Infrastruktur - Schutzstreifen

  • So, hier mal zwei Bilder der Sicherheitseinrichtung. Die ist auf der Seite, nur an einer stelle gemessen, ziemlich genau 1,3m vom Randstein bis zur Außenkante weißer Strich.

    Da wo Autos rechts daneben parken fahre ich sicher nicht im Streifen, sondern außerhalb. Ich empfinde 2 Meter Abstand von geparkten Autos weg als Minimum. Hat mir auch schon öfter Gehupe und verbale Beschimpfungen eingebracht.

    Maisach ist seit dem Mittelalter fest in CSU- und FW-Hand (Freie Wähler sind das gleiche wie CSU). Warum die also sowas machen? Ich vermute, da gibts irgendwie Geld abzukrallen, weil Radfahren geht denen traditionsgemaß m.W. am Allerwertesten vorbei.

  • Hab jetzt mal auf der Radar-Karte eine Meldung verfasst, vielleicht schick ich das ja auch an das Bauamt in Maisach direkt:

  • Vielen dank für das Bild von der Bushaltestelle.

    Mir ist noch nicht klar, ob es da bestimmte Vorschriften für gibt, was die Markierung von Schutzstreifen im Bereich von Bushaltestellen angeht. Hier ist ein Beispiel aus Hannover, auf dem man sieht, dass die Markierung des Radfahrer-Schutzstreifes im Bereich der Bushaltestelle unterbrochen wurde:

    Das Foto kannst du auch gerne verwenden, um es der Verkehrsbehörde in Maisach vorzulegen. Ich würde eine Unterbrechung so begründen:

    Eine Unterbrechung der Schutzstreifenmarkierung im Bereich der Bushaltestelle erhöht die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer in dem sensiblen Bereich Bushaltestellenbord, wo verstärkt mit Fahrgästen zu rechnen ist, die zur gegenüberliegenden Haltestelle wechseln wollen, möglicherweise mit Eile und deshalb unaufmerksam. Besonders auch mit Kindern ist zu rechnen.

    Zusätzliche Aufmerksamkeit erzeugt die Bodenmarkierung mit Zickzack-Streifen und mit dem Schriftzug BUS!

    Auch wird die Gefahr des versehentliche Zuparkens der Bushaltestelle minimiert.

  • Mir ist noch nicht klar, ob es da bestimmte Vorschriften für gibt, was die Markierung von Schutzstreifen im Bereich von Bushaltestellen angeht.

    zumindest die ERA lässt sich mit Empfehlungen dazu aus. Und die lauten in der Zusammenfassung: an der oben abgebildeten Örtlichkeit wurde alles gemäß ERA umgesetzt. Nur die Rotfärbung ist nochmal drüber hinaus.

  • zumindest die ERA lässt sich mit Empfehlungen dazu aus. Und die lauten in der Zusammenfassung: an der oben abgebildeten Örtlichkeit wurde alles gemäß ERA umgesetzt. Nur die Rotfärbung ist nochmal drüber hinaus.

    Da dann sollte man in einer neuen Version der ERA gleich mit aufnehmen, dass Schutzstreifen nur dann zu markieren sind, wenn ein legales Überholen von Radfahrern mit dem Pkw grundsätzlich möglich ist.

  • Da dann sollte man in einer neuen Version der ERA gleich mit aufnehmen, dass Schutzstreifen nur dann zu markieren sind, wenn ein legales Überholen von Radfahrern mit dem Pkw grundsätzlich möglich ist.

    ich bezog mich auf die Bushaltestelle, das Ende des Schutzstreifens und die zick-zack-Markierung. ?(

    Aber du spielst vermutlich auf die Formulierung an:

    "Bei [...] Mittelstreifen können Schutzstreifen angelegt werden, wenn eine Breite von mind. 2,25m zwischen Schutzstreifen und der Mittelinsel bzw. dem Mittelstreifen verbleibt."

    In der Tat ist das ganz großer Käse. X/

  • Hab jetzt mal auf der Radar-Karte eine Meldung verfasst, vielleicht schick ich das ja auch an das Bauamt in Maisach direkt:

    Darf ich dein Bild TUER.PNG verwenden? Ich würde gerne die Halbtagskraft im Maisacher Straßenverkehramt auffordern, die Webseite "Sicher Radfahren" https://www.maisach.de/Sicher-Rad-fah…ipps.o1964.html entsprechend upzudaten und darauf hinzuweisen, dass man die neuen "Schutzstreifen" nicht mißverständlicherweise als Aufforderung wahrnimmt, darin zu fahren.

  • Da dann sollte man in einer neuen Version der ERA gleich mit aufnehmen, dass Schutzstreifen nur dann zu markieren sind, wenn ein legales Überholen von Radfahrern mit dem Pkw grundsätzlich möglich ist.

    Das ist ein interessanter Gesichtspunkt. Ich habe hier mal die Zeichnung verlinkt, von der Stelle, die ich fotografiert habe: https://www.infra-hannover.de/wp-content/upl…_QS2_A4_gez.pdf

    Derzufolge ist der Schutzstreifen 1,50 m breit, gemessen ab Haltetsellenkante. Und die Fahrbahn bis zum Kantstein des Gleisbetts ist 3,00 m breit. Wenn da ein regelkonformes Überholen mit 1,50 m Sicherheitsabstand erfolgen soll, dann müsste der Radfahrer sehr weit rechts und der PKW sehr dicht am Kantstein fahren. Aber es könnte gerade noch so reichen.

    Dort ist vor allem deshalb nicht mehr Platz für den Fahrrad und Autoverkehr, weil so verhindert wird, dass PKW an dem haltenden Bus vorbei fahren.

  • So, wie die Verhältnisse dort bemessen sind können sich zwei einspurige Fahrzeuge überholen - Fahrradfahrer können legal gar nicht von KFZ überholt werden. Wäre vielleicht eine Stelle um zur Erinnerung der Kraftfahrer und Busfahrer dieses neumodische "Radfahrer überholen verboten" Dings hinzustellen.

  • Darf ich dein Bild TUER.PNG verwenden? Ich würde gerne die Halbtagskraft im Maisacher Straßenverkehramt auffordern, die Webseite "Sicher Radfahren" https://www.maisach.de/Sicher-Rad-fah…ipps.o1964.html entsprechend upzudaten und darauf hinzuweisen, dass man die neuen "Schutzstreifen" nicht mißverständlicherweise als Aufforderung wahrnimmt, darin zu fahren.

    Darfst Du, musst aber sagen, dass das Bild nicht von Dir ist, denn ich habe meine Meldung an Maisach mit Klarnamen unterschrieben und bin auf der Gemeinde als kleiner und höflicher älterer Herr bekannt.

  • Wärst du mit folgender Formulierung bzgl. deines Fotos einverstanden?







    Mit freundlichen Grüßen

  • Die Gemeinde bekommt die Meldungen der Radar-Seite, insofern kennt sie das Foto schon. Deine Nachricht ist also redundant.

    Du kannst bzw. solltest noch darauf Hinweisen, dass die Gemeinde selber bei Ihren Tipps schreibt:

    Zitat

    Fahren auf der Fahrbahn

    • Ausreichend zum rechten Fahrbahnrand (50 cm bis 100 cm) und zu parkenden Autos (75 cm bis 125 cm) Abstand halten.

    und es schwierig ist auf dem 1,3m breiten Schutzstreifen einen Abstand von bis zu 1,25m zu halten, da ein Radler selber schon 60-70cm Verkehrsraum einnimmt, je nach Statur/Wuchs und Radtyp. Und Wuchs ist ja in Bayern ja oft eher in die horizontale ausgeprägt.

  • Harenberg hatten wir hier schon einmal von Ullie , damals aber noch nicht so ... gefärbt.

    Nun hab ich das mal selbst begutachtet.

    Hier fängt das an mit einer Querungshilfe vom vorher linksseitigen [Zeichen 240]. Auch wenn viele Radfahrer hier sicher erst auf den Schutzstreifen "starten", ein Überholen scheint hier doch nicht möglich.

    Hier noch 2 Lösungen im Direktvergleich. Ich werde die Lösung mit den einzelnen Piktogrammen nochmal für Bargteheide anregen, wo das angeblich in S-H nicht zulässig sein soll.

  • Ist ja im Wesentlichen das gleiche wie im Urteil aus Lüneburg in ahnocjer Sache.

    Auf Seite 11, Absatz 2 wird geschrieben, dass das Projekt "Radmesser" festgestellt hat, dass Schutzstreifen tatsächlich zu einem höheren Abstand beim Überholen führen.

    Ich finde dazu nichts. Kennt jemand einen Link?

  • Ist weiter oben in meinem Link verlinkt das Projekt, wenn die URL hoffentlich noch stimmt.

    So direkt steht's nicht drin, aber es ist leicht aus den Daten rauszulesen, dass der Abstand minmal geringer ist ohne Schutzstreifen. Da hat der Radler es eben selbst in der Hand, wenn er nicht am Bordstein kleben würde sondern mittiger führe, was die Abstände vergrößert, ist glaub auch irgendwo da rauszulesen.

    Interessanter finde ich die Schweizer Sache mit Vorher-Nachher-Vergleich, Bir-irgendwas, glaub auch bei mir verlinkt.

  • Ist weiter oben in meinem Link verlinkt das Projekt, wenn die URL hoffentlich noch stimmt.

    So direkt steht's nicht drin, aber es ist leicht aus den Daten rauszulesen, dass der Abstand minmal geringer ist ohne Schutzstreifen.

    Die BASt hat festgestellt, dass Schutzstreifen ein etwas geringeres Unfallrisiko haben als Mischverkehr, obwohl Radfahrer mit der Markierung tendenziell dichter an parkenden Autos vorbei fahren als bei ungeteilten Fahrbahnen. Als Grund wird angeführt, dass die Schutzstreifen Radfahrer dazu ermutigen, den Gehweg zu verlassen, wodurch das Risiko gemindert werde, dass es zu Kollisionen mit Fußverkehr oder mit KFZ an Einmündungen und Grundstückszufahrten komme, was wiederum das leicht erhöhte Dooring-Risiko bei Schutzstreifennutzung überkompensiere.

    Seitenabstände zu Überholern und dadurch verursachte Längsverkehrskollisionen spielen dagegen offenbar bei keiner Führungsform eine signifikante Rolle für das Unfallrisiko.

  • ich bin kein Jurist, aber die Begründung liest sich schlüssig.

    Schutzstreifen gibt es woanders auch

    Schutzstreifen sind nach ERA markiert

    Schutzstreifen sind nicht gefährlich, andere Verkehrsteilnehmer sind es.

    Hm. :|