Die Roller sind da

  • Tja: Die E-Scooter-Welle erreicht Kiel

    Tier soll wohl noch einer der besseren Anbieter sein, aber ich mag diesem Geschäftsmodell nichts abgewinnen. Ich freue mich dann schon drauf, dass bald nicht nur Radfahrer bei uns über den Gehweg sausen, sondern bald auch noch die lustigen Roller.

    Immerhin darf man in Ermangelung der notwendigen Zusatzzeichen bislang keine der Kieler Fahrradstraßen nutzen — oder zählt ein Elektrokleinstfahrzeug als Kraftfahrzeug, die ja quasi überall zugelassen sind?

  • Tier soll wohl noch einer der besseren Anbieter sein, aber ich mag diesem Geschäftsmodell nichts abgewinnen. Ich freue mich dann schon drauf, dass bald nicht nur Radfahrer bei uns über den Gehweg sausen, sondern bald auch noch die lustigen Roller.

    Immerhin darf man in Ermangelung der notwendigen Zusatzzeichen bislang keine der Kieler Fahrradstraßen nutzen — oder zählt ein Elektrokleinstfahrzeug als Kraftfahrzeug, die ja quasi überall zugelassen sind?

    Ganz einfach: Innerhalb geschlossener Ortschaften ab sofort ein drittel der Straßenbreite für E-Autos, ein drittel für Fußgänger und das restliche Drittel für den Rest. Das würde ich als Verkehrswende bezeichnen. Und Verbrenner dürfen gar nicht mehr in die Nähe von bewohnten Ortschaften kommen.

  • Ergänzung um 8:49 Uhr am 13. Juli: Vorsicht, der folgende Beitrag enthält primär eine falsche Interpretation der Verkehrsregeln und speist sich eher aus undifferenzierter Abneigung gegenüber Rollern.

    Ich will meinen Missmut noch mal etwas differenzierter darlegen und ein paar Punkte aus dem Artikel aufgreifen:

    Erstens geht die Stadt Kiel davon aus, dass die Roller eher von Touristen als von Einwohnern genutzt werden. Das ist für mich insofern interessant, da ortsunkundige Touristen natürlich ein anderes Nutzungsprofil aufweisen als vielleicht Einwohner, die damit zur Arbeit oder zum nächsten Bahnhof fahren wollen. Das spreche ich gleich noch mal an.

    Zweitens gibt es für die Stadt Kiel wohl eine Möglichkeit, falsch abgestellte oder umgefallene Roller zu melden. Das ist ja toll: Ich melde dann also einen auf dem Radweg liegenden Roller an die Stadt Kiel, die die Meldung dann frühestens am nächsten Arbeitstag an Tier weiterleitet, so dass dann hoffentlich zeitnah jemand aufrückt, um den Roller an einen sicheren Platz zu stellen? Dann kann ich die Dinger ja lieber selbst wieder aufrichten. Ich verstehe nicht so richtig, was diese Funktion der Stadt Kiel oder mir als Einwohner nutzen soll.

    Im Artikel kommt dann noch die Polizei zu Wort, die natürlich darauf hinweist, dass man die Einhaltung der Verkehrsregeln verstärkt kontrollieren werde.

    Ich stelle mal die ganz provokante These auf: Entweder kennen weder die Polizei noch die Stadt Kiel noch Tier die Verkehrsregeln für Elektrokleinstfahrzeuge oder das regelmäßige Verstoßen gegen ebenjene wurde quasi schon mit eingepreist.

    Es ist ja stellenweise schon auf dem Fahrrad schwierig genug, sich ohne Ordnungswidrigkeiten durch die Stadt zu bewegen, wenn an einigen Stellen nicht ganz klar ist, ob der Radweg, der eben noch für beide Fahrtrichtungen war, auch nach der nächsten Kreuzung in der Gegenrichtung befahren werden darf oder ob ein [Zeichen 267] ganz wirklich auch für Radfahrer gilt oder nur ein „Kfz-Verkehrsschild“ sein soll. Aber ich behaupte: Ein wesentlicher Teil der Rollerfahrer wird sich quasi zwangsläufig ordnungswidrig verhalten.

    Die Tier-App zeigt für Kiel eine umfangreiche Karte, die mutmaßlich urheberrechtlich geschützt ist und auf deren Einbindung ich an dieser Stelle daher verzichte, auf der das Kieler Westufer und ein bisschen vom Ostufer als nutzbarer Bereich eingezeichnet ist. Außerhalb dieses Bereiches möge man bitte nicht parken, sagt die App, es könnten sonst Gebühren anfallen. Innerhalb des Bereiches sind noch rote und gelbe Flächen abgebildet, in den roten Flächen kann eine Fahrt nicht beendet werden, in den gelben Flächen wird die Geschwindigkeit auf drei Kilometer pro Stunde gedrosselt.

    Die Karte sagt aber leider aus, auf welchen Flächen ein Roller überhaupt nicht fahren darf. Denn an diesen Bereichen mangelt es Kiel nun wahrlich nicht.

    Verboten ist zum Beispiel die Veloroute 10, bei der sich die Polizei ja tatsächlich um eine Einhaltung der vermeintlichen Verkehrsregeln bemüht zeigt. Die Veloroute 10 ist (größtenteils) als Fahrradstraße ausgewiesen ohne Freigabe für andere Fahrzeugarten und die Straßenverkehrs-Ordnung sagt in Anlage 2 zu Zeichen 244.1 unter Nummer 1:

    Zitat

    Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr sowie Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV darf Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt. Die freigegebenen Verkehrsarten können auch gemeinsam auf einem Zusatzzeichen abgebildet sein. Das Überqueren einer Fahrradstraße durch anderen Fahrzeugverkehr an einer Kreuzung zum Erreichen der weiterführenden Straße ist gestattet.

    Das ficht die Nutzer elektrischer Roller natürlich nur bedingt an, denn als normaler Verkehrsteilnehmer ist es wohl auch eher schwierig zu verstehen, warum man mit einem elektrischen Roller nicht auf einer Fahrradstraße fahren sollte, in der nicht-elektrische Roller, Skateboards und Inline-Skates kein Problem sind. Tja.

    Das Problem ist allerdings: Ein ganz schön großer Teil der Kieler Innenstadt mit seinen Altbaubeständen ist für die Nutzung mit Elektrokleinstfahrzeugen überhaupt nicht vorgesehen. Wir haben hier zum Beispiel eine respektable Anzahl an Straßen mit relativ grobem Kopfsteinpflaster, in denen schon heute renitente Gehwegradler ein erhebliches Problem darstellen. Künftig werden sich dann wohl noch Touristen mit elektrischen Rollern dazugesellen, denn mit den kleinen Rädern eines Rollers sehe ich überhaupt keine Möglichkeit, in irgendeiner Art und Weise ohne Sturz auf Kopfsteinpflaster zu fahren.

    Ich behaupte mal: Die Roller werden in diesen Straßen dann ordnungswidrig auf dem Gehweg fahren.

    Nächstes Problem: Ein gar nicht so ganz unwesentlicher Teil der übrigen Straßen ohne Kopfsteinpflaster ist abseits der Hauptverkehrsstraßen als Fahrradstraße ausgewiesen. Und wie wir oben schon erfahren haben, ist die Nutzung mit Elektrokleinstfahrzeugen dort nicht gestattet. Das ist natürlich den Nutzern weder bekannt noch handelt es sich um eine für den Nutzer intuitiv verständliche Regelung, denn wenn Kraftfahrzeuge oder Motorräder hier fahren dürfen, warum denn keine Elektrokleinstfahrzeuge?

    Ich verstehe allerdings den oben zitierten Satz aus der Straßenverkehrs-Ordnung Anlage 2 Nummer 1 sowie § 10 eKFV relativ eindeutig so, dass hier überall das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ ergänzt werden muss. Und wenn wir uns an die so genannte Schilderwaldnovelle aus dem Jahr 2010 erinnern, dann wissen wir ja, dass das Bundesverkehrsministerium lieber eine ganze Änderungsverordnung außer Kraft setzt als Geld für die Neubeschilderung auszugeben. Möchte jemand eine Wette abschließen, ob hier wirklich in absehbarer Zeit an zighunderten Zeichen 244.1 die notwendigen Zusatzschilder ergänzt werden?

    Damit ist die Verwendung der Roller im Kieler Stadtgebiet schon mal ganz erheblich eingeschränkt: Einen nicht unerheblichen Teil der Straßen kann, einen anderen Teil darf man nicht befahren. Bleiben also die Hauptverkehrsstraßen und einige Nebenstraßen, die keine Fahrradstraßen sind.

    Das mit den Zusatzzeichen ist allerdings auch eine böse Falle. Die Kombination [Zeichen 242][Zusatzzeichen 1022-10] und [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] bewirken nach meiner Interpretation nur eine Freigabe für den Radverkehr, nicht aber für Elektrokleinstfahrzeuge. Die Kombination [Zeichen 267][Zusatzzeichen 1022-10] hingegen erlaubt laut StVO-Anlage 2 zu Zeichen 267 auch die Einfahrt mit Elektrokleinstfahrzeugen — § 12 eKFV hingegen sagt, das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ wäre notwendig. Das ist ja mal wieder eine handwerkliche Meisterleistung vom Bundesverkehrsministerium.

    Das nächste Problem für Rollerfahrer ist nämlich, dass touristisch interessante Ziele in der Regel in Fußgängerzonen liegen — und dementsprechend tabu sind. Nach meinem Dafürhalten darf zum Beispiel in der Fußgängerzone vom Kieler Holstentörn bis zum Kieler Schloss nicht mit Elektrokleinstfahrzeugen gefahren werden, weil es der Beschilderung am notwendigen Zusatzzeichen mangelt. Umso rätselhafter, dass genau diese Fußgängerzone in der App gelb markiert ist, also mit drei Kilometern pro Stunde befahren werden kann, obwohl das Fahren ja eigentlich eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

    Weiter zur Kiellinie. Diese langgezogene Fläche ist wohl auch eines der touristischen Ziele in Kiel — und dummerweise liegt der interessante Teil mit Restaurants und Imbisswagen in einem Bereich, der nicht genau wusste, ob er nun [Zeichen 242][Zusatzzeichen 1022-10] oder [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] werden will, aber auf jeden Fall nicht mit Elektrokleinstfahrzeugen befahren werden darf.

    Nur: Die Leute werden halt trotzdem mit dem Roller durchfahren.

    Und das ist auch das große Problem, das ich mit diesen Fahrzeugen habe. Schön, dass die Kiellinie für Radfahrer freigegeben ist, die sich dann mit Schrittgeschwindigkeit fortbewegen dürfen. Wir können uns hier wohl alle denken, dass das eher mäßig klappt und es sehr unangenehm für Fußgänger ist, wenn mal rechts, mal links Fahrräder vorbeiflitzen, wenn geklingelt oder gepöbelt wird, weil Fußgänger auf „ihrer Fläche“ nicht schnell genug Platz gemacht haben. Dort auch noch Roller rein zu schicken, deren Nutzer im Regelfall nicht besonders vertraut mit der Handhabung dieser Fahrzeuge sind, halte ich für falsch. Ich habe in der Hamburger Mönckebergstraße in den letzten zwölf Monaten erleben dürfen, wie rücksichtslos ein nicht unerheblicher Teil der Fahrer plötzlich auf dem Gehwegen durch die Menschenmassen geknattert ist, da denke ich mir wirklich: Das brauche ich dann Bitteschön nicht noch nach Feierabend hier zu Hause.

    Wie auch immer: Im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung und er Elektronkleinstfahrzeuge-Verordnung sind diese Fahrzeuge in Kiel momentan nur mäßig brauchbar. Dass tatsächlich an vielen Fahrradstraßen und Fußgängerzonen das notwendige Zusatzschild nachgerüstet wird, mag ich nicht so ganz glauben. Und insofern bin ich gespannt, wie die Kontrollen der Polizei aussehen werden — ob man nur das Fahren auf Gehwegen und in der falschen Fahrtrichtung ahndet oder tatsächlich auch die Veloroute 10 und alle anderen Fahrradstraßen und Fußgängerzonen frei von diesen Rollern halten wird.

    Denn auch wenn es sich momentan nur um einen einzigen Leihanbieter mit 200 Fahrzeugen handelt, habe ich nicht besonders viel Lust darauf, dass ich als Fußgänger den engen, zugeparkten Gehweg nicht nur mit reniteten Gehwegradlern teilen muss, sondern künftig auch noch von Rollerfahrern beiseite geklingelt werde.

    Einmal editiert, zuletzt von Malte (13. Juli 2020 um 08:50) aus folgendem Grund: Bullshit.

  • Irre ich mich, oder sagt das Zitat oben nicht gerade aus, dass E-Scooter Fahrradstraßen eben doch benutzen dürfen!?

    Wenn ich mich recht erinnere galten für E-Scooter doch die gleichen Regeln wie für Radfahrer mit 2 Ausnahmen:

    - Gehwege/Fußgängerzonen mit "Radfahrer frei" dürfen nicht genutzt werden

    - allgemeine Radwegebenutzungspflicht.

  • Ich stelle mal die ganz provokante These auf: Entweder kennen weder die Polizei noch die Stadt Kiel noch Tier die Verkehrsregeln für Elektrokleinstfahrzeuge oder das regelmäßige Verstoßen gegen ebenjene wurde quasi schon mit eingepreist.

    Die These kann ich getrost an mich zurückgeben: Derjenige, der keine Ahnung von den Verkehrsregeln hat, saß gestern Abend mit Hasskappe vor dem Rechner und tippte einen ziemlich langen Beitrag mit vielen Fotos über vermeintliche „Rollerrowdys“, ohne die eigentlich notwendige Recherche anzustellen.

    Das ist mir nicht ganz wenig peinlich.

    Ich ließ mich von der Aussage in den Kieler Nachrichten, dass die Mietroller nicht auf die Veloroute 10 fahren dürften, zu einer Fehlinterpretation zu dem Bandwurmsatz aus Anlage 2 zu Zeichen 244.1 hinreißen, weil meine Interpretation ganz gut zu dem vermeintlichen Verbot passte. Einige andere Mitglieder der Kieler Fahrradbubble fielen auf die gleiche Falle ein und so hatte ich gestern Abend kurz vor Mitternacht nicht besonders große Zweifel daran, hier einer ganz großen Sache auf der Spur zu sein und mit gehässigem Tonfall die Stadt Kiel mal wieder der Lächerlichkeit preisgeben zu können, um mich an meiner Abneigung an diesen Rollern zu weiden.

    Das war unangemessen und ich möchte dafür um Entschuldigung bitten. Ich kann so etwas eigentlich besser. Offenbar ärgere ich mich nach meinen negativen Erfahrungen mit Rollern in anderen Städten so sehr darüber, dass die Teile jetzt in Kiel aufgetaucht sind, dass mir jede dümmliche Argumentation recht ist, um den Dingern gegenüber Dampf abzulassen.

  • Ich könnte mit den E-Rollern besser leben, wenn es dafür feste Abstellplätze gäbe und diese nicht auf Kosten von Fahrradabstellplätzen, sondern auf Kosten von Autostellplätzen geschaffen werden. Leider haben wohl die Verleihfirmen einen Rechtsanspruch darauf, ihr Geschäft ohne feste Abstellplätze zu betreiben. Und ich habe bislang noch von keiner Stadt in Deutschland gehört, der es gelungen wäre feste Abstellplätze durchzusetzen.

    Ein Problem dabei wäre auch mangelnde Kooperation unterschiedlicher Anbieter. Mehrere Anbieter in einer Stadt müssten verpflichtet werden können, gemeinsame feste Abstellplätze einzurichten.

  • Stören euch die Dinger wirklich noch?

    Bei mir vor dem Büro werden jeden Tag 6 Roller frisch geladen aufgestellt. In Nürnberg sind inzwischen zwei Anbieter unterwegs: Tier und Veo (Vio?). In freier Wildbahn sind die Roller immer noch selten. Ich habe das Ding inzwischen zwei- oder dreimal genutzt und kann sagen: ja, mei, für mich ist das nix. Zu langsam um dem Rad oder Auto oder öffentlichen Nahverkehr Konkurrenz zu machen. Zu umständlich und teuer um den Fußweg zu ersetzen. Einzige Berechtigung: zeitlich knapp, aber zu elegant gekleidet für Jogging.

    Auf dem Radweg oder in einer Fahrradstraße sind die Teile meistens mit Maximalgeschwindigkeit unterwegs und "stören" auch nicht mehr als ein Ebike oder langsamer Radfahrer.

  • Die These kann ich getrost an mich zurückgeben: Derjenige, der keine Ahnung von den Verkehrsregeln hat, saß gestern Abend mit Hasskappe vor dem Rechner und tippte einen ziemlich langen Beitrag mit vielen Fotos über vermeintliche „Rollerrowdys“, ohne die eigentlich notwendige Recherche anzustellen.

    Also gut, mit dem vermeintlichen Rollerverbot in der Fahrradstraße lag ich gestern Abend richtig gut daneben, ansonsten aber offenbar gar nicht soooo verkehrt. Es bleiben ja durchaus die Bedenken, dass die Roller angesichts der vielen gekopfsteinpflasterten Fahrbahnen gar nicht mal so selten auf den engen Gehwegen herumsurren werden und die Sache mit den Fußgängerzonen ist mir auch noch nicht so ganz klar.

    In § 10 eKFV wird abschließend aufgezählt, welche Verkehrsflächen mit Elektrokleinstfahrzeugen befahren werden dürfen. In Absatz 3 heißt es dort, dass mit dem Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ zusätzliche Flächen abseits von baulich angelegten Radwegen, Fahrradstraßen und Fahrbahnen freigegeben werden dürfen. Da steht aber nicht, dass „Fahrräder frei“ auch gleichzeitig für Elektrokleinstfahrzeuge gilt.

    Dann kommt § 12 eKFV und zählt noch mal ein paar Besonderheiten auf, wann ein Elektrokleinstfahrzeug unabhängig von den vorigen Regelungen dann doch plötzlich als Kraftfahrzeug oder doch plötzlich als Fahrrad gilt. In Absatz 2 steckt dort der lustige Widerspruch, dass [Zeichen 267][Zusatzzeichen 1022-10] nicht für Elektrokleinstfahrzeuge gelte, während die Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung das Gegenteil behauptet.

    Ich sehe aber auch dort keine Veranlassung zur Annahme, dass [Zusatzzeichen 1022-10] nun grundsätzlich auch für Elektrokleinstfahrzeuge anwendbar wäre. Das Befahren einer [Zeichen 242][Zusatzzeichen 1022-10] ist mit Elektrokleinstfahrzeugen nicht gestattet und [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] schon gar nicht, weil ein solcher Roller nunmal ein Kraftfahrzeug ist und bleibt und auf Gehwegen nichts verloren hat.

    Ich gehe erst einmal davon aus, dass damit sowohl das Befahren der touristisch interessanten Kiellinie als auch der auf der Karte gelb markierten Fußgängerzone für Elektrokleinstfahrzeuge ordnungswidrig ist.

  • Mal 'ne doofe Frage: Hätte man nicht anstelle einer eigenen eKFV auch einfach in die StVO aufnehmen können, dass für e-Roller die selben Verkehrsregeln gelten wie für Fahrräder? Oder hatte man wirklich so viel Angst, dass die ganzen e-Roller auf der Fahrbahn fahren, wenn es nebenan einen Angebotsradweg ohne Benutzungspflicht gibt?

    Das wäre doch mal eine Chance gewesen, die Verkehrsregeln, die für Radfahrer gelten, durch die öffentliche Debatte etwas bekannter zu machen. Es hätten sich damit auch solche Fragen, ob denn der e-Roller auch in der Fahrradstraße fahren darf, oder ob man am Eingang der Fußgängerzone noch ein weiteres Zusatzzeichen anbringen muss, einfach erledigt.

    Dazu wäre natürlich auch eine Ergänzung der StVZO erforderlich geworden.

    Gibt es eigentlich schon dieses Zusatzzeichen?

  • Mal 'ne doofe Frage: Hätte man nicht anstelle einer eigenen eKFV auch einfach in die StVO aufnehmen können, dass für e-Roller die selben Verkehrsregeln gelten wie für Fahrräder? Oder hatte man wirklich so viel Angst, dass die ganzen e-Roller auf der Fahrbahn fahren, wenn es nebenan einen Angebotsradweg ohne Benutzungspflicht gibt?

    Wenn ich mich richtig erinnere gab es für Elektro-Tretroller früher keine Chance, sie legal im Straßenverkehr zu benutzen. Dabei hätte man es belassen sollen.

  • Tja: Alle freuen sich, dass es mittlerweile 350 Roller in Kiel gibt und die Elektrokleinstfahrzeuge so gut angenommen werden. Schwerwiegende Regelverstöße habe die Polizei bislang nicht beobachtet. Positive Bilanz nach E-Scooter-Start

    Vielleicht vertritt die Kieler Fahrrad-Bubble eine Mindermeinung, aber die Teile nerven mich immer noch. Ein nicht unerheblicher Teil fährt weiterhin auf Gehwegen herum oder an der Holtenauer Straße Slalom zwischen Fußgängern, die Sache mit der Fußgängerzone ist meines Erachtens auch noch nicht geklärt — und auf der Veloroute 10 probieren die Leute aus, was die Teile so hergeben, und knattern zwischen Radfahrern herum.

    Bezeichnend finde ich ja auch, dass die Polizei die Sache ganz prima findet, aber offenbar niemand Anstoß daran nimmt, dass diese lustige Kieler Infrastruktur mit Hochbordradweg neben Schutzstreifen oder Zweirichtungsradwegen auf einer Straßenseite die Anwendung der Verkehrsregeln für Elektrokleinstfahrzeuge erheblich erschwert.

  • Ist das verboten?

    Das weiß ich nicht genau — angeblich möchte die Stadt Kiel nicht, dass Roller auf der Veloroute fahren. Das steht aber weder an der Veloroute dran noch gibt die App darüber die Auskunft. Und wenn man die Fahrradstraße als Veloroute annimmt, muss man sich nicht nur mit Fußgängern arrangieren — die dort vollkommen legitim unterwegs sind — sondern jetzt auch noch mit Verkehrsteilnehmern, die zum ersten Mal auf dem Roller unterwegs sind und mit zwanzig Sachen dort entlangbrutzeln, obwohl sie das Fahrzeug nicht im Griff haben. Das empfinde ich schon als etwas lästig.

  • Das weiß ich nicht genau...

    Ein Blick in die StVO hilft. Die entscheidende Passage der Regeln zu Vz 244 habe ich ja bereits oben zitiert.

    ...angeblich möchte die Stadt Kiel nicht, dass Roller auf der Veloroute fahren....

    Das ist ohne Bedeutung.

    ...sondern jetzt auch noch mit Verkehrsteilnehmern, die zum ersten Mal auf dem Roller unterwegs sind und mit zwanzig Sachen dort entlangbrutzeln, obwohl sie das Fahrzeug nicht im Griff haben. Das empfinde ich schon als etwas lästig.

    Ich empfinde den gesamten Straßenverkehr als lästig. So ist Straßenverkehr nun einmal. Er ist nicht als Wellnessurlaub konzipiert.

  • Das ist ohne Bedeutung.

    Ja, so halbwegs. Ist doch lächerlich, dass die Stadt mit dem Betreiber eine Vereinbarung trifft, dass ich mit dem Roller auf einer bestimmten Straße nicht fahren soll, aber weder die Beschilderung noch die App des Betreibers davon etwas kundtut.

    Und von Bedeutung ist es dann plötzlich schon, wenn die Polizei mal wieder die Einhaltung der Verkehrsregeln auf der Veloroute kontrolliert und Inline-Skater, Fußgänger und Rollerfahrer kostenlos belehrt.

    Ich empfinde den gesamten Straßenverkehr als lästig. So ist Straßenverkehr nun einmal. Er ist nicht als Wellnessurlaub konzipiert.

    Da bin ich geteilter Meinung.

    Einerseits muss man sich halt mit anderen Verkehrsteilnehmern arrangieren. Die lustigen Roller sind nunmal da und werden aller Hoffnungen zum Trotz wohl nicht so schnell wieder verschwinden.

    Andererseits halte ich es trotzdem für eine blöde Idee, einerseits eine Veloroute zu bauen, die primär dem Radverkehr dienen soll und die entsprechend bei jeder Gelegenheit als Beispiel für die „Fahrradstadt Kiel“ zu bewerben, obwohl sie eher eine Freizeitfläche ist, auf der man irgendwie mit dem Fahrrad fahren darf.

    Allerdings wundere ich mich auch ein bisschen, wie denn deine Einstellung, der Straßenverkehr sei kein Wellnessurlaub, mit deiner Abneigung gegenüber Pollern und Bäumen harmoniert. Auf die muss ich als Verkehrsteilnehmer nunmal ebenfalls aufpassen.

  • Einerseits muss man sich halt mit anderen Verkehrsteilnehmern arrangieren. Die lustigen Roller sind nunmal da und werden aller Hoffnungen zum Trotz wohl nicht so schnell wieder verschwinden.

    Hier in Köln gibt es die Roller schon etwas länger und auf eine gewisse Art und Weise verschwinden sie. Zumindest aus dem eigenen Fokus. Die Fahrer sind mit der Zeit deutlich geübter, haben ihren Platz im Straßenverkehr gefunden und mich stören sie, wenn sie fahren, nicht mehr. Nur das Rumliegen der Roller, am Rhein, im Wald oder mitten im Weg, stört mich noch. Gleiches gilt aber für Mieträder oder Einkaufswägen.

  • Beitrag von krapotke (7. August 2020 um 13:49)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (5. Januar 2023 um 10:52).
  • Der Redakteur fährt dort auf einem für Radverkehr freigebenen Radweg

    Was ist das? Ich kenne nur für den Radverkehr freigegebe Gehwege oder für den Radverkehr benutzungspflichtige Gehwege - oder eben reine Gehwege. Ich bezweifle, dass in Bayern bisher jemals ein Radweg nur für Radfahrer gebaut wurde und falls ja, ist seine Benutzung sicher nicht freigegeben, sondern verpflichtend.

  • Beitrag von krapotke (7. August 2020 um 17:27)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (5. Januar 2023 um 10:52).