Dass es im Hohenwedeler Weg keinen benutzungspflichtigen Radweg geben kann, stand bereits im Radverkehrskonzept aus dem Jahr 1999. So schnell ist man hier nicht.
Ein Parkverbot kann nicht angeordnet werden, weil dann vielleicht ein Anwohner, der sich eine Karre gekauft hat, die nicht mehr in seine Garage passt, einen wütenden Leserbrief schreibt.