[Enge Fahrbahnen, Baumbestand und Fahrräder] Planung Wellingsbütteler Landstraße

  • Hier in Hamburg gibt es einige Straßen, wo die Fahrbahn relativ eng ist, direkt am Fahrbahnrand Bäume stehen und die Nebenflächen ebenfalls sehr eng sind.

    Nun stellt sich bei einer kommenden Sanierung immer die Frage, wie kann man hier irgendwie regelkonforme Radverkehrsanlagen reinquetschen.

    So auch bei der heute veröffentlichten Planung der "Wellingsbütteler Landstraße" (Link)

    Hier hat man sich größtenteils für 1,5m breite Schutzstreifen (inkl. 12cm Markierung und 30cm Wasserlauf) entschieden, da die Fahrbahn aufgrund des schützenswerten Baumbestandes nicht verbreitert wird.

    Ich persönlich stehe Schutzstreifen als Planungsinstrument sehr kritisch gegenüber. Sie verleiten die Autofahrer zu sehr engen überholen und der enge Streifen auf der Fahrbahn führt zu sehr vielen Gehwegradlern.

    Was sind eure Vorschläge, wie man solche Straßen für Radfahrer sicher gestalten kann?

  • Was sind eure Vorschläge, wie man solche Straßen für Radfahrer sicher gestalten kann?

    1. Sämtliche Pinseleien (also auch Fahrspuren und Mittellinien) sowie sämtliche Radverkehrsanlagen weglassen.

    2. schlagloch- und spurrillenfreier Asphalt

    3. Tempo 30

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Mich nervt exorbitant, dass man hier schon wieder Schutzstreifen in die Dooring-Zone legt. Auch wenn versucht wird, ein wenig Abstand zwischen Parkplatz und Schutzstreifen zu bekommen, so wird dies nicht ausreichen. Ich würde dann knapp links von dem Schutzstreifen fahren und "den ganzen Verkehr aufhalten" (also so wie jetzt auch) Nur dass man sich dann noch mehr rechtfertigen und diskutieren muss warum man nicht auf den Schutzstreifen fährt. Ich werde das auf jeden Fall mal anmerken. Das Verkehrsaufkommen ist ja dort so hoch, dass der Schutzstreifen sowieso fast durchgehend von Autos mitbenutzt werden muss wegen des Gegenverkehrs.

    Folgende bessere Lösungen fallen mir ein:

    - Straße zur Einbahnstraße machen (außer für Radfahrer). Problem: Es gibt keine so richtige Alternative für die Gegenrichtung außer die "Alte Landstraße". Nur sind diese über mehrere Kilometer nicht verbunden. Das wäre aber die konsequenteste Lösung im Sinne der Verkehrswende.

    - Bäume fällen, zumindest auf einer Seite und dort die Parkplätze weglassen.

    - Parkplätze weglassen und den Hochbordradweg um die Bäume umschlängeln lassen (und da wo es breiter ist etwas breiter machen)

    - Die Grundstücksgrenzen sehen mir so aus, dass da auch teilweise Platz für eine breitere Straße vorgesehen ist. Warum nicht dorthin verbreitern?

    Die aus meiner Sicht einfachste, bessere Lösung:

    Gehweg mit "Radfahrer frei" und zusätzlich Fahrradsymbole in Fahrstreifenmitte alle 200m oder so und die Parkplätze weitgehend entfernen

  • Als Ergänzung könnte man die parallelen Nebenstraßen Stübeheide, Sanderskoppel und Barkenkoppel als eine durchgängige Radroute ausbauen und aktiv als Alternative bewerben und beschildern. Lt. OSM sind da an einer Stelle eine Treppe und eine Durchquerung durch ein Wäldchen.

    Ich fahre öfters mal Stübeheide - Siriusweg - Eckerkamp und ärgere mich jedes Mal über die Treppe am Siriusweg weil das sonst auch eine tolle Radverbindung ist.

  • 1. Sämtliche Pinseleien (also auch Fahrspuren und Mittellinien) sowie sämtliche Radverkehrsanlagen weglassen.

    2. schlagloch- und spurrillenfreier Asphalt

    3. Tempo 30

    4. Mehrere Blitzer, die ab 35 km/h auslösen und Polizeibeamte, die einmal die Woche in Zivil mit dem Rad die Straße befahren und alle Engüberholer rausziehen und büssen 8)

    Das Grundproblem sind hier nicht enge Fahrbahnen. Die Fahrbahn ist mit ca. 7,30 m eigentlich ziemlich breit, das sind selbst ohne Gosse noch locker 3,5 Meter pro Fahrstreifen - zum Vergleich, ältere Landstraßen haben 2,5 Meter pro Streifen bei 100 km/h und neuere haben 3,25 Meter. Autobahnfahrstreifen haben 3,75 Meter ohne Beschränkung, also ein halber Meter mehr... die Breite ist hier okay.

    Was nicht okay ist, ist die Aufteilung. Die eigentlich breite Fahrbahn wird in drei zu schmale Teile geteilt, mit denen niemand glücklich wird. Autofahrer mit 2,20 Meter Breite haben zu Recht Angst um ihre Spiegel im Begegnungsverkehr auf 4,30 Meter, Radfahrer werden rechts der Streifen von eng überholenden KFZ und öffnenden Türen in die Mangel genommen oder links des Streifens von Reichsstraßenverordnungsliebhabern per Schallzeichen gegrüßt... alles nicht so toll.

    Die aus meiner Sicht wirklich beste Lösung (aber nicht direkt erlaubt): links und rechts 100 cm mit Schraffur als Sperrzone markieren - verhindert Parken und Halten, lässt auch traditionsbewusste Radfahrer wenigstens grade so die 100 cm Mindestabstand nach rechts einhalten. Restfahrbahnbreite knapp 5,5 Meter, da nochmal einen Mittelstrich rein, damit optisch klar ist, dass es zwei Streifen sind. Dann muss jeder Überholvorgang auf dem Gegenstreifen stattfinden, fertig.

    Einmal editiert, zuletzt von obelix (11. September 2020 um 21:42)

  • Mich nervt exorbitant, dass man hier schon wieder Schutzstreifen in die Dooring-Zone legt.

    Jein. Habe jetzt nicht den ganzen Plan durchgeschaut, sondern nur irgendwo links nahe des Schutzstreifenanfangs, aber da sind die Parkbuchten mit "2,10" + "0,65" angegeben, also recht breite Buchten bzgl. Pkw. zzgl. Sicherheitstrennstreifen. Man sollte die Gestaltung aber nicht so machen, wie im Plan (Trennstreifen wohl wie Bucht selbst), sondern so, dass ein Autofaher versucht, möglichst weit nach rechts zu parken, dann könnte es funktionieren und die Leute parken nicht eher links in der Bucht ein und entwerten so den Trennstreifen ...

    Ansonsten gäbe es da noch inoffiziell die Piktogrammspur, das unterste Bild aus Rheinstetten funktioniert gut und wurde vom Büro VAR+ angeregt, dass das auch so ähnlich für Waghäusel angeregt hat und dabei ist zu versuchen, das in die nächste ERA reinzubringen .. Drücken wir mal die Daumen dafür ...

    Apropos ERA:

    "S. 22 in Bild 9 der ERA 2010: „Schmalstrichmarkierung (0,12 m breit, 1,00 m Länge, 1,00 m Lücke, Lage mittig zwischen den Verkehrsflächen)“."

    Die 12 cm gehören also nur zur Hälfte zum Schmutzstreifen, eurer wird also nur 1,44 m breit, und die Gosse darf nur dazu zählen, wenn sie gut befahrbar ist. Wenn nicht, ist er nur noch 1,14 m breit ...

  • [Man könnte] die parallelen Nebenstraßen [...] als eine durchgängige Radroute ausbauen und aktiv als Alternative bewerben und beschildern.

    [...]

    Ich fahre öfters mal Stübeheide - Siriusweg - Eckerkamp und ärgere mich jedes Mal über die Treppe am Siriusweg weil das sonst auch eine tolle Radverbindung ist.

    Ja es gibt tatsächlich einige Alternativstrecken, doch die sind alle irgendwo, irgendwie unterbrochen, sodass man sie nicht komfortabel nutzen kann:

    Tatsächlich fände ich auch die Strecke Stübeheide - Sanderskoppel - Barkenkoppel als Alternativstrecke am Besten.

    Aber denn müsste man ja die Treppe eliminieren und den Weg durch den Park einmal ausbessern, was hier in Hamburg sehr wahrscheinlich nicht passieren wird...

  • Gute Ausarbeitung! Mach den nördlichen Teil vom Saturnweg noch grün, dann wirds rund. Ich denke schon dass man mit etwas Köpfchen und Geld ein ordentliches Radnetz hinbekäme welches deutlich dichter als die Velorouten ist wenn man nur einzele Lücken sinnvoll schließt.

  • Hat ja jemand von Euch die Finger drin?

    Eingabe: Erneuerung Wellingsbüttler Landstarsse/Wellingsbüttler Weg

    Eingabe: Die Stübeheide soll Fahrradstraße werden!

    verstehe ich nicht ganz (ich glaube es fehlt die Erläuterung):

    Eingabe: Baumaßnahmen Wellingsbütteler Landstraße - geplante Parkplätze /angebliche Ist-Menge

    Ist natürlich gut, dass man sich offenbar ernsthaft mit solchen Eingaben auseinandersetzt.

  • Ich würde gerne noch einmal hierauf zurückkommen. Der Umbau kommt näher und die geplanten Schutzstreifen sind meiner Meinung nach gerade wegen der anliegenden Schule lebensgefährlich.

    Ich habe mir noch mal die Situation angesehen und festgestellt, dass das städtische Flurstück viel breiter ist als die jetzige Straße:

    Karte: Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0

    Dieser freie Raum war meinen Recherchen nach ursprünglich für eine Vierspurigkeit vorgesehen.

    Somit besteht auf jeden Fall zwischen der Schule (Albert-Schweitzer-Gymnasium) und der nächsten Tempo-30-Zone (Stübeheide) noch deutlich Spielraum für Radverkerhsanlagen. Ich könnte mir folgendes vorstellen:

    Quelle: ich (Erstellt mit Steetmix Creative Commons Namensnennung - Share Alike 4.0 international (CC BY-SA 4.0))

    Was haltet ihr davon? Und soll ich dies versuchen in den Planungsprozess einzubringen?

  • Quelle: ich (Erstellt mit Steetmix Creative Commons Namensnennung - Share Alike 4.0 international (CC BY-SA 4.0))

    Was haltet ihr davon? Und soll ich dies versuchen in den Planungsprozess einzubringen?

    Ich habe mal in deine Zeichnung eine mögliche Lösung eingezeichnet.

    Yetis Bedenken sind genau zutreffend. Wenn auf einer Seite ein Zweirichtungsradweg ausgeschildert ist [Zeichen 237] + [Zusatzzeichen 1000-31] , dann muss er auch benutzt werden. Dann kann auf der Fahrbahn kein Radfahrstreifen markiert und ausgeschildert werden. Auch kein Fahrrad-Schutzstreifen.

    Es sei denn, man lässt beim Zweirichtungsradweg das Blauschild weg und hängt das hier auf: [Zusatzzeichen 1000-33]

    Für die Gegenrichtung (entgegen der üblichen Fahrtrichtung) das hier: [Zusatzzeichen 1022-10]

  • Da ein Radstreifen benutzungspflichtig ist, passt das nicht mit dem Zweirichtungsradweg auf der anderen Seite zusammen.

    da streiten sich ja irgendwie noch die Geister.

    Meine Auffassung ist bisher dass die nicht zwingend benutzungspflichtig sind.

    Auch weiter in Richtung Wellingsbüttel sah man auf den Planunterlagen Streifen, die mutmaßlich für eine Verbreiterung der Straße vorgehalten wurden.

    Mit einer Aufweitung des Straßenraumes wirst Du Dir bestimmt Freunde bei den Anwohnern machen, die ihren Vorgarten verlieren. Ich weiß nicht ob das besser ist als die Bäume zu "opfen".

    Im von Dir genannten Abschnitt sehe ich eher auf Basis der Planung in Richtung Stadtauswärts (auf Deiner Grafik rechts) statt Schutzstreifen und Parkstreifen einen 2-Richtungs-Radweg durch einen schmalen Grünstreifen abgetrennt.

    Ja, dann müssten die Bäume weg, dafür könnten die Vorgärten bleiben und es sind ja auch "nur" ca. 300m.

  • Auf welcher Straßenseite liegt die Schule ? Wenn sie, wie ich vermute, links liegt, wo sind da Querungsmöglichkeiten zum Zweirichtungs-Radweg auf der anderen Seite vorgesehen ? Und ist es wirklich sicherer , die Fahrbahn zur Benutzung des Radweges links zwei mal queren zu müssen ?

    Abgesehen davon ist ein Radweg auf der falschen Seite besonders unfallträchtig, so daß sogar die VwV dies nur als Ausnahme zulassen. Und in diesem Fall gibt es im Kartenausschnitt rechts zwei Einmündungen, links aber nur Eine als potentieller Unfallschwerpunkt.

    Wie ist eigentlich die Belastung mit Fußgängern in dem Bereich ? Inbesondere der Fußweg rechts im Vorschlag der Verwaltung dürfte kaum den heutigen Richtlinien entsprechen.

  • da streiten sich ja irgendwie noch die Geister.

    Meine Auffassung ist bisher dass die nicht zwingend benutzungspflichtig sind.

    Aus der VwV-StVO: Ein Radfahrstreifen ist ein mit Zeichen 237 gekennzeichneter und durch Zeichen 295 von der Fahrbahn abgetrennter Sonderweg.

    Ein Radfahrstreifen ohne Zeichen 237 ist daher nach meinem Verständnis ein Seitenstreifen mit Fahrradpiktogramm, auf dem das Halten und Parken nicht nur erlaubt, sondern sogar vorgeschrieben wäre. Mir ist bekannt, dass die Hamburger Verkehrsbehörden das anders sehen und dort an den Radfahrstreifen keine [Zeichen 237] stehen. Wenn neben dem Seitenstreifen noch ein Parkstreifen vorhanden ist, lässt sich vielleicht durch die Forderung, platzsparend zu parken und dem Verbot, in zweiter Reihe zu parken, ein Parkverbot für den Seitenstreifen ableiten. Das würde dann aber nicht für die Stellen gelten, wo der Parkstreifen an Bäumen unterbrochen ist und man möchte sicherlich nicht an jedem Baum ein Halteverbot anordnen. :)

    Ein Seitenstreifen müsste vom Radverkehr nicht einmal wegen des Rechtsfahrgebots benutzt werden, weil das nur für die Fahrbahn gilt.

    In @KSMs Vorschlag könnte man das dadurch lösen, dass man aus dem Radfahrstreifen einen 2m breiten Schutzstreifen macht, wenn man nicht davon ausgeht, dass ein durchgehender Breitstrich (Zeichen 295) Radfahrer auf dem Streifen besser schützt als eine Leitlinie (Zeichen 340)