Kieler Polizei stellt Videoserie zum Radverkehr ins Internet

  • Hmm, das klingt ja… interessant: Kieler Polizei stellt Videoserie zum Radverkehr ins Internet

    Wenn ich mir den Facebook-Auftritt der Polizei Kiel und Plön ansehe, dann wird das wieder so eine „gegenseitige Rücksicht“-Nummer. Die Beamten werden doch gar nicht in der Lage zu sein, die ganzen Späßchen zu erklären, die sich die Kieler Straßenverkehrsbehörde ausgedacht hat. Ich bin mal gespannt, was passiert.

  • Hmm, das klingt ja… interessant: Kieler Polizei stellt Videoserie zum Radverkehr ins Internet

    Wenn ich mir den Facebook-Auftritt der Polizei Kiel und Plön ansehe, dann wird das wieder so eine „gegenseitige Rücksicht“-Nummer. Die Beamten werden doch gar nicht in der Lage zu sein, die ganzen Späßchen zu erklären, die sich die Kieler Straßenverkehrsbehörde ausgedacht hat. Ich bin mal gespannt, was passiert.

    Imagefilme der Polizei SLH ... scheinen nötig zu sein:

    https://www.bento.de/politik/polize…283807#refsponi

  • Zitat von https://twitter.com/SH_Polizei/status/1277888777114079232

    Halte neben dem Schutzstreifen

    Na super. Das macht's nicht besser. Der "Schutzstreifen" liegt dann beiderseitig in der Dooring Zone und links muss man auf der Gegenfahrbahn überholen.

    Ansonsten ist auffällig, dass in der Videoserie alle einen Helm aufhaben.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Na super. Das macht's nicht besser.

    Das Halten neben dem Schutzstreifen ist überdies eine Ordnungswidrigkeit, weil laut § 12 Abs. 4 S. 1 StVO am rechten Fahrbahnrand zu parken ist. Wenn der Schutzstreifen aber Teil der Fahrbahn ist, kann man in dem Bereich nicht parken oder halten.

    … womit wir wieder bei der Frage sind, ob die Verkehrsüberwachung das nicht weiß oder trotz der dadurch entstehenden Gefährdung des Radverkehrs wieder beide Augen zudrückt, weil Kraftfahrer ja nunmal irgendwo parken müssen.

  • ...

    … womit wir wieder bei der Frage sind, ob die Verkehrsüberwachung das nicht weiß oder trotz der dadurch entstehenden Gefährdung des Radverkehrs wieder beide Augen zudrückt, weil Kraftfahrer ja nunmal irgendwo parken müssen.

    Letzteres ist der Fall.

    Es war der ausdrückliche Wunsch von Interessensvertretern, dass wenigstens die Radverkehrsanlagen nach Möglichkeit frei gehalten werden. Und diesen Auftrag hat die Verkehrsüberwachung nun. Den Auftrag, sämtliche Verkehrsdelikte zu ahnden, die überhaupt nur geschehen, hat man ihnen nicht gegeben. Die Welt sollen sie auch nicht verändern.

    Sofern es den Lieferverkehr betrifft, ist es ohnehin müßig. Das führt am Ende nur dazu, dass die Ware teurer wird, weil das Anliefern teurer wird. Diese Verwarnungsgelder bezahlt letztlich nicht der Lkw-Fahrer, sondern der Kunde an der Supermarktkasse. Das bemerkt der nur nicht.

    Erforderlich wären in erster Linie Maßnahmen, die im Vorfeld ansetzen und dazu führen, dass dies möglichst überhaupt nicht erst passiert. Mit Ahndung allein wird es nichts.

  • Das nächste Video über Radfahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen:

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    Viel Text war ja nicht auswendig zu lernen. Und es ärgert mich schon ein bisschen, dass die Polizeibeamtin auf das [Zeichen 242] deutet mit den Worten: „Und in Fußgängerzonen [darfst du] auch nicht [fahren]!“

    Denn unter dem Zeichen 242 hängt ja eine umfangreiche Sammlung von Ausnahmen für den Liefer- und Radverkehr: Radfahrer dürfen also nachts und sonntags durch die Fußgängerzone fahren. Das hätte man erwähnen können, finde ich. Dass dabei Schrittgeschwindigkeit gilt und die Holstenstraße keine Rennstrecke ist, vielleicht auch.

    Und ich befürchte, dass diese Art der Aufklärung, die quasi die Hälfte der Regeln, aber dummerweise die wesentliche Hälfte einfach weglässt, nicht besonders hilfreich ist. Ich gehe nicht davon aus, dass mich demnächst nachts jemand in der Fußgängerzone vom Rad schubst, weil er dieses Video gesehen hat, aber vielleicht gibt's wieder ganz kluge Lautäußerungen oder Beschimpfungen. Ich habe ja in den dreieinhalb Jahren in Hamburg auch regelmäßig morgens auf der Fahrt zur Arbeit gemerkt, ob das Hamburger Autoblatt oder die Hamburger Autopost mal wieder mit einem reißerischen Artikel Stimmung gegen Radfahrer gemacht haben und irgendwas Missverständliches hinsichtlich Radwegbenutzungspflichten kommuniziert wurde.

  • Mich ärgert der letzte Satz mehr: "Räder nutzen Radwege". War nicht der (StVO-)Standard, dass Radfahrer die Fahrbahn nutzen?

    Zitat

    Was sind die Gründe für diesen Kraftaufwand? [...] Zweitens: Die Novellierung der Straßenverkehrsordnung. Seit Ende April gelten teilweise neue Regeln im Straßenverkehr, die auch das Miteinander von Kraftfahrzeugführenden und Radfahrenden neu ausbalanciert.

    Presseportal der Kieler Polizei

    Dass Fahrzeuge die Fahrbahn benutzen, steht jetzt seit 22 Jahren in der StVO und wird genauso lang missachtet. Man könnte die Kieler Polizei ja drauf hinweisen, Kommentare sind bei YouTube aber deaktiviert....

  • Das nächste Video über Radfahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen:

    Bin jetzt auf Twitter (wurde aber auch Zeit nach 14 Jahren) und hab meinen unqualifizierten Senf dazugegeben.

    Auffall: Der ADFC Schleswig-Holstein hat den Beitrag der Kieler Polizei "geliked" und mal gleich auf die Möglichkeit "Fahrrad frei" hingewiesen. Vom neuen (inzwischen 2 Jahre alten) Piktogramm "freiwillige Benutzung" keine Rede. Die scheinen genauso drauf zu sein wie hier in Bayern...

  • Nun also das lange erwartete Video zur Fahrradstraße. Für mich ist’s ziemlich enttäuschend, denn es wird allein der Fragekomplex aufgearbeitet, ob man denn zu Fuß auf der Fahrradstraße unterwegs sein darf, was in diesem Fall anhand der Veloroute 10 demonstriert wird.

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    An der Einleitung hatte ich zunächst zu knabbern: Fußgänger dürfen also nur auf Fahrradstraßen gehen, wenn es keinen Gehweg gibt — also dürfen sie Fahrradstraßen nicht nutzen, wenn ein Gehweg vorhanden ist? Dann fiel mir ein, dass für den normalen Verkehrsteilnehmer der Begriff „Straße“ gleichbedeutend mit „Fahrbahn“ ist und irgendwie passte es dann doch.

    Weil in dem relativ überschaubaren Video nur eine einzige Frage beantwortet wurde, nämlich die Frage nach den Füßen auf der Fahrradstraße, die ja unglücklicherweise in dieser Form auch nur auf der Veloroute gestellt wird, weil nach meiner Kenntnis alle anderen Fahrradstraßen in Kiel mit Gehwegen ausgestattet sind, musste die Polizei auf Twitter noch eine ganze Reihe weiterer Fragen beantworten. Und dabei fiel den Beamten dann leider auch die systemimmanente Problematik einer Diskussion auf Twitter vor die Füße: Es wird eine Frage in 280 Zeichen gestellt, die dann in 280 Zeichen beantwortet werden muss.

    Das geht — fast immer — schief.

    Beispielsweise fragte „Kollege Ronnie“, ob er als Radfahrer an „Auto-Ampeln“ rechts vom Radweg anhalten müsse. Darüber kann man in einem Radverkehrsforum bestimmt seitenlang diskutieren, aber nicht in 280 Zeichen. Die Polizei gibt zunächst eine ungünstige Pauschal-Antwort mit dem durcheinandergewürfelten Begriff eines „Radwegs auf der Fahrbahn für Kraftfahrzeuge“, meinte vermutlich einen Radfahrstreifen an einer ganz normalen Kreuzungssituation, während Kollege Ronnie nach meinem Empfinden eher ein eine T-Kreuzung dachte, vielleicht sowas:

    Die Polizei antwortet nach einem kürzeren Ping-Pong-Spiel dann:

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    Die Antwort halte ich für ungünstig, denn laut § 37 Abs. 2 Nr. 6 StVO gilt seit dem 1. Januar 2017 in gar keinem Fall irgendeine Fußgängerampel für Radfahrer.

    Weil die meisten Fahrradstraßen in Kiel, wie schon oft erwähnt, eher „Parkplätze mit Fahrradpiktogrammen“ sind, stellt sich natürlich auch schnell die Frage, wie es denn um das Überholen und Begegnen mit Kraftfahrzeugen bestellt ist. Denn auf einer vier Meter breiten Fahrbahn mit links und rechts parkenden Kraftfahrzeugen und den damit als Radfahrer einzuhaltenden Sicherheitsabständen wird’s mit dem Überholvorgang schwierig:

    4 m Fahrbahnbreite minus 1,5 m Sicherheitsabstand nach rechts minus 1,5 Meter Sicherheitsabstand zum überholenden Kraftfahrzeug minus 0,5 m Breite des Fahrrades minus 0,5 Meter „Polster“ für Pendelbewegungen und Ausweichen von Schlaglöchern oder Scherben beim Radfahren ergibt exakt 0.

    Da kommt kein Auto vorbei und schon gar kein in Kiel so beliebtes SUV. Weil es aber quasi andauernd Konflikte zwischen Radfahrern und Kraftfahrern in Fahrradstraßen gibt, wird die Frage nach dem Überholverbot häufig ins Gespräch gebracht, natürlich besonders gerne im Verbund mit dem so genannten „Vorrang“ von Radfahrern in einer Fahrradstraße.

    Die Polizei gibt in dieser Debatte erneut kein gutes Bild ab. Sie hat zwar Recht, dass in Fahrradstraßen unter Einhaltung des Sicherheitsabstandes und der Geschwindigkeitsbegrenzung überholt werden darf, verschweigt aber leider, dass das in Kiel quasi in Ermangelung einer vernünftigen Fahrbahnbreite so gut wie nie der Fall ist. Dann heißt es plötzlich unter Amtshilfe des § 1 StVO:

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    Tjoa. Bezieht sich das noch auf die Fahrradstraße oder auf allgemeine Situationen im Straßenverkehr? Weiß man halt nicht genau. Denn irgendwie bedeutet das ja, dass ich in einer Fahrradstraße, in die ich womöglich als Fahrradpendler just zu jenen Zeiten gelange, in die dort der Parksuchverkehr kreist, regelmäßig in irgendeiner engen Nische anhalten muss, damit der nachfolgende Kraftverkehr überholen kann.

    … was ja in der Praxis sowieso nie passiert, weil der nachfolgende Kraftverkehr ja eher selten gewillt ist, in der engen Fahrradstraße eine Möglichkeit zum gefahrlosen Überholen abzuwarten. Wenn man mit dem Rad auf die Idee kommt, dort den Sicherheitsabstand von anderthalb Metern nach rechts einzuhalten, wird halt entweder eng überholt oder außerdem noch die Hupe betätigt.

    Dann kommen noch ein paar Fragen zu dem bereits erwähnten, weil ominösen Vorrang von Radfahrern in der Fahrradstraße, der ja allzu oft mit Vorfahrt verwechselt wird und in dieser Form sowieso nicht in der Straßenverkehrs-Ordnung existiert. Auf die Frage, ob Radfahrer in der Fahrradstraße generell Vorfahrt haben und Autos rechts vor links beachten müssen, antwortet die Polizei:

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    Abseits von § 8 StVO gibt es aber auch noch § 10 StVO, und der ist für Kieler Fahrradstraßen viel interessanter, weil er das Element des abgesenkten Bordsteins behandelt, der in und entlang von Fahrradstraßen gerne eingesetzt wird.

    Hier kreuzt beispielsweise eine Fahrradstraße eine zweistreifige „Hauptstraße“. Hier in der Gerhardstraße ist sicherlich nicht rechts vor links beabsichtigt, weswegen diese fesche Aufpflasterung eingerichtet wurde. Muss wohl für § 10 StVO reichen.

    Diese Aufpflasterungen gibt es in allen Farben und Formen, in der Hansastraße sieht das dann so aus:

    Die nächste Einmündung entlang der Hansastraße ist schon schwieriger, denn das, was hier nach Aufpflasterung aussieht, ist gar keine, weil die ganze einmündende Fahrbahn mit Kopfsteinpflaster ausgelegt ist und überdies kein abgesenkter Bordstein sichtbar ist. Das hier wäre dann wohl ein Kandidat für rechts vor links?

    Noch eine Kreuzung weiter gibt es zwar eine Aufpflasterung, die das Kopfsteinpflaster der einmündenden Straße unterbricht, aber ebenfalls keinen abgesenkten Bordstein:

    Oder noch mal zurück in die Gerhardstraße. Sind das hier abgesenkte Bordsteine, die § 10 StVO auslösen?

    Tjoa. Nichts genaues weiß man nicht. Kreuzende Kraftfahrer gehen manchmal von rechts vor links aus und setzen ihre Interpretation aus der vorliegenden Kombination von Verkehrsregeln und Infrastruktur ohne zu Zögern durch, nicht nur gegenüber entlang der Fahrradstraße fahrenden Radfahrern, sondern auch gegenüber Kraftfahrern, andere gehen manchmal von der eingebauten Vorfahrt des Radverkehrs aus und warten selbst dann, wenn sie ganz offensichtlich noch Vorfahrt hätten. Nun ja.

    Gerade in den frühen Morgen- und Abendstunden macht man auf dem Fahrrad aber auch nicht viel verkehrt, im vorauseilenden Gehorsam auf die potenzielle Vorfahrt zu verzichten: Dann sind die Fahrradstraßen nämlich wieder dermaßen zugeparkt, dass es sich in Ermangelung der Sichtverhältnisse zu anderen Verkehrsteilnehmern die Frage der eigenen Vorfahrt sowieso nicht mehr stellt und mit § 1 StVO als Fallback-Lösung gearbeitet werden muss.

    Das sind allerdings auch Themen, mit denen sich die Polizei gerne einmal auseinandersetzen dürfte.

  • Beitrag von krapotke (20. August 2020 um 17:53)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (5. Januar 2023 um 10:47).
  • Dieses Mal geht’s um reflektierende Kleidung und Beleuchtung:

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    Das Setting mit den beiden Radfahrern im dunklen Tunnel (wo ist das überhaupt?) ist ja tatsächlich eine nette Idee, wenngleich der linke Radfahrer mit Licht und reflektierender Kleidung gar nicht mal so viel besser sichtbar ist als der rechte. Wahrscheinlich hätte man noch mit einem Autoscheinwerfer gegenhalten müssen, um den Geltungsdrang der reflektierenden Elemente zu unterstützen.

    … und dann ist das Video auch schon wieder vorbei. Natürlich mag es sein, dass diese kurzen Videos, in der Vor- und Abspann beinahe länger sind als der eigentliche Inhalt, gerade eben noch so in die Aufmerksamkeitsspanne der Zielgruppe passen und mehr als ein kurzes, prägnantes Thema in diesen Videos gar nicht transportiert werden kann, aber es wäre noch so viel zu sagen — etwa hinsichtlich der entfallenen Mitführpflicht für abnehmbare Beleuchtung oder der richtigen Einstellung des Scheinwerfers.

  • Das ist von mir ein Hass-Thema: Jahrelang waren (und größtenteils sind) in der StVZO für Fahrräder viele Dinge verboten und anstatt die Vorschriften zu ändern, hat der damalige Verkehrsminister (Ramsauer?) als Workaround empfohlen, am Körper Beleuchtungselemente zu haben.

    Die Polizei jetzt so: Macht keine zusätzlichen Reflektoren an euer Fahrrad (im Video "Haltet euch an die Regeln"), aber Reflektoren sind wichtig, also tragt sie am Körper!