann letztlich auch dem Fußverkehr zugute. Und der Fahrradverkehr wird voraussichtlich, von wenigen Ausnahmen abgesehen, nicht mehr lange Hochbord fahren. Bis es so weit ist, sind aussteigende Omnibusfahrgäste m. E. nicht bedroht, schließlich ist ein Fahrzeug wartepflichtig, wenn es rechts an einem ÖPNV-Fahrzeug vorbeifahren will, das an einer Haltestelle hält. Darüber und über das richtige Fahrradfahrerverhalten auf Gehwegen, die für den Fahrradverkehr freigegeben sind, sollte allerdings im Rahmen des Verkehrsversuchs ausgiebig informiert werden.

    Dabei sollte auch darüber informiert werden, dass tatsächlich beides möglich ist für Fahrradfahrer*innen: Sie können sowohl in langsamer Fahrt den Gehweg benutzen, wenn der für den Fahrradverkehr freigegeben ist, als auch auf der Fahrbahn fahren. Bei vielen Fahrradfahrer*innen, aber auch für die Verkehrspolizei und erst recht bei vielen Autofahrer*innen bestehen da noch Wissenslücken. Die gehen oft davon aus, dass es für den Fahrradverkehr nur eine einzige Wegeführung geben darf.

    Bis 1998 war es ja auch so, dass ein so ausgezeichneter Gehweg mit Radverkehrsfreigabe benutzungspflichtig war. Und seitdem ist leider nicht allzu viel geschehen, um auf diese Änderung im Straßenverkehrswesen hinzuweisen.

    Das Schöne an dem gezeigten Foto aus Stade ist doch, dass mehrere Fahroptionen für den Fahrradverkehr zur Verfügung stehen. Man könnte das in deinem Beispiel auch noch besser zum Ausdruck bringen, wenn die gezeigte Furt anders gestaltet wird. Zum Beispiel so:

  • Wenn sich nichts tut in den nächsten Tagen, wäre das doch eine Anregung, die du hinterher senden könntest.

    Die einzige Anregung, die ich in diesem Fall hinterher senden würde, wäre diesen Mumpitz aufzuheben und die "Radweg"-Furt ersatzlos abzufräsen. Es gibt dort nämlich keinen Radweg, sondern nur einen Gehweg, der selbst zum Gehen nicht breit genug ist. Wie sollen sich dort zwei Menschen mit Rollator begegnen? Oder Rollator mit Kinderwagen?

    Wie kann man auf die hirnrissige Idee kommen, dort auch noch das Radfahren zu erlauben?

  • Ich werde mal den Behindertenbeauftragten der Stadt fragen, was er davon hält...

    Dann kann es natürlich passieren, dass Tempo 50 wieder kommt und die Stimme des Behindertenbeauftragten, obwohl nur ein ehrenamtlicher Mitarbeiter der Stadtverwaltung, wider Erwarten Gehör findet, und Tempo 50 bleibt, der Fußweg aber nicht mehr mit [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] ausgeschildert wird. Stattdessen stellt die Stadt dann auf dem Gehweg ein [Zeichen 254] auf.

    Dass das nicht passiert, darüber solltest du als Erstes bei deinem Gespräch mit dem Behindertenbeauftragten Einigung erzielen.

  • Stattdessen stellt die Stadt dann auf dem Gehweg ein [Zeichen 254] auf.

    Dann wäre der Hohenwedeler Weg für den Radverkehr komplett gesperrt, weil das [Zeichen 254] für die gesamte Straße gilt. Sollen sie ruhig versuchen...

    Wenn [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] weg kommt, wäre es erst recht ein Argument für das Tempolimit. Da muss man keinen Kuhhandel eingehen.

  • Dann wäre der Hohenwedeler Weg für den Radverkehr komplett gesperrt, weil das [Zeichen 254] für die gesamte Straße gilt. Sollen sie ruhig versuchen...

    Das wird in Hannover dann wohl anders gesehen als in Stade:

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.com

    In Hannover wird immer mal wieder hier oder da ein Hochbordfahrradweg aufgegeben. Und um zu betonen, dass es mit dem Hochbord-Fahrradfahren tatsächlich zu Ende ist, wird an manchen Stellen dieses Verkehrszeichen aufgestellt: [Zeichen 254] Siehe das oben verlinkte Beispiel, in dem das Schild ganz dicht an der Grundstücksgrenze rechts vom Gehweg steht, der damit geschützt werden soll. Und niemand käme in Hannover auf die Idee, dass ab diesem Verkehrszeichen überhaupt kein Fahrradverkehr mehr die Lange-Feld-Straße befahren darf.

    Ich befürchte, du hast da manchmal eine zu pauschale Auffassung davon, in welchen Fällen dieses Schild verwendet werden kann. Aber ich muss gestehen, dass ich die genaue Dienstanweisung zum Aufstellen dieses Schildes nicht kenne. Offensichtlich ist jedoch, dass die Verkehrsbehörden in Hannover einer anderen Dienstanweisung folgen, als der Dienstanweisung, die du im Kopf hast. Oder ticken die Uhren in dieser Frage in Stade anders als in Hannover? Ist doch beides Niedersachsen.

    Wenn [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] weg kommt, wäre es erst recht ein Argument für das Tempolimit. Da muss man keinen Kuhhandel eingehen.

    Das ist jetzt so ein bisschen die Frage von, wer war zuerst da, die Henne oder das Ei. Ich halte es jedenfalls in Fällen von schnell befahrenen Straßen (Tempo 50) mit mittlerer bis hoher Verkehrsbelastung besser, wenn es für die Gehwegnutzung diese Option gibt [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] als quasi "Relikt" aus einer Zeit, in der einmal dieses Verkehrszeichen dort stand: [Zeichen 240] Dabei muss allerdings auch die Fußgängernutzungshäufigkeit mit bedacht werden.

    Den Fahrradverkehr per ordere Mufti auf die Fahrbahn zwingen und dann hoffen, dass irgendwann einmal (wenn Wissing schon lange Geschichte ist?) Tempo 30 eingeführt wird, ist oft der falsche Weg. Damit verhilfst du den Autoparteien zu mehr Popularität, die dann lautstark Krokodilstränen vergießen, weil Radwege zurückgebaut werden und Fahrradfahrerinnen angeblich als lebendige Prellböcke *) missbraucht werden, um das Tempo der Autofahrer zu reduzieren.

    *) Beispiel aus NRW:

    "Die Neugestaltung der Bulderner Straße hat – zumal nach dem WN-Bericht – eine Welle der Empörung ausgelöst: Eine bestehende Regelung wurde ohne Not aufgegeben, die Lage verschlimmbessert, Schüler werden „als Prellbock missbraucht“, eine „Planung, die jeder Logik entbehrt“."

    Gemeinde kündigt Ortstermin mit Kreis und Polizei an
    Die Empörung über die Umgestaltung der Bulderner Straße verhallt nicht ungehört. Die Gemeinde sucht jetzt das Gespräch mit Kreis und Polizei um die Situation…
    www.wn.de

    Dort wurde Folgendes durchgeführt:

    "Nach der Erneuerung der Fahrbahn wurde auf der Bulderner Straße ein Schutzstreifen für Radfahrer eingerichtet. Radfahrer nutzen also in Teilen die Straße. Dieses Vorgehen war aufgrund geänderter Vorschriften nötig geworden. Der auf der südlichen Seite der Bulderner Straße liegende Weg konnte nicht mehr als gemeinsamer Geh- und Radweg genutzt werden, weil er nicht breit genug ist."

    Gemeinde Senden | Bulderner Straße - Umgestaltung |

    Ich kann zu den Einzelheiten der Umgestaltung in Senden nicht sagen, lediglich das, was ich zitiert habe. Aber es ist überdeutlich: Das Fahren auf der Fahrbahn ist kein "Selbstläufer" unter Fahrradfahrenden, wo dann alle begeistert in die Hände klatschen und rufen: "Hurra, endlich dürfen wir mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn fahren." Trotzdem ist es natürlich in bestimmten Fällen sinnvoll, diese Änderung voranzutreiben. Und wenn es mit ausreichend Fingerspitzengefühl angepackt wird, dann kann es auch gelingen.

    Das Beispiel Senden hatte ich angefügt, weil da in der Zeitung stand, was ich selbst schon oft mir anhören musste, wenn ich Maßnahmen verteidige, bei denen der Fahrradverkehr auf die Fahrbahn verlagert wurde.

  • Dabei muss allerdings auch die Fußgängernutzungshäufigkeit mit bedacht werden.

    Schauen sie sich das Bild noch einmal an! Der Gehweg ist im Bereich der Haltestelle 1,30m breit. So etwas kann man wirklich nicht zum Radfahren freigeben.

    Für T30 findet man auch ohne Wissing einen rechtssicheren Weg, wenn man denn wollte.

  • Und um zu betonen, dass es mit dem Hochbord-Fahrradfahren tatsächlich zu Ende ist, wird an manchen Stellen dieses Verkehrszeichen aufgestellt: [Zeichen 254] Siehe das oben verlinkte Beispiel, in dem das Schild ganz dicht an der Grundstücksgrenze rechts vom Gehweg steht, der damit geschützt werden soll. Und niemand käme in Hannover auf die Idee, dass ab diesem Verkehrszeichen überhaupt kein Fahrradverkehr mehr die Lange-Feld-Straße befahren darf.

    Weil niemand die StVO kennt und dann im Zweifel das macht, was ihm persönlich sinnvoll erscheint.

    Aber wo kein Kläger, da kein Richter.

  • Warum fragst Du nicht gleich den Schornsteinfeger, was er davon hält?

    Weil kein Schornstein auf dem Gehweg steht, sondern Rollis da fahren wollen könnten ...


    und die "Radweg"-Furt ersatzlos abzufräsen. Es gibt dort nämlich keinen Radweg, sondern nur einen Gehweg

    ... Radfahrer frei, daher ist auch eine Radurt zu markieren, unabhängig von ...

    der selbst zum Gehen nicht breit genug ist.


    Dann wäre der Hohenwedeler Weg für den Radverkehr komplett gesperrt, weil das [Zeichen 254] für die gesamte Straße gilt.

    Nach § 39 muss man das [Zeichen 254] m.E. am Ausleger über den Gehweg schwebend aufstellen, dann wirkt es nur auf diesem.