...Das geht zum Beispiel los bei Kraftfahrern, die das derart interpretieren, dass auch auf der Fahrbahn kein Radverkehr stattfinden darf (was ja auch durchaus im Rahmen des Interpretationsspielraums liegt)
Also ich hatte hier nun auch keinen ersthaften Zweifel daran, dass es genau so zu interpretieren ist. Dass das Radfahren auf dem Radweg nicht möglich ist, dürfte ja auch ohne Verkehrzeichen klar sein.
Im übrigen ist das Verbot für Fußgänger ja auch so zu interpretieren. Oder meint jemand, dass Fußgänger dort auf der Fahrbahn gehen dürfen?