Hallo Leute,
ich habe folgende Situation über den sog. Melde-Michel an die Stadt gemeldet:
Dieser "Radweg" ist aus Schotter, nur wenige cm breit aber lt. Beschilderung benutzungspflichtig.
Die Stadt hat sich zurückgemeldet und schreibt folgendes:
Zitat von Melde-MichelUnsere Rückmeldung an Sie:
Der Bewuchs wird schnellstmöglich vom Radweg entfernt. Da es sich bei dem Radweg um einen sogenannte Altbestand handelt, greift die StVO in Bezug auf die vorgegebenen Breite nicht.
Das kann doch nicht sein, oder?