So spielen die ja schon
Na dann passt es ja.
So spielen die ja schon
Na dann passt es ja.
Anna Bauseneick, Ratsfrau, Mitglied des Niedersächsischen Landtages und Parkplatzbeauftragte der CDU, hat im Juli eine Anfrage an die Lüneburger Verwaltung gestellt, welche Ausgleichsflächen für innenstadtnahe Parkplätze geschaffen wurden.
Die Verwaltung antwortet recht trocken: Es gibt Parkhäuser.
ZitatKosten der Beantwortung der Anfrage: 76 €
Für die Beantwortung benötigte Zeit: 1h
Hallo die Waldfee - bekommt das die Ratsfrau vom Sitzungsgeld abgezogen oder warum steht das da?
Ausgleichsflächen für innenstadtnahe Parkplätze
Man hätte zum Ausgleich dafür, dass in der Lüneburger Innenstadt Parkplätze entfallen, sicherlich auch ein Moor vor der Stadt trocken legen können. Das hätte Frau Bauseneick bestimmt gefallen. Die Matschepampe macht schon seit Langem einen ungepflegten Eindruck.
Hallo die Waldfee - bekommt das die Ratsfrau vom Sitzungsgeld abgezogen oder warum steht das da?
Das dient tatsächlich der Transparenz, um beim Rat und beim Wähler verdeutlichen zu können, wie viel Zeit und Geld solche Anfragen verschlingen.
"Parkplatzbeauftragte der CDU"
Vielleicht sollte man das aber wirklich mal Frau Bauseneick in Rechnung stellen, dann stellt sie vielleicht nicht alle paar Monate die gleichen Fragen, die jedes Mal mit dem Wort "Parkhaus" enden. Und das wohl auch noch, wenn irgendwann in der Ilmenaustraße sicherlich weitaus mehr wegfallen werden. Spannend dagegen die geringe Zahl für die Haagestraße – 18 ist nichtmal die Hälfte.
Heute mal nur Kleinkram…
alt: https://www.google.de/maps/@53.22932…i8192?entry=ttu
…und als Nebeneffekt geschätzte 100 m² Asphalt entsiegelt.
Und der Radverkehr nimmt tatsächlich an der Vorfahrt der Fahrbahn teil? Wo gibt es sowas heutzutage noch?
In Norddeutschland ist das mit Ausnahme von Kreisverkehr außerorts (wo dann alle verwirrt sind) Standard.
Habe in Niedersachsen schon anderes erlebt, zumindest an der B6.
Habe in Niedersachsen schon anderes erlebt, zumindest an der B6.
Nicht nur an der B 4. Sowas ist mir hier in der Gegend auch schon an Kreisstraßen begegnet, an denen dann ein kleiner Feldweg Vorfahrt vor dem straßenbegleitenden Radweg hat.
Das dürfte aber bei einem fahrbahnbegleitenden Weg ohne signifikanten Versatz an der Kreuzung bzw. Einmündung schlicht rechtswidrig sein.
Im nordstlichen Niedersachsen kannte ich bisher nur das Ende der B 209 in die B 71 kurz vor Soltau. Eine Bundesstraße, die ohne Kreisel oder Ampel in eine andere mündet ist aber eh speziell.
Und dann natürlich MV: B 195 von Neuhaus nach Boizenburg begrüßt eine 50 m nach der Landesgrenze ein im Land der Hornochsen.
Das dürfte aber bei einem fahrbahnbegleitenden Weg ohne signifikanten Versatz an der Kreuzung bzw. Einmündung schlicht rechtswidrig sein.
Gibts hier in Fürstenfeldbruck bzw. LK Fürstenfeldbruck öfter. Z.B. auf einem Radweg entlang der B2 (Ortsteil Puch), dort ist vor und hinter einer Einmündung ein fettes auf den Radweg gemalt. Autogenix hat es schon mal erwähnt, glaub ich. Begründung der Verwaltung: Gefälle.
PS: Man siehts sogar aus dem Weltall
Das dürfte aber bei einem fahrbahnbegleitenden Weg ohne signifikanten Versatz an der Kreuzung bzw. Einmündung schlicht rechtswidrig sein.
Der nötige Versatz wurde im Zuge von Sanierungsmaßnahmen "natürlich" jeweils geschaffen. Statt geradeaus über die Einmündung gibt es dann vorher einen Schlenker von der Fahrbahn weg und ein kleines 205.
Dann bleibt natürlich die Frage, ob man solche Stellen auf die Fahrbahn umfahren darf, denn es handelt sich ja dort in dem Moment um keinen fahrbahnbegleitenden Weg mehr.
Sicher, aber letztendlich unterlässt man es dann doch durch den Grünstreifen auf die Bundesstraße zu wechseln und hinter der Einmündung zurück.
Abgesehen vom evtl. nachfolgenden Verkehr, weiß man ja auch nicht, was sich da im Gras an Löchern und Unrat versteckt und ich bin meistens mit dem Rennrad auf 23er Reifen unterwegs.
Klar, aber man könnte die Straßenverkehrsbehörde auf diese rechtlich denkbare Möglichkeit hinweisen, verbunden mit der Frage, ob das denn so beabsichtigt ist.
Habe das in einem ähnlich gelagerten Fall (“Radfahrer absteigen”) schon mal gemacht, worauf der Benutzungszwang am Weg entfernt wurde. Wird allerdings an einer Bundesstraße jetzt nicht so ganz das erwünschte Ziel sein.
Sicher, aber letztendlich unterlässt man es dann doch durch den Grünstreifen auf die Bundesstraße zu wechseln und hinter der Einmündung zurück.
Jein. Für zukünftige Fahrten ist Dir dann ja bekannt, daß dieser Radweg nicht straßenbegleitend sein kann, sondern aufgrund seiner von der Straße abweichenden Vorfahrtsregelung einen eigenständigen Weg darstellt. Du kannst also von vorneherein auf der Fahrbahn fahren.