Radfahren in Lüneburg

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    Das geht zum Beispiel los bei Kraftfahrern, die das [Zeichen 254] derart interpretieren, dass auch auf der Fahrbahn kein Radverkehr stattfinden darf (was ja auch durchaus im Rahmen des Interpretationsspielraums liegt)

    Also ich hatte hier nun auch keinen ersthaften Zweifel daran, dass es genau so zu interpretieren ist. Dass das Radfahren auf dem Radweg nicht möglich ist, dürfte ja auch ohne Verkehrzeichen klar sein.

    Im übrigen ist das Verbot für Fußgänger ja auch so zu interpretieren. Oder meint jemand, dass Fußgänger dort auf der Fahrbahn gehen dürfen?

  • Die Stadt Lüneburg könnte auch ein Schild wie in der Bleckeder Landstraße aufstellen "Radfahrer bitte Fahrbahn benutzen", wenn sie keine Pictogramme aufbringen möchte.

    Über diese Lösung wurde in den einschlägigen Gremien schon diskutiert, aber ich habe damals den Einwand vorgebracht, dass ich diese Schilder unter anderem aus Kiel kenne und ihre Wirkung für vernachlässigbar halte. Durch die Windschutzscheibe hindurch werden sie nicht wahrgenommen und jener Teil des Radverkehrs, der nicht ohnehin vehement auf der Fahrbahn radeln möchte, wird auch weiterhin nach Kräften versuchen, auf den Nebenflächen zu bleiben.

  • Über diese Lösung wurde in den einschlägigen Gremien schon diskutiert, aber ich habe damals den Einwand vorgebracht, dass ich diese Schilder unter anderem aus Kiel kenne und ihre Wirkung für vernachlässigbar halte....

    Die haben eine sehr starke Wirkung. Sie bestärken den Autofahrer nämlich in dem Glauben, dass das Radfahren auf der Fahrbahn dort, wo dieses Schild nicht steht, verboten ist, was natürlich falsch ist.

  • In der Gegenrichtung beispielsweise ist der rechte Fahrstreifen ein Bussonderfahrstreifen, der nicht für den Radverkehr freigegeben ist

    Hier übrigens noch die Gegenrichtung:

    Die Idee ist wohl gewesen, dass der im Bild linke Gehweg gesperrt ist und daher auf der rechten Straßenseite doppelt so viel Fußverkehr zu erwarten ist und darum der dortige Radweg gesperrt und dem Gehweg zugeschlagen wird.

    Das funktioniert natürlich nur mäßig und prinzipiell findet der Radverkehr jetzt trotzdem in beiden Richtungen auf dem Rad- oder Gehweg oder was auch immer statt.

    Aber vermutlich muss man sich schon freuen, dass hier wenigstens der Radverkehr nicht per Zeichen 240 in beide Richtungen auf den untermaßigen Radweg verbannt wurde. Nur auf der Fahrbahn radeln, das trauen sich nur die wenigsten.

  • Ich mag es mir vielleicht nur einbilden, aber ich habe den Eindruck, dass in den letzten Tagen und Wochen wirklich vermehrt seltsame Beschilderungen auftauchen. Hier dachte erst, man hätte wohl nur den Gehweg, naja, „entwidmen“ wollen und hätte mit Zeichen 260 in der Trickkiste halt daneben gegriffen, aber vielleicht wollte man auch tatsächlich den Fuß- und Radverkehr unterbinden, damit es der Kraftverkehr in dieser Engstelle nicht so eng hat.

    Jedenfalls interpretiere ich dieses Schild so, dass der gesamte Straßenquerschnitt für Fußgänger und Radfahrer gesperrt ist — auch der Notweg auf der gegenüberliegenden Straßenseite.

  • Jedenfalls interpretiere ich dieses Schild so, dass der gesamte Straßenquerschnitt für Fußgänger und Radfahrer gesperrt ist — auch der Notweg auf der gegenüberliegenden Straßenseite.

    Ich interpretiere das ZZ 1000-12 "Fußgänger Gehweg gegenüber benutzen" am VZ 600 so, dass man den Notweg auf der anderen Straßenseite benutzen soll.

  • Wo befindet sich denn die Baustelle?

    Das ist eine typische Beschilderung um die Autofahrer vor Belästigungen durch Radfahrer zu schützen.

    Die Fußgänger können die andere Straßenseite benutzen.

    Radfahrer dürfen dort nicht fahren, sondern müssen ihre Räder als Fußgänger schieben, wenn sie die Baustelle passieren wollen.

    Rechtlich muss die Beschilderung beachtet werden, obwohl sie unzulässig ist.

    Wenn man dort noch während der Baustellenzeit fahren möchte muss man das Fahrradverbot mit guten Erfolgsaussichten wegklagen. Eventuell mit einer Eilklage.

    Oder man fährt dort trotzdem und kann versuchen zu argumentieren, dass die Beschilderung offensichtlich so unzulässig ist, dass sie nicht beachtet werden muss. Wie zum Beispiel Einbahnstraßen in Sackgassen. Oder die Radwegepflicht auf beiden Straßenseiten. Die Erfolgsaussichten sind aber eher niedrig.

    Und / oder man argumentiert, dass durch die Beschilderung im Zusammenhang mit der Absperrung nur der Gehweg gesperrt ist, da im Regelfall so nur Geh- und Radwege gesperrt werden. Das Benutzen der Fahrbahn ist dann vorgeschrieben und damit erlaubt.

  • Und / oder man argumentiert, dass durch die Beschilderung im Zusammenhang mit der Absperrung nur der Gehweg gesperrt ist, da im Regelfall so nur Geh- und Radwege gesperrt werden. Das Benutzen der Fahrbahn ist dann vorgeschrieben und damit erlaubt.

    Das würde ich wahrscheinlich machen wenn ich dort lang müsste. Umsichtig und rücksichtsvoll. §1 StVO gilt immer.

    Aber dass dort ein "Verkehrszeichen" aufgestellt wurde, welches es in Deutschland gar nicht gibt, würde auch mich befremden.

    In Jena bemühen sie sich inzwischen, [Zeichen 254] ganz rechts aufzustellen, wenn sie den Gehweg ( [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] oder [Zeichen 240] ) absperren. Um zu unterstreichen, dass es dem Gehweg gelten soll.

  • Selbst bei diesem schmuddeligen Winterwetter sind hier so viele Radlinge unterwegs…

    … dass die Ampel wieder auf rotes Licht schaltet, bevor es alle über die Kreuzung geschafft haben. Zwei oder drei fuhren noch weiter, ich hielt natürlich an, die Verkehrsregeln gelten ja schließlich auch für Radfahrer.

    Einen Umlauf später hatten sich erneut neun Fahrräder hinter mir angesammelt. Macht also insgesamt 20 Radlinge in zwei Umläufen — aber nur vier Kraftfahrzeuge mit jeweils einem Insassen in der gleichen Richtung.

  • Das riecht doch nach einem Antrag auf Installation einer separaten Fahrrampel ...

    Ist diese unzureichende Piste eigentlich blau beschildert? Quer sehe ich ein Schild (linksseitig!), aber hinter der Kreuzung sehe ich nix.

  • Ist diese unzureichende Piste eigentlich blau beschildert? Quer sehe ich ein Schild (linksseitig!), aber hinter der Kreuzung sehe ich nix.

    Links und rechts ist der Radweg benutzungspflichtig, hinter mir ebenfalls, geradeaus nicht, da wird er dann unmittelbar hinter der Kreuzung herunter auf einen Stummel-Schutzstreifen geführt.

  • Eine der Hauptverkehrsrouten Lüneburgs:

    Ich melde das mal wieder über das übliche Online-Angebot, aber ich fürchte, die Verwaltung wird wohl noch einige Zeit brauchen um zu merken, dass hier nicht mehr die autozentrierte SPD das sagen hat, sondern die radfahrenden Grünen.

  • Links und rechts ist der Radweg benutzungspflichtig, hinter mir ebenfalls, geradeaus nicht, da wird er dann unmittelbar hinter der Kreuzung herunter auf einen Stummel-Schutzstreifen geführt.

    Hinter Malte (Barckhausenstr. stadteinwärts) ist keine wirkliche Benutzungspflicht. Die Barckhausenstr. ist Tempo30-Zone und in Fahrtrichtung stadteinwärts beginnt der benutzungspflichtige Radweg unmittelbar bei Ende der 30er-Zone. ca. 20 m weiter ist dann die Ampelkreuzung.

    Malte: Warum kommst du da nicht rüber? Ich hatte m.E.n. noch nie die Situation, dass so ein Ansturm war, dass ich nicht mit der beginnenden Grünphase rüberkomme. Allerdings balanciere ich meistens schon auf dem Rad, wenn ich merke, gleich wird es grün. Ansonsten kleiner Profitipp bei der Kreuzung. Eine Straße weiter östlich Richtung Bahnhof abbiegen. Auf der Stresemannstraße für direktes links abbiegen einfädeln (Vor dem Roten Tore) und dann durch die Johannisstr. Richtung Bahnhof. Keine Ampeln trotz korrektem Verhalten im Straßenverkehr.

  • Obwohl ja im Winter angeblich kaum jemand mit dem Rad fährt, habe ich heute auf dem Weg zum Bahnhof an jeder größeren Kreuzung bei jedem Umlauf zwölf bis 20 Radlinge gezählt. Das dürften teilweise mehr Menschen gewesen sein, als pro Umlauf im Auto die Kreuzung gequert haben.

    Und natürlich muss dieser Kram, von dem keiner genau weiß, ob er jetzt gilt oder nicht gilt oder erst gilt, wenn das Absperrelement auf der Fahrbahn steht, erst einmal auf dem Radweg verwahrt werden.

  • Malte, bearbeitest Du Deine Fotos nach oder fährt in Lüneburg wirklich jeder Radfahrer mit Licht, wenn es dunkel ist? Hier im Münchner Raum beobachte ich regelmäßig Radfahrer ohne oder nur mit halber Beleuchtung. Gerade auch Schülerinnen und Schüler sind sich offenbar keinerlei Gefahren bewusst, wenn sie zwar nicht auf dem Gehweg, dafür aber fast unsichtbar auf der Fahrbahn fahren. Aber das Thema "verkehrssicheres Fahrrad" wird ja leider nur in der Grundschule kurz angerissen und auch im Elternhaus wohl noch heftiger vermieden als das Thema "Pubertät".