Zu Zeichen 244.1 und 244.2 Beginn und Ende einer Fahrradstraße
"Fahrradstraßen kommen dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist."
wird zu:
"Die Anordnung einer Fahrradstraße kommt nur auf Straßen mit einer hohen oder zu erwartenden hohen Fahrradverkehrsdichte oder auf Straßen von lediglich untergeordneter Bedeutung für den Kraftfahrzeugverkehr in Betracht. Eine hohe Fahrradverkehrsdichte setzt nicht voraus, dass der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist."
Das ist eine gewichtige Änderung. Zum einen wird die Voraussetzung der vorherrschenden Verkehrsart explizit verneint und durch hohe Radverkehrsdichte ersetzt, zum anderen werden - unabhängig von der Radverkehrsdichte - sämtliche unbedeutenden Nebenstraßen zur potentiellen Fahrradstraße. Das erlaubt z. B. die Einrichtung von Fahrradstraßen in reinen Wohngebieten, weil dort ja erfahrungsgemäß nur Anwohnerkraftverkehr stattfindet und die Straßen stets untergeordnete Bedeutung haben. Aber auch normale Straßen können, wenn sie z. B. zu touristischen Radrouten zählen oder einfach eine oft genutzte Strecke sind, auch bei mehr Kraftfahrzeugverkehr zu Fahrradstraßen umgewandelt werden. Das dürfte eine gute Gelegenheit für Anwohner sein, die T30 in ihrer Umgebung durchsetzen wollen, aber an den dafür absurd hohen Hürden scheitern, denn T30 ist in Fahrradstraßen automatisch mit dabei.
Ein Problem beim Einrichten von Fahrradstraßen ist, dass die autoaffinen Mitarbeiter einer Verkehrsverwaltung mit der Einrichtung von Fahrradstraßen die Hoffnung verbindet, dass dadurch der vorhandene Radverkehr, der sich auf verschiedene Strecken verteilt, auf eine Streckenführung konzentriert werden kann und dadurch die anderen Strecken möglichst vom Radverkehr "bereinigt" werden.
Es gibt ja neuerdings die Möglichkeit Radfahrzonen einzurichten. Und ich frage mich, warum nicht gleich eine ganze Kommune eine Fahrradzone werden kann. Leider werden Fahrradzonen in den beiden Zitaten nicht erwähnt. Das zweite Zitat aber spricht von einer "hohen Fahrradverkehrsdichte". (Das ist auf jeden Fall besser als "vorherrschende Verkehrsart")
Die "hohe Fahrradverkehrsdichte" sehe ich schon dann gegeben, wenn hin und wieder mal eine Fahrradfahrer eine Straße benutzt. Bei den ewigen Hetzkampagnen gegen Fahrradfahrer, und den ewigen Lobpreisungen des Autos als Verkehrsmittel ist doch jede einzelne Radfahrerin und jeder einzelner Radfahrer schon ein Beweis dafür, dass eine Hohe Fahrraddichte auf einer Straße gegeben ist. Denn normal ist das nicht, dass man sich als Radfahrer im Straßenverkehr bewegt, wo man tagtäglich angehupt, angeschnauzt, abgedrängt und beschimpft wird und dann wenn's drauf ankommt nur selten Rückendeckung aus der Politik und der Verwaltung erfährt.
Ob die dargestellte Änderung ausreicht, um ganze Tempo-30-Zonen zu Radfahrzonen zu machen, dass muss sich zeigen. Aber die neue Formulierung geht zumindest stärker in diese Richtung als die alte Formulierung.